Lebensdaten
1562 – 1611
Geburtsort
Bremen
Sterbeort
Bremen (Pest)
Beruf/Funktion
Jurist ; Bürgermeister von Bremen
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 124339670 | OGND | VIAF: 943694
Namensvarianten
  • Kreffting, Heinrich
  • Krefting, Heinrich
  • Kreffting, Heinrich
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Zitierweise

Krefting, Heinrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124339670.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hermann Krechting (1528–1607), Kaufm., 1553 Bürger v. B., 1586 einer d. Gesandten d. Rats zum Admiral d. holländ. Kriegsflotte, S d. Hinrich (1501–80), Bgm. v. Schöppingen b. Münster, 1532 Gograf „zum Sandwelle“, 1534/35 „Kanzler“ d. Wiedertäufer in Münster, zog nach Oldenburg, 1538 Oldenburger Täufersynode, 1545 calvin. Kirchenvorsteher in Dykhausen (s. L), u. d. Elske Wantmans;
    M Catherina (1533–94), T d. Kaufm. Walter Velthusen in B. u. d. Catharina Ridemann;
    Ur-Gvv Engelbert, Stadtschreiber u. Organist in Schöppingen;
    Groß-Ov Bernd (hingerichtet 1536), Prädikant d. Täufer;
    B Wolter, Kapitän d. Stadt B.;
    Schw Ilsabe ( 1576 Joh. Wachmann, Ratsherr in B.);
    - 1591 Gesche Lawen, Wwe d. Brüning Brünings;
    1 T;
    N Hermann Wachmann (1579–1658), Bgm. v. B., Joh. Wachmann (1592–1659), Ratssyndikus in B.

  • Biographie

    K. studierte Jura in Wittenberg (1580), Jena (1585) und Heidelberg (1586; Promotion 1587) und wurde in Heidelberg Professor und kurpfälzisch Rat. Der Bremer Rat rief ihn 1591 als Syndikus und wählte ihn im selben Jahr zum Ratsherrn und 1605 zum Bürgermeister. K. hat unter dem Einfluß des freigeistigcalvin. ramistischen Rektors des Bremer Gymnasiums, J. Molanus (1510–83, s. Literatur) und der „synkretistischen“ Atmosphäre Heidelbergs den im Consensus Ministerii von 1595 formulierten Plan des Superintendenten C. Pezelius zur völligen Umgestaltung der Bremer Kirche nach Genfer Vorbild mitverhindert. Dem entsprach es, wenn K. seit 1598/99 im Niedersächs. Reichskreis für eine zwar calvinisch orientierte, aber gemeinprot. Politik, in der Hanse um ein Bündnis mit den Generalstaaten und England (den Handelskonkurrenten) warb. Aber erst 1604 sandte die Hanse eine große Gesandtschaft zu allen Höfen Westeuropas; K. konnte dabei seine „Refutatio compendii Hanseatici“ dem juristisch versierten König Jacob I. in London überreichen. Diese Wende in der Hansepolitik von 1604 wurde mitausgelöst durch den Konflikt Braunschweigs mit Herzog Heinrich Julius. K. war der Hauptbeförderer einer „republikanischen Eidgenossenschaft“ sechs norddeutscher Städte (1607 engere Korrespondenz) und einer calvinisch Föderationspolitik. 1609 versuchte er vergeblich, den Sechsstädtebund der protestantisch Union zuzuführen. K. beeindruckte in Nordwesteuropa durch seine intellektuelle Wendigkeit, etwa durch die Inanspruchnahme von Bodin in den Verhandlungen mit Jacob I. 1604; zeittypisch modern waren seine Bemühungen um eine republikanische Theorie (etwa bei der römisch-rechtlichen Umgestaltung des Bremer Stadtrechts 1606) und seine publizistische Öffentlichkeitsarbeit (die Stadtgeschichte von 1603; die vermutliche redaktionelle Mitwirkung am „unionistischen“, dabei antiklerikalen Nachrichtendienst „Aviso“ 1609). K. blieben Mißerfolge zunächst nicht erspart, er lieferte jedoch für spätere Entwicklungen theoretischrechtliche Konzepte, so für das Bündnis der Hanse mit den Generalstaaten 1611, den engeren Hansebund 1630 und die Bremer Reichsfreiheit 1646.

  • Werke

    Weitere W Statuta reformata (1606 d. Bremer Rat vorgelegt, aber nicht genehmigt, ungedr.);
    Discursus de republica Bremensi, 1602 (ungedr.);
    Urbis Bremae et prefecturarum quas habet Typus et Chron., 1603 f. (mit Ergg. W. Dilichs zu Bildern u. Karten).

  • Literatur

    ADB 17;
    A. Kühtmann, Die Romanisierung d. Civilprozesses in d. Stadt Bremen, 1891;
    W. v. Bippen, H. K. u. d. engere Bündnis d. 6 korrespondierenden Hansestädte, in: Brem. Jb. 18, 1896, S. 151-74;
    ders., Gesch. d. Stadt Bremen II, 1898, S. 239-67;
    H. Entholt, Bgm. K. u. s. Fam., in: Brem. Jb. 29, 1924, S. VII-XII;
    Hermann Krefting ( 1607), Nharichtung v. d. Krefftinge Afkunst (Staatsarchiv Bremen), Abdruck in: A. Krefting, Slegten Krefting, 1924;
    G. Fink, Die rechtl. Stellung d. Dt. Hanse in d. Zeit ihres Niedergangs, in: Hans. Gesch.bll. 61, 1936, S. 122-37;
    H. Jessen, Wo kommt d. Aviso her?, in: Gazette I, 1955, S. 182-90;
    J. Moltmann, Christoph Pezel (1539–1604) u. d. Calvinismus in Bremen, 1958, bes. S. 163 ff. - Zu Gvv:
    G. de Buhr, Hinrich Krechting, der „Kanzler“ d. Münster. Wiedertäufer, in: Ostfries. Fam.kde., H. 1, 1960, S. 29-44. - Zu J. Molanus:
    J. Moltmann, J. M. u. d. Übergang Bremens zum Calvinismus, in: Jb. d. Wittheid Bremen 1, 1958, S. 119-41;
    Schottenloher;
    - zu Gvv Hinrich:
    K. H. Kirchhoff, Die Täufer in Münster, 1973.

  • Porträts

    Ölgem., 1609 (Bremen, Focke-Mus.), Abb. b. Entholt u. Jessen, s. L.

  • Autor/in

    Christof Römer
  • Zitierweise

    Römer, Christof, "Krefting, Heinrich" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 731-732 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124339670.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Kresting: Heinrich K. (Kreffting), Jurist und Staatsmann, geb. zu Bremen am 5. Octbr. 1562, ebendaselbst an der Pest am 1. August 1611, entstammte einer vor Alters am Niederrhein ansässigen Familie. Sein Großvater, der ein Amt im Stifte Münster bekleidet hatte, wandte sich der Reformation zu und nahm selbst an den wiedertäuferischen Unruhen in der Stadt Münster Antheil; von dort glücklich entkommen, siedelte er nach Neustadt-Gödens in Ostfriesland über. Von hier zog sein Sohn Hermann nach Bremen, wo er als Kaufmann zu Ansehen und Wohlstand gelangte. Er ist durch seine Tochter Ilsabe der Großvater zweier um Bremen hochverdienter Männer, des Bürgermeisters Hermann Wachmann und des Syndicus Johann Wachmann des älteren geworden. Sein Sohn Heinrich wandte sich nach Absolvirung der Schule dem Studium der Rechte zu zunächst auf dem Gymnasium illustre der Vaterstadt, alsdann in Heidelberg, wo er im J. 1587 den Doctorgrad erwarb und bald darauf zum Professor der Universität und kurfürstlich pfälzischen Ruth ernannt wurde.|Zu Ostern 1591 dieses Amtes auf Bitten des Bremer Raths aufs gnädigste entlassen, trat er in die Dienste seiner Vaterstadt, zunächst als Syndicus des Raths, wenn auch ohne diesen Titel. Doch wurde er schon im December 1591 zum Rathsherrn und im August 1605 zum Bürgermeister erwählt. Verschiedenen Versuchen, den gelehrten Juristen seiner Heimath wieder zu entfremden, wie der Berufung des Königs von Dänemark in seine deutsche Kanzlei und der Absicht der Hansestädte ihn zum Syndicus zu erwählen, hat er widerstanden. Allein als Theilnehmer und geistiger Führer der großen hanseatischen Gesandtschaft, welche im J. 1604 an die Generalstaaten und die Höfe Jakobs I. von England und Heinrichs IV. von Frankreich geschickt wurde, hat er den gemeinsamen Interessen der Hansestädte aufs nachdrücklichste gedient. Auch im Praktischen Staatsdienste blieb K. seinen wissenschaftlichen Neigungen treu, wie seine beiden Schriften aus dieser Zeit, der „Discursus de republica Bremensi“ und die „Statuta Reformata“, bezeugen. Die erste, rechtshistorische Arbeit hatte den in der Vorrede ausgesprochenen Zweck, die Rechte, Freiheiten und Immunitäten der Vaterstadt und somit deren gesammten Zustand in einer Abhandlung, wie in einer Tabelle, darzustellen. Die zweite Arbeit enthält den Versuch einer Systematisirung der Bremischen Statuten von 1433, wobei der ehemalige Lehrer der Pandecten begreiflicherweise sowol in der Anordnung, wie in den beigefügten zahlreichen Glossen sich ganz von römisch rechtlichen Ansichten leiten ließ. Ebendies hat verhindert, daß Rath und Bürgerschaft, denen die Bearbeitung im J. 1606 vorgelegt wurde, derselben gesetzliche Geltung verliehen und daß die Arbeit Krefting's überall zu erheblichem Ansehen bei den Bremischen Juristen gekommen ist. Sie ist auch, ebenso wie der Discursus niemals gedruckt worden, ein Umstand, der aber doch nicht verhindert hat, daß der letztere in der um die Mitte des 17. Jahrhunderts ausgebrochenen heftigen Fehde über die Privilegien der Stadt Bremen eine nicht unbedeutende Rolle gespielt hat.

    • Literatur

      Joh. Ph. Cassel. Historische Nachrichten von dem Leben und Schriften Herrn Heinrich Krefting, in Bremensia, 2. Thl. Nr. V, Bremen 1767. Rotermund, Brem. Gelehrtenlexikon, I. S. 258.

  • Autor/in

    v. Bippen.
  • Zitierweise

    Bippen, Wilhelm von, "Krefting, Heinrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 100-101 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124339670.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA