Lebensdaten
1509 – 1550
Geburtsort
Stargard
Sterbeort
Bützow
Beruf/Funktion
postulierter Bischof von Schwerin ; Herzog von Mecklenburg
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 122842472 | OGND | VIAF: 266145284
Namensvarianten
  • Magnus III. zu Mecklenburg
  • Magnus III.
  • Magnus
  • mehr

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Zitierweise

Magnus, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd122842472.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Obodriten;
    V Hzg. Heinrich V. v. M.-Schwerin ( 1552, s. NDB VIII);
    M Ursula (1488–1510), T d. Kf. Johann Cicero v. Brandenburg ( 1499, s. NDB X);
    Ov Hzg. Albrecht VII. v. M.-Güstrow ( 1547, s. NDB I);
    Om Kf. Joachim I. v. Brandenburg ( 1535, s. NDB X), Albrecht ( 1545), EB v. Magdeburg u. Mainz (s. NDB I);
    Vt Hzg. Johann Albrecht I. v. M. ( 1576, s. NDB X), Kf. Joachim II. v. Brandenburg ( 1571, s. NDB X), Mgf. Johann v. Brandenburg ( 1571, s. NDB X);
    - Kiel 1543 Elisabeth (1524–86), T d. Friedrich I. ( 1533), Hzg. v. Schleswig-Holstein, Kg. v. Dänemark u. Norwegen (s. NDB V).

  • Biographie

    Nach dem Tod des Schweriner Bischofs Peter Wolkow (1508–16) erreichte Hzg. Heinrich V. vom Domkapitel die Postulierung seines 7jährigen Sohnes M. zum Bischof. Am 15.6.1516 erhielt dieser die vier niederen Weihen vom Havelberger Bischof Johannes III. v. Schlabrendorff. Die geistliche und weltliche|Administration des Stiftes übernahm Domdekan Zutpheld Wardenberg, der in Rom von Papst Leo X. die Dispensen und die Bestätigung für M. eingeholt hatte. Dieser sollte mit 21 Jahren die Verwaltung der Diözese übernehmen und mit 27 Jahren die Bischofsweihe empfangen. Neben Wardenberg setzten sich Dompropst Reimar Hahn, Kapitelssenior Ulrich Malchow und Dietrich Huls OFM, Weihbischof des Erzbistums Hamburg, für die Kontinuität des kirchlichen Lebens im Bistum Schwerin ein. M. erhielt von den Humanisten Konrad Pegel und Arnold v. Büren (Burenius) eine ausgezeichnete Erziehung; sie machten ihn auch mit dem reformatorischen Gedankengut vertraut. Durch einen Aufenthalt am kursächs. Hof und den Briefwechsel mit Melanchthon verstärkte sich seine Sympathie für den Protestantismus. 1526 erlangte M. vorzeitig auf Antrag des Domkapitels durch Papst Clemens VII. die Erlaubnis der selbständigen Administration des Bistums; er leistete 1532 im Schweriner Dom den Eid auf die Wahlkapitulation und ließ sich als „Postulatus confirmatus“ des Stiftes huldigen. Sein Vater, der sich 1526 dem Torgauer Bund angeschlossen hatte, nahm zunächst noch Rücksicht auf seinen Bruder und Mitregenten Albrecht VII., der der kath. Kirche treu blieb, aber nach dem Nürnberger Anstand 1532, auf dem den Protestanten vorläufig freie Religionsausübung zugebilligt wurde, bekannte er sich offen zum Luthertum; 1535 ordnete er eine „evangelische“ Visitation an, die nur teilweise Erfolg hatte, und verteilte die 1533 in niedersächs. Sprache erschienene Nürnberger Kirchenordnung. Auf dem Landtag zu Parchim 1538 verlas M. eine von ihm ausgearbeitete Protestation. Seit 1539 protestantisierte er das Stiftsland. 1540 teilte er dem Kf. Johann Friedrich von Sachsen mit, er habe die „papistische Messe“ in seinem Stift abgeschafft. Die vom 4.7.1541 bis 21.3.1542 durchgeführte Visitation erstreckte sich auch auf die Kirchen und Prediger des nichtherzoglichen Patronats. Während dieser Entwicklung einer eigenen Landeskirche in Mecklenburg heiratete M. 1543 seine Cousine, die dän. Prinzessin Elisabeth. Trotz einer päpstl. Mahnung, auf sein Amt als Administrator zu verzichten, ordnete er 1544 eine weitere Visitation im Stiftsland Bützow an, die sich auch auf die Dörfer erstreckte. Auf dem Landtag bei Sternberg im Juni 1549, an dem M. teilnahm, erklärten sich die Stände gegen das Augsburger Interim und für die luth. Lehre als Staatsreligion. Der Bischofsstuhl von Schwerin, den M. nie bestiegen hatte, blieb auch weiterhin unbesetzt.

  • Literatur

    J. Wiggers, KG Mecklenburgs, 1840, S. 100, 114, 119-22;
    F. Stein, Hzg. M. v. M. Bischof v. Schwerin, 1899;
    F. Schlie, Die Kunst- u. Gesch.denkmäler d. Ghzgt. Mecklenburg-Schwerin II, ²1900, S. 557, III, 1902, S. 649 f.;
    E. Sehling, Die ev. Kirchenordnungen d. 16. Jh. V, 1913, S. 129-32;
    K. Schmaltz, KG Mecklenburgs I, 1935, S. 269, 289, 301, II, 1936, S. 252;
    G. May, Die dt. Bischöfe angesichts d. Glaubensspaltung d. 16. Jh., 1983, S. 64-67;
    J. Traeger, Die Bischöfe d. ma. Bistums Schwerin, 1984, S. 11, 15, 174-81, 214-17, 268 (L).

  • Autor/in

    Bernhard Stasiewski
  • Zitierweise

    Stasiewski, Bernhard, "Magnus" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 669-670 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd122842472.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA