Lebensdaten
um 1440 – 1544
Geburtsort
Arnhausen bei Belgard (Pommern)
Sterbeort
Bast bei Köslin
Beruf/Funktion
Bischof von Kammin
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118722573 | OGND | VIAF: 275612
Namensvarianten
  • Erasmus
  • Manteuffel, Erasmus von
  • Erasmus von Manteuffel
  • mehr

Verknüpfungen

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Erasmus von Manteuffel, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118722573.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Eghard;
    M Gertrud v. Borcke.

  • Biographie

    Nach dem Studium in Greifswald, Leipzig und Bologna (1503 Lizentiat der Rechte) trat der junge Geistliche in die Kanzlei Herzog Bogislaws X. von Pommern ein. Er erhielt Kanonikate in Stettin, Cammin und das Archidiakonat in Pasewalk. Bischof Martin Karith ernannte ihn 1518 zum Koadjutor. Leo X. erteilte ihm am 12.10.1519 die Bestätigung cum spe successionis. – E. verlangte von Bogislaw X. die Durchführung des Wormser Ediktes. In einer Einladung der Kleriker seines Bistums zu einer Konferenz im August 1525 in die Stargarder Marienkirche lehnte er die lutherische Lehre scharf ab. Als Bogislaw X. 1523 und dessen Sohn Georg 1531 gestorben waren, fand er bei Barnim, dem Bruder Georgs, und Philipp, dem Sohne Georgs, nicht die Unterstützung, die er erwartete. Sie setzten|sich auf dem Landtag zu Treptow/Rega im Dezember 1534 für die reformatorischen Neuerungen ein und billigten die Kirchenordnung Bugenhagens. Bischof E. erhob am 4.4.1535 nach Beratung mit seinen Geistlichen und Stiftsständen dagegen Einspruch, außerdem verklagte er die Herzöge beim Reichskammergericht. In den letzten Jahren seines Lebens versuchte er, durch verschiedene Erlasse den katholischen Glauben wenigstens im Gebiete des Stiftes Cammin zu erhalten, in dem er selbst Landesherr war. Er berief sich auf die Reichsunmittelbarkeit seines Bistums, während die Herzöge auf ihr Aufsichts- und Bestätigungsrecht über das Bistum seit 1356 pochten. Ihr Erbvertrag zu Stettin vom 8.2.1541 engte die Freiheit des Bischofs ein. E. war ihrem kirchenpolitischen Druck nicht gewachsen.

  • Literatur

    ADB 48;
    E. Görigk, E. v. M., 1899;
    K. Graebert, E. v. M., = Hist. Stud. 37, 1903;
    O. Plantiko, Pomm. Ref.gesch., 1922, S. 73-80;
    H. Heyden, KG Pommerns, 2 Bde., ²1957.

  • Porträts

    Erzgegossenes Wandbild (Kirche v. Polzin/Pommern).

  • Autor/in

    Bernhard Stasiewski
  • Zitierweise

    Stasiewski, Bernhard, "Erasmus von Manteuffel" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 553-554 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118722573.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Erasmus, Bischof von Camin 1522—1544. Aus dem alten pommerschen Geschlecht v. Manteufel stammend ist E. wol um 1475 wahrscheinlich in Arnhausen geboren. Bereits 1491 ist er im Besitze einer Vicarie in Polzin, studirte alsdann in Greifswald (1494), Leipzig (1496) und Bologna (1500) und erwarb die Würde eines Licentiaten der Rechte. Um 1504 trat er in die Kanzlei des Herzogs Bogislaw X. von Pommern und erhielt mancherlei Präbenden in den Domstiften von Camin und Stettin. Er gewann die Gunst seines Herzogs so, daß dieser ihn um 1509 zum Lehrer und Begleiter seines ältesten Sohnes Georg ernannte, als er an den Hof des Herzogs Georg von Sachsen und nach Leipzig gesandt ward. Später bekleidete E. die Würde eines Archidiakonus von Pasewalk und war einer der angesehensten Räthe Bogislaw's. Dieser veranlaßte auch 1518 den alten Bischof Martin von Camin E. zu seinem Coadjutor zu ernennen. Da von brandenburgischer Seite für diese Würde Graf Wolfgang von Eberstein auf Naugard vorgeschlagen wurde, kam es zu einem langwierigen Streit um die Coadjutorie. Doch endlich gelang es dem Herzoge und dem pommerschen Clerus in Rom durchzusetzen, daß Papst Leo X. am 12. October 1519 E. zum Coadjutor cum spe successionis bestätigte. Die Kosten für das Verfahren in Rom beliefen sich auf mehr als 5000 Gulden. Als Bischof Martin am 2. December 1521 starb, folgte ihm E. und erhielt im folgenden Jahre die Weihe. Er ist der letzte katholische Bischof von Camin. Beim Eindringen der lutherischen Lehre in Pommern machte er seinen Einfluß auf den alten Herzog Bogislaw, der noch keine feste Stellung zu der Neuerung fand, so geltend, daß dieser gegen die in Treptow a. Rega sich äußernde Neigung zu Luther's Lehre vorging. Er verhinderte es aber nicht, daß der Fürst die Verkündiger des Evangeliums an anderen Orten gewähren ließ und das Kloster Belbuk einzog. Schon damals bewies E. durchaus nicht große Energie oder feste Thatkraft für die Erhaltung der alten Kirche. Nach Bogislaw's Tode (5. Oct. 1523) war E. von nicht geringem Einflusse auf den Herzog Georg I., der namentlich aus politischen Motiven der Neuerung feindlich gegenüber stand. Gegen die Unruhen, die in verschiedenen Städten ausbrachen, schritt der Herzog energisch ein, und der Bischof stand ihm dabei zur Seite. In seinem bischöflichen Gebiete aber fand trotz der verschiedenen Erlasse und Verordnungen, in denen er die evangelische Lehre verdammte, diese dennoch Anhang und freie Verkündigung. Zäh hielt er an der Opposition fest auch, als Herzog Georg 1531 starb und|dessen Bruder Barnim XI., sowie Georg's Sohn Philipp I. anfangs gemeinschaftlich regierten, dann aber das Land theilten und durch die ganzen inneren Verhältnisse gezwungen auf dem Landtage zu Treptow a. R. im December 1534 die Verkündigung der evangelischen Lehre freigaben und zu einer Neuordnung des Kirchenwesens schritten. Hiergegen opponirte E. und wurde dabei von den Ständen seines Stiftes unterstützt, aber nicht so sehr aus Anhänglichkeit an die alte Lehre, als aus dem Wunsche, dem Stifte die Reichsunmittelbarkeit zu gewinnen. Dies Bestreben hat fortan die Thätigkeit des Bischofs geleitet, doch zeigt er auch hier in seiner Opposition gegen die Herzoge nirgends Energie, sondern mehr eine gewisse Passivität. So mußte er mitansehen, wie sich die evangelische Kirche auch ohne ihn ruhig entwickelte und seine Bemühungen um die Reichsunmittelbarkeit Camins erfolglos blieben. Er vermochte es auch nicht zu hindern, daß die Herzoge sich am 8. Februar 1541 über die fernere Besetzung des Bischofsamtes einigten. Das Alter und andere Interessen scheinen die Thatkraft des niemals sehr energischen Mannes vollkommen gelähmt zu haben. In der Nacht vom 26. zum 27. Januar 1544 erlag E. einem Schlaganfall. In der Kirche zu Polzin ist ein Denkstein für ihn erhalten. Ob die gegen den Charakter des Bischofs gerichteten Vorwürfe berechtigt sind, läßt sich nicht ohne weiteres entscheiden.

    Außer den Darstellungen bei v. Medem (Geschichte der Einführung der evangelischen Lehre in Pommern) und Barthold (Geschichte von Pommern Bd. IV, 2) sind anzuführen die Arbeiten von E. Görigk (Erasmus von Manteufel, der letzte katholische Bischof von Camin. Braunsberg 1899) und M. Spahn (Verfassungs- und Wirthschaftsgeschichte des Herzogthums Pommern. Leipzig 1896). In beiden Schriften ist die Behandlung tendenziös gefärbt. Aus dem reichhaltigen, bisher noch durchaus unvollständig benutzten Material im Königl. Staatsarchive zu Stettin bringen einiges Waterstraat (Ztschr. f. Kirchengesch. XXII. XXIII), Graebert (Der Landtag zu Treptow a. R. Berlin 1900) und Beintker (Balt. Studien N. F. V. VI). Während des Druckes des vorstehenden Artikels ist eine Arbeit von Granbert (Bischof Erasmus von Camin. Berlin 1903) erschienen, in der der Bischof eine gerechte Würdigung erfährt.

  • Autor/in

    M. Wehrmann.
  • Zitierweise

    Wehrmann, Martin, "Erasmus von Manteuffel" in: Allgemeine Deutsche Biographie 48 (1904), S. 383-384 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118722573.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA