Lebensdaten
erwähnt vor 1446 , gestorben um 1469
Beruf/Funktion
katholischer Theologe
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 100948804 | OGND | VIAF: 27039556
Namensvarianten
  • Auerbach, Johann von
  • Awrbach, Johann von
  • Aurbach, Johann von
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Aurbach, Johann von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100948804.html [26.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Aurbach: Johann von A., (Auerbach, Awrbach), Verfasser eines vor 1446 geschriebenen (später o. O. u. J. gedruckten) „Directorium curatorum“ und einer 1469 bei Günther Zainer in Augsburg gedruckten „Summa de sacramentis“. Auf dem Titel des Directorium wird er Dominus doctor (in Erlanger und Wiener Hss. Decretorum doctor), auf demjenigen der Summa: Magister und Vicarius Bambergensis genannt. Sonst ist von seinen Lebensumständen nichts bekannt. Denn wenn Trithemius denselben in seinem Werke „De scriptoribus ecclesiasticis“ ungefähr um 1410—1412 zu setzen scheint, im „Catalogus virorum illustrium“ aber als Zeit das Jahr 1470 angibt und erzählt, J. v. A. habe lange an der Universität Erfurt gelehrt, so beweist dies nur, daß er selbst nicht gut unterrichtet war und seine Notizen lediglich nach den Titeln der ihm vorliegenden Werke und auf Grund von Schlußfolgerungen aus dem Inhalt gab. Im „Catalogus“ (vollendet 1495) verwechselt nämlich Trithemius — und nach ihm fast alle Neueren — J. v. A. mit Johann Urbach, dem Verfasser eines um 1405 geschriebenen „Processus iudicii“, in dessen Formularen Erfurt als Gerichtsort häufig vorkommt, was eine 1489 zu Leipzig erschienene Ausgabe des Processes (mit Commentar von Eberhausen) beibehalten, dabei aber an einer Stelle die Jahreszahl 1468 eingesetzt und den Namen des Verfassers zuerst in Johannes de Auerbach umgewandelt hat. — Jäck sucht nachzuweisen, daß J. v. A. identisch sei mit dem Schreiber mehrerer Bamberger Mss. theologischen Inhaltes aus den Jahren 1452—1469: Johann Koppischt von Auerbach, welcher sich 1452 und 1462 plebanus in Grebern und 1465 und 1469 olim plebanus in Grebern nennt, auch in einem nach Stintzing's Lesung 1470 (wie zu vermuthen steht: 1450) ausgestellten Beichtschein sich als plebanus S. Nicolai in Grebern Bamb. dioecesis bekennt. Diese Identität ist nicht unmöglich, obwol kaum wahrscheinlich, da Johann Koppischt, hätte er einen akademischen Grad besessen, nicht vergessen haben würde, denselben, wie es die Zeitsitte forderte, seinem Namen beizusetzen.|

    • Literatur

      Näheres bei Stintzing, Populäre Litteratur. S. 241 ff.

  • Autor/in

    Muther.
  • Zitierweise

    Muther, Theodor, "Aurbach, Johann von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 688 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100948804.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Urbach. — Mit den Worten 'Rex pacificus', beginnt eine mittelalterliche Darstellung des schriftlich-kanonischen Proceßverfahrens, welche wissenschaftlich im wesentlichen auf dem Standpunkt des Joh. Andreae steht, daneben aber die deutsche Praxis häufig berücksichtigt; das Werk ist klar geschrieben, sparsam in Citaten, reich an brauchbaren Formularen und hat infolgedessen weite Verbreitung gefunden. Zunächst muß es sehr oft abgeschrieben worden sein, nach zahlreichen erhaltenen Handschriften zu schließen; sodann wurde es mehrfach gedruckt, allein elfmal in verschiedenen Ausgaben des liber plurimorum tractatuum, sodann mit einem Commentar des Leipziger Ordinarius Eberhausen (s. A. D. B. V, 572) zu Leipzig 1489, schließlich häufig unter dem Namen, wohl auch unter den Werken des bekannten italienischen Kanonisten Nicolaus de Tudeschis, gen. Panormitanus. Jedoch rührt es nicht von diesem her, ebensowenig wie von dem Deutschen Joh. v. Auerbach oder Aurbach (s. A. D. B. I, 688), dem es wohl auch zugeschrieben wurde; vielmehr ist es um 1405 zu Erfurt verfaßt von einem Decr. Dr. Johannes Urbach. Das gegen Stintzing nachgewiesen zu haben ist das Verdienst von Th. Muther, der dann auch Urbach's Processus judicii zum letzten Male, Halle 1873, herausgegeben hat; dagegen ist es selbst Muther's Forschungen nicht gelungen, irgend etwas Weiteres über die Persönlichkeit dieses U. ans Licht zu ziehen, von dem wir auch andere Schriften nicht kennen.

    • Literatur

      v. Stintzing, Litteratur des röm.-kanonischen Rechts in Deutschland, S. 239 f. — Muther, i. d. Zeitschrift für Rechtsgeschichte 6, 214 f. und 8, 123 f. sowie in der Praefatio zu der genannten Ausgabe. —
      Bethmann-Hollweg, Der Civilproceß des gem. Rechts in geschichtl. Entwicklung 6, 1, 260 f. —
      v. Schulte, Gesch. der Quellen und der Litteratur des kan. Rechts 2, 301 f. —
      v. Stintzing, Gesch. d. deutsch. Rechtswissenschaft 1, 32. — Endlich abschließend: Th. Muther, Johannes Urbach, nach dessen hinterlassenen Papieren bearbeitet und herausg. von E. Landsberg (Nr. XIII der von Gierke herausgegebenen 'Untersuchungen zu deutschen Staats- und Rechtsgeschichte') Breslau 1882.

  • Autor/in

    Ernst Landsberg.
  • Zitierweise

    CC-BY-NC-SA