Dates of Life
1819 – 1875
Place of birth
Glarus
Place of death
Lausanne
Occupation
Jurist ; Historiker
Religious Denomination
reformiert
Authority Data
GND: 118664174 | OGND | VIAF: 77109634
Alternate Names
  • Blumer, Johann Jakob
  • Blumer, J. J.
  • Blumer, J.J.
  • more

Relations

Outbound Links from this Person

Inbound Links to this Person

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Blumer, Johann Jakob, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118664174.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Adam (1789–1859), Landmajor, Appell-Gerichtspräsident und Gemeindepräsident, S des Othmar (1756–1825), Ratsherr und Chorrichter, und der Rosina Schießer;
    M Anna Katharina (1791–1873), T des helvetischen Regierungsstatthalters Joachim Heer ( 1799) in Glarus;
    Glarus 1843 Susanna (1820–1902), Schw des schweizerischen Bundespräsidenten Joachim Heer (1825–79), T des Landmajors und Landammanns Cosmus Heer (1790–1837, B von Anna Katharina) und der Dorothea Schindler; kinderlos; verwandt Peter (1771–1826), in Ancona Inhaber des größten schweizerischen Handelshauses im Kirchenstaat, Johann Jak. (1749–1822), Gründer eines Handelshauses in Petersburg und der 1. Teppichweberei in Moskau.

  • Biographical Presentation

    Nach Studien in Lausanne, Bonn, Berlin und Zürich widmete B. sich - wie zahlreiche Angehörige seiner väterlichen und mütterlichen Familie - dem öffentlichen Dienst. Im Heimatkanton bekleidete er zahlreiche, insbesondere richterliche Ämter. Doch blieb Zeit zu Archivstudien, die ihn in sämtliche Urkantone führten. Im Schicksalsjahr der Demokratie, 1848, erschien der erste Band seiner „Staats- und Rechtsgeschichte der schweizerischen Demokratien“ (Band 2, 1859), d. h. der reinen Demokratien, wie sie in den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell aus den Anfängen alemannischer Siedelung durch die Jahrhunderte auf uns gekommen sind. 1847 sandte ihn sein Heimatkanton an die Eidgenössische Tagsatzung. 1848-74 war er fast ununterbrochen Mitglied des schweizerischen Ständerats. Aus eigener Anschauung und maßgebender Mitwirkung an der Entwicklung des jungen Bundesstaates erwuchs sein zweites bedeutendes Werk, das „Handbuch des schweizerischen Bundesstaatsrechts“ (2 Bände, 1863–65, ²1877-87 [3 Bände]), durch das er „zum eigentlichen Begründer der schweizerischen Bundesstaatstheorie“ (F. Fleiner) geworden ist. - B. war seit 1848 Mitglied des schweizerischen Bundesgerichts. Nach dessen Ausbau zum ständigen Gerichtshof mit Sitz in Lausanne wurde er zu dessen Mitglied und erstem Präsidenten gewählt.

  • Literature

    ADB XLVII;
    Anz. f. Schweiz. Gesch. 1874–77, S. 199 f.;
    Ch. Le Fort, J. J. B., Genf 1875;
    J. Heer, in: Jb. d. hist. Ver. d. Kt. Glarus, H. 14, 1877, S. 1 bis 68;
    H. Fritzsche, Stud. jur. J. J. B., in: Festgabe f. F. Fleiner, Zürich 1937, S. 227;
    ders., in: Schweizer Juristen d. letzten 100 J., ebenda 1945, S. 225 (P). - Zu Peter u. Joh. Jak.: ADB II.

  • Author

    Hans Fritzsche
  • Citation

    Fritzsche, Hans, "Blumer, Johann Jakob" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 334 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118664174.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Blumer: Johann Jakob B., schweizerischer Jurist und Historiker, geboren zu Glarus am 29. August 1819, zu Lausanne am 12. November 1875. Nach dem ersten in Glarus empfangenen Unterrichte erhielt B. seine Gymnasialbildung von 1834 an in Schaffhausen, dessen Schule in gutem Rufe stand. Auf den in Lausanne zugebrachten Winter 1836 auf 1837 folgten bis Frühjahr 1840 die in Zürich, Bonn, Berlin, zuletzt nochmals in Zürich mit großer Hingebung betriebenen Fachstudien, während deren sich B. ganz besonders eng an den gleichaltrigen Zürcher Alfred Escher (s. d. Art.) anschloß. Bluntschli und Keller (s. A. D. B. XV, 570—579) hatte er unter seinen Lehrern vorangestellt, in Berlin Savigny, Ranke und Ritter, den Geographen. Hatte B. schon 1837 in einer — allerdings anonym erschienenen — äußerst wohlgelungenen biographischen Broschüre über seinen mütterlichen Oheim Landammann C. Heer (s. A. D. B. XI, 238 u. 239) sich seinen glarnerischen Landsleuten vorgestellt, so wurde ihm nun Ende 1840 das Landesarchiv anvertraut, dessen Uebertragung in ein anderes Local eine ganze Neuordnung erforderte. Zugleich begann B. sich an der Hand der Quellen in die Rechtsgeschichte seiner Heimath und der Nachbargebiete einzuarbeiten. Aber auch sonst wurden seine Leistungen in Anspruch genommen, gleich 1841 als Mitglied, mit dem Jahre 1845 als Präsident des Civilgerichts, als ein solches im Curatorium der Secundarschule; in einer von ihm gegründeten Dienstagsgesellschaft sammelte er alle akademisch gebildeten jüngeren Männer von Glarus um sich. Aber auch am politischen Leben nahm B. theil. Als Mitglied des dreifachen Landrathes seit 1842, der die Instructionen für die Vertretung des Kantons auf den Tagsatzungen ertheilte, fand er Gelegenheit, in den Wirren, die die Eidgenossenschaft damals schwer erschütterten, seine ausgeprägt liberale Auffassung darzulegen, so als glarnerischer Gesandter zu der Tagsatzung von 1847, die dem Ausbruch des Executionskrieges gegen den Sonderbund voranging, und wieder bei der Revisions-Tagsatzung, auf welche die Annahme der neuen Bundesverfassung folgte. In Glarus wurde B. jetzt als Präsident des Appellationsgerichtes, ebenso als Vorsitzender der Landes-Armencommission erwählt, und im November nahm er als erster Repräsentant von Glarus im Ständerath an der ersten in Bern zusammentretenden Bundesversammlung theil. Von 1851 bis 1854 führte er auch als Redactor die „Glarner Zeitung“, wobei er bei dem Auftauchen von|Eisenbahnprojecten seinem Lande die gebührende Stellung zu sichern sich anstrengte. Daneben war schon eine Reihe sehr bedeutender wissenschaftlicher Arbeiten durch ihn geschaffen worden. 1846 gab er mit dem Naturforscher Osw. Heer (s. d. Art.) in der Reihe der „Gemälde der Schweiz“ (s. A. D. B. XXI, 618) die Schilderung des Kantons Glarus, und nachdem er schon 1844 über Glarus eine Vorstudie im Archiv für schweizerische Geschichte, Band III, geliefert, folgte 1850 bis 1859 in zwei Bänden sein Hauptwerk: „Staats- und Rechtsgeschichte der schweizerischen Demokratien“ (St. Gallen), das ihm 1854 in wohl verdienter Weise von der Zürcher Universität den juristischen Doctortitel h. c. einbrachte. 1860 hatte B. auch eine Wahl in den Glarner Gemeinderath angenommen, wonach die furchtbare Brandkatastrophe, die mit dem größten Theile des Fleckens Glarus in der Nacht vom 10. zum 11. Mai 1861 auch Blumer's Haus mit seinen werthvollen wissenschaftlichen Sammlungen zerstörte, dieser Behörde die überreichlichste Arbeit zuwandte. Auch ein ansehnliches Stück der in Arbeit liegenden Darstellung des „Bundesstaatsrechtes“ hatte das Feuer verzehrt; aber schon bis 1863 war bei der Energie des Verfassers der erste Band fertiggestellt, dem ein zweiter 1864 folgte. Außerdem aber führte B. alsbald, um von historischen Erinnerungen, nachdem so Vieles vernichtet worden, möglichst das Uebrige zu retten, den Gedanken in das Leben, einen kantonalen historischen Verein zu schaffen, als dessen Präsident er selbstverständlich gleich im Herbst 1863 eintrat. Mit dem Jahre 1865 begann der Verein sein „Jahrbuch“ herauszugeben, dessen „Vorwort“ B. schrieb, als dessen Anhang er sogleich die „Urkundensammlung zur Geschichte des Landes Glarus“, mit den vortrefflichen allgemeinem Verständniß zugänglichen Erläuterungen, selbst begann, zu dessen ersten elf Heften (bis 1875) er im Wetteifer mit seinem von gleichem Streben erfüllten Schwager Joachim Heer (siehe A. D. Biogr. XI, 235—238) die werthvollsten Beiträge gab, die Reformationsgeschichte von Glarus — schon 1853 hatte er die zeitgenössische Darstellung des Valentin Tschudi (s. A. D. B. XXXVII, 753 u. 754) edirt —, die Geschichte von Glarus in der Revolutionszeit von 1798, eine Würdigung des Gilg Tschudi als Geschichtsschreiber, dessen Lebensbild. Das wurde geleistet, während neue Ansprüche, als Bankpräsident, vollends seit 1866 als Präsident des Gemeinderathes, dann besonders als Ausführer gesetzgeberischer Arbeiten für den Kanton, an ihn herantraten, ganz abgesehen von den Sessionen in Bern, wo er mehrfach Präsident des Ständerathes wurde, und der Theilnahme am Bundesgericht, dem er seit 1848, gleichfalls mehrmals im Vorsitz, angehörte. Sehr lebhaft nahm er an den Fragen der Revision der Bundesverfassung theil, und als 1874 nach Annahme der revidirten Verfassung das Bundesgericht zur ständigen Behörde, mit dem Sitz in Lausanne, gemacht wurde, galt es als selbstverständlich, daß B., als Schöpfer des Gesetzes über die Organisation, Mitglied und erster Präsident wurde. So trat er im Januar 1875 sein Amt an; im April folgte ihm seine Frau nach Lausanne, wo ihm die Achtung aller Bevölkerungskreise entgegenkam. Aber noch im gleichen Jahre starb B. mitten im kraftvollen Mannesalter.

    Für B. gelten völlig die Worte, die er in seinen „Erinnerungen“ zur Würdigung des Wesens seines Vaters heranzog: „Er war ein Mann von strengster Rechtlichkeit und Geradheit des Charakters, von größter Pflichttreue, Pünktlichkeit und Ordnungsliebe“. B. zählte ohne Zweifel zu den allseitig am höchsten geschätzten Persönlichkeiten der neuen Phase der Entwicklung der Schweiz.

    • Literature

      Joachim Heer's ausgezeichnet wahres Lebensbild: Dr. J. J. Blumer, sein Leben und Wirken, dargestellt nach seinen eigenen Aufzeichnungen (im Jahrbuch des historischen Vereins des Kantons Glarus, Heft XIV, S. 1—68, 1877). — Eigene Erinnerung.

  • Author

    Meyer von Knonau.
  • Citation

    Meyer von Knonau, "Blumer, Johann Jakob" in: Allgemeine Deutsche Biographie 47 (1903), S. 26-27 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118664174.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA