Dates of Life
1627 oder 1630 – 1672
Place of birth
Bautzen
Place of death
Memel
Occupation
preußischer Frondeur ; ständischer Agitator
Religious Denomination
mehrkonfessionell
Authority Data
GND: 120369710 | OGND | VIAF: 41151776797918012207
Alternate Names
  • Kalckstein, Christian Ludwig von
  • Kalckstein, Christian Ludwig
  • Kalcksteinius, Christianus Ludovicus
  • more

Relations

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Citation

Kalckstein, Christian Ludwig von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd120369710.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    Das Geschl. ist seit Ende 13. Jh. im Ermland, seit Mitte 15. Jh. auch im Kr. Preuß. Eylau nachweisbar, eine Linie wurde polonisiert;
    V Albrecht (1592–1667), auf Wogau usw., kursächs. Gen., seit 1644 brandenburg. Gen.-Lt., trotz Gunstbeweisen d. Gr. Kurfürsten wurde er e. Führer d. ständ. Opposition in Preußen (s. L), S d. Jakob, auf Wogau usw., u. d. Margarete v. d. Groeben;
    M Marianne (1610–53), T d. Nikolaus v. Wiedebach, auf Oegeln/Lausitz, u. d. Barbara v. Dallwitz;
    B Christoph Albrecht, poln. Oberstlt., erbte d. väterl. Besitz;
    - 1656 Elisabeth Freiin zu Kittlitz ( 1698);
    6 S, 2 T;
    N Christoph Wilhelm (1682–1759), preuß. GFM (s. ADB 15; Altpreuß. Biogr.; Priesdorff I, S. 176-78, P);
    Groß-N Ludwig Karl (1725–1800), preuß. GFM (ebd.; Priesdorff II, S. 127-29, P).

  • Biographical Presentation

    K. genoß eine gute Erziehung, trat dann früh in Kriegsdienste: zunächst in Frankreich unter Turenne, dann in Polen. Vergehen, die man ihm später vorwarf, müßten nachgeprüft werden. Als polnischer Oberstleutnant erscheint er 1654 wieder in Preußen, wird Oberst und Amtshauptmann in Oletzko. Von diesem Amt wird er 1660 wegen schwerer Mißgriffe abgelöst und tritt nun, mit Erlaubnis des Kurfürsten, wieder in polnische Kriegsdienste, nimmt an Kämpfen gegen die Russen teil und gerät in Gefangenschaft, aus der er entflieht. Seit 1665 lebte er in Preußen auf dem Gut seiner Frau in Romitten Kreis Preußisch Eylau. – Mit seinem Vater und nach dessen Tode mit seinem Bruder wurde er in häßliche Familienstreitigkeiten verwickelt. Er wurde beschuldigt, einen Einfall nach Preußen geplant und gegen den Kurfürsten Beleidigungen und Drohungen geäußert zu haben. Ein Sondergericht verurteilte ihn 1667 zu 1 Jahr schweren Kerkers und zu lebenslänglicher Verwahrung. Der Kurfürst begnadigte ihn zu einer Geldstrafe von 10 000 (dann ermäßigt auf 5 000) Talern, die er bis zum 27.4.1669 zahlen sollte. Bis dahin durfte er sein Gut Knauten nicht verlassen. K. leistete eine Teilzahlung von 333 Talern. Um einer Verhaftung zu entgehen, entfloh er im März 1670 mit seiner beweglichen Habe nach Polen. Hier agitierte er gegen den Kurfürsten, trat als Vertreter der Stände Preußens auf, wozu diese ihn nicht ermächtigt hatten. Er erreichte zwar nicht eine Einmischung Polens in die inneren Verhältnisse des seit 1657 beziehungsweise 1660 souveränen Herzogtums Preußen; Polen verweigerte jedoch die Auslieferung K.s an den Kurfürsten. Dieser befahl seinem Gesandten in Warschau, Eusebius von Brandt, K. lebend oder tot nach Preußen zu schaffen. K. verhandelte unterdessen wegen einer Begnadigung mit Brandt und begab sich am 28.11.1670 ohne Begleitung in das Haus des Gesandten. Hier wurde er festgenommen und nach Memel gebracht, wo ihm der Prozeß gemacht wurde. Er wurde der Folter unterworfen, bekannte seine Schuld, gab aber keine Helfer an. Am 8.1.1672 wurde er zum Tode und zum Verlust seiner Güter verurteilt und hingerichtet. Das Verfahren gegen K. ist kein Ruhmesblatt der preußischen Justiz. Ein „Notstand“ lag nicht vor. In Polen war man empört, tat aber nichts. Der Kurfürst hatte in dem Kampf gegen die preußischen Stände, als deren Vertreter K. sich in unberechtigter und unvorsichtiger Weise ausgab, ein Exempel statuiert, das zur Warnung diente. Die Staatsraison hatte sich gegenüber der ständ. Libertät durchgesetzt.

  • Literature

    ADB 15 (auch f. V);
    Polski Słownik Biogr. XI (auch f. V, L);
    K. Jarochowski, Sprawa Kalksteina, 1883;
    J. Paczkowski, Der Gr. Kurfürst u. Ch. L. v. K., in: FBPG 2, 1889, 3, 1890;
    F. Hirsch, ebd. 3 u. 5, 1892;
    Urkk. u. Aktenstücke z. Gesch. d. Kf. Friedrich Wilh. v. Brandenburg 7, 9, 12, 15 u. 16;
    G. A. v. Mülverstedt, UB z. Gesch. u. Geneal. d. Geschl. v. K., 1904-06;
    H. Gollub, Der Gr. Kurfürst u. Polen 1660–68, Diss. Berlin 1914;
    J. Wolinski, Sledztwo polskie w sprawie k. L. K., in: Zapiski Historyczne 29, 1964;
    Altpreuß. Biogr. (auch f. V).

  • Author

    Kurt Forstreuter
  • Citation

    Forstreuter, Kurt, "Kalckstein, Christian Ludwig von" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 53 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120369710.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Kalckstein: Christian Ludwig von K., einer der Hauptführer der Stände des Herzogthums Preußen in deren Kämpfen um ihre „Libertät“ gegen die Bestrebungen des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, seine Souveränetät dort zur Geltung zu bringen, diente zuerst unter Turenne, ward von diesem seiner schlechten Aufführung wegen von der Armee entfernt, ging dann in polnische Dienste, war eine Zeitlang in moskowitischer Gefangenschaft und wurde um 1655 vom Kurfürsten zum Oberst über 1000 Mann zu Fuß und 600 Dragoner ernannt, außerdem erhielt er die Hauptmannschaft zu Oletzko. Der Kurfürst hoffte um so mehr durch solche Gunstbezeigungen seine Partei unter dem preußischen Adel zu verstärken, als er dadurch zugleich Kalckstein's Vater, den Generallieutenant Albrecht von K. auf Knauten, die Seele der Umtriebe gegen das brandenburgische Regiment, welcher indeß ein so verstecktes Spiel trieb, daß der Kurfürst ihn für einen seiner Anhänger hielt, noch inniger an sich zu fesseln dachte. Der Oberst hauste aber auf Oletzko so übel, daß Fürst Boguslaw Radziwill, der Statthalter in Preußen, schon 1659 eine Untersuchung wider ihn einleitete und daß er im Herbst 1660 wegen brutalen Mißbrauches seiner Amtsgewalt, welche er ganz im eigenen Interesse ausbeutete, vom Dienste suspendirt wurde. Rachebrütend ging er nach Polen, von wo man Beistand gegen die kurfürstlichen Bestrebungen erwartete, doch gelang ihm nicht, den Fürsten Paul Sapieha, bei dessen Heere wir ihn 1663 finden, zum Einfall in das Herzogthum zu bestimmen. Da starb am 26. Mai 1667 sein Vater. Zwischen den hinterlassenen Kindern entstand Streit über die Erbschaft und in Veranlassung davon brachte Kalckstein's Bruder, der Oberstlieutenant Christian Albrecht von K. eine Denunciation wegen Majestätsverbrechens wider ihn ein. Die Untersuchung förderte eine Reihe von beleidigenden Aeußerungen über den Kurfürsten und von Drohungen gegen dessen Person, welche der Oberst gethan, an den Tag und enthüllte dessen Gelüste mit polnischer Hülfe die alten Zustände in Preußen herzustellen; sie gewährte zugleich einen erschreckenden Einblick in die Verhältnisse, das Leben und Treiben der ganzen Familie, deren Mitglieder einander alle möglichen Verbrechen und Schandthaten vorwarfen; die Proceßakten bieten ein Bild von Zuständen wie in Sodom und Gomorrha. Der im J. 1668 gefällte Spruch einer für diesen Zweck eigens berufenen Kommission lautete auf lebenslängliches Gefängniß; der Kurfürst setzte die Strafe auf Zahlung von 10 000 Thlrn. und am Abtretung der Elensjagd innerhalb der Knauten’schen Güter herab, ermäßigte auch die Strassumme später auf die Hälfte. Gegen die Versicherung, daß er bis zum 27. April 1669 zahlen werde, setzte man K. in Freiheit. Er ließ den Termin indeß verstreichen, bezahlte später einmal 333 Thaler „um seinen guten Willen zu zeigen“, suchte aber sonst der übernommenen Verpflichtung sich dauernd zu entziehen und entwich endlich, als das Mahnen der Regierung zu Königsberg immer dringender wurde, am 10. März 1670 nach Polen; vier Männer schleppten mit Mühe eine Geldkiste auf den Schlitten, der ihn von Knauten wegführte. Seine Agitationen, um eine Einmischung Polens in die preußischen Händel herbeizuführen, wurden immer offener, seine Sprache immer heftiger; auf des Kurfürsten Antrieb aus Warschau entfernt, von der polnischen Armee weggewiesen, als bekannt wurde, daß er derselbe K. sei, der schon zweimal als Schelm fortgejagt worden, das letzte Mal als er mit 200 Reitern und der Regimentskasse von 20 000 Gulden sich aus|dem Staube gemacht habe, kehrte er bald nach Warschau zurück, wo im September 1670 der Reichstag versammelt war und bestürmte, von den Jesuiten unterstützt, welche ihn, den Convertiten, begünstigten, diesen, wie den König Michael Korybut, mit Klageschriften und mit Bitten um Hülfe gegen den Kurfürsten. Er geberdete sich dabei als den Vertreter der preußischen Stände, ein Verfahren, welches ihm später vornehmlich zur Last gelegt wurde. Der Kurfürst drang auf seine Auslieferung; als diese Bemühungen vergeblich blieben und die Gefahr immer größer wurde, entschloß er sich zu einem Gewaltstreiche. — K. hatte sich gleichzeitig mit dem brandenburgischen Residenten in Warschau, Eusebius von Brandt in Verbindung gesetzt, um durch diesen die Erlaubniß zu straffreier Rückkehr nach Preußen zu erlangen; im Vertrauen am einen vom Könige von Polen ihm ausgestellten Schutzbrief kam er mehrfach in Brandt's Wohnung, anfangs von Bewaffneten begleitet, dann allein. Da ließ ihn dieser durch brandenburgische Reiter unter Rittmeister Montgommery, welche der Statthalter von Preußen, Herzog von Croy, zu diesem Zwecke nach Polen gesandt und die der Resident heimlich in sein Haus aufgenommen hatte, überwältigen, geknebelt in einen Wagen setzen und über die Grenze nach Memel bringen; am 9. December wurde er dort abgeliefert. Die Polen geriethen in heftige Erregung; der Kurfürst mußte gegen Brandt und Montgommery ein gerichtliches Verfahren einleiten, als dieses aber zum Schluß kam und die Angeklagten verurtheilte, waren sie längst in Sicherheit, militärische Hülfe, welche der Kurfürst schon im Sommer 1672 der Adelsrepublik gegen die drohende Türkengefahr brachte, machte die ohnmächtigen Hornesausbrüche der Polen bald verstummen. Brandt ließ eine Schrift: „Ludovici K .... i mores & fata“ (1 Band in 4°) drucken, welche die Bestimmung hatte, den Oberst in Polen ganz zu discreditiren. Zu Feststellung seiner Schuld wurde trotz Einspruches der Stände und der gewichtigen Bedenken, welche von anderen Seiten gegen ein so gewaltsames Vorgehen geltend gemacht wurden, wie das vorige Mal eine besondere Commission bestellt; auf der Folter, deren Anwendung ein kurfürstliches Rescript vom 27. März der zögernden Kommission „ohne weiteres Cunctiren“ anbefahl, gestand er am 11. April 1671 die Wahrheit der gegen ihn erhobenen Anklagen zu; die zur Fällung des Urtheils von neuem berufene Commission vom J. 1668 erkannte nach langem Zaudern und Widerstreben am 8. Jan. 1672 mit allen gegen eine Stimme wegen Eidbruchs, Hochverraths und Majestätsbeleidigung auf den Tod durch das Schwert und Verlust aller Güter nach dem Reverse von 1668. Die Vollstreckung des Spruches verzögerte sich; monatelang verschob Friedrich Wilhelm die Bestätigung; erst als er zum Kriege gegen Frankreich aufbrach, erfolgte dieselbe, und am 8. Novbr. 1672 geschah zu Memel die Vollstreckung, ein Gewaltact, aber eine Handlung des politischen Nothrechtes, welche der Welt zeigte, daß die Souveränetät in Preußen wirklich bestand und daß der Kurfürst entschlossen war, sie durchzuführen. Nirgends findet sich eine Andeutung, daß dieser Fürst an der Ueberzeugung von seinem Rechte und von seiner Pflicht so zu handeln, wie er handelte, je irre geworden sei.

    • Literature

      J. G. Droysen, Geschichte der Preußischen Politik, 3. Theil, 2. und 5. Abth. Leipzig 1863, 1865.

  • Author

    Poten.
  • Citation

    Poten, Bernhard von, "Kalckstein, Christian Ludwig von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 15 (1882), S. 16-17 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120369710.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA