Lebensdaten
erwähnt 1296, gestorben 1335
Beruf/Funktion
Bischof von Ratzeburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 137363028 | OGND | VIAF: 81563949
Namensvarianten
  • Markward von Ratzeburg
  • Markward von Jesowe
  • Markward von Ratzeburg
  • mehr

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Markward von Jesowe, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137363028.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Adelsgeschl. d. Landes Wittenburg.

  • Biographie

    M. erscheint 1296 als Domherr, 1306 als Thesaurar in Ratzeburg. Nach dem Tode Hermann v. Blüchers (8.2.1309) wurde er zum Bischof gewählt. Um eine Übersicht über die Vermögensverhältnisse seines Sprengels zu erhalten, ließ er eine Aufstellung der Einkünfte aus den geistlichen Lehen anfertigen (1319). Aus seiner Amtszeit gibt es die ersten Nachrichten vom Bestreben der Ratzeburger Bischöfe, verstreut liegenden Kirchenbesitz abzurunden und mit der Landschaft Boitin, ihrem landesherrlichen Territorium, zu vereinigen. – M. führte einen beständigen Kampf um die Wahrung seiner Rechte. So verband er sich mehrfach mit den Bischöfen von Lübeck und Schwerin und dem Hamburger Domkapitel gegen den Bremer Erzbischof, der ihr Privileg, nicht auf südelbischen Provinzialsynoden erscheinen zu müssen, gekränkt hatte und sie mit ungerechtfertigten Visitationen, unerlaubten Abgaben und anderen Forderungen bedrängte. Gegen den Fürsten Heinrich II. von Mecklenburg, der seine beträchtlichen Schulden durch eine außerordentliche Schatzung auch der Geistlichkeit zu verringern suchte und diese Steuern gewaltsam eintreiben ließ, wehrte sich M. erfolgreich mit Exkommunikation und Interdikt. Die Kirchenstrafen zwangen Heinrich zum Einlenken, zur Rückgabe des Geraubten und zu Schadensersatz- und Sühnezahlungen (1323). – Auf der anderen Seite scheute sich der Bischof aber auch nicht, in die Rechte anderer einzugreifen, wenn er sich davon einen Vorteil versprach. Doch verliefen diese Auseinandersetzungen für ihn wenig befriedigend. In Wismar scheiterten seine Versuche, Grundbesitz zu erwerben (1323), Gericht abzuhalten, die Vikarien und Messen in Präbenden umzuwandeln sowie Einfluß auf die städtischen Schulen zu nehmen (1331), am energischen Widerstand des Rates. Die Lübecker brachte er gegen sich auf, als er den Bischofssitz von Dodow|nach Schönberg verlegte und ihn befestigte. Darin sah die Hansestadt eine Verletzung des Reichsfreiheitsprivilegs von 1226, wonach niemand innerhalb von zwei Meilen von der Trave entfernt Befestigungen anlegen durfte. Nach sechsjährigem Streit, in dem Lübeck bis vor die Kurie gegangen war, kam es zu einem Vergleich. Der Bischof versprach, die Wehranlagen bis auf einen kleinen Rest abzureißen und keine neuen zu errichten (1330).

  • Literatur

    Meckl. UB, Bd. 5-8, 1869-73;
    G. M. C. Masch, Gesch. d. Bisthums Ratzeburg, 1835, S. 216-46.

  • Autor/in

    Henning Unverhau
  • Zitierweise

    Unverhau, Henning, "Markward von Jesowe" in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 224-225 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137363028.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA