Wido
- Lebensdaten
- gestorben 1101
- Sterbeort
- Köln (?)
- Beruf/Funktion
- Bischof von Osnabrück
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 115868488 | OGND | VIAF: 49964768
- Namensvarianten
-
- Wido von Osnabrück
- Wido
- Wido von Osnabrück
- Guy, d'Osnabrück
- Wido, Episcopus Osnabrugensis
- Wido, Osnabrugensis
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Wido
|Bischof von Osnabrück, † 11.11.1101 Köln (?), ⚰Osnabrück, Dom.
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Genealogie
Wohl aus e. Adelsfam. d. Osnabrücker Umlandes.
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Biographie
W. begegnet urkundlich erstmals 1093 als Osnabrücker Dompropst. Er dürfte bereits vorher dem Domkapitel angehört haben, jedoch ist darüber ebenso wie über seine Erhebung zum Nachfolger des abgesetzten Osnabrücker Bf. →Markward (reg. 1088–93) nichts Präzises bekannt. Es liegt nahe, zu vermuten, daß die Bischofserhebung 1093 auf Betreiben Ks. →Heinrichs IV. (1050–1106) stattfand, der dadurch das Bistum Osnabrück wieder auf seine Seite zu bringen versuchte, wo es unter dem früheren Bf. →Benno II. (reg. 1068–88) verläßlich zu finden gewesen war.
W.s kurze Sedenzzeit ist von den Auseinandersetzungen des sog. Investiturstreits überlagert. Wesentliche Aktivitäten innerhalb des Bistums sind der schmalen urkundlichen Überlieferung kaum zu entnehmen. Nach einem Brand der Kathedralkirche in Osnabrück hielt sich W. offensichtlich überwiegend im Benediktinerkloster Iburg auf. 1099 tritt er als Intervenient in einer Urkunde Heinrichs IV. auf und wirkte im Sommer 1101 an einer kaiserlichen Gerichtsverhandlung in Köln in Sachen des Klosters Prüm mit.
Für die publizistischen Auseinandersetzungen der Zeit des Investiturstreits spielt W. als Autor des wohl 1084/85 geschriebenen „Liber de controversia inter Hildebrandum et Heinricum imperatorem“ eine wichtige Rolle. Die Schrift, entstanden auf Anregung durch Bf. Benno II. sowie den Bremer Ebf. →Liemar (reg. 1072–1101), diente der Legitimierung des im März 1084 als Clemens III. zum Gegenpapst erhobenen →Wibert von Ravenna und dem Protest gegen die wiederholte Exkommunikation Heinrichs IV. durch Papst →Gregor VII. (1080). W. erweist sich in dieser, nur in einem Auszug des Jahres 1118 erhaltenen Schrift als Kenner der zeitgenössischen Streitschriften, aber auch des Kirchenrechts.
Er zieht als Beleg für seine Auffassungen insbesondere die Dekretalen des Pseudo-Isidor heran, aus denen er eine über die normalen Laien hinausgehende, sakrale Stellung des Königs und Kaisers ableitet. Die Schrift ist Teil einer offensichtlich umfassenderen Traktatproduktion in Osnabrück unter Bf. Benno II., zu der auch die annähernd gleichzeitige, womöglich von Benno selber verfaßte Papstgeschichte des Pseudo-Liutprand, das „Opusculum de vitis Romanorum pontificum“, gehört.
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Werke
|Liber de controversia inter Hildebrandum et Heinricum imperatorem, hg. v. L. v. Heinemann, in: MGH, Libelli de Lite, Bd. 1, 1891, S. 461–70, u. in: I. Schmale-Ott (Hg.), Quellen z. Investiturstreit, T. 2, 1984, S. 240–71 (mit dt. Übers.).
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Literatur
|Wattenbach-Holtzmann, I/3, 1940, S. 400 f.;
D. Jasper, Die Papstgesch. d. Pseudo-Liudprand, Diss. Tübingen 1972, abgedr. in: DA 31, 1975, S. 17–107, bes. S. 32–34;
I. Schmale-Ott (s. o.), S. 24–28;
A. Spicker-Wendt u. H. Kluger, in: Series episcoporum V/1, 1982, S. 157;
Biogr. Hdb. Osnabrück;
Vf.-Lex. MA². -
Autor/in
Thomas Vogtherr -
Zitierweise
Vogtherr, Thomas, "Wido" in: Neue Deutsche Biographie 28 (2024), S. 44 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd115868488.html#ndbcontent