Lebensdaten
1904 – 1954
Geburtsort
Riga
Sterbeort
Kiel
Beruf/Funktion
Rechtshistoriker ; Rechtsphilosoph
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 11868115X | OGND | VIAF: 89137908
Namensvarianten
  • Dulckeit, Gerhard

Objekt/Werk(nachweise)

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Dulckeit, Gerhard, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11868115X.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Sämtliche Vorfahren waren Deutschbalten;
    V Eugen (* 1868), Bankbeamter;
    M Selma (* 1868), T des Eduard Blauberg, Beamter in Riga;
    Göttingen 1933 Christa (* 1911), T des Fregattenkapitäns Joachim v. Arnim (1876–1933) u. der Asta Gfn. Baudissin;
    2 T.

  • Biographie

    D., der 1938-41 in Heidelberg, bis 1945 in Straßburg, danach in Kiel lehrte, war der bedeutendste Erneuerer einer Rechtsphilosophie im Geiste Hegels; als Rechtsgelehrter verkörperte er eine geradezu ideale Verbindung rechtsphilosophischer, rechtsgeschichtlicher und rechtsdogmatischer Forschung. Im Mittelpunkt seiner rechtsphilosophischen Arbeiten („Rechtsbegriff und Rechtsgestalt“, 1936; „System und Geschichte in der Philosophie Hegels“, in: Zeitschrift für deutsche Kulturphilosophie 4, 1937, S. 25 folgende; „Philosophie der Rechtsgeschichte“, 1950) steht die Erkenntnis, daß nach Hegel der „Begriff“ an sich noch nicht der „Wirklichkeit“ angehört, sondern sich erst in der unendlichen Reihe seiner „Gestalten“ verwirklicht. Wie der Begriff zum Beispiel des Eigentums, der Handlung, des Staates oder allgemein der Begriff des Rechts, systematisch gesehen, erst in der logisch-dialektischen Bewegung von These, Antithese und Synthese seine volle Entfaltung findet, so vollzieht sich, geschichtlich betrachtet, seine Entfaltung zur Wirklichkeit gleichfalls als eine – wiederum dialektisch zu begreifende – Folge von Gestaltungen, in denen jeweils eine der dialektischen Seiten des Begriffs als führendes Moment hervortritt. Die Geschichtsphilosophie im allgemeinen verdankt D. damit den Nachweis, daß Hegel die Vielfalt der geschichtlichen Abläufe und die darin waltende Entscheidungsfreiheit des Menschen nicht begrifflich vergewaltigt, sondern als ein Werden, als die sich ins Unendliche anreichernde Wirklichkeit der Idee gedeutet hat. Die von Hegel selbst nur als System der logischen Momente des Rechtsbegriffs (Abstraktes Recht – Moralität – Sittlichkeit) gegebene Rechtsphilosophie hat D. durch die Darstellung der geschichtlichen Gestaltenreihe weitergeführt und sie mit der Deutung unserer Zeit als beginnende Gestaltung des Moments der Sittlichkeit für die Gegenwartsprobleme des Rechts als fruchtbar erwiesen. D.s religionsphilosophische Untersuchung „Die Idee Gottes im Geiste der Philosophie Hegels“ (1947) ist überdies – abgesehen von ihrer Bedeutung als Beitrag zur Hegel-Forschung im allgemeinen – mit ihren vielfachen Hinweisen auf die Zusammhänge zwischen Recht und Religion für die Überwindung des heute noch immer weithin herrschenden „Rechtsnaturalismus“ (F. Wieacker) wichtig. Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik haben in D.s philosophischer Verknüpfung von Begriff und Gestalt in gleicher Weise ihr Fundament. Seine rechtsgeschichtlichen Monographien („Erblasserwille und Erwerbswille bei Antretung der Erbschaft“, 1937, von seinen kleineren Arbeiten insbesondere „Zur Lehre vom Rechtsgeschäft im klassischen römischen Recht“, in: Festschrift Fr. Schulz, 1951) sind Beispiele einer Quelleninterpretation, die sich von der Rechtsphilosophie den Weg weisen läßt. Seine „Römische Rechtsgeschichte“ (1952, ²1957) erweist die Ergiebigkeit der philosophischen Grundhaltung ihres Verfassers auch in der Periodisierung und in der Verknüpfung von Verfassungs- und Institutionengeschichte. Als Rechtsdogmatiker hat D. leider nur einzelne bedeutsame Proben geben können, so insbesondere zur Handlungslehre (in „Rechtsbegriff und Rechtsgestalt“), ferner zur Vertragslehre und zum System des Vermögensrechts („Die Verdinglichung obligatorischer Rechte“, 1951); die geplante Darstellung der juristischen Handlungslehre liegt nur als unvollendeter, bisher nicht veröffentlichter Entwurf vor.

  • Literatur

    K. Ballerstedt, in: Juristenztg. 1954, S. 174;
    W. Kunkel, in: ZSRGR 71, 1954, S. 605;
    ders.,|K. Lorenz u. K. Ballerstedt, G. D., Reden zu s. Gedächtnis, 1955.

  • Autor/in

    Kurt Ballerstedt
  • Zitierweise

    Ballerstedt, Kurt, "Dulckeit, Gerhard" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 183-184 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11868115X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA