Dates of Life
1668 – 1714
Place of birth
Berlin
Place of death
Berlin
Occupation
Diplomat ; Rechtsgelehrter
Religious Denomination
keine Angabe
Authority Data
GND: 116068965 | OGND | VIAF: 42579847
Alternate Names
  • Bartholdi, Christian Friedrich (bis 1699)
  • Bartholdi, Christian Friedrich von (1699-1703)
  • Bartholdi, Christian Friedrich Freiherr von
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Places

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Citation

Bartholdi, Christian Friedrich Freiherr von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116068965.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Christian Friedrich Bartholdi, Amtskammerrat und Bürgermeister in Cölln/Spree;
    M Anna Margarete, T des holländischen Fähnrichs Peter Cost;
    1704 Sophia, T des königlich preußischen Rats und Wirklichen Geheimen Kriegssekretärs Folchard von Butt.

  • Biographical Presentation

    B. trat 1690 in die juristische Laufbahn ein und wurde Kammergerichtsrat. Als solcher versah er seit 1698 den Residentenposten in Wien. 1700-03 wirkte er daselbst als außerordentlicher Gesandter und trug durch geschickte Verhandlungen mit den einflußreichen Ministern D. A. von Kaunitz und F. B. von Harrach sowie dem Jesuitenpater F. von Wolff wesentlich zur Erlangung der preußischen Königskrone bei. Am 24.5.1705 wurde B. Wirklicher Geheimer Rat, 1706 Präsident des neu errichteten Berliner Oberappellationsgerichtes, des Collegium Medicinum, sowie Generaldirektor aller französischer Kolonien und des Armenwesens. Mit der Verbesserung des Justizwesens beauftragt, legte B. 1711 ein „Generalwerk“ mit einer Reihe von Reformvorschlägen nieder, deren Durchführung jedoch der Minister H. R. von Ilgen suspendierte. Bald nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I., dem die Justizreform sehr am Herzen lag, erging ein entsprechender kategorischer Befehl an B., dem dieser im Juni 1713 mit dem Erlaß der „Allgemeinen Verordnung, die Verbesserung des Justizwesens betreffend“, gerecht wurde. B.s letzte verdienstvolle Tat war die Berufung S. von Coccejis als Mitglied des Oberappellationsgerichtes.

  • Works

    Philosophia Principis Pedantismo opposita, Leipzig 1711.

  • Literature

    ADB II;
    A. Stölzel, 15 Vorträge aus d. Brandenburg.-preuß. Rechts- u. Staatsgesch., 1889, S. 103, 110 ff.;
    A. Berney, Kg. Friedrich I. u. d. Haus Habsburg (1701–1707), 1927;
    B. Erdmannsdörffer, Dt. Gesch. II, 1932, S. 131;
    C. Hinrichs, Friedr. Wilh. I., Kg. in Preußen, Jugend u. Aufstieg, 1943.

  • Author

    Hans Saring
  • Citation

    Saring, Hans, "Bartholdi, Christian Friedrich Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 608-609 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116068965.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Bartholdi: Christian Friedrich Freiherr v. B., war als bürgerlich 10. December 1668 zu Berlin geboren, 1714. Er galt als ein besonders tüchtiger gewandter Kammergerichtsrath, als es sich zu Anfang des J. 1698 in Berlin darum handelte, für die Stelle eines brandenburgischen Gesandten in Wien den rechten Mann zu finden. Der frühere Gesandte Christ. von Dankelmann war im Frühjahr 1697 dort ausgewiesen worden; man wollte aber wieder anknüpfen, besonders wegen des „großen Desseins“, wegen der Erwerbung der Königskrone, die Friedrich III. nicht ohne Zustimmung des Kaisers sich aufzusetzen wagen konnte. B. ging im April 1698 nach Wien ab (seine erste Instruction ist vom 11. April 1698) und scheint mit vorübergehenden Pausen daselbst bis Ende des J. 1706 geblieben zu sein. Er führte die Verhandlungen daselbst mit Geschicklichkeit, und schloß den Vertrag vom 16. Nov. 1700 ab; an den Pater Wolf, der am meisten dabei geholfen, hatte man sich freilich nur gewandt, weil man in Berlin aus Versehen eine Depesche Bartholdi's falsch dechiffrirt hattte. B. wurde vom Kaiser 1701 in den Freiherrnstand erhoben, von Friedrich I. den 24. Mai 1704 zum wirklichen geheimen Rath ernannt. Als er Wien verließ, brachte er daselbst seinen Bruder Friedrich Heinrich, den halberstädtischen Regierungspräsidenten und Schwiegersohn des preußischen General Micrander (daher sein Name Bartholdi-Micrander, er war von dem General adoptirt) als Nachfolger an.

    In Berlin trat Christ. Friedrich v. B. an die Spitze des seit einigen Jahren neu errichteten Tribunals oder Oberappellationsgerichts, des höchsten Landesgerichts und des Collegii medici; ob er sofort auch Generaldirector aller französischen Colonien und des Armenwesens wurde, kann ich nicht sicher angeben, ebenso wenig, ob er sofort als Justizminister fungirte. Die Regel war, daß die vier Präsidenten der beiden höchsten Gerichtshöfe, des Tribunals und des Kammergerichts, zugleich als geh. Justizrath die Abtheilung des Staatsrathes bildeten, in dem die Lehns-, geistlichen, franz., Colonie-Sachen, sowie die Justizgesetze berathen wurden. Das erste bei Mylius angeführte Gesetz, das von B. contrasignirt ist, ist das Patent vom 9. März 1711, „daß die mit dem Tode bestraft werden sollen, welche die bei ihrer Verweisung aus denen Residenzien abgeschworene Uhrfehde brechen“. Es sind außerdem nur noch vier, von denen weitaus das wichtigste die von B. verfaßte „Allgemeine Ordnung, die Verbesserung des Justizwesens betreffend“ vom 21. Juni 1713 ist. Die Tendenz dieser ziemlich umfassenden Ordnung ist eine sehr rühmliche; es sollte in die bodenlose Rechtsprechung, den schlechten Proceß, die namenlose Verwirrung darüber, was Sache der Justiz- und was Sache der Verwaltungsbehörden sei, endlich einmal einige Ordnung gebracht werden. Der junge König Friedrich Wilhelm I. hatte B. 4. März 1713 den Befehl gegeben, einen Entwurf zur Reform zu verfertigen. Als nun B. anfing, sich in etwas weitaussehende Berathungen mit seinem Collegen Sturm und den Kammergerichtsräthen einzulassen, erfolgte eines jener königlichen Donnerwetter: „das Landrecht müsse bald fertig sein vors ganze Land, oder Herr Barthollius und Sturm und ich werden uns sehr plump und grob erzürnen, da dann kein Bitten helfen wird; ich warne, es ist noch Zeit; alle Profitchen der Processe ist besser jezund fahren zu lassen als Schiebkarren. Ich muß leider so streng sprechen, weil die schlimme Justiz zum Himmel schreit und wenn ich es nicht remedire, ich selbst die Verantwortung auf mich lade“. In|kürzester Zeit wurde nun der Entwurf von B. übergeben, und nach einigen Berathungen im Geh. Rath publicirt. Wenn er sein Ziel nicht erreichte, wenn er vielfach ein nicht besonders geschicktes Compromiß zwischen den Tendenzen darstellt, die damals in der Wissenschaft und Praxis sich bekämpften, so ist doch schwer zu sagen, ob die Schuld mehr B. oder die Hast trifft, mit der man verfahren. Einiges wurde immer durch diese Ordnung gebessert; sie ist der Ausgangspunkt für die Proceß- und Justizreformen, wie für die systematische Trennung von Justiz und Verwaltung in Preußen unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. Den 28. Aug. 1714 starb B., ohne Nachkommen zu hinterlassen; ein Schicksal, das er mit seinem 1730 verstorbenen Bruder theilte.

    • Literature

      Klaproth und Kosmar, Der preuß. Staatsrath (1805) S. 396; Ledebur's Adelslexikon I. 36; Joh. Gust. Droysen, Geschichte der preußischen Politik IV. 1. Abth., IV. 2. Abth. I. Bd.

  • Author

    Schmoller.
  • Citation

    Schmoller, Eugen, "Bartholdi, Christian Friedrich Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 106-107 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116068965.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA