Lebensdaten
erwähnt 1216, gestorben 1238
Sterbeort
Basel
Beruf/Funktion
Bischof von Basel
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 135951291 | OGND | VIAF: 80380052
Namensvarianten
  • Heinrich II.
  • Heinrich von Thun
  • Heinrich II. von Thun
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Zitierweise

Heinrich II. von Thun, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd135951291.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Wahrsch. gehörte H. d. Ministerialengeschl. v. Thun (Unspunnen) an; als B gelten Burkhard v. Thun u. Konrad, Abt v. Einsiedeln 1213–33.

  • Biographie

    H. war vermutlich seit 1216 Bischof von Basel als Nachfolger des 1215 von Innocenz III. wegen unkanonischer Wahl abgesetzten Walter. Frühestens begegnet er 1217 in einer an ihn gerichteten Urkunde Honorius' III. Sein hochbedeutsames Wirken fällt in die Frühzeit des politischen und wirtschaftlichen Aufstiegs der Stadt Basel, den er, ohne Verzicht auf seine Prärogativen als Stadtherr, weitsichtig förderte. Tatkräftig nahm er sich einzelner Gotteshäuser des Bistums an. Er bestätigte unter anderem 1218 und 1226 dem Kloster Schönthal Rechte und Besitz, eximierte 1222 die der Abtei Ebersmünster gehörige Sankt Mauritiuskapelle zu Sigolsheim von der bischöflichen Jurisdiktion, umschrieb 1230 die städtischen Pfarrsprengel Sankt Leonhard und Sankt Peter, erhob 1233 die Sankt Peterskirche in Basel und ebenso 1237 die Sankt Martinskirche in Colmar zu Chorherrenstiften, beide mit Statuten begabend, begünstigte 1232 den Bau des Frauenklosters in Colmar und 1234 die Niederlassung der Reuerinnen in Basel, gründete 1233 das Basler Predigerkloster, zur selben Zeit, als dort der Franziskanerkonvent entstand. H. war ein Parteigänger Friedrichs II. und stand in hohem Ansehen bei diesem. Wiederholt bewies ihm der König seine Gunst, so unter anderem 1218 durch Bestätigung der bischöflichen Rechte in Basel und Breisach und Gewährung der neu eingeführten königlichen Abgabe, des sogenannten Ungeldes, in Basel. Als der Bischof uneins wurde mit seiner Stadt, widerrief Friedrich II. 1218 sein den Baslern früher (1212?) erteiltes Privileg über den seit etwa 1180 bestehenden Rat und kassierte es, wobei er dem Kirchenfürsten in einem mit Goldbulle besiegelten Instrument bekräftigte, die Bürger dürften ohne Wissen und Willen des Bischofs keinen Rat haben. Weitblickend erbaute H. um 1225 mit der Stadt die Rheinbrücke, die sie fortan mit der jenseitigen Siedlung (heute Kleinbasel) verband und zu einem maßgeblichen Handels- und Transitplatz mit Brückenzoll auf der seit der Eröffnung des Sankt Gotthardpasses so wichtigen europäischen Nord-Süd-Route machte. Als Förderer des städtischen Handwerks und Gewerbes erweist ihn die 1226 erfolgte Bestätigung der Bruderschaft oder Zunft der Kürschner und das ihnen gewährte condictum auf ihre selbst erzeugten Waren.

  • Literatur

    ADB XI;
    E. A. Stückelberg, in: Basler Zs. f. Gesch. u. Altertumskde. 8, 1909, S. 287 ff.;
    A. Brackmann, Helvetia Pontificia, 1927, S. 224, Nr. 13 (Korrektur zu H. Steinacker, in: MIÖG 25, 1904, S. 507);
    R. Patemann, Die Stadtentwicklung v. Basel bis z. Ende d. 13. Jh., in: ZGORh NF 73, 1964, S. 431-67;
    - s. a. L zu
    Heinrich III. v. Basel.

  • Autor/in

    Albert Bruckner
  • Zitierweise

    Bruckner, Albert, "Heinrich II. von Thun" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 339 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135951291.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich II., Bischof von Basel, gest. am 17. Febr. 1238. — H., „genannt von Thun“, war, wie sich mit ziemlicher Sicherheit annehmen läßt, der Bruder des Burcard von Thun, Besitzers der Herrschaft Unspunnen bei Interlachen, und gehörte einem, wie es scheint, ursprünglich mächtigen, aber durch|Theilungen und vielleicht auch durch Theilnahme an den unglücklichen Aufstandsversuchen des Adels gegen die Zähringer heruntergekommenen Geschlechte an. Er wurde Bischos von Basel an der Stelle des Walther von Röteln, der, im I. 1213 erwählt, die päpstliche Bestätigung nicht erhalten hatte und im J. 1215 durch Innozenz III. entsetzt worden war. Wir begegnen H. sehr oft am Hofe Friedrichs II. sowohl als an dem seines Sohnes Heinrich. Ob die Bestätigung der Rechte der Vasler Kirche, die er am 3. Octbr. 1234 von letzterem erhielt, darauf deutet, daß er an dessen Empörungsplane betheiligt war, läßt sich nicht sagen; unmittelbar nach der Entsetzung des Königs finden wir ihn wieder beim Kaiser auf dem Hoftage zu Mainz. — Die den Bischöfen günstige Politik Friedrichs hat er sich schon in den ersten Jahren seiner Regierung zu Nutze zu machen gewußt. Am 12. Septbr. 1218 übertrug jener, nachdem er die Rechte der Basler Kirche, die sie unter seinem Vater sowohl in Basel als in Breisach besessen, im Allgemeinen bestätigt hatte, in einer besondern Urkunde das in Basel kürzlich (durch den Rath) aufgesetzte Ungeld dem Bischof und seinen Nachfolgern. Nach einer ferneren Urkunde, deren Aechtheit indeß nicht über allen Zweifel erhaben ist, ist er noch weiter gegangen und hat am folgenden Tage auf Ansuchen des Bischofs nach dem Rathe der anwesenden Fürsten und Herren den Ausspruch gethan, es dürfe niemand in der Stadt Basel ohne Erlaubniß oder Willen des Bischofs einen Rath einsetzen, hat dem gemäß den Rath aufgelöst und ein Privileg, das er über dessen Einsetzung den Baslern gegeben, cassirt. Wie es sich auch mit der Aechtheit dieser Urkunde verhalten mag, ein Aufhören des Raths haben die Ulmer Verfügungen nicht zur Folge gehabt, nur sind seine Befugnisse wieder enger umgrenzt worden. Den Bedürfnissen des aufstrebenden Handwerkerstandes hat sich H. nicht verschlossen, wie die von ihm 1226 erlassene Stiftungsurkunde der Kürschnerzunft zeigt, die erste uns aus Basel bekannte Verbriefung der Errichtung einer Zunft, die, allerdings noch unter gewissen Schranken, den Genossen eine corporative Selbständigkeit zusichert. Gegen auswärtige Feinde wußte H. sein Ansehen mit Erfolg zu wahren. Graf Friedrich von Pfirt, der ihn bei Altkirch überfallen, beraubt und zu nachtheiligen Bersprechungen genöthigt hatte, mußte am 31. Decbr. 1231 eine Sühne eingehn, die ihm außer vollständiger Rückerstattung des Geraubten und Verzicht auf die gemachten Zusagen eine durch ihn persönlich und durch seine Angehörigen zu leistende demüthigende Buße und die Abtretung der Lehnshoheit über zwei Höfe auferlegte. — Von dem, was wir sonst über die Regierungsthätigkeit Heinrich's wissen, verdient zweierlei hervorgehoben zu werden: die Aufnahme der neugegründeten Bettelorden der Franciscaner und der Dominicaner in seine Hauptstadt, die in den Dreißigerjahren stattfand, und der in den Zwanziger Jahren ausgeführte Bau der Basler Rheinbrücke, die bis vor wenigen Jahrzehnten die letzte in der Richtung nach dem Meere zu geblieben ist. Wahrscheinlich war sie die erste, die vom Bodensee abwärts gebaut wurde, denn eine Frau, die im J. 1282 starb, wußte sich noch der Zeit zu erinnern, da zwischen Constanz und dem Meere der Rhein nirgends überbrückt war. — In dem Bericht über die Zustände des Elsaß zu Anfang des 13. Jahrhunderts, der dem Chronicon Colmariense vorausgeht, wird erzählt, Bischof Heinrich von Basel habe bei seinem Tode zwanzig Söhne deren verschiedenen Müttern hinterlassen. Ob diese Angabe sich auf unseren H. oder auf den im J. 1189 verstorbenen Heinrich I. bezieht, und was Wahres an ihr ist, wird sich schwerlich ermitteln lassen.

    • Literatur

      Ed. v. Wattenwyl v. Diesbach, Gesch. der Stadt und Landschaft Bern. I. Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde. Trouillat, Monuments de l'histoire de l'ancien évêche de Bâle. Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter.

  • Autor/in

    W. Vischer.
  • Zitierweise

    Vischer, W., "Heinrich II. von Thun" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 476-477 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135951291.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA