Dates of Life
zwischen 1521 und 1524 – nach 1577
Place of birth
Hamburg
Place of death
Erfurt
Occupation
Jurist ; Dichter ; Übersetzer ; Schriftsteller
Religious Denomination
lutherisch
Authority Data
GND: 119011743 | OGND | VIAF: 10646432
Alternate Names
  • Knaustinus, Heinrich
  • Knustius, Heinrich
  • Knust, Heinrich
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Objekt/Werk(nachweise)

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Citation

Knaust, Heinrich, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119011743.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Cord ( spätestens 1543), Goldschmied in H., wahrsch. identisch mit d. Vf. e. 1842 verbrannten ungedr. niederdt. Chronik d. Stadt H.;
    M Adelheit Hornmann;
    B Martin, Jurist in Danzig;
    - wahrsch. 1544 N. N. (ca. 1528–49), T d. Christopher Pfundtstein, Leibarzt d. Kf. Joachim II. v. Brandenburg;
    1 S (Notar), 1 T;
    E od. Groß-N Ludwig (um 1620–74), Dichter (s. Altpreuß. Biogr.).

  • Biographical Presentation

    K. besuchte zunächst das Hamburger Johanneum. Im Frühjahr 1537 begann er auf den Rat seines Lehrers Theophilus Hermelates hin ein Studium in Wittenberg, wo er Luther kennenlernte, sich aber vor allem Melanchthon anschloß. Über seine Studien ist nur bekannt, daß er das philosophische Triennium ohne Bakkalaureat absolvierte. Um 1540 wurde er als Rektor des Cöllnischen Gymnasiums nach Berlin berufen. Nachträglich promovierte er im September 1541 in Wittenberg zum Magister artium liberalium. 1543-44/45 übernahm K. das Rektorat des Gymnasiums in Stendal, wo er Conrad Cordatus kennenlernte. In der folgenden Zeit wandte er sich der Jurisprudenz zu, scheint aber an keiner Universität immatrikuliert gewesen zu sein, auch wenn er den Marburger Johann Oldendorp neben anderen seinen Präzeptor nennt. 1548 begann er, offenbar als Advokat, am Berliner Kammergericht zu praktizieren, eingeführt von Johann Schlegel. Über seine weitere Tätigkeit ist wenig bekannt: 1549 ging K. nach Mecklenburg, 1550 nach Demmin, 1552 nach Hamburg, ein Jahr später nach Lübeck und dann nach Bremen, wo er als Syndicus des Domkapitels wirkte, bis er sich 1557 in Erfurt niederließ und dort eine Stelle als Canonicus, seit 1560 als Scholasticus am katholischen Marienstift innehatte. Das Amt scheint ihm viel Zeit für Nebentätigkeiten als Privatlehrer und Advokat gelassen zu haben, denn die Stiftsschule, sein eigentlicher Aufgabenbereich, wurde wahrscheinlich schon vor seiner Berufung geschlossen. K. machte außerdem längere Reisen nach Hamburg, Lübeck, Magdeburg, Danzig und Kopenhagen. Offenbar mangels akademischer Grade bemühte er sich um andere Titel: 1565 erhielt er vom Magdeburger Dompropst Wilhelm Böcklin (als Hofpfalzgraf) den Titel eines „poeta laureatus“. Um seine zwar immer wieder betonte, aber nicht nachweisbare Doktorwürde zu legalisieren, ließ sich K. den Doktortitel durch den Lübecker Syndicus Johannes Rudel (als Hofpfalzgraf) verleihen.

    K.s literarische Arbeiten sind äußerst vielseitig, wobei es ihm scheinbar weniger auf Umfang und Qualität als vielmehr auf die Zahl seiner sowohl lateinischen als auch deutschen Schriften ankam. Besonders verbreitet waren seine populärwissenschaftlichen Werke, die er vor allem für die Jugend und den interessierten Laien schrieb: Sein „Feuerzeug“ (1572), ein Kompendium des römisch-kanonischen Prozeßrechts erlebte bis 1624 mehr als 12 Auflagen. Eine ähnlich starke Resonanz erfuhr das „Bierbuch“ (1575), in dem er über Herstellung, Geschmack und Namen der verschiedenen ihm bekannten Sorten Auskunft gibt. In der Schrift „Hut dich für auffborgen und Schulden“ (1567) geht K., wohl aufgrund eigener Erfahrungen, mit der Unsitte des Schuldenmachens ins Gericht. Eine in noch stärkerem Maße moralisierende Tendenz zeigt seine Liedersammlung „Gassenhauer, Reuter und Bergliedlein“ (1571), in der er zumeist eigene Kontrafakturen weltlicher Lieder herausgibt, darunter „O Welt, ich muß dich lassen“. Andere, im engeren Sinn literarische Arbeiten sind seine geistlichen Schauspiele: Schuldramen, die er als Rektor in Berlin zu einer Zeit aufführen ließ, als in der Mark Brandenburg so gut wie gar keine Reformationsschauspiele existierten. Mit seiner neulateinischen „Dido“ (1566) dramatisierte K. als einer der ersten diesen antiken Stoff.

  • Works

    Weitere W u. a. Comoedia latina de sacrificio Abrahoe. in quo volebat filium immolare, 1539;
    Tragedia v. verordnung d. Stende od. Regiment, Und wie Cain Abel s. Bruder, Göttl. Ordnung halber erschlagen …, 1539;
    Von d. Leben u. Unsterblichkeit d. Seelen, 1540 (Übers.);
    Summa Christianismi, Ambrosio Moibono Theologo doctissimo Autore, 1541;
    Erotemata in geometriam et sphaeram, 1541;
    Spiel v. d. Geburt d. Herrn Jesu, 1541;
    Vom geringen herkomen, Schentlichem leben, Schmehlichem ende d. türk. schentlichen Abgots Marchomets …, 1542;
    Laus concordiae, Lobrede d. Einigkeit, aus d. Historien mit vielen Exempeln bewehret, an d. vereinigten Hansestädte, 1555;
    Agapetus paedagogiae commendatus at corruptus, Comoedia …, 1562;
    Tractat v. Injurien, 1562;
    Hoffarbe u. Kleidung Christi, Dialogus, 1564;
    De monetis, 1565;
    Die Omeyß. Der faulen müssigen Gesellen Spiegel, … 1566 (Übers.);
    Herligkeit u. Freud d. Hochwirdigen lieben Alters …, 1567;
    Erinnerung wider d. Neidhardt, 1569;
    Calumnia, Daß man d. Affterreden, Schendung, Lästerung … nicht leichtlich glauben solle, 1569 (Übers);
    Die 4 Bücher d. Institutionum od. Unterweisungen d. Kaisers Justiniani, 1569 (Übers.);
    Pecuparumpius, seu potius, paupertas laeta, Drama comicum, …, 1574;
    Gegen u. wider d. Spitzbuben, …, 1575.

  • Literature

    ADB 16;
    J. O. Thieß, Versuch e. Gel.-Gesch. v. Hamburg I, 1780, S. 356-58 (W);
    E. Weller, Ann. I, S. 73 u. ö., II, S. 365 u. ö. (W);
    Stinzing-Landsberg I, S. 564-66;
    Goedeoke II, S. 139 u. ö. (W);
    H. Holstein, Die Ref. im Spiegelbilde d. dramat. Lit. d. 16. Jh., 1886, S. 71 u. ö.;
    H. Michel, H. K., 1903;
    de Boor-Newald IV, 2, S. 350 f. u. ö.;
    J. Moller, Cimbria Literata I, 1744, S. 302 f. (W);
    Jöcher-Adelung III, Sp. 539 f. (W);
    Schröder IV, S. 84-99 (ausführl. W-Verz. mit 72 Titeln).

  • Portraits

    Holzschn., in: Ph. Melanchthon, Van d. Unstarfflichkeit d. Seelen …, Lübeck 1552 (nd.dt. Übers.; Ex. in Kgl. Bibl. Kopenhagen).

  • Author

    Christiane Ahrens
  • Citation

    Ahrens, Christiane, "Knaust, Heinrich" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 167-168 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119011743.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Knaust: Heinrich K. (Knaustinus, Knustius, Chnustinus), Rechtsgelehrter, weltlicher Liederdichter und Schriftsteller, ein vielgewanderter und vielgewandter Mann. Biographische Notizen, die sich anderwärts sehr spärlich finden, lassen sich theilweise nur aus seinen gelegentlichen Aeußerungen in den Vorreden und Dedicationen seiner Bücher erholen; namentlich in: „Hüt Dich für auffborgen vnnd Schulden“, Frankfurt a. M. 1570, 8° und „Die Kunst bier zu brawen“, 1575, 4°. Zufolge dieser war er zu Hamburg geboren, in welchem Jahre verschweigt er und ist auch aus anderen Quellen nicht zu ersehen. Sein Vater aber war Cordt K., der ihn in den alten Sprachen unterrichtete und ihn dann um das Jahr 1536 nach Wittenberg „zum Studio“ brachte. Um das Jahr 1540 wurde er nach Berlin zum Vorstand der Schule zu „Cöllen an der Spree" berufen, wo er wol „zu hundert Thalern Dienstgelt jährlichen gehabt“ und 1541 unterschreibt er noch in seinem „Spiel von der Geburt des Herrn Jesu“ am Ende der Dedication „Henricus Chnustinus, Hamburgensis, zu Cölln an der Sprew, Schulmeister“, 1544 aber quittirte er das Lehrfach, wurde Rechtsgelehrter und scheint dann noch in Marburg studirt zu haben, da er Oldendorp seinen „lieben Herrn Präceptor“ nennt. Zuerst war er danach als Advocat zu Berlin beschäftigt, kam dann aber im nördlichen und östlichen Deutschland weit herum, verschiedene Dienste „am mecklenburgischen, pommerischen vnd Ertzbischöflichem bremischen Hofe, Stetten vnd Landen“ bekleidend. In Bremen diente er bis 1557 „ohne Jactantz und ungebührlichen Rhum zu melden, dem Thumkapitel, Prälaten, Ritterschaft, Städten und gemeiner Landschaft ettliche Jahre als Syndicus generalis.“ Um das Jahr 1560 war er „delegationsweise stattlicher vnd rhümlicher geschäfft halben, daran die Stadt Lübeck vnd Liffland gelegen, bey der K. Maiestat in Dennemarck zu Copenhagen, vnd dann folgends auch in Preussen zu Dantzsch“ (Danzig) und wurde dann Syndikus des Rathes in Demmin. Seine späteren Lebensjahre brachte er nur zu Erfurt zu als ein sehr angesehener vielbeschäftigter Sachwalter ("causarum forensium patronus") oder Notarius. Aus welche Weise er dahin verschlagen wurde, wo er auch sein Bierbuch 1575 schrieb, theilt er nicht mit, aber das versichert er in diesem Buche, daß es ihm deßhalb dort so wohl gefalle, „weil man nicht nur in Erfurt, sondern auch in etlichen Dörffern vnd Flecken, deßgleichen auch Hoffhöfen und Zuraker-Gesessen gute Biere brawet". Gleichwol hatte er hier mit vielen Widerwärtigkeiten zu kämpfen, denn „Ich bin ein armer Doctor hie zu Erffurdt, vnnd habe viel hässer vn Neider, heimlich vnd offenbar ("Hoffarbe vnd Kleidung Christi", 1564 und „Neidhart", 1569). Zur Abfassung seiner Schrift „Hüt Dich für auffborgen“ (1570) wurde er hauptsächlich durch die pekuniären Verlegenheiten bewogen, in welche ihn „als jungen Gesell“ und arm von Haus, auch frühe verheirathet mit einer Jungfrau aus Berlin, zu der er „sonderlichen Dotem nicht vberkam" das Auffborgen vnd die Schulden „etwas vn nit wenig“ gebracht hatten. „Und weil ich“, sagt er S. 7 dieser Schrift, „dieses falls auch einen Schincken im saltz gehabt vnnd noch leyder habe, vnd in dem Spital auch kranck vnd zu bette gelegen. Also mag ich zu den jungen Gesellen wol sagen: Experto crede Ruperto, Wer ein Ding versucht hat, der kan darvon reden.“ K. war, wie er gelegentlich erwähnt, „beider Rechte Doktor, kaiserl. gekrönter laureirter Poet, Comes und Miles des Hoffs zu Lateran“, also eine Standesperson, was ihn jedoch nicht hindert, grob zu sein und z. B. seine Gegner, welche die erste Auflage seines Bierbuchs getadelt hatten, als „Rotzleffel“ zu tituliren, und in der Vorrede zu den Paroemiae ethicae, 1589 (vgl. meine Abhandlung: Zur Quelle d. d. Sprichworts in Herrig's Archiv 39, 127 ff.) nennt ihn Bruno Seidelius verächtlich „Apostata sacrificulus quidam“, weil er mit seinem Stande auch die Confession gewechselt hatte. Sein Todesjahr kann nicht ermittelt werden. Eines Bruders „Martin K., der Rechten Licentiat, der auß Italia wieder zu ihm gekommen", gedenkt er in seiner „Dido“ 1566 und der „Calumnia“ 1569, derselbe lebte später zu Danzig. Ein außerordentlich fruchtbarer Schriftsteller, schrieb K., neben seiner Praxis über die verschiedenartigsten Gegenstände in deutscher und lateinischer Sprache, über Geometrie, das Notariat, das Bierbrauen, die kaiserlichen Rechte und noch viele andere Dinge, besprach auch das Brocardicon „Quilibet praesumitur vivere centum annos“, Francof. 1574, war Dichter, Uebersetzer und Herausgeber der Schriften Anderer. Als Dichter veröffentlichte er die deutsche „Tragedia von verordnung der Stende oder Regiment ...“, Wittenb. 1539, die lateinische Tragödie „Dido“, Francof. 1566 (mit dem Bildnisse des Druckers Christ. Egenolph), sowie die werthvolle Liedersammlung „Gassenhawer, Reuter vnd Bergliedlein, christlich moraliter ...“, Frankf. a. M. 1571, in welcher K. selbst 48 als die seinigen bezeichnet, worunter (Opel, Der 30jährige Krieg, S. 472) das prächtige „O Welt, ich muß Dich lassen“ (Wackernagel 601), welches selbst wieder nach dem Volksliede „Insbruck, ich muß Dich lassen“ (sehr oft gedruckt z. B. bei Uhland 131) gedichtet ist. Als Uebersetzer gab er heraus die Lucianische Schrift „Oratio Calumnia, das man den Affterreden nicht leichtlich glauben soll“, Frankf. 1569. Als Jurist erwarb er sich, neben der Ars notariatus, den Observationes juris in praxi passim obviantes und den Erotemata institutionum germanico-latina hauptsächlich Ruf durch sein „Feuerzeugk. Gerichtlicher Ordnunge, Proceß“ etc., Erfurt 1558, 8° (erschien bis 1601 in weiteren 11 Auflagen, später noch, 1616, 1624 von P.|Ferrarius Castellanus revidirt). Geschätzt wurden auch zu seiner Zeit die „Institutionen Justinian's“, Frankf. 1569. Als Herausgabe ist sein Buch „Confessiones fidei duae, altera M. Lutheri, altera Joh. Bugenhagii“ noch heute von Werth. Ferner schrieb er einen Tractat von Injurien und einen solchen wider die Spitzbuben. Die beste Aufnahme aber bei dem größeren Publikum fand sein bereits erwähntes Buch „Fünff Bücher von d. göttl. vnd edlen Gabe, der philosophischen, hochtheuern ... Kunst Bier zu brawen“, Erfurt 1575, 4°, und in der That, die Studien, welche K. seiner Zeit über die Biere gemacht hat, müssen wir als sehr achtbare bezeichnen, besonders die praktischen. Seine vielen Geschäftsreisen in Deutschland waren immer zugleich Bierreisen. Hörte er irgendwo, daß seitab ein guter Trunk verabreicht werde, so ließ er sich den Umweg nicht verdrießen und überzeugte sich persönlich, ob das Bier „vil Nutriment gebe vnd ohne Verletzung vnd Schaden des Ventriculi oder Magens getruncken werden könne“. Interessant ist dabei sein copiöfes Verzeichniß der zahlreichen seltsamen Biernamen, worin sich der Witz unserer Vorfahren äußerte und deren Bedeutung nicht immer klar ist. K. führt deren 17 an: so war das Lüneburger „Benichen“ ein klein wenig gut (bene) und man konnte wenigstens den Durst damit löschen, der Lüneburger „Israel" leitete seinen Namen von seiner Kraft her, das Magdeburger hatte den Beinamen „Filz", das Limbacher hieß „O wie", das Wernigeroder „Lump", das Breslauer „Schöps", das Angermünder „Kuhschwanz", das Erfurter „Schlunz", das Hallische „Puff", das Brandenburger „Alt-Claus“ und das Leipziger „Raster“ von rastrum (Karst oder Hacke). Das Wappen, welches K. führte, findet sich in seiner lateinischen Schrift „Judicium ... quid sentiat de Propositionibus ... Joa. Placotomi ... de ratione docendi“, Francof. 1566 (Bl. 23a) und sein symbolum war (Bl. 24a): „Im vnglück Hab eins Löwen mut | Traw Gott, es wirt wol werden gut“. Daß er schließlich von der Sprichwörtersammlung des Andr. Gartner (Bd. VIII, 373) „Dicteria proverbialia“ der Herausgeber nicht gewesen sei, sondern die Sammlung desselben blos mit einer empfehlenden Vorrede versah, habe ich bereits in Herrig's Archiv a. a. O. S. 104—105 nachgewiesen.

    • Literature

      Moller, Cimbria I, 301—302. Jöcher (voce Cnaustinus). Degen, Uebersetzung der Griechen II, 46; der Römer II, 122—123. Baumgarten, Nachrichten 10, 281. Veesenmeyer, Miscell. litter. Inhalts, S. 204. Thiesz, Hamburg. Gel.-Geschichte I, 356—58 (wo 36 Schriften verzeichnet sind). H. Kurz, Leitfaden zur Gesch. d. d. Litt., S. 127. Goedeke, Gr. II (im Register). Weller, Annalen, I. II. (Register). Stintzing, Gesch. d. deutsch. Rechtswiss., S. 564 ff.

    • Correction

      Korrektur: Knaust gibt in dem Verzeichniß seiner Schriften, welches der 5. Auflage des „Feuerzeugk“ (Frankfurt 1572) angehängt ist, sein Geburtsjahr mit folgenden Worten an: „1. Anno Domini tricesimo nono et aetatis meae 15 aedidi Vitebergae consensu praeceptorum Latinum carmen Elegiacum de Tentatione Christi e capite Matthaei 4.“ Auf dieser Stelle beruht meine Angabe (Gesch. der deutsch. Rechtswissenschaft I, 565), daß Knaust 1524 geboren ist.

    • Correction

      Korrektur: Das „seer schön v. nützlich Spiel von der lieblichen Geburt vnsers Herrn Jesu Christi“ gab Friedländer, Berlin bei Hertz 1862 heraus, mit Einleitung.

    • Correction

      Korrektur: Ueber Heinr. Knaust ist noch zu vgl.: Schröder, Hamb. Schriftst.-Lex. IV, 84—99.

  • Author

    J. Franck.
  • Citation

    Franck, Jakob, "Knaust, Heinrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 272-274 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119011743.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA