Lebensdaten
1441 – 1486
Geburtsort
Meißen
Sterbeort
Colditz
Beruf/Funktion
Kurfürst von Sachsen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 119140659 | OGND | VIAF: 3274152
Namensvarianten
  • Ernst von Sachsen
  • Ernst
  • Ernst von Sachsen
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Zitierweise

Ernst, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119140659.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Kf. Frdr. II. der Sanftmütige v. Sachsen ( 1464);
    M Margaretha ( 1486), T des Hzg. Ernst von Österreich ( 1424, s. NDB IV);
    B, u. a. Hzg. Albrecht der Beherzte ( 1500, s. NDB I);
    Leipzig 19.9.1460 Elisabeth ( 1484) Tochter des Hzg. Albrecht III. v. Bayern ( 1460, s. NDB I);
    5 S, 2 T, u. a. Kf. Frdr. der Weise ( 1525), Ernst ( 1513), EB v. Magdeburg (s. NDB IV), Albrecht (1467–84), seit 1479 Statthalter v. Erfurt, seit 1482 EB v. Mainz (s. ADB I), Kf. Joh. der Beständige ( 1532), Christine ( Kg. Joh. v. Dänemark, 1513), Margarete ( Hzg. Heinr. v. Braunschweig-Lüneburg, 1532).

  • Biographie

    E., der 1455 mit seinem Bruder in Altenburg in die Hände des Prinzenräubers Kunz von Kaufungen geriet, kam 1464 an die Regierung, die er zugleich im Namen seines jüngeren Bruders Albrecht führte. Er widmete sich vor allem den praktischen Anliegen der Landesverwaltung, die er gewissenhaft, eifrig und maßvoll handhabte. In der europäischen Politik bezog er eine selbständige, von weitem Blick zeugende Stellung. In folgerichtiger Weiterführung des mit dem Vertrag von Eger 1459 begründeten nahen Verhältnisses zu Böhmen stand er ohne Rücksicht auf die hussitenfeindliche Stimmung in der eigenen Landesbevölkerung und den Bann der Kurie auf der Seite G. von Podiebrads. Später bemühte er sich um eine Annäherung an Matthias Corvinus, jedoch unter gleichzeitiger Beibehaltung des engen Verhältnisses zum Kaiser. In der gleichen ostwärtigen Blickrichtung der wettinischen Politik lag die Erwerbung des Fürstentums Sagan 1472 und der Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow 1477. Unter anderem ergaben sich daraus Spannungen zu den Hohenzollern, mit denen E.s Politik auch an der mittleren Elbe zusammenstieß: 1476 erwarb er für seinen Sohn Ernst den Magdeburger Erzstuhl, 1479 wurde dieser noch Koadjutor des Bistums Halberstadt. Eine 1480 unternommene Romfahrt lag im Interesse dieser Politik, in deren Verfolg E.s 3. Sohn Albrecht 1482 Erzbischof von Mainz wurde. Auch gelang es ihm, die Anerkennung der sächsischen Schutzherrschaft über Quedlinburg und Erfurt durchzusetzen. 1466 erwarb er das Vogtland. Als verhängnisvoll muß dagegen sein Entschluß bezeichnet werden, der 1485 trotz der warnenden Bedenken seines Bruders zur Leipziger Teilung der wettinischen Länder und damit zur immerwährenden Schwächung der damals noch erstrangigen wettinischen Position führte. E. wurde damit zum Stammvater der Ernestinischen Linie der Wettiner.

  • Literatur

    ADB VI;
    R. Kötzschke u. H. Kretzschmar, Sächs. Gesch. I, 1935, S. 160 ff.

  • Porträts

    Miniaturbild (Hofmus. Wien, Bildnisslg, d. Erzhzg. Ferdinand v. Tirol).

  • Autor/in

    Karlheinz Blaschke
  • Zitierweise

    Blaschke, Karlheinz, "Ernst" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 620 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119140659.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Ernst, Kurfürst von Sachsen, der älteste Sohn des Kurfürsten Friedrich II., geboren den 24. März 1441, theilte das Loos seines jüngeren Bruders Albrecht (s. d.), in der Nacht vom 7.—8. Juli 1455 von Kunz v. Kaufungen aus dem Altenburger Schlosse geraubt zu werden, wurde aber von dessen Spießgestellen v. Mosen und v. Schönfeld, nachdem diese in ihrem Verstecke, einer Höhle bei Schloß Stein an der Mulde, die Kunde von Kunzens Gefangennahme erhalten hatten, gegen Zusicherung der Straflosigkeit an den Zwickauer Oberamtshauptmann Fr. v. Schönburg wiederausgeliefert. In Gemäßheit des väterlichen Testamentes übernahm er 1464 die Regierung der ungetheilten Länder mit|seinem Bruder gemeinschaftlich, doch so, daß er dieselbe zugleich in dessen Namen führte. Die klug vermittelnde Stellung, welche beide in den zwischen Georg Podiebrad von Böhmen, Mathias Corvinus von Ungarn, dem Kaiser und den brandenburgischen Markgrafen ausgebrochenen Wirren zu behaupten wußten, gab ihnen Gelegenheit, nach verschiedenen Seiten hin die Erweiterung ihrer Macht zu verfolgen. Von Georg Podiebrad auf Grund der 1459 geschlossenen sächsisch-böhmischen Erbeinigung (welche 1482 mit König Wladislaus erneuert wurde) mit der Achtsvollstreckung gegen den Burggrafen Heinrich III. von Meißen, Herrn von Plauen, beauftragt, eroberten sie 1466 Plauen, mit welchem hierauf Albrecht belehnt wurde; der reiche Ertrag des 1471 fündig gewordenen Schneeberger Silberbergbaues setzte sie in Stand, 1472 die Herrschaft Sagan in Schlesien von Fürst Johann dem Wilden für 50000 Goldgulden zu kaufen, 1477 die Biberstein’schen Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow (die jedoch 1512 wieder eingelöst wurden) wiederkäuflich zu erwerben, die an Erfurt verkaufte Grafschaft an der schmalen Gera wieder einzulösen; im J. 1477 zwangen sie die Stadt Quedlinburg zum Gehorsam gegen ihre Schwester Hedwig, die dortige Aebtissin, und zur Anerkennung der sächsischen Schutzgerechtigkeit; der Tod ihres Oheims, Wilhelms III. von Weimar, vereinigte 1482 die ganze Masse der wettinischen Länder in ihren Händen. Des Kurfürsten dritter Sohn Ernst wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, 1479 Coadjutor zu Halberstadt und, nachdem der zweite, Albrecht, den Erzbischof Diether von Mainz zum Domherrn und zu seinem Statthalter auf dem Eichsfelde ernannt hatte, 1482 den erzbischöflichen Stuhl von Mainz bestiegen, mußte nicht blos das durch Parteizwist geschwächte Halle in den sog. ernestinischen Verträgen seine Freiheit preisgeben, sondern auch das lange widerspänstige Erfurt den Erzbischof als rechten Erbherrn anerkennen und sich 1483 unter den Schutz und Schirm der sächsischen Fürsten bequemen, für den es jährlich 1500 Gulden zu entrichten hatte. Allein die durch dies alles gewonnene außerordentliche Machtstellung des Hauses Wettin erhielt noch bei Ernsts Lebzeiten dadurch den ersten Stoß, daß an die Stelle der Eintracht, welche bisher zwischen den Brüdern geherrscht hatte, Mißhelligkeiten traten. Ob die Erbschaft ihres Oheims oder die Anordnungen des Kurfürsten über die Landesverwaltung während einer im Interesse seiner beiden geistlichen Söhne nach Rom unternommenen Reise den Anlaß dazu gegeben haben, ist unaufgeklärt. Die bis dahin gemeinschaftliche Hofhaltung wurde getrennt, ein am 4. Juli 1484 geschlossener Vergleich, wonach E. die Regierung der Länder behalten, Albrecht eine Abfindung erhalten sollte, befriedigte nicht und nach mehrfachen Verhandlungen kam es in Leipzig am 26. August 1485 zur förmlichen Theilung, seit welcher die wettinischen Länder niemals wieder vereinigt worden sind. Der Kurfürst machte die Theilung, Albrecht wählte, und zwar zu jenes Verdruß, Meißen, so daß E. den thüringischen Antheil erhielt. Nachdem er noch eifrig für Maximilians Wahl zum römischen Könige gewirkt hatte, starb er in Folge eines Sturzes vom Pferde bereits am 26. August 1486 zu Colditz und liegt im Dom zu Meißen begraben. Spalatin (Sächsische Historie von Kurf. E. an etc. in Struve, Hist.-polit. Archiv III, u. Mencke, SS. II. 1091 sq.) rühmt an ihm eine tüchtige Gesinnung und neben Neigung zum Jähzorn viele treffliche Eigenschaften, namentlich die damals seltene Tugend der Mäßigkeit. Vermählt war er seit 1460 mit Elisabeth, einer Tochter Albrechts II. von Baiern. Von seinen Töchtern war Christine an König Johann von Dänemark, Margarethe an Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg vermählt.

  • Autor/in

    Flathe.
  • Zitierweise

    Flathe, Heinrich Theodor, "Ernst" in: Allgemeine Deutsche Biographie 6 (1877), S. 301-302 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119140659.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA