Lebensdaten
1878 – 1954
Geburtsort
Magdeburg
Sterbeort
Garmisch-Partenkirchen
Beruf/Funktion
Steuerjurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 117051004 | OGND | VIAF: 35223915
Namensvarianten
  • Mirre, Ludwig
  • Mirre, August
  • Mirre, August Otto Ludwig

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Mirre, Ludwig, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117051004.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ludwig (1847–1934), Kaufm. u. Fabrikbes. in M., S d. Johann Friedrich August (1824–89), Gastwirt in M., u. d. Anna Krostewitz (1826–98);
    M Johanna (1856–1915), T d. Kaufm. Otto Höflinger (1823–87) u. d. Elisabetha Arnet;
    Breslau 1907 Susanne (1887–1945), T d. Hptm. Moritz Max Bulius (1860–1922) u. d. Elsbeth Gregor (1864–1912);
    1 T Renate (* 1908, Dr. Hermann v. Unold, 1904–87, Forstdir.).

  • Biographie

    Seit 1896 studierte M. die Rechte an den Universitäten Leipzig, Berlin und Halle und legte 1899 und 1904 die beiden juristischen Staatsprüfungen ab. Nach kurzer Tätigkeit im Justizdienst trat er 1904 als Assessor in die preuß. Verwaltung der indirekten Steuern ein. Über die Oberzolldirektion Breslau (etatmäßiges Mitglied 1909) und das Stempel- und Erbschaftsteueramt Breslau (Vorsteher 1910) führte der Weg des 1912 zum Regierungsrat ernannten M. 1917 in das preuß. Finanzministerium (April 1919 Geh. Finanzrat und Vortragender Rat). Zum 1.10.1919, dem Tag der Errichtung der neuen Reichsfinanzverwaltung, wechselte er in das von Matthias Erzberger geleitete Reichsfinanzministerium über (Ministerialrat 1920), das er 1921 mit seiner Ernennung zum Reichsfinanzrat beim Reichsfinanzhof wieder verließ. In diesem 1918 in München errichteten obersten deutschen Steuergericht gehörte er überwiegend dem von Enno Becker geprägten Einkommensteuersenat an. In München setzte M. seine rege schriftstellerische Tätigkeit auf dem Gebiet der damals noch jungen Steuerrechtswissenschaft fort. Er verfaßte u. a. wichtige Kommentare zum Einkommensteuergesetz (1920), Erbschaftsteuergesetz (1920, ²1923), Rennwett- und Lotteriegesetz (1922, ²1934), Körperschaftsteuergesetz (1926, ²1939) und Kapitalverkehrsteuergesetz (1927) sowie zahlreiche Aufsätze in Fachblättern (u. a. in der einflußreichen Zeitschrift „Steuer und Wirtschaft“). M. war Mitherausgeber des Steuer-Archivs und der Deutschen Steuer-Zeitung.

    Nach einem kurzen Zwischenspiel als Präsident des Landesfinanzamts München (seit Mai 1934) kehrte M. im Frühjahr 1935 als vierter (nach Gustav Jahn, Herbert Dorn und Richard Kloß) und zugleich letzter Chefpräsident an den Reichsfinanzhof zurück. Die Stellung dieses Gerichts erfuhr während der zehnjährigen Amtszeit M.s einschneidende Veränderungen. Schon bei der Amtseinführung M.s im April 1935 hatte der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Reinhardt die Erwartung geäußert, daß der Reichsfinanzhof „der Gehilfe des Reichsfinanzministers bei der Auslegung der Steuergesetze und bei der Entwicklung des Steuerrechts nach den Grundsätzen der nationalsozialistischen Weltanschauung zu sein“ habe. Unter dem Präsidium M.s, der 1937 der NSDAP beitrat, versuchte der Reichsfinanzhof diesem Druck zunächst auszuweichen und seine Unabhängigkeit zu wahren, gab aber diese Gegenwehr etwa 1939 auf, deutlich ablesbar besonders an den Entscheidungen in Steuerangelegenheiten von jüdischen Privatpersonen und Organisationen sowie von christlichen Kirchen, Religionsgesellschaften und geistlichen Orden. Diese Gruppen von Steuerpflichtigen wurden von der Reichsfinanzverwaltung in zunehmendem Maße schlechter gestellt, z. T. sogar rückwirkend für die Zeit vor 1933. Hierbei spielte besonders der von M. von Januar 1939 bis zu seiner Aufhebung im Mai 1944 geleitete Senat VI a, der 1937 für die Prüfung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Angelegenheiten eingerichtet worden war, eine unrühmliche Rolle. 1945 wurde M. inhaftiert. Nach Abschluß seines Entnazifizierungsverfahrens wurde er unter Herabstufung zum Senatspräsidenten in den Ruhestand versetzt.

  • Werke

    Weitere W u. a. Das Gesetz üb. d. Berücksichtigung d. Geldentwertung in d. Steuergesetzen v. 20. März 1923, 1923;
    Das Steuerüberleitungsgesetz v. 29. Mai 1925, 1927;
    Die Bewertung in d. Handels- u. Steuerbilanz d. Aktienges., 1939.

  • Literatur

    Amtseinführung d. Präsidenten d. Reichsfinanzhofs, in: Steuer-Warte, 1935, S. 178-81 (P auf S. 161);
    O. Bodenstein, L. M., Präs. d. Reichsfinanzhofs, in: Dt. Steuer-Ztg. 24, 1935, S. 453;
    A. Pausch, Hitlers Steuerfreiheit, ebd. 58, 1970, S. 182-85;
    H. List, Vom Reichsfinanzhof z. Bundesfinanzhof, in: Der Bundesfinanzhof u. seine Rechtsprechung, FS f. H. v. Wallis z. 75. Geb.tag, 1985, S. 15-34;
    J. H. Kumpf, Die Finanzgerichtsbarkeit im Dritten Reich, in: B. Diestelkamp u. M. Stolleis (Hrsg.), Justizalltag im Dritten Reich, 1988, S. 81-100;
    Wi. 1935.

  • Autor/in

    Johann Heinrich Kumpf
  • Zitierweise

    Kumpf, Johann Heinrich, "Mirre, Ludwig" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 558-559 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117051004.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA