Lebensdaten
1888 – 1973
Geburtsort
Zarskoje Selo bei Sankt Petersburg
Sterbeort
Heidelberg
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
orthodox
Normdaten
GND: 132833018 | OGND | VIAF: 33170442
Namensvarianten
  • Makarov, Alexander
  • Makarov, Aleksandr N.
  • Makaroff, A. N.
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Zitierweise

Makarov, Alexander, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd132833018.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Nikolaus (1859–90), Architekt in St. Petersburg, S d. Kaufm. Alexander (1804–89) u. d. Maria Muchina;
    M Ljubov (1865–1936), T d. Kaufm. Alexander Bruni (1825–1915) u. d. Ljubov Karjakina;
    Leningrad 1925 Katharina (1898–1978), T d. Fabr. Frdr. Karl Agathon Gutheil (1856–1921) u. d. Wilhelmine Monien;
    2 T.

  • Biographie

    M. begann 1906 an der Petersburger Universität das juristische Studium. Nach Staatsexamen (1910) und Vorbereitung auf die Professur am dortigen Lehrstuhl für öffentliches Recht war er seit 1914 Magister mit akademischer Lehrbefugnis. 1919 wurde er zum Professor des internationalen Rechts an der Juristischen Fakultät ernannt und 1921 mit der Vorlesung für internationales Privatrecht betraut, das er auch am Institut für Volkswirtschaft (1921–25) las, dazu internationales Seerecht an der Marineakademie (1920–22). 1923 von der Sowjetregierung aus dem Amt entfernt, mußte er 1925 seine Heimat verlassen. Schon seine damaligen Schriften lassen, neben einigen zum russ. öffentlichen Recht, die künftigen Arbeitsschwerpunkte erkennen: Kollisionsrecht und Rechtsvergleichung, Staatsangehörigkeit, Völkerrecht. Der Wille, seine völkerrechtlichen Arbeiten fortzusetzen, führte den Emigranten in das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, erst als Gast, seit 1928 als Mitarbeiter. Bald folgte die ständige Mitarbeit im Schwesterinstitut für ausländisches und internationales Privatrecht. Aus der in Deutschland selten gewordenen Beherrschung der beiden Seiten des internationalen Rechts erwuchs ein breites Werk: als Quellenarbeit zum Völkerrecht (mit E. Schmitz) das „Handbuch der diplomatischen Korrespondenz der europ. Staaten, 1856-85“ (6 Bde., 1932 ff., der letzte im Kriege untergegangen), auf der anderen Seite die „Quellen des Internationalen Privatrechts“ (1929, ²1953/60; nach M.s Tod fortgeführt) und „Die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiete des internationalen Privatrechts“ (3 Bde., 1945–53); weiter systematische Bearbeitungen des internationalen Privatrechts, zuletzt ein herausragender „Grundriß“ (1970), monographische Untersuchungen zum Völkerrecht, außerdem zahlreiche Stellungnahmen zu einem breiten Spektrum völkerrechtlicher, internationalverfahrens- und internationalprivatrechtlicher Fragen. Übergreifendes behandelte M. mit dem Beitrag „Völkerrecht und internationales Privatrecht“ in den Mélanges Streit (1939) oder mit grundlegenden Einzelbearbeitungen zum Staatsangehörigkeitsrecht (z. B. seiner 2. Vorlesung vor der Haager Académie de Droit international: La nationalité de la femme mariée, 1937). Schon 1937 wurde M. auch in das Institut de Droit international gewählt, dessen Vizepräsident er zweimal war. Durch den Krieg 1945 mit dem Berliner Privatrechtsinstitut nach Tübingen verschlagen und so ein zweites Mal in seinem Leben mit der Not des Flüchtlings konfrontiert, machte er, selbst aus innerer Bindung an seine Heimat bis zum Tode staatenlos geblieben, das Staatsangehörigkeitsrecht noch mehr zu einem zentralen Thema – für viele existentiell geworden in einer Zeit der Entwurzelung durch Zwangsausbürgerungen, Flucht und Vertreibung. Seine „Allgemeinen Lehren des Staatsangehörigkeitsrechts (1947, ²1962, Haager Vorlesung 1949) sind bis heute einzigartig und harren der Weiterführung. Als grundsätzliche systematische, Völker-, Staats- und internationalprivatrechtliche Durchdringung haben sie das Staatsangehörigkeitsrecht von der bis dahin verbreiteten Betrachtung aus nur einer der juristischen Perspektiven befreit und zum eigenständigen Gegenstand einer übergreifenden Disziplin gemacht, den M. als Honorarprofessor in Tübingen und Heidelberg auch in die Lehre hat einführen können. Seit 1952 wissenschaftliches Mitglied des Tübinger (Max-Plandk-) Instituts, 1956 in das in Heidelberg wieder aufgebaute Schwesterinstitut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht als Emeritus zurückgekehrt und in die Kommission des Bundesinnenministers zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts berufen, hat er schließlich maßgebenden Einfluß auf Normsetzung und Praxis gewonnen. Sein großer Kommentar zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (1966, ²1971, 1981 weitergeführt) stellt wie keine andere Untersuchung zuvor die Erfassung des nationalen Staatsangehörigkeitsrechts in den unverzichtbaren internationalrechtlichen Zusammenhang.

  • Werke

    Weitere W u. a. Grundlagen d. internat. Privatrechts, 1924;
    Der Völkerbund, 1922;
    Das Problem d. anzuwendenden Kollisionsrechts, in: Zs. f. vgl. Rechtswiss., 1944;
    Les changements territoriaux et leurs effets sur les droits des particuliers, in: Annuaire de l'Inst. de Droit international 43, I, 1950, 44, I, 1952;
    Zur Auslegung mehrsprachiger Staatsverträge, in: Festschr. Guggenheim, 1968; W-Verz.
    in: Zs. f. ausländ. öffentl. Recht u. Völkerrecht 19, 1958, S. 595-605, 28, 1968, S. 477-80, 33, 1973, S. 447 f.

  • Literatur

    H. Mosler, in: Zs. f. ausländ. öffentl. Recht u. Völkerrecht 19, 1958, S. VI-VIII (P);
    ders., ebd. 33, 1973, S. 443-45 (W-Verz.);
    P. H. Neuhaus, in: Rabels Zs., 1958, S. 399-402 (P);
    K. Zweigert, ebd., 1974, S. 299-316;
    R. Bernhardt, in: Juristenztg., 1973, S. 470;
    F. Sturm, in: Neue Jur. Wschr., 1974, S. 1039 f.;
    E. Ulmer, in: Jb. d. Bayer. Ak. d. Wiss. 1973, S. 217-19 (P).

  • Autor/in

    Hans von Mangoldt
  • Zitierweise

    Mangoldt, Hans von, "Makarov, Alexander" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 721-722 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd132833018.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA