Lebensdaten
nach 1315 – 1366
Sterbeort
Burg Hohenneuffen
Beruf/Funktion
Graf von Württemberg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 135931266 | OGND | VIAF: 80363612
Namensvarianten
  • Ulrich IV. von Württemberg
  • Ulrich IV.
  • Ulrich IV. von Württemberg

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen in der NDB Genealogie
Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Ulrich IV., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd135931266.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Fam. d. Grafen v. Württ.;
    V Ulrich III., Gf. v. W. (1286/91–1344, s. NDB 26);
    M Sophie v. Pfirt ( 1344);
    B Eberhard II., Gf. v. W. („der Greiner“) (n. 1315–92, s. NDB IV; Haus Württ., S. 33–36);
    vor 1350 Katharina (v. 1333-n. 1386), T d. Johann, Gf. v. Helffenstein ( 1340) u. d. Adelheid, Gfn. v. Hohenlohe; kinderlos.

  • Biographie

    U. regierte nach dem Tod des Vaters zusammen mit seinem älteren Bruder, Gf. Eberhard II. Sie erneuerten sofort (16. 7. 1344) das Bündnis mit Ks. Ludwig dem Bayern, worauf dieser ihnen während eines Aufenthalts in Stuttgart (17. 8. 1344) alle reichsrechtlichen Privilegien bestätigte, darunter die Landvogtei in Niederschwaben als Pfandschaft. Bis zu seinem Tod (11. 10. 1347) waren beide eng an ihn gebunden. Im Okt. 1347 traten die Brüder nach zahlreichen, von Kg. Karl IV. gewährten Vergünstigungen – wie etwa der erneuten Verpfändung der Landvogtei und einer Dotation von 70 000 fl. – auf dessen Seite.

    U. stand zeitlebens im Schatten seines energischen und durchsetzungsfähigen Bruders, der ihm wenig Einfluß auf die Regierung des Landes einräumte. Nachdem 1348/49 die Beulenpest Teile der Bevölkerung hinweggerafft hatte, begannen beide in Konkurrenz zu den Reichsstädten das Land wieder zu bevölkern. Die hierfür 1350/51 angelegten landesherrlichen Urbare sind die erste Gesamtaufzeichnung der herrschaftlichen Rechte und Besitzungen. Eberhards II. und U.s rücksichtslose Politik gegenüber den Reichsstädten und ein gegen den Kaiser gerichtetes Bündnis mit Hzg. Rudolf IV. von Österreich mündeten in einen Reichskrieg gegen Württemberg (Juli– Aug. 1360). Karl IV. beendete diesen mit einem für beide Grafen vorteilhaften Frieden, da er Württemberg für seine Politik weiterhin benötigte. Die Brüder mußten das am 26. 9. 1359 geschlossene Bündnis mit Hzg. Rudolf von Österreich aufgeben. Weiterhin verloren sie die Landvogtei, die Reichsfesten Achalm und Hohenstaufen und die Schirmherrschaft über zahlreiche Klöster und viele Pfandschaften. Das Reichsgut wurde strikt von der württ. Herrschaft getrennt.

    Nachweislich seit 1352 hatte U. von seinem Bruder eine Landesteilung gefordert, wahrscheinlich auf Betreiben seiner Frau. Als er 1361 wieder eine Umwandlung der Nutzungsteilung in eine Landesteilung verlangte, warf Gf. Eberhard II. im Okt. 1361 die Räte seines Bruders ins Gefängnis und vereidigte Bewohner gemeinsam verwalteter Burgen oder Städte auf sich. Daraufhin klagte U. vor dem Kaiser; dieser jedoch stellte sich auf die Seite Eberhards und sicherte die Unteilbarkeit der Gfsch. Württemberg ab. Zudem gewährte er die Befreiung von fremden Gerichten (3. 12. 1361) und band die Brüder durch Reichslehen sowie durch die Auftragung von Burg und Stadt Neuenbürg, Bottwar, Lichtenberg und Beilstein an die böhm. Krone eng an das Reich und an den König. Am selben Tag stimmte U. einem Hausvertrag zu, der die Unteilbarkeit der Grafschaft und eine Erbregelung vorsah. Diese Vereinbarung wurde tags darauf von Ks. Karl IV. bestätigt. U. verzichtete nach heftigen Auseinandersetzungen am 1. 5. 1362 auf eine weitere Regierungsbeteiligung, nachdem ihm bestimmte Einkünfte und einige Burgen, darunter der Hohenneuffen, sowie mehrere Städte auf Lebenszeit zugewiesen worden waren.

  • Quellen

    Qu HStA Stuttgart, A 602; P.-J. Schuler, Regg. z. Herrschaft d. Grafen v. Württ.: 1325–1378, 1998, S. 88–306.

  • Literatur

    L Ch. Fr. v. Stälin, Württ. Gesch., 1841–73, Nachdr. 1975, III, S. 227–93;
    D. Mertens, in: Hdb. d. badenwürtt. Gesch. II: Die Territorien im Alten Reich, 1995, S. 36–40;
    Haus Württ., S. 36 f.;
    G. Raff, Hie gut Wirtemberg allewege, I: Das Haus Württ. v. Gf. Ulrich d. Stifter bis Hzg. Ludwig, ⁵2003, S. 167–71 (P); LexMA VIII, Sp. 1195 f.

  • Porträts

    P rundes Reitersiegel, U. mit Wappenschild u. geschwungenem Schwert auf n. rechts springendem Pferd (HStA Stuttgart A 474 U 2075 zu 1343 Febr. 7), Abb. in: O. v. Alberti, Württ. Adels- u. Wappenbuch, 1889–98, Nachdr. 1975, Bd. 1, Tafel III, Nr. 6; Wappensiegel (HStA Stuttgart A 602 U 2117 zu 1346 April 19); Standbild v. S. Schlör, 1574 (Stuttgart, Chor d. Stiftskirche), Abb. in: Raff (s. L), S. 643

  • Autor/in

    Wilfried Schöntag
  • Zitierweise

    Schöntag, Wilfried, "Ulrich IV." in: Neue Deutsche Biographie 26 (2016), S. 597-598 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd135931266.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA