Lebensdaten
1872 – 1942
Geburtsort
Berlin
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Polizeifachmann ; Jurist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 117024775 | OGND | VIAF: 216763774
Namensvarianten
  • Lindenau, Heinrich

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Zitierweise

Lindenau, Heinrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117024775.html [26.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Paul (1844–95), Bankier;
    M Rosa Schönlank aus Stettin;
    1929 ( 1941) Kaete (* 1902), T d. Baurats Gustav Werner u. d. Martha Kleinschmidt.

  • Biographie

    L. besuchte das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin, studierte seit 1891 in München und Berlin Rechtswissenschaft und promovierte als Kammergerichtsreferendar 1894 in Rostock mit einer Dissertation über „Die Unterschlagung an barem Gelde nach deutschem Reichsstrafrecht“. 1900 wurde er zum Gerichtsassessor ernannt und nach Zehdenick versetzt. Er wechselte aber 1902 als Regierungsassessor in das Berliner Polizeipräsidium über, wo er 1907 zum Regierungsrat ernannt wurde. 1907/08 arbeitete er im preuß. Ministerium des Innern und dann als stellv. Leiter der Berliner Kriminalpolizei. 1911 übernahm er die Leitung der neuerrichteten Zentralstelle zur Bekämpfung der Schmutzliteratur, 1912 die des neuerrichteten Landespolizeibezirksamtes Berlin-Mitte. 1916 folgte die Berufung in das preuß. Oberverwaltungsgericht. Im Nebenamt versah er bis 1920 den Vorsitz des Reichsausschusses zur Feststellung der Kriegsschäden, dann war er Obmann des Oberschiedsgerichts des Deutschen Bühnenvereins und der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger. 1928 übernahm L. als Senatspräsident die Leitung des ersten Senats des Oberverwaltungsgerichts, 1929 die des vierten Senats. 1932 wurde er Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts. Am 1.8.1933 trat er auf eigenen Wunsch in den Ruhestand.

    Als Herausgeber, Bearbeiter und Fortsetzer von Niceforos Handbuch „Die Kriminalpolizei und ihre Hilfswissenschaften“ (1909), als Mitarbeiter für die polizeifachlichen und -rechtlichen Artikel im „Handbuch der preuß. Verwaltung“ (²1911) und in zahlreichen Zeitschriftenaufsätzen trat L. als der beste Kenner der preuß. Polizei neben Kurt Wolzendorff hervor. In Gutachten und Aufsätzen machte er Vorschläge für ihre künftige Entwicklung im liberalen Sinne. Seine durchaus praktischen Erwägungen, niedergelegt in dem Aufsatz „Von künftiger guter Polizei“ (Ann. f. soz. Pol. u. Gesetzgebung 5, 1917, S. 437-55), eilten der Zeit weit voraus und blieben unberücksichtigt. Sie hätten letztlich zu einer demokratischen Polizeiorganisation Preußens in der Weimarer Zeit geführt. L. forderte, die Verwaltungspolizei den Gemeinden zu eigenem Recht zu überlassen|und nur die Sicherheits- und die Kriminalpolizei zu verstaatlichen, einheitlich auszubilden und zu organisieren und nach dem Stützpunktsystem regional zu verwenden. Nach der Novemberrevolution 1918 bekämpfte er publizistisch die Ausschaltung der alten Schutzmannschaft durch den preuß. Innenminister Heine und den Aufbau der militärischen Sicherheitspolizei als eine unsachgemäße, kurzsichtige und lediglich machtpolitische Lösung des Polizeireformproblems. 1924 schrieb L. einen Roman über das Kriminalpolizeimilieu der Zeit vor 1918 unter dem Titel „Kriminalinspektor Dr. Stretter“ (²1926). Umfangreich war seine Herausgebertätigkeit; sie begann mit der „Zeitschrift für Jugendwohlfahrt“ (1910-13) und führte über die „Deutsche Strafrechts-Zeitung“ (1914-22), die „Deutsche Juristen-Zeitung“ (1918-33) bis zum „Reichs- und Preuß. Verwaltungsblatt“ (1929-33).

  • Literatur

    Verwaltungsrechtl. Abhh., 1925, S. 278;
    Kürschner, Lit.-Kal. 1930, 1934;
    Rhdb. (P). - Eigene Archivstudien.

  • Autor/in

    Johannes Buder
  • Zitierweise

    Buder, Johannes, "Lindenau, Heinrich" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 594-595 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117024775.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA