Lebensdaten
1674 – 1726
Geburtsort
Hohenfelde (Hinterpommern)
Beruf/Funktion
brandenburgisch-preußischer Minister ; Kammerpräsident
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 116035544 | OGND | VIAF: 69671435
Namensvarianten
  • Kameke, Ernst Boguslav von
  • Kameke, Bogislav von
  • Kamecke, Ernst Boguslaw von
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Zitierweise

Kameke, Ernst Boguslav von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116035544.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Georg Friedrich (1638–1701), auf H., Amtshauptm. zu Bublitz, S d. Paul u. d. Barbara Marie v. Bonin;
    M Sophie Elisabeth (1647–1737), T d. Kreiskommissars Georg v. Wolde, auf Wusterbarth, u. d. Hedwig Elise v. Bonin;
    5 B; 14 Schrw;
    - 1707 Magdalene v. Barfuß (1688–1756);
    1 S (⚔), 6 T, u. a. Luise ( Christoph Wilhelm v. Brandt, 1684–1743, Oberhofmarschall d. Kgn.-Mutter Sophie Dorothea v. Preußen), zeitweilig im Hofstaat d. Kronprinzen Friedrich in Rheinsberg.

  • Biographie

    K.s Kindheit und Jugend wurden von der gutsherrlich-bäuerlichen Welt Hinterpommerns geprägt. Er trat, wohl durch Vermittlung seines fast gleichaltrigen Vetters Paul Anton von Kameke, des vielvermögenden Adjutanten bei Friedrich I., in die Dienste des Berliner Hofes. 1704 wurde der „kleine“ K., wie man ihn im Unterschied zum späteren „Grandmaître“, dem „großen“ Kameke, nannte, wirklicher königlicher Kämmerer. Er ging jedoch nicht im Hofdienst auf, sondern wahrte die enge Verbindung zur heimischen Agrargesellschaft Pommerns, wo er 1707 die Amtshauptmannschaft von Stolp und Schmolfin übernahm. Beide Kamekes gehörten zu den Gegnern des zeitweilig allmächtigen Oberkammerherrn Kolbe von Wartenberg, dessen ganz auf den König zugeschnittenes „System“ einer skrupellosen und verschwenderischen Ausgabenwirtschaft sie gemeinsam mit dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm bekämpften. Es gelang der Opposition, im November 1709 bei Friedrich I. die Ernennung K.s zum Wirklichen Geheimen Rat, zum Mitglied der Hofkammer und des Oberdomänendirektoriums durchzusetzen. Er erhielt damit Einfluß gerade auf denjenigen Zweig der Staatsverwaltung, der aus den landesherrlichen Domänen, Zöllen und Regalien die Hauptlast an der kostspieligen Hofhaltung zu tragen hatte. K. war daher auch wesentlich am Sturz des Regimes Wartenberg Ende 1710 beteiligt. Sein Votum gab zunächst den Ausschlag, die kürzlich eingeführte Erbverpachtung der königlichen Domänen rückgängig zu machen und zur Zeitpacht zurückzukehren. Das von ihm vorgeschlagene Verfahren der Generalverpachtung ganzer Ämter zu 6jährigem Kontrakt war „der Ausgangspunkt der preußischen Domänenverwaltung des 18. Jahrhundert“. K. konnte selbst die Neuorganisation des Domänenwesens in die Hand nehmen. Er wurde im Januar 1711 zum „Präsidenten über das Kammer- und Schatullwesen“ ernannt. Als Hofkammerpräsident vereinigte er nun in Personalunion die bisher noch getrennten Verwaltungen der Domänen, der Schatulle, des Forstwesens und der großen Regalien, wie Salzmonopol, Post, Münze, Zölle, Berg- und Hüttenwesen; das heißt alle nicht steuerförmigen Staatseinkünfte wurden jetzt zusammengefaßt. Friedrich Wilhelm I. hat im März 1713 alsbald nach seinem Regierungsantritt diese Neuorganisation institutionalisiert, indem er das Generalfinanzdirektorium gründete. K. blieb an der Spitze auch der neuen Behörde. Aber der Höhepunkt seiner Geltung und seiner Machtstellung lag doch deutlich in den 2 Jahren vor dem Regierungswechsel, als er die Reform des Ziviletats, des Hofstaatsetats und die Tilgung der riesigen Schulden tatkräftig einleitete und die unübersichtliche Vielheit der Kassen durch eine Generaldomänenkasse für seinen Amtsbereich ersetzte. Er gehörte damals zu den mächtigsten Männern am Hofe Friedrichs I., von dem er mit Ehren und Ämtern reich bedacht wurde: Er erhielt noch Anfang 1713 am Krönungstage die Oberhofmeisterwürde Wartenbergs, bereits 1712 war er als dessen Nachfolger Generalpostmeister geworden. Außerdem wurde er zum Protektor der Berliner Akademie der Wissenschaften bestellt. Großzügig schenkte ihm der König die Mittel für den Bau seines kleinen Palais in der Dorotheenstadt, des letzten Werkes Schlüters in Berlin. Dies alles mußte K. in besonderem Maße in die Rivalitäts- und Machtkämpfe der Schlußphase der Regierungszeit Friedrichs I. verstricken und die Gunst des Nachfolgers mindern. Dieser bestätigte ihn zwar in seinem Präsidentenamt, setzte ihm aber in Creutz einen Aufpasser als zweiten Mann an die Seite. Zusätzlich zu seinem Ressort erhielt K. im April 1713 im Zuge einer Verteilung von Restkompetenzen an das Kollegium des zunächst noch fortbestehenden Geheimen Staatsrats eine besondere Zuständigkeit für die Provinzen Magdeburg und Halberstadt. In den Akten taucht sein Name auch als Gutachter bei der Neuordnung des Justizwesens (Sommer 1713) und bei der Einführung des Generalhufenschosses in Ostpreußen 1716 auf, im übrigen aber erweiterte sich sein Aufgabenbereich nicht mehr. Im Gegenteil, seine Zuständigkeiten im Generalfinanzdirektorium wurden schon Ende 1714 und dann wieder im März 1716 zugunsten von Creutz eingeschränkt. Das Vertrauen Friedrich Wilhelms I., der auch sein eigener Domänen- und Landwirtschaftsminister sein wollte, scheint K. schließlich ganz verloren zu haben, so daß er gerade 44jährig, wohl im Zusammenhang mit der Affäre um den Betrüger Clement, unfreiwillig den Dienst quittieren mußte. Jedenfalls datiert vom 21.2.1719 die Instruktion für seinen Amtsnachfolger von Görne. So mußte sich K. auf seine hinterpommerschen Güter zurückziehen. Seine Verdienste um die Reform und Neugestaltung des preußischen Domänenwesens wie der daraus gewonnenen Staatseinkünfte in der für das ganze 18. Jahrhundert maßgeblichen Form dürften trotzdem unbestritten sein.|

  • Auszeichnungen

    Schwarzer Adlerorden.

  • Literatur

    ADB 15;
    Acta Borussica, Abt. Behördenorganisation I-III, 1894 ff.;
    [Fischbach], Hist. pol.-, geograph.-, statist.- u. militär. Btrr. d. Kgl.-Preuß. u. benachbarte Staaten betr., T. II, Bd. 1, 1782, T. III, Bd. 1, 1784;
    J. G. Droysen, Gesch. d. preuß. Pol. IV, Abt. 1, 1867;
    S. Isaacsohn, Gesch. d. preuß. Beamtenthums II, 1878, III, 1884;
    F. v. Kameke-Cratzig, Btrr. z. Gesch. d. Fam. v. Kameke, 1892;
    O. Hintze, Staat u. Ges. unter d. ersten König [Friedrich I.] 1900;
    C. Hinrichs, Friedrich Wilhelm I., Kg. in Preußen, I, 1941, erg. Nachdr. 1968 (P);
    ders., Die preuß. Zentralverwaltung in d. Anfängen Friedrich Wilhelms I., in: Festgabe f. F. Hartung, 1958, S. 247-67.

  • Porträts

    zeitgenöss. Kupf. v H. J. Otto, (Berlin-Dahlem, P -Slg. d. Geh. Staatsarchivs);
    Gem., Abb. in GHdA 34.

  • Autor/in

    Peter Baumgart
  • Zitierweise

    Baumgart, Peter, "Kameke, Ernst Boguslav von" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 79-80 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116035544.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Kameke: Ernst Boguslav v. K., geb. am 24. Decbr. 1674 in Hinterpommern, wo seine Familie altangesessen war; trat frühzeitig in den preußischen Hofdienst, in dem er durch die Vermittelung seines Vetters Paul Anton v. K., Flügeladjutanten und Günstlings Königs Friedrich I., bald zum Range eines wirklichen Kämmerers emporstieg. K. besaß indeß, über die Angelegenheiten des Hoflebens hinaus, positive Kenntnisse der Landwirthschaft und des Kameralwesens gründlichster Art, die seine spätere große Stellung begründeten. Im Augenblick wo das Erbpachtsystem Lubens v. Wulffen, das in den Jahren 1701—9 das der Zeitpacht gänzlich zurückgedrängt hatte, unter der Einwirkung der unlautern Verwaltung Wartenberg-Wittgenstein seine Mängel zu offenbaren begann, Herbst 1709, wurde K. an Stelle des zwei Jahre zuvor gestürzten Friedrich v. Hamrath zum Referenten über Kammer-, Forst- und Jagdsachen in der Geh. Hofkammer, dem Geh. Staatsrath und dem königlichen Cabinet berufen. Diese wichtige Stellung benutzte er dazu, das Erbpachtsystem und indirect die bisherige Kammerverwallung bei König Friedrich zu discreditiren. Er durfte dies um so unbedenklicher, als er sich nicht nur mit andern Männern von Bedeutung, Ilgen und Printzen, sondern auch mit dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm in seinen Anschauungen und Zielen eins wußte. Als er daher im Herbste 1710 vom Könige den Auftrag erhielt, sein Gutachten über den voraussichtlichen Erfolg der eben im Clevischen von Luben vorgenommenen Einführung der Erbpacht abzugeben, benutzte er die Gelegenheit, um sein Verdammungsurtheil über das ganze System auszusprechen. Es war der letzte Anstoß, der den von den verschiedensten Seiten bestürmten König zur Aufgabe des vielangefochtenen Systems und seines Urhebers, wie der Männer, die hinter ihm standen, Wittgenstein und Wartenberg, bestimmte. Die nothwendige Folge des Falls jener war ihr Ersatz durch ihre Gegner. K. erhielt dabei neben der Hofcharge eines Obermarschalls, Januar 1711, die Stellung eines Präsidenten über das Kammer- und Chatullwesen in allen Provinzen. Diese Stellung, die der des früheren Hofkammer-Präsidenten entsprach und an die Stelle des collegialischen Oberdomainen-Directoriums trat, versah er fast acht Jahre lang, bis zum Ende des J. 1718. Er befolgte bei seiner Verwaltung in erster Reihe die Prinzipien Dodo's v. Knyphausen, des ersten Hofkammer-Präsidenten, und erzielte damit vortreffliche Erfolge. Diese wuchsen dadurch, daß er, einsichtig und vorurtheilslos wie er war, es verstand, das Gesunde und Anwendbare aus den reichen Luben’schen Projekten, besonders die Entlastung der Amtsbauern, die Einführung von Dienstgeldern an Stelle des Scharwerks gleichfalls zu verwerthen. Friedrich Wilhelm I. hielt ihn gleichfalls hoch. Dennoch wurde er in die Intriguen verwickelt, die den Hof dieses Königs in den Jahren 1717 und 1718 spalteten und dadurch sein Sturz herbeigeführt. Gleich dem Generalkriegscommissar Blaspiel erlag er den Anfeindungen Wilhelms v. Grumbkow, dem sich der feine Geh. Finanzrath Friedrich v. Görne angeschlossen hatte. Das Loos, das K. acht Jahre zuvor Luben und Wittgenstein bereitet hatte, traf ihn nun selbst. K. wurde in Ungnade entlassen und starb acht Jahre darauf am 4. Decbr. 1726.

    • Literatur

      Cosmar und Klaproth, Gesch. des Preuß. Geh. Staatsraths. 398. Droysen. Gesch. der Preuß. Politik IV, 1. 365 ff. v. Ranke, Genesis des Preuß. Staats 1. 2. 468. Isaacsohn, Gesch. des Preuß. Beamtenthums, II. 303—310, 333, 350. Historisch-Politisch-Geographisch-Statistische und Militärische Beiträge II. 1. 174—176.

  • Autor/in

    Isaacsohn.
  • Zitierweise

    Isaacsohn, Siegfried, "Kameke, Ernst Boguslav von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 15 (1882), S. 50 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116035544.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA