Lebensdaten
1593 – 1661
Geburtsort
München
Sterbeort
Regensburg
Beruf/Funktion
Kardinal ; Bischof von Osnabrück, Minden, Verden und Regensburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118806262 | OGND | VIAF: 27867888
Namensvarianten
  • Franz Wilhelm
  • Wartenberg, Franz Wilhelm Graf von
  • Franz Wilhelm von Wartenberg
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Zitierweise

Franz Wilhelm von Wartenberg, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118806262.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hzg. Ferdinand v. Bayern (1550–1608), S d. Hzg. Albrecht V. v. B. ( 1579, s. NDB I);
    M (morganat. verh. 1588) Maria (1573–1619), T d. Gg. Pettenbeck, bayer. Rat, Pfleger, Landrichter, Kastner u. Landhptm. d. Gfsch. Haag, Lehnpropst, aus angesehener bayer. Beamtenfam. (Die Nachkommen dieser Ehe führten d. Namen „Grafen v. Wartenberg“, sie starben 1736 aus.)

  • Biographie

    F. studierte bei den Jesuiten zu Ingolstadt und Rom (Germanicum), wo er seine geistige Prägung erhielt. Seit 1614 an der Spitze des Geistlichen Rates in München, begann seine politische Laufbahn 1621 als Obersthofmeister und leitender Minister des Wittelsbacher Kurfürsten Ferdinand von Köln. Als Bischof von Osnabrück (1625–61) trieb er die schon von seinem Vorgänger, Kardinal Eitel Friedrich von Hohenzollern, begonnene Rekatholisierung des Hochstifts 1628-33 energisch und oft rücksichtslos voran. Seit Erlaß des Restitutionsediktes 1629 war F. als kaiserlicher Restitutionskommissär einer der führenden Männer der Gegenreformation in Niederdeutschland zwischen Rhein und Elbe. Im Zuge der katholischen Restitution erhielt er die Bistümer Minden (1629) und Verden (1630), wurde Administrator des Bistums Hildesheim (1633) und noch 1645 Apostolischer Vikar für das Erzbistum Bremen. Der Wandel des Kriegsglückes vertrieb ihn 1633 aus all seinen Bistümern. Das folgende Jahrzehnt verbrachte er meist in Köln, neben vielen kirchlichen Funktionen um die katholische Sache politisch stets eifrig bemüht. Großen Einfluß gewann F. vorübergehend bei den Westfälischen Friedensverhandlungen. Zeitweise vereinigte er 17 katholische Voten auf seine Person, darunter die Stimme Kurkölns. Er war eines der Häupter der zu keinem Kompromiß bereiten katholischen Partei, die schließlich auch im eigenen Lager immer mehr an Macht verlor. Der Friedensschluß beließ F. von seinen niederdeutschen Bistümern nur Osnabrück, wo aber die Rechte der protestantischen Untertanen vertraglich gesichert wurden. Künftig wechselten katholische und protestantische Bischöfe im Besitz des Hochstifts (bis 1803). 1641 wurde F. unter kurbayerischem Druck zum Koadjutor des Regensburger Bischofs Albert von Törring gewählt. Nach dessen Tod übernahm er 1649 die Leitung des Bistums Regensburg. Die Zeit nach dem Krieg widmete F., wenn auch immer wieder in der Reichspolitik tätig, dem Wiederaufbau der katholischen Kirche in Osnabrück und Regensburg. Persönlich anspruchslos und tief religiös, dabei eine ausgeprägte Herrschernatur, sah F. zeitlebens seine Aufgabe in der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der katholischen Kirche im Reich, innerkirchlich in der strikten Durchführung der Reformdekrete des Konzils von Trient. Auf zahlreichen Synoden und Visitationen, durch Errichtung von Seminarien mühte er sich mit Erfolg um die Reform des Welt- und Ordensklerus, um Hebung der Seelsorge und eine religiös bestimmte Volksbildung. In diesem Werk der katholischen Erneuerung ist F. einer der bedeutendsten deutschen Bischöfe seiner Zeit. Herkunft, persönliche Überzeugung und die gefährdete Lage seiner Bistümer hielten ihn politisch auf Seiten der katholischen Wittelsbacher, wenn auch wegen der Kirchenhoheitsrechte im Bistum Regensburg oft ernste Spannungen zum Münchener Hof entstanden. Papst Alexander VII. hatte als Nuntius (Fabio Chigi) während der Westfälischen Friedensverhandlungen F. schätzen gelernt. Auf kaiserlichen Vorschlag ernannte er ihn 1660 zum Kardinal.

  • Literatur

    ADB 41 (unter Wartenberg);
    B. A. Goldschmidt, Lebensgesch. d. Kardinalpriesters F. W., Gf. v. Wartenberg, 1866;
    H. Forst, Pol. Korr. d. Gf. F. W. v. Wartenberg… 1621-31, = Publ. a. d. k. preuß. Staatsarchiven 68, 1897;
    E. Fink, Ein Tagebuch d. Bischofs F. W. üb. s. ital. Reise 1641, in: Mitt. d. Ver. f. Gesch. u. Landeskde. v. Osnabrück 38, 1913, S. 84-128;
    A. Brunk, Sprachliches a. d. Tagebuch d. Bischofs F. W. v. Osnabrück, ebd. 39, 1916, S. 345-48;
    W. Berning, Die relatio Status d. Osnabrücknr Bischofs F. W. v. Wartenberg a. d. J. 1641, ebd. 60, 1940, S. 133-52;
    F. Flaskamp, Nik. Schattens Ber. üb. Krankheit u. Tod d. Osnabrücker Fürstbischofs F. W. v. Wartenberg, in: Qu. u. F z. westfäl. Gesch. 79, 1954, S. 16-22;
    G. Schwaiger, Kardinal F. W. v. Wartenberg als Bischof v. Regensburg (1649–61), 1954 (P);
    F. Dickmann, Der Westfäl. Frieden, 1959.

  • Porträts

    in d. bischöfl. Residenzen zu Osnabrück u. Regensburg u. in d. Wittelsbacher Ahnengalerie d. Residenz München.

  • Autor/in

    Georg Schwaiger
  • Zitierweise

    Schwaiger, Georg, "Franz Wilhelm von Wartenberg" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 365 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118806262.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Wartenberg: Franz Wilhelm Graf von W., der 59. Bischof von Osnabrück, ist neben dem heiligen Benno als der bedeutendste Bischof dieses Hochstiftes zu bezeichnen, weil er nicht nur wie die meisten seiner Vorgänger und Nachfolger in die große Politik Deutschlands, ja Europas verwickelt wurde, sondern sogar mehrfach selbstthätig darin eingriff. Da jedoch über die Ereignisse seiner Zeit Auskunft gebende Quellen bis jetzt überhaupt nur in geringer Zahl veröffentlicht sind, sein umfangreicher mit vielen bedeutenden Männern seiner Zeit geführter Briefwechsel aber überhaupt noch der Publication harrt (dieselbe ist als ein Theil der Publicationen aus den Preußischen Staatsarchiven in der|Vorbereitung), ist seine Bedeutung bis jetzt noch wenig gewürdigt worden, und die Darlegung derselben begegnet erheblichen Schwierigkeiten.

    Franz Wilhelm war der älteste Sohn — 2 ältere Kinder waren Töchter — des Herzogs Wilhelm von Baiern aus seiner morganatischen Ehe mit Maria Pettenbeckin und wurde am 1. März 1593 in München geboren. Sein Vater hatte sich in den Truchsessischen Wirren am Rhein und in Westfalen als eifriger und erfolgreicher Vorkämpfer der alten Kirche einen berühmten Namen gemacht. Er zog sich aber nach seiner Verheirathung aus dem Getriebe der großen Welt zurück und lebte, den Ueberlieferungen seines Hauses getreu, der Förderung und Stärkung der katholischen Kirche und der diese Förderung besonders als ihre Aufgabe betrachtenden Orden. Obwol er schon am 30. Januar 1608 frühzeitig verstarb, blieb seine Richtung für die Erziehung seiner Söhne und Töchter, welche die Mutter und sein Vetter Herzog Maximilian in die Hand nahmen, maßgebend, und es ist charakteristisch, daß die Schwestern Franz Wilhelm's alle Ordensschwestern wurden, und von den drei zu höherem Lebensalter heranwachsenden Brüdern nur einer von Haus aus den weltlichen Stand erwählte. Trotzdem daß der regierende Herzog Wilhelm mit der Ausstattung seines Bruders bei seiner Verheirathung nicht gerade gekargt hatte und auch später noch für die Neffen sorgte, waren die Verhältnisse der Familie keineswegs glänzend. Franz Wilhelm wurde von 1601 ab bei den Jesuiten in Ingolstadt vorgebildet und siedelte 1608 auf sechs Jahre nach Rom als Zögling des deutsch-ungarischen Collegiums über. Dort hat er die Eindrücke gewonnen, welche für sein ganzes Leben bestimmend wurden. Er fühlte sich stets als Vorkämpfer der durch das Papstthum vertretenen alten Kirche und zwar auch da, wo er weltliche Interessen zu verfolgen hatte und zu verfolgen schien. In zweiter Linie war er Verfechter der von der bairischen Partei stellenweise ganz besonders stark betonten Bestrebungen zur Erhaltung der Selbstständigkeit der Reichsfürsten gegen deren Vergewaltigung durch die spanisch-österreichische Weltmacht der Habsburger.

    Franz Wilhelm war von Natur sehr begabt, vor allem von scharfer und schneller Auffassung, juristisch und theologisch sehr gut ausgebildet und ein Meister der lateinischen Rede. Ferner besaß er große Willensstärke und Charakterfestigkeit und führte seine einmal gefaßten Beschlüsse mit nachhaltiger Consequenz durch, sein Eifer für die Sache, welche er vertrat, verleitete ihn jedoch zuweilen, den Bogen zu überspannen. Frühzeitig zu verantwortungsvollen Stellungen berufen, erwarb er sich ausgedehnte Geschäftskenntniß und weiten Ueberblick; auch kam ihm bei allen seinen Unternehmungen ein bedeutendes Organisationstalent sehr zu statten. Dagegen scheint ihm menschengewinnende Liebenswürdigkeit versagt gewesen zu sein.

    Als er 26 Jahre alt war, ernannte ihn Herzog Maximilian von Baiern zum Vorsitzenden seiner Rathscollegien und mit 28 Jahren wurde er an Stelle des zum Cardinal — später zum Bischof von Osnabrück — erhobenen Grafen Eitel Friedrich von Hohenzollern erster Rathgeber des Kurfürsten Ferdinand von Köln. Nachdem der Cardinal von Zollern am 19. September 1625 unerwartet zu Iburg gestorben war, erwählte ihn das Domcapitel zu Osnabrück auf des Cardinals Empfehlung am 26. October zu seinem Nachfolger, und zwar unzweifelhaft in der bei der Wahl seines Vorgängers ausdrücklich ausgesprochenen Absicht, daß er die besonders unter seinem zweiten Vorgänger Philipp Sigismund von Wolfenbüttel stark zerrütteten Verhältnisse im Hochstifte im Sinne der alten Kirche reformiren solle. Diese Zerrüttung zeigte sich gleichmäßig auf weltlichem wie kirchlichem Gebiet und hatte nicht zum geringsten in der vermittelnden und nachgiebigen, auf die Mitlebenden äußerst wohlthuend wirkenden Art des Braunschweigers ihren Grund.

    Zunächst war die Regierungsgewalt dieses Bischofs, der zwar Regalienindulte vom Kaiser erhalten hatte, mit den Regalien selbst aber ebenso wenig belehnt war, wie er eine Bestätigung des Papstes erlangt hatte, durch die immer weiter gehenden Ansprüche des Domcapitels auf Mitregierung sehr eingeengt worden. Es war daher die Fassung und Durchführung energischer Entschlüsse um so weniger möglich, als alle, besondere Kosten verursachenden Maßregeln außer von dem Domcapitel noch von der Ritterschaft und den Städten als den übrigen Stiftsständen gutgeheißen werden mußten. Dieser Uebelstand erwies sich um die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts deshalb als noch besonders folgenschwer, weil in den westlichen Nachbargebieten des Hochstifts Spanier und Niederländer sich herumschlugen und vielfache Streifzüge ins Osnabrücksche unternahmen, später auch Quartier und Contributionen unter mancherlei Vorwänden verlangten und erzwangen. Das Mittel, welches dazu dienen sollte, diese Uebel abzuwenden, die Proclamirung der Neutralität, erwies sich nicht nur als wirkunglos, sondern sogar als schädlich. Jede Nachgiebigkeit gegen eine der streitenden Parteien gab der anderen erwünschten Vorwand, Gleiches zu verlangen. Da die Mittel des Landes zur Aufrechterhaltung einer bewaffneten Neutralität nicht ausreichten, ja die Stände sogar die Mittel zur Anwerbung geringerer Truppenmassen zur Abweisung plündernder Streifer verweigerten, erlitt das Stift schon schweren Schaden, ehe die Kämpfenden seine Grenzen überschritten. Als aber Christian von Braunschweig und die Dänen einerseits, die ligistischen Truppen unter Tilly andererseits ins Land selbst einbrachen, nahmen die Verehrungen und Schickungen an die Führer, die Contributionen und Lieferungen an die Truppen kein Ende. Nur ein unumwundener Anschluß an eine der kriegführenden Parteien konnte hier wenigstens einigermaßen Erleichterung schaffen. Daß Franz Wilhelm einen solchen Entschluß fassen würde, konnte ebenso wenig zweifelhaft sein, wie welcher Partei er sich anschließen würde.

    Fast noch schlimmer, als in politischer Hinsicht sah es in kirchlicher aus. So sehr sich Philipp Sigismund auch um die Aufrechterhaltung kirchlicher Zucht und Ordnung bemüht hat, wie z. B. seine mehrfachen Klostervisitationen erweisen, so mußte doch seine ganze Stellungnahme es ihm unmöglich machen, Ordnung zu schaffen. Er selbst war ein Bekenner der Augsburger Confession und schützte sein Bekenntniß, besonders in der Stadt Osnabrück, wo es wirklich ein- und durchgeführt war. Aber er hielt sich nicht für berechtigt, den katholischen Cultus, da wo er ihn noch als zu Recht bestehend vorfand, abzuschaffen und war daher in voller Unparteilichkeit bestrebt, die bestehenden Klöster bei ihren Rechten zu erhalten. So konnte er, wollte es aber auch nicht verhindern, daß unter seiner Regierung das Domcapitel, welches zu Anfang fast ganz aus Anhängern des Augsburger Bekenntnisses bestand, sich allmählich zu einem der Mehrheit nach altkirchlich gesinnten Collegium umbildete. Die Folgen zeigten sich in den Wahlen seiner beiden Nachfolger. Besonders schlimme Zustände hatte aber dieses Gewährenlassen auf dem stachen Lande gezeitigt. Die Pfarrgeistlichkeit war vielfach ungebildet und sittlich verwahrlost; auch hatten sich die wenigsten ihrer Mitglieder mit Aufrichtigkeit und Entschiedenheit einem der beiden Bekenntnisse angeschlossen. Je nach dem Wunsche ihrer Gemeinden lasen sie die Messe oder ertheilten das Abendmahl unter beiderlei Gestalt. Hier mußte Wandel geschafft werden. Es konnte nicht zweifelhaft sein, daß Franz Wilhelm in die Fußstapfen seines Vorgängers Eitel Friedrich treten werde, der|freilich bei seiner kurzen Regierungszeit nicht über vorsichtige Versuche hinauskommen konnte.

    Als sich Franz Wilhelm gleich nach der Annahme des Bischofshutes eingehend über diese Verhältnisse unterrichtet hatte, wird er erkannt haben, daß er ebensowenig wie seine Vorgänger diese Verhältnisse lediglich mit der ihm verfassungsmäßig zustehenden Gewalt durchgreifend werde ordnen können, daß ihm vielmehr zur Brechung des zu erwartenden Widerstandes außerordentliche Machtmittel von Nöthen seien. Diese richtige Erkenntniß wird seinen Regierungsantritt ebenso verzögert haben, wie der Umstand, daß gerade 1626 das Stift von den Dänen besetzt war. Sie hatten im März das Land überfluthet, die Stadt bedroht und das Domcapitel gezwungen, den Sohn ihres Königs Christian zum Coadjutor zu wählen, nachdem sie zu spät angekommen waren, um seine Einsetzung zum Bischofe zu erreichen. Die Schuld für diesen Erfolg der Dänen wurde — ohne genügenden Beweis — den Machenschaften der Stadt zugeschrieben und erbitterte Franz Wilhelm von vorn herein gegen dieselbe. Da die Stadt außerdem durch ihr Glaubensbekenntniß seinen schärfsten, durch ihre Befestigung seinen am schwersten zu besiegenden Gegner darstellte, mußte er folgerichtig zunächst sein Hauptaugenmerk der Bezwingung derselben zuwenden. Weil aber dazu, solange die Dänen im Stifte hausten, keinerlei Möglichkeit vorauszusehen war, blieb er zunächst dem Stifte fern und setzte nur eine Regierungscommission ein. Erst als die Truppen der Liga den Sieg Tilly's bei Lutter am Barenberge voll ausgenutzt, und die letzten dänischen Besatzungen das Land verlassen hatten, erschien er in den ersten Tagen des Jahres 1628 in Iburg. Die Stadt hatte unterdessen ein vom 4. December 1627 datirtes kaiserliches Mandat erhalten, welches ihr befahl, eine Besatzung ligistischer Truppen einzunehmen. Diese Anforderung widersprach ihren althergebrachten Gerechtsamen. Sie hatte früher selbständig Soldaten angenommen und sich mit Hülfe derselben noch 1626 durch ihr Bürgeraufgebot gegen die Dänen gehalten. Es war daher berechtigt, wenn die Stadt sich weigerte, dem Befehle Folge zu leisten, und es war auch sehr erklärlich, daß sie in diesem Befehle die Einleitung zu weiteren Eingriffen in ihre verbürgte staatsrechtlich sehr freie Stellung sah. Denn neben dem schon erwähnten Besatzungs- und Befestigungsrechte besaß die Stadt fast vollkommene Freiheit der Verwaltung und Gerichtsbarkeit; insbesondere wählten die Bürger ihre Regierung, den Rath, ohne daß dem Fürsten dabei die geringste Mitwirkung zustand. Der gewählte Rath aber bedurfte auch nicht der Bestätigung des Landesherrn, noch huldigte er ihm. Er führte dann ferner die Verwaltung der Stadt durchaus selbständig und handhabte die Gerichtsbarkeit, wenigstens die niedere, unbestritten, die Criminalgerichtsbarkeit aber wenigstens concurrirend mit den Beamten des Fürsten. Dazu war die Stadt dem Bischof zu keinerlei Steuern, außer zu freiwillig gewährten, verpflichtet und auch die Umlegung derselben war lediglich den städtischen Behörden anheimgegeben. Aber auch in kirchlicher Beziehung hatte sich die Stadt unter Zustimmung — oder wenigstens ohne Widerspruch — der Bischöfe so gut, wie unabhängig gestellt: sie hatte einen eigenen Superintendenten eingesetzt und ernannte die an den städtischen Pfarrkirchen zu St. Marien und St. Katharinen thätigen Pfarrer und Schullehrer durchaus selbständig.

    Daß der aus seiner bairischen Heimath an ein strafferes und uneingeschränkteres Herrscherrecht gewöhnte Fürst Alles daran setzen werde, seine so nach allen Seiten beschränkte Gewalt zu erweitern und zu stärken, war zu erwarten. Aber ohne Anwendung von Zwang, ohne Beseitigung alter erworbener Rechte war das unmöglich durchzuführen. Insbesondere war es ohne solche Maßregeln unmöglich, größeren Einfluß in der Stadt zu gewinnen. Für eine Umwälzung|auf kirchlichem Gebiete boten sich dagegen, wenigstens unter der Voraussetzung Rechtsgründe dar, daß die ganze Entwicklung der letzten 80 Jahre, welche aber von den früheren Bischöfen und den Kaisern anerkannt war, als nicht zu Recht bestehend angesehen wurde. Vor dem Jahre 1543 hatte das Domcapitel durch Privilegien von 1248 und 1253 ein Recht an den Stadtkirchen zwar besessen, aber auch damals schon lange nicht mehr ausgeübt. Aber der Bischof griff hierauf zurück.

    Nachdem die Stadt trotz Widerspruch und flehentlicher Bitten beim Bischof unter dem Drucke der rings im Lande befindlichen Truppen, welche sie geradezu blokirten, sich zur Einnahme einer Besatzung hatte bequemen müssen, hielt Franz Wilhelm am 12. März 1628 von Iburg aus seinen feierlichen Einritt und ließ sich huldigen. Er zwang dabei ebenfalls gegen alles Herkommen Rath und Bürgerschaft ebenso wie Capitel und Ritterschaft den Treueid zu schwören. Nachdem Franz Wilhelm sich so in den Besitz einer fast uneingeschränkten Gewalt gesetzt hatte, begann er unter dem Schutze und Beistand der Tilly’schen Truppen mit der ihm eigenen Umsicht, Energie und Folgerichtigkeit die Gegenreformation in Stadt und Stift. Sein Hauptaugenmerk richtete er zunächst auf die Stadt. Gelang es diese für den alten Glauben im großen und ganzen zurückzugewinnen, so mußte er mit den kleinen Städten und dem flachen Lande leichtes Spiel haben, da er dort höchstens beim Adel kräftigen Widerstand zu befahren hatte. Er konnte zur Rechtfertigung seines Vorgehens sich auf die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens, insbesondere aber auf das ihm übertragene bischöfliche Hirtenamt und die bestimmten Voraussetzungen, unter denen gerade er gewühlt war, berufen. Da es in dem hier einzuhaltenden Rahmen unmöglich ist, alle Einzelheiten seiner Thätigkeit nach dieser Richtung aufzuzählen, so muß es genügen die wichtigsten anzuführen. Wenige Tage nach seinem Einritt in die Stadt nahm er mit großem Pompe gewaltsam und nicht, ohne daß es zu ärgerlichen Auftritten kam, Besitz von den beiden städtischen Pfarrkirchen, setzte dort altgläubige Geistliche ein und wies die evangelischen Geistlichen aus der Stadt aus, bemächtigte sich des Schul-, ja des ganzen Unterrichtswesens, löste die höhere 1595 wieder ins Leben gerufene Rathsschule auf, stärkte die schon von seinem Vorgänger insbesondere zu Unterrichtszwecken berufenen Jesuiten, rief die früher in der Stadt vorhandenen klösterlichen Niederlassungen, welche von ihren Insassen vor 80—90 Jahren z. Th. freiwillig aufgegeben waren, wieder ins Leben zurück und stiftete neue. Für die Heranbildung der jungen Geistlichen gründete er mehrere von Ordensgeistlichen geleitete Bildungsanstalten, veröffentlichte die Satzungen des Tridentiner Concils, berief zur Festigung und Kräftigung der Pfarrgeistlichkeit in ihrem Berufe regelmäßige Synoden und überzeugte sich über deren Verhältnisse durch eingehend vorgenommene Visitationen. Der Eifer, den er in dieser Hinsicht zeigte und das tiefe Verständniß für die Bedürfnisse des Pfarrclerus, welches aus seinen wohldurchdachten Maßregeln hervorgeht, erscheinen bewundernswerth.

    Um sich die Stadt in weltlicher Beziehung noch gefügiger zu machen und gefügig zu erhalten, ließ er sofort die 1647 wieder geschleifte Citadelle, die Petersburg, einen allen Anforderungen der damaligen Ingenieurkunst entsprechenden Bau aufführen und betrieb die Sache so lebhaft, daß sie, nach fünf Jahren vollkommen vollendet, den Schweden große Schwierigkeiten bereitete. Dann aber griff er in die Rathswahl ein, was zuvor von keinem Bischof geschehen war, und verlangte, daß nur Katholiken gewählt werden sollten. Obwol die Bürgerschaft unter dem Drucke der Verhältnisse auch hierin sich fügen mußte, war doch die Zahl der in der Stadt zum Rathsstuhl nach Geschäftskenntniß und Vermögen befähigten Katholiken so gering, daß es besonders in den ersten|Jahren thatsächlich unmöglich war, diese letzte Forderung zu erfüllen. Um aber auch auf die Bürgerschaft im einzelnen einzuwirken, wurden die Katholiken mit Einquartierung und Contribution nach Möglichkeit verschont, die Evangelischen dagegen um so stärker herangezogen. Der aus dieser Maßregel erwartete Erfolg, daß zahlreiche Bürger sich in Glaubenssachen „accommodiren“ würden, scheint jedoch nicht in gewünschtem Umfange eingetreten zu sein. Da aber an Tillyschen Truppen erheblich mehr, als in dem im Frühjahr 1628 abgeschlossenen Accord mit der Stadt vereinbart war, in die Stadt einmarschirt waren, so lastete die Einquartierung und Contribution geradezu erdrückend auf der Stadt, da ihr mit bewußter Absicht fast die ganze Last der Unterhaltung der eingelegten Truppen aufgehalst war, während das flache Land nach Möglichkeit geschont wurde. Die Forderungen waren thatsächlich derart hohe, daß Tilly im August 1629 die Nothwendigkeit einer Milderung einsah und gegen den Willen des Fürsten sich entschloß, einen Theil der Besatzung aus der Stadt zu ziehen und anderweitig unterzubringen.

    Unterdessen hatte der Kaiser den Entschluß gefaßt, den Erfolg der katholischen Waffen vollkommen auszunutzen, und das Restitutionsedict erlassen. Mit der Ausführung desselben für den niedersächsischen Kreis wurde Franz Wilhelm betraut. Wenn auch die infolge dessen von ihm entwickelte lebhafte Thätigkeit einen dauernden Erfolg nicht gehabt hat, so zeigte sie doch seine Fähigkeiten im glänzendsten Lichte. Gestützt auf die überall im Kreise lagernden ligistischen Besatzungen, gewann er nach gleichzeitigen Angaben vier Domkirchen, 15 Collegiatstifter und 148 (146) Klöster verschiedener Orden neben zahllosen Pfarrkirchen für die katholische Kirche zurück. Dabei griff er überall selbst mit an, predigte, betheiligte sich, soweit die Weihen, welche er bis dahin besaß, es gestatteten, am Gottesdienste, hielt Diöcesansynoden ab und versuchte überall Erziehungsanstalten für junge Cleriker, wie er es schon in Osnabrück gethan hatte, zu begründen. Darunter war die in Goslar zu stiftende Universität bestimmt einen Hauptplatz einzunehmen. Nach vorübergehendem Wirken in Minden regelte er im Herbst 1629 die Verhältnisse der Diöcesen Bremen und Verden im Sinne des kaiserlichen Edictes. Als er dann 1630 zum Bischofe von Verden ernannt worden war, traf er dort im Mai d. J. wieder ein und hielt eine feierliche Synode ab, um dann in dem Rest des Jahres und 1631 und 1632 mehr durch Deputirte zu wirken. Vom November 1632 war er bis zum Februar 1633 zugleich als kaiserlicher und landesfürstlicher Commissar in der durch Pappenheim eroberten Stadt Hildesheim thätig. Hier griff er noch gewaltsamer in alle Verhältnisse ein, wie in Osnabrück, wozu ihm die allerdings vorher sehr zweifelhafte Haltung des Rathes seinem Landesherrn gegenüber, das Recht zu geben schien, wenn auch andererseits der Accord mit Pappenheim die Religionsfreiheit versichert hatte. Das Vorrücken der Schweden, welche dann Hildesheim ein Jahr lang belagerten, zwang ihn zur Rückkehr nach Osnabrück. Als aber die Schlacht bei Hessisch-Oldendorf am 28. Juni 1633 das Uebergewicht der Schweden und ihrer Verbündeten in ganz Niedersachsen und dem nordöstlichen Westfalen über Liga und Kaiserliche entschieden hatte, und Dodo von Knyphausen am 1. August zur Belagerung der Stadt Osnabrück auf dem Gertrudenberge erschienen war, mußte er sein Stift verlassen, um es nicht vor 1650 wiederzusehen. Dieses Uebergewicht der Schweden und ihrer Verbündeten in Niedersachsen veranlaßte auch den Jusammenbruch aller so wohldurchdachten und vorsorglich angelegten Organisationen in den dortigen Bisthümern, denen sich die Betheiligten, wenn auch widerwillig, so lange gefügt hatten, als sie in der Hand des Heeres der Liga waren.

    Nach vierwöchentlicher Belagerung und tapferer Gegenwehr auch der Bürger,|welche trotz des fünf Jahre lang getragenen Druckes treu dem Kaiser und ihrem Landesherrn an der Vertheidigung mitgewirkt hatten, ergab sich auch Osnabrück den Schweden. Der damals mit der Stadt und den Vertretern des Capitels vereinbarte Accord schloß den Bischof aus, gewährte ihm aber eine Frist von drei Monaten, um sich zu „accommodiren“, was aber nicht geschah. Ferner ward den Belennern der alten Religion freie Religionsübung gewährleistet; es sollten jedoch alle Verhältnisse wieder auf den Stand gebracht werden, wie sie zur Zeit Philipp Sigismund's gewesen waren (als Normaltag wurde der 1. Januar 1624 festgesetzt). Durch diese Bestimmung wurde der Accord die Grundlage der staatsrechtlich so eigenartigen sogenannten „immerwährenden Capitulation“, welche als Ausführungsbestimmung des 13. Artikels des Westfälischen Friedens das Fürstenthum Osnabrück zu einem im modernen Sinne paritätischen Staate gestaltete. Da die Schweden Osnabrück ebenso wie Minden, wo Franz Wilhelm 1631 als Bischof anerkannt war, als ein nach Kriegsrecht erobertes Land betrachteten und dem illegitimen Sohne Gustav Adolf's Gustav Gustavson, Grafen von Wasaburg übertrugen, es auch bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges bis auf geringe Theile besetzt hielten, war der Bischof in weltlicher Beziehung von jeder Thätigkeit, selbst als er in Münster als Gesandter des Erzbischofs von Köln zum Friedenscongresse weilte (1644—1648), in seinem Lande abgeschnitten und vermochte auch in kirchlicher Hinsicht nur geringen Einfluß auszuüben. Daß die solange niedergehaltenen Protestanten die Bestimmungen des Accords von 1633 auf das energischste durchführten und alle seit 1624 eingeführten Neuerungen des Bischofs, welche auf Ausbreitung und Festigung des Katholicismus abzielten, gründlich rückgängig machten, braucht nicht erst erwähnt zu werden. Sie hätten auch am liebsten die Wiedereinsetzung des Bischofs ganz hintertrieben. So hatte die Hartnäckigkeit, mit welcher sowol sie, in erster Linie die Stadt, wie Franz Wilhelm ihre Forderungen in Münster aufrecht erhielten, nach der Aussage Trauttmansdorff's das ganze Friedenswerk erheblich verzögert. Aber noch schärfer als in eigener Sache vertrat Franz Wilhelm auf dem Congresse die päpstlichen Forderungen und zwar in solchem Maaße, daß ihm der Kurfürst von Köln zeitweise seine Vertretung zu entziehen sich genöthigt sah. Da hierdurch der Abschluß sich immer mehr verzögerte und die Stadt Osnabrück der Citadelle ledig sein wollte, griffen schließlich die Bürger selbst zu und legten die Petersburg nieder. Ihrem Wunsche aber, sich der Herrschaft des Bischofs durch Erwerbung der Reichsfreiheit ganz zu entziehen, vermochte selbst der höchst gewandte Bürgermeister Schepeler nicht Verwirklichung zu verschaffen.

    Da der Abzug des Schweden Gustavson aus dem Stifte mit 80 000 Reichsthalern erkauft werden mußte, auch die staatsrechtlichen Verhältnisse des Stiftes in dem auf dasselbe bezüglichen Artikel XIII des Westfälischen Friedens eine genügende Regelung noch nicht erfahren hatten, verzögerte sich der Wiedereinritt des Bischofs bis zum 18. December 1650. Auf dem vorhergehenden Tage zu Nürnberg waren durch die „immerwährende Capitulation“ die Verhältnisse des Stiftes bis ins einzelnste geordnet, insbesondere auch die alternative Folge je eines katholischen Bischofs und je eines Mitgliedes des Hauses Braunschweig-Lüneburg genauer festgestellt, und auf Grundlage des sogenannten Volmar’schen Durchschlags die einzelnen Stifter und Pfarren je einer der beiden Confessionen nach ungefährer Maßgabe der Verhältnisse von 1624 — wenn auch nicht ohne große Willkürlichkeiten im einzelnen — zugesprochen worden.

    Die letzten Lebensjahre des Bischofs verliefen ruhiger. Obwol er die Nürnberger Abmachungen nur unter Protest angenommen hatte, ließ er doch deren gerechte und unparteiische Durchführung sich angelegen sein, nahm auch die|Stadt auf eine entsprechende Erklärung derselben wieder zu Gnaden an und versprach die eigenmächtige Schleifung der Petersburg nicht zu ahnden.

    Seines Mindener Bisthums ging er, weil es an Brandenburg gefallen war, seines Verdeners, weil es die Schweden sich aneigneten, im Westfälischen Frieden verlustig, folgte aber am 14. April 1649 als Bischof von Regensburg, wo er seit 1641 schon Coadjutor gewesen war, und widmete sich in der Folgezeit mit großem Erfolge ganz der Verwaltung dieser seiner Bisthümer, indem er bald in Osnabrück, bald in Regensburg residirte, öfter auch am Rheine weilte, wo er auf die Verwaltung des Erzstiftes Köln vielfach Einfluß übte und für das mit seiner ihm 1623 zunächst als Coadjutor übertragenen Bonner Propstei verbundene Archidiakonat wirkte. Für die Erneuerung und Besserung der Pfarrgeistlichkeit war er unablässig thätig, indem er die Vorbildungsanstalten für dieselbe neu begründete und förderte, auch regelmäßige Visitationen und Diöcesansynoden abhalten ließ und oft selbst abhielt. Seine Verdienste um die Kirche belohnte Papst Alexander VII. am 5. April 1661 durch die Verleihung des Cardinalshutes, auch wurde er nach wie vor häufig zu wichtigen politischen Verhandlungen herangezogen, wie er denn auch 1659 als kaiserlicher Commissar der Fürstenversammlung in Regensburg vorsaß. Leider sind wir über diese weitergehende Thätigkeit Franz Wilhelm's, weil, wie oben gesagt, die einschlägigen Quellen noch der Veröffentlichung harren, nur sehr mangelhaft unterrichtet.

    Der Cardinal starb am 1. December 1661 nach neunwöchentlicher Krankheit in Regensburg, wo er in späteren Lebensjahren wol lieber weilen mochte, weil er dort seine bischöfliche Thätigkeit weniger behindert durch so enge Schranken, wie sie ihn in Osnabrück fesselten, ausüben konnte.

    Durch glänzende Anlagen befähigt, nach Abkunft und Ausbildung zu einer weitgehenden Thätigkeit berufen, hat er mit einer jede Rücksicht bei Seite setzenden Hingabe alle seine Kräfte an die Durchführung der ihm gestellten Lebensaufgaben eingesetzt, aber obwol er geschickt die richtige Zeit zur Ausführung seiner Pläne abzuwarten verstand, hat doch sein starker Wille, der sich zuweilen bis zum Uebereifer geltend machte, ihn nicht immer die richtigen Mittel zum Zwecke finden lassen und seine oft bis zur Hartnäckigkeit ausrecht erhaltene Consequenz ihn verleitet, eher den ganzen Erfolg aufzugeben, als sich mit einem theilweisen zu begnügen. Dabei erschwerte seine süddeutsche Abkunft und seine Erziehung in Rom ihm das Verständniß für die Verhältnisse und den Charakter der Menschen, auf welche er im Norden wirken wollte und sollte. So kam es, daß er nur einen geringen Theil der Früchte seiner Arbeit ernten konnte.

    • Literatur

      Goldschmidt, Lebensgeschichte d. Kardinal-Priesters Franz Wilhelm. Osnabrück 1866. — Meurer. Franz Wilhelm, Bischof v. O., in Mitth. d. hist. Ver. zu Osnabrück X, 245 ff.; XI, 372 ff.; XXI, 1 ff. — Stüve. Geschichte des Hochstifts O. III, 53 ff. (auch in Mitth. XII) und die in diesen Schriften angeführte ältere Litteratur. — Ueber sein Verhältniß zu Tilly vgl. Onno Klopp in den Forschungen z. D. Gesch. I, 75 ff.

  • Autor/in

    F. Philippi.
  • Zitierweise

    Philippi, Friedrich, "Franz Wilhelm von Wartenberg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 41 (1896), S. 185-192 unter Wartenberg [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118806262.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA