Dates of Life
1463 oder 1465 – 1528
Place of birth
Burg Schwarzenberg (Scheinfeld, Mittelfranken)
Place of death
Nürnberg
Occupation
Jurist ; Humanist ; Politiker
Religious Denomination
mehrkonfessionell
Authority Data
GND: 118795759 | OGND | VIAF: 41987336
Alternate Names
  • Johann der Starke
  • Schwarzenberg und Hohenlandsberg, Johann Freiherr von
  • Schwarzenberg und Hohenlandsberg, Johann Freiherr zu
  • more

Relations

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Places

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Citation

Schwarzenberg, Johann Freiherr von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118795759.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Sigmund ( 1502), S d. Erkinger I. v. Seinsheim, Frhr. zu S. ( 1437, s. NDB 24, Fam.art.), u. d. Barbara v. Abensberg ( 1448);
    M Eva ( 1489), T d. Otto Schenk v. Erbach zu Michelstadt ( 1468) u. d. Amely Gfn. v. Wertheim;
    1485 (?) Kunigunde (1469–1502), T d. Philipp d. J., Gf. v. Rieneck ( 1497) u. d. Anna Gfn. v. Wertheim ( um 1478);
    4 S (1 früh †) Christoph (1488–1538, kath.), bayer. Hofrichter u. Landhofmeister, Paul (1497–1535), Domherr in Köln, Bamberg, Würzburg, Augsburg u. Mainz, Dichter, Friedrich (d. Unglückliche) (1498–1561), württ. Obervogt, 1547–52 in Reichsacht, 8 T (3 früh †) u. a. Barbara (1490–1525), Priorin d. Heiliggrabklosters in Bamberg, Anna (1492–1520 oder 1532, Melchior Frhr. v. Seinsheim, 1520, s. NDB 24, Fam.art.), Kunigunde (* 1494, Hans Walter v. Laubenberg, * um 1475, ksl. Rat), Helene (* 1495, Ulrich VIII. Frhr. v. Hohensax, um 1462–1538, eidgenöss. Hptm., s. ADB 13; NDB 22, Fam.art.), Agnes (1499–1524, Georg v. Seckendorff zu Obernzenn, um 1481–1533, bamberg. Amtmann in Höchstadt/Aisch).

  • Biographical Presentation

    S. erhielt die Erziehung eines jungen Adeligen mit Kampf und Sport ohne akademische Bildung, nahm später an Feldzügen wie 1488 nach Brügge zur Befreiung des inhaftierten Kg. Maximilian I. teil und reiste 1493 ins Hl. Land. Zeittypisch war sein Werdegang von zahlreichen, teils parallel laufenden Dienstverpflichtungen geprägt. 1490 vom bayer. Hzg. Albrecht zum Diener auf Lebenszeit ernannt, stand S. seit 1490 auch in Würzburger Diensten, u. a. als Amtmann, bfl. Rat (1499), Oberjägermeister (1503) und Hofmeister (1504/05). Mit dem Tod seines Vaters 1502 fiel S. die Reichsherrschaft Schwarzenberg zu und er wurde Oberrichter in Windsheim. Seit 1499 zudem als Hofmeister in Bamberg nachweisbar, dürfte S. in diesem höchsten weltlichen Amt des Bistums mit Sitz und einflußreicher Stimme im Hofgericht u. a. an der Landgerichtsreform von 1503 mitgewirkt haben. Die augenfälligen Defizite der Rechtspraxis gaben S. 1507 nicht nur Anlaß zu einer neuen Ordnung für seine Zentgerichte Seinsheim und Scheinfeld; 1507 trat auch die Bamberg. Halsgerichtsordnung (Constitutio Criminalis Bambergensis, CCB) in Kraft, ergänzt durch ein Correctorium, worin erst bei der Anwendung aufgefallene Fehler beseitigt wurden. S. war vermutlich auch|hierbei federführend, zumal er in einer Nota genannt ist. Inzwischen auch ksl. Rat, nahm S. 1521 am Wormser Reichstag teil, auf welchem der erste Entwurf einer Reichshalsgerichtsordnung (die spätere Constitutio Criminalis Carolina, CCC) beraten wurde. Der zuständige Ausschuß wählte die CCB samt Correctorium als Grundlage; ob S. selbst in dem Ausschuß mitarbeitete, ist unklar.

    1522 verlor S. das Bamberger Hofmeisteramt, möglicherweise aufgrund seiner Neigung zur Lehre Luthers, mit dem er in brieflichem Kontakt stand. Das Amt blieb bis 1527 formell unbesetzt und wurde zeitweilig de facto von S. weiter ausgeübt. 1523/24 saß S. im Reichsregiment, kurzzeitig sogar als Verweser des Statthalteramts. Er wirkte mit, das Wormser Edikt gegen Luther zu sistieren. Ferner dürfte er maßgeblich an der Überarbeitung des Wormser CCC-Entwurfs beteiligt gewesen sein. Seit 1524 Rat des Mgf. Casimir von Brandenburg-Ansbach, beriet S. 1526/27 Hzg. Albrecht in Preußen bei Verwaltungs- und Justizreformen, vielleicht auch beim Entwurf der Landesordnung (1529), und machte sich ferner im Sinne Luthers für die Priesterehe stark. In Brandenburg-Ansbach setzte er sich erfolgreich für eine ev. Kirchenordnung ein und stieg 1528 zum Landhofmeister auf.

    S.s Hauptwerk, die CCB (1507, 111738), als Vorlage der CCC oft „Mater Carolinae“ genannt, gilt als beste und einflußreichste Straf- und Strafprozeßordnung der Zeit. In gelungener Kombination des vom Inquisitionsprozeß geprägten röm.-kanon. Rechts mit einheimischen Traditionen bekämpfte sie landschädliche Leute und Bandenkriminalität ebenso wie Richterwillkür. Zur Eindämmung der Folter wurde eine ausgefeilte, praxisnahe Indizienlehre entwickelt. S., der weder Jura studiert hatte noch Latein konnte, hat die CCB „nach Rath der gelerten und ander verstendigen zusammengebracht“ (Vorrede zu Officia). Zudem griff er auf allgemeinverständliche dt. Werke (insbes. Klagspiegel u. Wormser Ref.) zurück. 1510 auch ins Niederdt. übersetzt, wurde die CCB 1516 fast unverändert in Brandenburg-Ansbach übernommen (Brandenburg. Halsgerichtsordnung, 1516, 6(?)1753).

    S. machte sich auch als Humanist einen Namen, v. a. durch seine Bearbeitung von Ciceros „Officia“, die er anhand einer Übersetzung seines Kaplans anfertigte (1531, P; 10(?)1565). 1502 gaben der Tod von Ehefrau und Vater Anlaß zu dem Gedicht „Trostspruch um abgestorbene Freunde“ (Hs., ed. 1907 u. 1948), das er später revidierte (Kummertrost, 1534, ²1540). Mehrfach gedruckt wurde das satirische „Büchle wider das zutrincken“ (1513, 8(?)1535, Neudr. 1900). Diese und weitere eigene Texte wurden seiner volkstümlichen Cicero-Bearbeitung „Der teutsch Cicero“ (1534, ⁵1540) beigegeben. Im Zwist mit dem kath. gebliebenen Sohn Christoph verfaßte S. zudem theol. Streitschriften.

  • Works

    Weitere W Ein schöner Sendbrief ( . . . ) darinnen er treffenl. u. christenl. Ursachen anzeigt, warumb Er seine Tochter aus dem Closter ( . . . ) hinweggeführt, u. wieder in seinen väterl. Schutz ( . . . ) genommen habe ( . . . ), 1524;
    Beschwerung d. alten teüfelischen Schlange mit d. göttl. Wort, Hochverursachte schuldige Unterrichtung u. Ermahnung, so eyn Vater seynem irrenden Sun Evang. Lehre halber aus Grund göttl. Schrift thut, 1525;
    Diß Büchleyn Kuttenschlang genant, die Teuffels lerer macht bekant ( . . . ) andere christliche veterliche warnung und vermannung seynes Sons, 1525;
    Neudrr. d. CCB:
    H. Zoepfl, Die peinl. Gerichtsordnung Ks. Karl's V. nebst d. Bamberger u. d. Brandenburger Halsger.ordnung, 1842;
    J. Kohler u. W. Scheel, Die Carolina u. ihre Vorgängerinnen II, 1902 (W-Verz.), III, 1904;
    A. Buschmann, Textbuch z. Strafrechtsgesch., 1998, S. 18–101.

  • Literature

    ADB 33;
    C. F. Roßhirt, in: Neues Archiv d. Criminalrechts 1827, S. 234–46 (W);
    C. Güterbock, Die Entstehungsgesch. d. Carolina, 1876;
    E. Brunnenmeister, Die Qu. d. Bambergensis, 1879;
    W. Scheel, J. Frhr. zu S., 1905 (W, P);
    E. Wolf, Gr. Rechtsdenker, ⁴1963 (L, P);
    Karl Fürst zu Schwarzenberg, Gesch. d. reichsständ. Hauses Schwarzenberg, 1963 (W, L, P);
    F. Merzbacher, in: Fränk. Lb. 4, 1971, S. 173–85 (P);
    W. Trusen, in: P. Landau u. F. Ch. Schroeder (Hg.), Strafrecht, Strafprozeß u. Rezeption, 1984, S. 29–118;
    Ch. Roll, Das zweite Reichsrgt., 1996;
    J. Schütz, in: Jura 1998, S. 516–24;
    K.-P. Schroeder, Vom Sachsenspiegel z. Grundgesetz, 2001 (P);
    G. Radbruch, Gesamtausg. 11, bearb. v. U. Neumann, 2001, bes. S. 379–407 u. 430–39 (P);
    Auf d. Spuren d. Schwarzenberg in Franken, Tagungsbd. 2004, S. 2–36;
    A. Deutsch, Der Klagspiegel u. sein Autor, 2004;
    Stintzing-Landsberg I;
    Goedeke;
    R. Lieberwirth, in: HRG;
    B. Pahlmann, in: G. Kleinheyer u. J. Schröder (Hg.), Dt. u. Europ. Jur. aus neun Jhh., S. 364–68 (L, P);
    Kosch, Lit.-Lex.³.

  • Portraits

    Holzschnitt v. H. Weiditz, 1531, nach A. Dürer (?), Abb. in: Officia, 1531;
    Radierung v. J. F. Christ, 1726, nach A. Dürer (?) (u. a. Porträtslg. Hzg.-August-Bibl. Wolfenbüttel A 19882);
    Ölgem. nach A. Dürer (?) (Burg Schwarzenberg);
    G. Radbruch, S.Bildnisse, in: Gesamtausg. 11 (s. L), S. 430–39.

  • Author

    Andreas Deutsch
  • Citation

    Deutsch, Andreas, "Schwarzenberg, Johann Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 20-21 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118795759.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Schwarzenberg: Johann Freiherr zu S. und Hohenlandsberg, geb. am 25. December 1463, gehörte dem bekannten fränkischen Rittergeschlechte (siehe S. 259) an, das mit den Markgrafen von Brandenburg und den Bischöfen von Würzburg in Lehensverbindung stand. Die Jugend verbrachte er mit Uebung seiner gewaltigen Körperkraft, die ihn an den rheinischen Fürstenhäfen berühmt machte; Turniere und Gelage waren seine Lieblingsbeschäftigung, bis ein zürnender Brief des Vaters den zwanzigjährigen Jüngling zur ernsteren Lebensführung brachte. Die nicht vollkommen verglühte Lust an ritterlicher Romantik führte ihn nach dem heiligen Lande und nach der Rückkehr ins Feldlager Kaiser Maximilian's. In dessen deutschen und italienischen Feldzügen wird er als vir clarus armis et belli arte primus gerühmt. Seit 1501 finden wir ihn im Dienste des Bischofs von Bamberg, bei dem er die höchste weltliche Würde, das Hofmeisteramt, bekleidete, dessen wichtigstes Gebiet die Verwaltung des bischöflichen Hofgerichts war. In dieser Thätigkeit und bei den eifrig gepflegten juristischen Studien reifte in ihm in Erkenntniß der Mängel des damaligen Rechtszustandes der Entschluß, das Strafrecht zu reformiren und unter seiner Redaction entstand die bambergische Halsgerichtsordnung (L. Bambergensis), die 1507 von Bischof Georg III. zum Landesgesetz erhoben wurde. „Idee, Bearbeitung und Einführung derselben stellt eine große civilisatorische That dar, wodurch aus dem tendenziösen Inquisitionsprozesse ein gerechtes Untersuchungsverfahren neu geschaffen wurde.“ (Weißet.) So war es denn nur ein Act der Billigkeit, daß Schwarzenberg 1521 ins Reichsregiment berufen wurde, wo er im Religionsausschusse die schwebenden Fragen seiner Entscheidung unterzog, zeitweise sogar als Statthalter die Leitung des Regiments übernahm. Als aufrichtiger Bekenner der Lehre Luther's, dessen vertriebenen Anhängern er Schutz und Aufnahme auf seinen Gütern gewährte, kam er 1522 mit dem Bischof Weigand von Redwitz in Conflict, legte seine Stelle, welche er unter dessen fünf Vorgängern versehen, nieder und begab sich in die Dienste der Markgrafen Georg und Casimir von Brandenburg, als deren Gesandter er nachmals bei Herzog Albrecht von Preußen erscheint. Sein letztes Werk war die in Verbindung mit Luther auf Grund der Schwalbacher Artikel eingeführte Kirchenvisitation in Brandenburg. Mitten in den Vorbereitungen zur Koburger Conferenz ereilte ihn der Tod am 21. October 1528 in Nürnberg. — Die schriftstellerische Thätigkeit Schwarzenberg's erstreckte sich nicht ausschließlich auf die Jurisprudenz. Er, dem auch die ethische Erziehung des Volkes am Herzen lag, gesellte sich jenen Volksschriftstellern zu, die in didaktisch-satirischen Schriften die Laster der Zeit in unnachsichtlichem Ernste geißelten. In dramatisch lebendiger Darstellung wendet er sich im „Büchle wider das Zutrinken" und in dem Gedicht „Wider das Mordlaster des Raubens" gegen alltägliche Ausschreitungen der Jugend. Das weitaus gelungenste Werk ist das „Memorial der Tugend“, so genannt, „weil in kurzen Sprüchen, als in kleinen Gedenkzetteln, Zier und Lob viel guten Ding, auch Straf und Schand der Laster vermerkt werden“. Daß es ein beliebtes Volksbuch wurde, dazu trugen die herrlichen Holzschnitte von Dürer und Schäuffelin nicht wenig bei. Als Leiter des Religions-Ausschusses richtete er an|Luther eine Schrift über die Religionsstreitigkeiten, die von dem Reformator gebührend gewürdigt wurde, uns aber verloren ging. Gegen den ältesten Sohn Christoph, welcher der päpstlichen Partei angehörte und gegen den Vater in Wort und Schrift aufgetreten war, schrieb er 1524 die „Beschwörung der teuflischen Schlangen mit dem göttlichen Wort“ und 1526 gegen den Franciscaner Schatzger (s. A. D. B. XXXI, 783) das „Büchlein, Kuttenschlag genannt, das Teufels-Lehrer macht bekannt“. Um sich über den Verlust seiner geliebten Gemahlin (geb. Gräfin Kunigunde von Rieneck, 1502) zu trösten, schrieb er das Gedicht „Kummertrost“. Neben diesen selbständigen Arbeiten lieferte S. als einer der ersten volksthümlich gestaltete Uebersetzungen aus Cicero's philosophischen Schriften, so „von dem Alter", „von den tuskulanischen Fragen" und „von der Frayndtschaft“. Da er nach seinem eigenen Geständniß „nur die Muttersprach erlernt“, ließ er sich diese Schriften von seinem Hofcaplan Neuber wörtlich aus dem Lateinischen übertragen und bearbeitete dann den Stoff nach seiner Weise „nicht von Worten zu Worten, sondern von Sinn zu Sinnen“, stellte dazu „etlich Figur und Reime“ und ließ den Text von Gelehrten (L. Behaim, U. Hutten) revidiren. Seine Werke, schon von Zeitgenossen wie Luther, Hutten und Planitz in ihrem ethischen Werthe erkannt, erschienen zwischen 1502 und 1535 meist in Augsburg; ein Sammelband der philosophischen Schriften unter dem Titel „der teutsch Cicero“, dem das Memorial und der Kummertrost beigegeben war, wurde 1535 bei H. Steyner in Augsburg gedruckt.

    • Literature

      Vgl. die Vorrede zu Schwarzenberg's kleineren Schriften, verfaßt von unbekannten Zeitgenossen, in der Ausg. Augsburg 1535. — Christ, Dissert. de Joh. Schwarzenbergico, Halae 1726. —
      Roßhirt im Neuen Archiv des Criminalrechts IX. 234 ff. —
      E. Herrmann, Joh. Freih. zu Schwarzenberg, Leipzig 1841 (Festschrift). — L. Weißel, Hanns Freiherr von Schwarzenberg. Grüneberg i. Sch., 1878 (Vortrag). —
      Stintzing, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft, I. Abth., S. 612 ff. — Goedeke, Grundrih 2² im Index s. v.

  • Author

    J. Neff.
  • Citation

    Neff, J., "Schwarzenberg, Johann Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 33 (1891), S. 305-306 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118795759.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA