Dates of Life
1762 – 1824
Place of birth
Würzburg
Place of death
Würzburg
Occupation
Jurist ; Strafrechtler
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 118777300 | OGND | VIAF: 50021257
Alternate Names
  • Kleinschrod, Gallus Aloys Kaspar
  • Kleinschrod, Gallus Aloys Caspar
  • Kleinschrod, Gallus Aloys Kaspar
  • more

Relations

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Kleinschrod, Gallus Aloys Caspar, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118777300.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    Aus fränk. Beamtenfam.;
    V Joh. Josef Karl (1728–98), Dr. iur., GR in W., S d. Hofkammerrats Joh. Melchior in W.;
    M Margaretha Franziska Antonie (* 1737), T d. GR Valentin Placidus Schild (17021749) in W. u. d. Apollonia v. Papius;
    Ur-Gvm Joh. Philipp v. Papius (1673–1742), Dr. iur., Konsistorialrat u. Oberbgm. in W.;
    B Michael Joseph (1766–1837), würzburg. Landesdirektionsdir.;
    - 1) Würzburg 1788 Josepha (1764–1810), T d. Amtskellers Adam Ignaz Sündermahler in Mellrichstadt u. d. Maria Theresia Sartorius, 2) ebd. 1812 Theresia (1772–1844), T d. Franz Philipp (Lothar) v. Halbritter (1733–1803), würzburg. Oberstleutnant im Kreis-Dragoner-Rgt., u. d. Maria Elisabetha Specht; Schwager Ernst v. Halbritter (1775–1836), Reg.dir. in W.;
    5 S (2 früh †), 2 T aus 1), u. a. Carl (1789–1869), bayer. Oberberg- u. Salinenrat, 1835-60 Ministerialrat im Handelsmin., baute d. Solquelle in Bad Kissingen aus, führte d. techn. Unterricht in Bayern ein (s. Schärl), Anna Maria Theresia ( Sebald Bendel, 1864, Univ.-prof., später Appellationsrat), S aus 2) Ernst (1813–1900), Appellationsgerichtspräs. in W.;
    N Carl Joseph Frhr. v. K. (bayer. Frhr. 1859, 1797-1866), bayer. Justizmin. 1849–54, dann Präs. d. Appellationsgerichts f. Schwaben u. Neuburg (s. ADB 16; Schärl), Isabella ( Ferdinand Remigius Rr. v. Papius, 1789–1863, Appellationsgerichtspräs.).

  • Biographical Presentation

    1776 wurde K. an der Universität Würzburg immatrikuliert, wo er 1784 bei Joseph Maria Schneidt den Lizentiaten-Grad erwarb. Danach ging er nach Göttingen und kurz an das Reichskammergericht nach Wetzlar. 1785 erhielt K. in Würzburg das Ordinariat der Institutionen des römischen Rechts und des peinlichen Rechts (1789 Dekan), 1792 wurde er mit der Prüfung des Bamberger Strafrechts, 1802 mit dem Entwurf eines peinlichen Gesetzbuchs für die pfalz-bayerischen Staaten, das heißt mit der Kritik und Verbesserung des „Codex juris bavarici criminalis“ von 1751, beauftragt, 1803 wurde er Fiscal und Senator der Universität, 1806 Prorektor, Rechtskonsulent des Verwaltungsausschusses. 1813 wurde ihm die Revision des österreichischen Strafrechts übertragen. Einen Ruf an die Universität Ingolstadt lehnte K. 1800 ab.

    Als überzeugtem Vertreter der naturrechtlichen, aufklärerischen Epoche bedeutete K. die Philosophie gewissermaßen „die Herrin, die der Rechtsanwendung ihre Anweisungen gibt“ (Eberhard Schmidt). Er vertrat die polizeistaatliche Theorie der Spezialprävention und stellte auf die moralische Beeinflussung des Täters durch den Strafvollzug ab. Sein Verdienst beruht im Versuch der Vermittlung konträrer Standpunkte, im Bemühen um Humanisierung des Strafrechts und Wahrung der Menschenrechte des Beschuldigten. Er selbst bekannte 1796: „Ich verehre die Wahrheit, unter welcher Gestalt sie mir erscheinet.“ Während K. sich noch der Gesetzgebungsmethode des 18. Jahrhunderts verpflichtet fühlte, betonte Feuerbach 1804 in seiner vernichtenden Kritik von K.s „Entwurf eines Peinlichen Gesetzbuches für die Kurpfalzbayerischen Staaten“ (1801) die Hoffnungslosigkeit der Strafrechtsreform durch die zeitgenössische Reichsgesetzgebung. K. setzte sich während der großherzoglichen Zeit für die Einführung des „Code civil“ ein. Zu seinen begeisterten Hörern gehörte Friedrich Julius Stahl. K. galt als wohlwollend, vorurteilsfrei und war angesichts zwingender Argumente jederzeit zum Umdenken eigener Positionen bereit.|

  • Awards

    Civilverdienstorden d. Bayer. Krone (1814).

  • Works

    Weitere W u. a. De iure filiifamilias disponendi de peculiis ad normam iuris peregrini et patrii considerato, Diss. Würzburg 1784, in: J. M. Schneidt, Thesaurus Juris Franconici I, 1788, S. 2233-81;
    Über Suggestivfragen d. Richters, 1787;
    Über d. Strafe d. öffentl. Arbb. d. Verbrecher, 1789;
    Über d. Wilddiebstahl, dessen Gesch., Strafe u. Gerichtsstand, 1790;
    Systemat. Entwickelung d. Grundbegriffe u. Grundwahrheiten d. peinlichen Rechts …, 3 T., 1793–96, ³1805;
    Abhh. üb. d. Lehre v. d. peinlichen Gerichtsbarkeit u. d. peinlichen Gerichtsstande, mit Rücksicht auf d. rhein. Bundesacte, 1811. -
    Mithrsg.: Archiv d. Kriminalrechts, seit 1798.

  • Literature

    ADB 16;
    S. Brendel, Lebensmomente d. G. A. K., dessen Verehrern u. Freunden gewidmet v. s. Angehörigen, 1826;
    C. Risch, Zur Gesch. d. Juristen-Fac. an d. Univ. Würzburg, 1873, S. 42;
    F. v. Wegele, Gesch. d. Univ. Wirzburg II, 1882, Nr. 181, S. 482;
    Stintzing-Landsberg III, 2;
    G. Radbruch, Paul Joh. Ans. Feuerbach, ³1969, hrsg. v. E. Wolf, S. 60;
    Eberh. Schmidt, Einführung in d. Gesch. d. dt. Strafrechtspflege, ³1965, §§ 216, 219, 223, 248, 262, Reg. S. 474;
    W. Kleinschroth, Die Kleinschrot, in: Bll. f. Fränk. Fam.-kde. 7, 1957, S. 37-40;
    ders., Die Würzburger Beamtenfam. K., in: Die Mainlande (Heimatbeil. d. Würzburger Main-Post) 17, 1966, S. 3 ff., 7 (P), 10 ff., 15 f., 18 f.;
    E. Schneider, G. A. K., Sein Leben u. Wirken insbes. d. Entwurf zu e. peinlichen Gesetzbuche …, jur. Diss. Hamburg 1976;
    O. K. Koglin, Die Briefe Frdr. Jul. Stahls, jur. Diss. Kiel 1975, S. 46. |

  • Primary Sources

    Qu.: Univ.bibl. Würzburg, M. ch. f. 660/11.

  • Portraits

    Kupf. (Büste im Profil) v. F. W. Bollinger (Nürnberg, Germ. Nat.mus., Kupf.kab. P 14 330, Kapsel 813 a, u. Würzburg, Stadtarchiv, Nachlaß|Ziegler, Nr. 687);
    v. Ch. W. Bock, 1795, Abb. in: Slg. v. Bildnissen gel. Männer u. Künstler nebst kurzen Biogrr. ders., hrsg. v. J. Ph. Moser, 1796.

  • Author

    Friedrich Merzbacher
  • Citation

    Merzbacher, Friedrich, "Kleinschrod, Gallus Aloys Caspar" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 8-9 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118777300.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Kleinschrod: Gallus Aloys Kaspar K., verdienter Rechtsgelehrter, geb. zu Würzburg am 6. Jan. 1762, daselbst am 17. Novbr. 1824. Der Vater, fürstbischöflicher Geheimrath und tüchtiger Geschäftsmann, ließ dem Sohne, der frühzeitig seltenen Hang zum Nachdenken und zur selbständigen Prüfung zeigte, eine gute Erziehung zu Theil werden. Nachdem K. die Schulen mit Auszeichnung besucht hatte, fühlte er sich lebhaft zu dem in jener Zeit durch die Schriften von Beccaria, Montesquieu, Voltaire und Filangieri angeregten Rechtsstudium hingezogen, namentlich aber zu dem wenig bearbeiteten, mit der neueren Zeitrichtung nicht mehr harmonirenden Kriminalrechte. Durch die Gönnerschaft des Fürstbischofs Franz Ludwig von Erthal (vgl. Allg. d. Biogr., VII, 310 ff.) wurde es ihm ermöglicht, nach Erwerbung des akademischen Grades längere Zeit die Universität Göttingen zu besuchen, woran sich ein kurzer Aufenthalt am Kammergericht in Wetzlar schloß. Dreiundzwanzig Jahre alt wurde K. von dem Fürsten zum öffentlichen ordentlichen Lehrer der römischen Institutionen und des Kriminalrechts, bald darauf zum Hofrath ernannt. Mit größter Begeisterung und Ausdauer widmete sich K. diesem Berufe, der seinen Neigungen ganz besonders zusagte. Die großen Mängel des damaligen Kriminalverfahrens richtig erkennend und mit den Bedürfnissen der Praxis bekannt, wandte er seine schriftstellerische Thütigkeit vornehmlich diesem Gebiete zu. So entstanden seine Abhandlung „Ueber Suggestivfragen des Richters", Würzb. 1787 — „Ueber die Strafe der öffentlichen Arbeiten der Verbrecher", Würzb. 1789 — „Ueber den Wilddiebstahl, dessen Geschichte, Strafe und Gerichtsstand“, Erl. 1790. Bald beschäftigte er sich auch mit dem materiellen Recht und errang einen der ersten Plätze in der Reihe neuerer Schriftsteller mit seiner, von edelster Gesinnung und löblichstem Streben, wenn auch nicht von Feuerbach's Schärfe und Geist zeugenden „Systematischen Entwickelung der Grundbegriffe und Grundwahrheiten des peinlichen Rechts“, 1793—96 (3 Bde.), wovon 1805 die dritte Auflage erschien. Dies Werk behandelt nur den allgemeinen Theil der Wissenschaft und stellt eine später namentlich von Grolmann weiter entwickelte Präventionstheorie auf. Mit Klein unternahm er seit 1798 die verdienstvolle Herausgabe einer der ersten speciell dem Strafrecht gewidmeten Zeitschriften, des Archivs des Kriminalrechts, das, seit 1817 als Neues Archiv unter Theilnahme von Konopak und Mittermaier fortgesetzt, in der Neuen Folge erst mit dem 58. Jahrgang, von der gleichen Verlagshandlung herausgegeben, anderen den Platz räumte. Durch solche Leistungen trefflich bewährt, hatte K. die Prüfung des vom Geh. Referendar Pflaum auf Grundlage von Vorarbeiten Quistorp's verfaßten Entwurfs eines Strafgesetzbuchs übertragen erhalten. Es entstand hieraus das Bamberger Strafgesetzbuch von 1795. Bald folgte ein anderer ehrenvoller Auftrag. Maximilian Joseph von Baiern schritt sofort im ersten Jahre seiner Regierung zu der längst als nothwendig erkannten Reform der Kriminalgesetzgebung und betraute 1800 K. mit Abfassung eines Entwurfes. Schon im Juni 1801 konnte K. einen in 1563 Paragraphen das Kriminalrecht, in 1408 Paragraphen das Verfahren behandelnden Entwurf vorlegen. Die Prüfung desselben wurde theilweise noch im Manuscripte des Verfassers dem damaligen Rathe am obersten Gerichtshof Schieber und dem geistlichen Rathe Prof. Socher übertragen. Ihre Erinnerungen wurden K. mitgetheilt, von diesem auch mehrfach berücksichtigt. Der in dieser Weise verbesserte Entwurf wurde dann unter Kleinschrod's Namen als: „Entwurf eines peinlichen Gesetzbuches für|die kurpfalz-baierischen Staaten“, München 1802, veröffentlicht, den in- und ausländischen Regierungen und Collegien mitgetheilt, unter Aussetzung ansehnlicher Preise das ganze denkende Publicum eingeladen, die baierische Regierung in ihren Bestrebungen durch Einsendung von Gutachten und Bemerkungen zu unterstützen. Es erschienen viele Kritiken. Die schärfste und imponirendste, mit großem Aufwande von Witz und Bitterkeit gewürzte (wie K. selbst äußerte), war diejenige Feuerbach's (in der Bibliothek des peinlichen Rechts, der peinlichen Gesetzgebung und Gesetzkunde. Gießen 1804, 3 Thle.). So geschickt und maßvoll auch K. in dem 1805 erschienenen dritten Bande, erste Abtheilung seiner „Abhandlungen aus dem peinlichen Recht und dem peinlichen Processe“, Erl. 1797—1806, sich vertheidigte, hatte die Regierung, auf Feuerbach aufmerksam geworden, doch schon im August 1804 diesem den Austrag ertheilt, unter Berücksichtigung bekannt gewordener neuester Gesetzbücher, einen anderen Entwurf auszuarbeiten. Immerhin hatte K. wenigstens ein Allerhöchstes Rescript d. d. München, den 25. Octbr. 1801 erhalten, welches ihm die allergnädigste Anerkennung unter Beifügung eines Geschenks ausdrückte (vgl. Feuerbach's Leben und Wirten, Leipz. 1852, I. 260). K. hat bei diesen, wie bei anderen Gelegenheiten, fremde Verdienste bereitwillig anerkannt und ist — was bei seinen Gegnern nicht immer der Fall war — nie anmaßend und rechthaberisch aufgetreten. Uebrigens war K. der Ueberzeugung, daß mehr als durch ein Strafgesetzbuch, auf anderem Wege Gutes gewirkt werden solle. Seiner Anschauung nach war ein Strafgesetzbuch zwar eine äußerst wichtige, nicht ganz zu umgehende Sache, die jedoch nicht den ersten Rang einnehmen dürfte. Besserer Unterricht, sorgfältigere Erziehung, Gewöhnung an Arbeitsamkeit, tiefere Kenntniß und weitere Verbreitung der Grundsätze der Sittlichkeit und Religion, emsigeres Streben, zu gewissenhafter Achtung Anderer beizutragen — dies erachtete er für viel wirksamer und nothwendiger! Eine neue Wirksamkeit eröffnete sich K., als es sich darum handelte, das französische Civilrecht in dem Großherzogthum Würzburg unter den erforderlichen Abänderungen einzuführen und das Publicum damit vertraut zu machen. Zu diesem Zwecke hielt K. auch von Staatsdienern fleißig besuchte öffentliche Vorlesungen. Auch verfaßte er „Abhandlungen über die Lehre von der peinlichen Gerichtsbarkeit und dem peinlichen Gerichtsstande, mit Rücksicht auf die rheinische Bundesacte“, Franks. 1811. Nochmals sollte ihm der Auftrag zu Theil werden, eine Revision und zwar des im J. 1803 in Oesterreich erlassenen Strafgesetzbuchs für das Großherzogthum zu bearbeiten. Auch diese Arbeit erledigte K. schnell. Kaum aber hatte er sie beendet, so fügte es das Schicksal, daß man derselben nicht mehr bedurfte. Mit der Krone Baiern vereinigt erhielt Würzburg das Gesetzbuch — Feuerbach's! Diese neue Enttäuschung entmuthigte ihn nicht. Von dem König, bei einem Besuch desselben in Würzburg im Spätsommer 1814, durch Verleihung des Civilverdienstordens der baierischen Krone aufs huldvollste geehrt, widmete sich K. nunmehr wieder ausschließlich seinem Lehrberufe und den vielen Arbeiten in anderen Wirkungskreisen. Er führte lange Jahre das Prorectorat, war Rechtsconsulent des Verwaltungsausschusses der Universität, deren rechtliche und ökonomische Angelegenheiten er mit besonderer Liebe besorgte. Als Mitglied des Spruchcollegii soll er über 300 behandelte Kriminalrechtsfälle hinterlassen haben. Als Mensch, als College. Freund, Gatte und Familienvater war K. aufs höchste geachtet. Noch bis in die letzten Lebensjahre sehr rüstig und thätig, litt er zuletzt an periodisch wiederkehrendem Krampfhusten, der ihn nöthigte, auf einer Reise an den Rhein Erholung zu suchen. Gestärkt und erheitert kehrte er zurück; allein das Uebel stellte sich bald mit doppelter Heftigkeit ein. Weder die sorgsame Pflege der Gattin und Familie, noch die Kunst der Aerzte konnte ihm Einhalt|thun und verschied K. an Brustwassersucht am 17. Nov. 1824. Die Trauerkunde erregte weit und breit innige Theilnahme. Auch der König ließ der trauernden Familie sein Beileid darüber ausdrücken, daß sie, die Universität, das Vaterland, die Wissenschaft einen so schmerzlichen Verlust erlitten hatten. — Der Ruhm Feuerbach's und Anderer überstrahlte gar bald die bescheideneren Verdienste Kleinschrod's. Die Wissenschaft wurde durch sie schnell und wesentlich gefördert. Der Ruhm aber, auf strafrechtlichem Gebiete mit unter denen gewesen zu sein, die in vielen Punkten die neue Zeit eingeleitet haben, wird K. bleiben!

    • Literature

      Neuer Nekrolog der Deutschen für 1824, II, 999—1010. — Wächter, Gem. Recht, 1844, S. 164. 165. 170. 234. —
      Hälschner, I, 248. —
      Roßhirt, Geschichte u. System. I, 328. —
      Henke, Handbuch (1823), I, 137. —
      Anmerkungen zum Strafgesetzbuche für Baiern (1813), I, 10—12. —
      Berner. Strafgesetzgebung in Deutschland, 1867, S. 79. —
      Hetzel, Die Todesstrafe. 1870, S. 181—183. —
      Hepp, Darst. u. Beurtheil. d. deutschen Strafrechtssysteme (2), II, 160. 482. 670. —
      Heinze in v. Holtzendorff's Handbuch, I, 262. —
      Roßhirt, Gesch. u. System des deutschen Strafrechts. Stuttg. 1838, I, 323 ff. — L. v. Bar, Handb. d. Deutsch. Strafrechts, 1882, I. 174.

  • Author

    Teichmann.
  • Citation

    Teichmann, "Kleinschrod, Gallus Aloys Caspar" in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 109-111 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118777300.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA