Lebensdaten
1777 – 1859
Geburtsort
Braunfels
Sterbeort
Darmstadt
Beruf/Funktion
hessischer Staatsminister
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 118680986 | OGND | VIAF: 74647132
Namensvarianten
  • Bos, Carl du
  • Du Bos Freiherr du Thil, Carl
  • Du Bos du Thil, Carl Freiherr
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Zitierweise

Du Bos, Carl, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118680986.html [24.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ferdinand (1728–1813), braunschweigischer Oberstleutnant, auf Graß b. Hungen (Hessen), S des Isaac (1679–1769), Oberst u. Kommandant zu Braunfels,|u. der Eleonore Henr. Fabrice v. Graß;
    M Albertine (1750–1802), T des Ludw. Frhr. Roeder v. Diersburg (1723–99), nassau-saarbrückischer Oberforst- u. Jägermeister in Kirchheimbolanden, u. der Helene Luise (1724–53, T des Isaac Du Bos Frhr. du Thil, s. o.);
    1) Kirchheimbolanden 1804 Wilhelmine (1784–1819), ghzgl. Palastdame, T des Hektor Wilh. v. Günderrode (1755–86), badischer Regierungsrat, 2) Altheim b. Dieburg 1822 Ulrike (1784–1836, in 1. Ehe Oberstallmeister Christian v. Fabrice), T des Joh. Frdr. v. Ketelhodt (1744–1809), schwarzburgischer Hofmarschall zu Rudolstadt, u. der Friederike v. Sommer, 3) 1836 Friederike (1811–91), seit 1855 ghzgl. Oberhofmeisterin, T des ghzgl. Majors Ludw. Franz Frhr. v. Rotsmann; kinderlos.

  • Biographie

    D., sehr befähigt, klug und klaren Geistes, gelangte schon früh durch systematische Studien, besonders in Göttingen, und mehrfache lange Auslandsreisen zu Ausweitung des Gesichtskreises und zur Ausbildung seiner angeborenen kritisch-nüchternen Urteilskraft. Nach kurzer Tätigkeit in der solmsischen Regierung zu Braunfels (seit 1799) trat er 1802 in den Dienst der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Hier hatte er in dem hochbegabten Staatsminister C. L. von Barkhaus, dessen engster Mitarbeiter in der Zentralinstanz er sehr schnell wurde, einen vortrefflichen Lehrmeister. Dessen Sturz 1805 beendete jedoch die politische Laufbahn D.s vorläufig; der neue, kaum durchschnittliche Minister Lichtenberg verwies ihn in die wenig befriedigende Provinzialverwaltung. Er hat dieser schon 1807 entsagt, ging auf Reisen und trat 1810 in den Hofdienst als Oberschenk, seit 1811 als Hofmarschall (bis 1820). Die Staatsverwaltung beanspruchte ihn lediglich in einigen Gebieten der Finanzverwaltung (bis 1818). Dennoch zählte der Großherzog für die Zukunft auf ihn. Denn D. hat sich, als Hofbeamter dem politischen Leben durchaus fernstehend, bei drei Gelegenheiten von steigender Bedeutung für die höchsten Staatsämter qualifiziert: 1806 wirkte er bei der Vorbereitung des Rheinbundes mit, und sein Anteil an der Erhaltung des Großherzogtums 1813 war schon erheblich; seine Geschicklichkeit aber auf den Wiener Konferenzen 1820 brachte als sehr zukunftswichtiges Ergebnis die Wiederkehr des verlorenen Vertrauens Österreichs und vor allem Metternichs in die hessische Politik ein. 1820 wurde D. Minister. Mit der Verwaltungsreform von 1821 übernahm er die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des großherzoglichen Hauses und der Finanzen; letzteres vertauschte er 1829 mit dem politisch wichtigeren Innen- und Justizministerium. Er vereinigte, 1829 zum dirigierenden Staatsminister ernannt, für fast 20 Jahre die politischen Schlüsselstellungen Hessens in seiner Hand; seine unter Großherzog Ludwig II. seit 1830 immer allmächtiger werdende Stellung endete erst mit dem Sieg der Revolution am 5.3.1848.

    Der Anteil D.s am Aufbau des Großherzogtums Hessen nach dem Wiener Kongreß ist ungewöhnlich groß. Er stand als überzeugter Vertreter des Legitimismus und der Restauration außen- und innenpolitisch weithin dem System Metternichs durchaus nahe. Doch bewahrte er sich Selbständigkeit. Das zeigt etwa der von ihm vorbereitete preußisch-hessische Zollvertrag von 1828; auch hat er in hohem Alter die kleindeutsche Lösung der deutschen Einigungsfrage als die allein mögliche bereits 1850 vorausgesehen. Seine wesentlichste Aufgabe aber war die Mitarbeit, vielfach die Leitung bei dem inneren Aufbau des Großherzogtums, bei der allmählichen Einschmelzung der 1802-16 zugewachsenen neuen Lande in die althessischen Erblande. Nur an dem entscheidenden Schritt, der Einführung der Verfassung vom Dezember 1820, die in Hessen die Periode der konstitutionellen Monarchie einleitete, hat er, soweit wir sehen, keinen Anteil gehabt, ihr zu innerst auch nicht zugestimmt. Die schweren Auseinandersetzungen mit den liberalen Landtagen der 1830er Jahre waren daher unausweichlich, sie machten ihn parlamentarischen Ansprüchen und Wünschen nicht geneigter, und diese oder jene Maßregeln, die er gegen Liberalismus und Demokratie ergriff oder deckte, haben ihm manche, begründete und auch unbegründete, Gegnerschaft eingetragen.

    Geschichtlich gesehen, darf man seine Tätigkeit eine segensreiche nennen. Vortrefflicher Organisator, hat er an den Verwaltungsreformen von 1821 und 1832 sehr maßgeblichen Anteil gehabt, die direkte Besteuerung erfolgreich geordnet, die Aufhebung der Grundlasten, die Verwandlung der Lehen in Eigentum und anderemmehr durchgeführt; eine neue Gesetzgebung dagegen hat er nur zu einem kleinen Teil durchsetzen können. Bei allem bewährte er einen Schatz an Redlichkeit, Uneigennützigkeit und hoher politischer Fähigkeit. Sein Urteil über das Judentum bezeugt geschichtliches Verstehen, Rechtsempfinden und praktische Humanität. Ein großer Vorzug war eben seine Eigenschaft, nicht emotional, sondern vernünftig zu urteilen und zu handeln. – Seine 1852-57 geschriebenen Memoiren sind eine sehr wichtige Quelle für die Geschichte des Großherzogtums, sie sind auch literarisch wertvoll; das günstige Urteil Ulmanns über ihre Glaubwürdigkeit ist bis heute, einzelner Richtigstellungen ungeachtet, nicht erschüttert worden.

  • Werke

    Über d. Besteuerung im Ghzgt. Hessen, 1814; Vorschlag zu e. Ackerbauges. f. d. Ghzgt. Hessen, in: Zs. f. d. landwirtsch. Ver. d. Ghzgt. Hessen 16, 1846, S. 2;
    Denkschr., seine Pension betr., Darmstadt, August 1848;
    Gutachten „Über d. Verbesserung d. bürgerl. Zustandes d. Juden in Hessen“, v. 1809 mit ausführlicher gesch. Einl. (Orig. verloren, von L. Baur ohne Qu.-bezw. Verfasserangabe ausgeschlachtet, von J. Lebermann weithin verwertet);
    Meine pol. Tätigkeit in d. Monaten März, April u. Mai 1850 (Memoire, abgedr. b. D. Schäfer [s. L ]); Denkwürdigkeiten a. d. Dienstleben d. hess.-darmstädt. Staatsmin. Frhr. du Thil, 1803-48, hrsg. v. H. Ulmann, = Dt. Gesch.qu. d. 19. Jh. III, 1921.

  • Literatur

    ADB V;
    L. Baur, Die Juden u. d. Judentum in d. Landgfsch. Hessen-Darmstadt 1567-1806 (aus du Thil), = Zs. f. Dt. Kulturgesch. NF 3, 1874;
    J. Lebermann, Aus d. Gesch. d. Juden in Hessen im Anfang d. 19. Jh., = Jb. d. jüd.-lit. Ges. [Frankfurt] 6, 1908;
    H. Ulmann, in: Hess. Biogr. III, 1934, S. 254-60 (L);
    D. Schäfer, Prinz Emil v. Hessen-Darmstadt in d. dt. Rev. 1848/50, = Qu. u. F z. hess. Gesch. 17, 1954; ferner die Zollver. lit.
    DW Nr. 14 953 ff.;
    dazu W. Oncken, Der preuß.-hess. Zollver. v. 1828, 1878 (aus verlorenen hess. Akten);
    A. Suchel, Hessen-Darmstadt u. d. Darmstädter Handelskongreß v. 1820-23, = Qu. u. F z. hess. Gesch. 6, 1922;
    W. v. Eisenhardt Rothe u. A. Ritthaler, Vorgesch. u. Begründung d. dt. Zollver., mit Einl. v. H. Oncken, 3 Bde., 1934;
    Dt. Liberalismus im Vormärz (H. v. Gagern, Briefe u. Reden 1815/48), 1958. – Qu.: Reste d. Nachlasses im Staatsarchiv Darmstadt.

  • Porträts

    Miniatur, um 1825;
    Lith. v. H. Schertle, um 1840 (Staatsarchiv Darmstadt);
    v. J. Kriehuber, um 1830 (Stadtarchiv Darmstadt).

  • Autor/in

    Ludwig Clemm
  • Zitierweise

    Clemm, Ludwig, "Du Bos, Carl" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 148-150 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118680986.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Du Bos du Thil: Karl Wilh. Heinrich D., Freiherr, geb. 22. April 1778 zu Braunfels, woselbst sein Vater als braunschweigischer Oberstlieutenant lebte, 1859. — Durch Hauslehrer vorbereitet, studirte er von 1797—1798 in Göttingen die Rechte, begab sich hierauf auf Reisen und ward dann fürstl. Solms-Braunfels’scher Regierungsassessor zu Braunfels. Im J. 1802 zum hessendarmstädtischen Kammerherrn ernannt, trat er 1803 in den activen Staatsdienst als Regierungsrath ein und erhielt noch in demselben Jahre Verwendung in dem auswärtigen Departement, in welchem er im Jahre 1809 zum geheimen Legationsrath befördert wurde, unter gleichzeitiger Ernennung als Mitglied der Gesetzgebungs-Commission. Im J. 1810 erfolgte dann seine Ernennung zum Oberschenken, sowie in demselben Jahre noch seine Zutheilung als Mitglied der Oberpostinspection. Unter Entbindung von diesen Aemtern wurde er 1811 Hofmarschall, erhielt den Charakter als geheimer Rath. Im Dec. 1813 trat er als geheimer Referendar in das Ministerium, aber im J. 1818 wieder aus demselben, um zu diplomatischen Geschäften verwendet zu werden. Er unterzeichnete im J. 1820 als großherz. Hess. Bevollmächtigter zu Wien die Schlußacte des Congresses, wurde am 3. Mai 1820 lebenslängliches Mitglied der ersten Kammer und am 14. Juni d. J. Staatsminister mit Sitz und Stimme im Ministerrath, sowie Präsident der Regierung der Provinz Starkenburg, unter Entbindung von den Functionen eines Hofmarschalls. Im J. 1821 übernahm er activ die Ministerien des Auswärtigen und der Finanzen und im J. 1829 folgte seine Ernennung zum dirigirenden Staatsminister mit dem Vortrag bei dem Großherzog in allen Staatsangelegenheiten, welche in das Ressort der drei Ministerien fielen. Bei dieser Gelegenheit übernahm er für das Ministerium der Finanzen, welches er an v. Hofmann abgab, das Ministerium des Innern und der Justiz. Im J. 1834 wohnte er als Bevollmächtigter auch den Conferenzen zu Wien bei. In allen Stellungen, welche du Thil bekleidete, hat er dem fürstlichen Hause Hessen und dem hessischen Lande Dienste geleistet, welche selbst die, welche Widersacher seiner politischen Ansichten waren, als ausgezeichnete anerkennen müssen. Die meisten seiner Thaten galten Hessen allein, aber eine derselben muß als eine|ganz Deutschland berührende hervorgehoben werden. Er war es, der im J. 1820 gelegentlich des Wiener Congresses den ersten Anstoß zur Gründung des deutschen Zollvereins gab, indem er mit einigen der Congreßgesandten die ersten Verabredungen pflog und diese Verabredungen unermüdet fortsetzte. Seine Schuld war es nicht, daß die Zolleinigung nicht früher schon eine bestimmte Gestalt annahm. Seine Ueberzeugung von der Richtigkeit seiner nationalwirthschaftlichen Anschauungen ließ sich durch den Widerstand, den eine andere Anschauung hervorrief, nicht beirren. Er gelangte erst zu seinem Ziele, als er dirigirender Minister geworden war. Diese staatsmännische That sichert seinem Namen in der Geschichte Deutschlands eine hervorragende Bedeutung. Seinem eigenen Lande leistete er aber ebenso als er zu diplomatischen Missionen verwendet wurde, wie als Minister die ersprießlichsten Dienste. Eine höchst bedeutsame Mission hatte er im J. 1813 auszuführen, als die verbündeten Heere siegreich nach Süddeutschland vorrückten und er der österreichisch-bairischen Armee, welche zuerst die hessische Grenze betreten mußte, entgegen gesandt wurde, um eine Ausgleichung mit den verbündeten Mächten herbei zu führen. Es gelang ihm der Schutz des Landes, indem er die Bereitwilligkeit seines Fürsten, aus dem Rheinbunde auszuscheiden, versicherte. Was er von seinem Fürsten voraussetzte, geschah. Ludwig I. trat trotz der Drohungen Napoleon's aus dem Rheinbunde aus und du Thil hatte das Schreiben zu entwerfen, durch welches Napoleon die Ausscheidung verkündigt wurde. Die Ordnung der Finanzen gestaltete er, als er von 1821—1829 Finanzminister war, in einer Weise, daß er damit den Grund legte zu dem geordneten Zustande, in dem sich die Finanzen des Landes heute befinden. Als er dirigirender Minister geworden war, arbeitete er eine neue Organisation der Verwaltungsbehörden aus, welche einen rascheren Geschäftsgang bezweckte, wenn sie auch von einer und der andern Seite für allzu bureaukratisch erklärt wurde. Im J. 1848, als so vieles Bestehende eine Aenderung erfahren sollte, mußte er aus seiner einflußreichen Stelle scheiden und sie dem langjährigen Bekämpfer seiner politischen Grundsätze, Heinrich v. Gagern, überlassen. Seit dieser Zeit lebte er in Zurückgezogenheit, aber stets voll der wärmsten Theilnahme für alles, was die fortschreitende Zeit ins Leben rief, in Darmstadt, wo er am 17. Mai 1859 starb. (Zum Theil nach einer als Manuscript gedruckten Rechtfertigungsschrift Du Thil's.)

  • Autor/in

    Walther.
  • Zitierweise

    Walther; Diehl, Wilhelm, "Du Bos, Carl" in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 444-445 unter Du Bos du Thil, Karl Wilhelm Heinrich Freiherr von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118680986.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Du Thil: Freiherr Karl Wilhelm Heinrich du Bos du Th., hessischer Staatsminister, ist als Sprößling einer altadeligen Hugenottenfamilie am 22. April 1777 zu Braunfels geboren. Seinen ersten Unterricht empfing er von Privatlehrern im Hause seines Vaters, eines früheren Stabsofficiers in holländischen Diensten und nachmaligen Adjutanten des Herzogs von Braunschweig. Mit dem 10. Lebensjahre wurde er mit seinem (im Feldzug von 1806 verstorbenen) Bruder in eine Pension nach Neufchatel geschickt, in der er 2½ Jahre verblieb, dann kam er nach der Confirmation im Elternhause in die hohe Karlsschule nach Stuttgart, um hierauf, kaum 16 Jahre alt, die Universität Tübingen zu beziehen. Hier wie in Göttingen, wohin er nach 2 Jahren übersiedelte, studirte er mit großem Eifer und Erfolg Jurisprudenz. Nach Absolvirung des Studiums wurde er nach verschiedenen Versuchen, ihn für den preußischen Staatsdienst zu gewinnen, und einem ¾jährigen Cursus am Reichskammergericht in Wetzlar am 2. August 1799 fürstlich solms-braunfelsischer Assessor und am 16. März 1801 wirklicher Regierungsrath des ebengenannten kleinen Landes. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung seines Lebensganges war sein 1802 erfolgter Uebertritt in hessen-darmstädtische Dienste. Es waren verschiedene Verhältnisse, die ihn dazu trieben. Einmal war er schon von seinem Großvater her Unterthan der hessischen Landgrafen, nämlich durch den Besitz des Gutes Graß in der Wetterau. Andererseits war er durch seine Bekanntschaft mit dem hessischen Gesandten, General v. Pappenheim, die er auf einer Urlaubsreise in Paris machte, und ein späteres Bekanntwerden mit dem Minister v. Barkhaus, enger mit Hessen verknüpft worden. Diese Thatsachen überwogen die durch die Abstammung seiner Mutter, einer Tochter des nassauischen Oberjägermeisters Frhrn. Röder v. Diersburg, nahegelegte und gelegentlich auch ausgesprochene Aufforderung, in nassauische Dienste|überzugehen. So kam es, daß er am 19. August 1802 „in gnädigster Erwägung seiner guten Eigenschaften“ einstweilen zum hessischen Kammerherrn ernannt, am 14. September seine Entlassung aus braunfelsischen Diensten nehmen konnte, um am 8. Juni 1803 als Regierungsrath in hessischen Staatsdienst zu treten. In dieser Stellung nahm er an den Verhandlungen der Reichsdeputation von 1802 auf 1803 theil, wurde am 13. October 1803 zum staatsrechtsgelehrten Mitglied des Regierungscollegs der Provinz Starkenburg und am 17. Januar 1804 zum Mitglied der Oberpostdirection berufen. Der Sturz des deutschen Reiches im J. 1806 sah ihn noch in dieser Stellung. Bald nachher bat er jedoch um seine Entlassung. Sie wurde ihm, weil aus Anlaß einer „vorhabenden“ zweijährigen Reise erbeten, auch (und zwar unter sehr gnädigen Aeußerungen und mit dem Wunsche des Wiedereintritts in den Dienst) am 20. August 1807 gewährt. Hatte er schon früher, namentlich bei seinem Pariser und Regensburger Aufenthalt, mannichfache Beziehungen zu den führenden Geistern der Politik der europäischen Staaten angeknüpft, so geschah dies jetzt in noch umfassenderer Weise. Ziel und Zweck der Reise war lediglich das Streben, Länder, Höfe, Völker und Diplomaten der übrigen europäischen Staaten kennen zu lernen. Hieraus erklärt es sich auch, daß mit der Rückkehr du Thil's in die Heimat im J. 1809 sofort auch seine größere politische Laufbahn begann. Seit August 1809 Legationsrath, seit 1811 Hofmarschall und Geheimer Rath, hatte er das Glück, seine Bedeutung zum ersten Mal in einer, auch weiteren Kreisen erkennbaren Weise im J. 1813 offenbaren zu können. Seinem Einfluß und seiner Entschlossenheit ist es zu danken, daß Hessen nach der Schlacht bei Leipzig, den französischen Drohungen zum Trotz, den Verbündeten beitrat (Vertrag von Dornigheim) und so noch vor Thoresschluß sich das Recht der Fortexistenz sicherte. Trotzdem war diese That nur ein Vorläufer. Die wirkliche Glanzperiode du Thil's beginnt erst mit seinem Eintritt ins hessische Staatsministerium. Seit 24. December 1813 Referendar in dieser Behörde, rückte er (seit 1818 wirkl. Geheimrath und Excellenz, seit 1820 lebenslängliches Mitglied der ersten Kammer) am 14. Juni 1820 in die Stelle eines Staatsministers und Gesandten am Bundestag ein, wirkte von 1821 bis 1829 als hessischer Finanzminister und (nach v. Grolmann's Tod) von 1829 bis 1848 als dirigirender Staatsminister mit dem schon 1821 übernommenen Auftrag eines Ministers des Gr. Hauses und des Aeußeren sowie dem (an Stelle des 1829 abgegebenen Finanzministeriums) neu übernommenen Auftrag eines Ministers des Innern und der Justiz. Nach seinem im J. 1848 nach zweimaligem erfolglosen Nachsuchen (1840 und 1844) endlich ermöglichten Rücktritt lebte er noch 11 Jahre in Darmstadt. Er starb daselbst am 17. Mai 1859 und wurde unter großer Betheiligung auf dem dortigen Friedhof beigesetzt.

    Du Thil's Bedeutung läßt sich am besten unter den beiden Gesichtspunkten seiner Thätigkeit als Finanzminister und seines Wirkens als dirigirender Staatsminister darstellen. In erster Beziehung verdient besondere Erwähnung der Abschluß des hessisch-preußischen Zollvertrags vom 14. Februar 1828, in letzterer seine Fürsorge für die Hebung der geistigen Cultur des Hessenlandes. Es war ein für die damaligen Kleinstaaten Süddeutschlands unerhörtes und ohne Zweifel gewagtes Unternehmen, als d. T. sich zu Zollverhandlungen mit Preußen herbeiließ. Zwar drängten die ganzen Verhältnisse, besonders die schweren Schädigungen des von Preußen völlig eingeschlossenen sog. Hinterlandes, dessen Handel durch die hohen Zollsätze des preußischen Zollgesetzes von 1818 einfach lahm gelegt wurde, auf einen gütlichen Ausgleich hin. Aber d. T. nennt selbst die That auf seiner Seite eine That der Verzweiflung, und wir verstehen das,|wenn wir die ganze politische Lage dieser Tage mit in Betracht ziehen. Trotzdem war diese „Verzweiflungsthat“ die genialste That des hessischen Finanzministers. Sie wurde für beide Theile entgegen den Weissagungen der Particularisten ein Segen. Für Hessen durch die äußerst günstigen Bedingungen des Vertrages, der den Charakter einer Zollvereinigung unbeschadet der Selbständigkeit von Hessens Zollverwaltung annahm und durch den in ihm angewandten Modus der Vertheilung der Zolleinnahmen nach der Seelenzahl Hessen ungeheure finanzielle Vortheile brachte. Für Preußen dadurch, daß mit dieser That du Thil's der Anfang des deutschen Zollvereins gewonnen, die Verfassung desselben geschaffen und einer der besten Wege zur Erzielung einer deutschen Einheit unter Preußens Führung gefunden war.

    D. T. war aber nicht bloß dieser Blick aufs Große eigen, er zeigte seine Größe auch in der sorgfältigen Rücksicht auf die zu seiner Zeit weniger beachteten Factoren zur Erzielung einer Volkskraft. Wir denken dabei an die Organisationsarbeit, die er für die hessische Kirche und das hessische Schulwesen leistete. Hierfür sind nicht bloß die für die ganze gegenwärtige geistige Cultur des Hessenlandes grundlegenden Organisationsedicte der 30er Jahre Zeuge, obwohl sie allein genügen würden, dem Minister, der an Stelle einer princip- und damit haltlosen „Ordnung“ in Kirche und Schule etwas Positives setzte, einen bleibenden Namen zu machen, sondern auch all die Einzelanordnungen, welche den Hauptedicten Wege bahnten, unhaltbare Zustände (besonders hinsichtlich der socialen Stellung der Lehrer) beseitigten und, wenn auch leider manchmal ohne die nöthige Rücksicht auf das geschichtlich Gewordene, der geistigen Förderung des Volkes Nahrung zuführten. Da war kein Gebiet ausgeschlossen. Wie d. T. der Schule aufhalf durch Erhöhung der Ansprüche an die Lehrenden und Steigerung von deren Einkommen, so hat er z. B. auch auf dem Boden der Wissenschaft und Kunst fördernd gewirkt. Ja auch die Landwirthschaft erfuhr von ihm eine geistige Förderung. Die Gründung der landwirthschaftlichen Vereine, die u. a. auch die Pflicht haben mit den Errungenschaften der der Landwirthschaft nahestehenden Wissenschaften stets in enger Fühlung zu stehen, ist des Zeuge.

    Als Charakter wird d. T. von seinen Zeitgenossen äußerst günstig beurtheilt. Insbesondere hebt man seine große Uneigennützigkeit hervor, die ihn eine Pensionirung mit vollem Gehalt als gegen die Staatsgesetze verstoßend ausschlagen ließ.

    • Literatur

      Darmst. Zeitung 1860 Nr. 137 u. 139. — W. Oncken in Künzel-Soldan, Das Großherzogthum Hessen (unter Benutzung der im Großh. Haus- und Staatsarchiv aufbewahrten, von du Thil selbst geschriebenen Denkwürdigkeiten).

  • Autor/in

    W. Diehl.
  • Zitierweise

    CC-BY-NC-SA