Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
Adelsfamilie
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 119440288 | OGND | VIAF: 821988
Namensvarianten
  • Recke, von der

Quellen(nachweise)

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Recke, von der, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119440288.html [06.10.2024].

CC0

  • Biographie

    Erstmals werden die R. 1265 bei der Abtretung von Bernhardus de Reke als Kölner Ministeriale an den Grafen von der Mark genannt. Eine Verbindung zu dem Gut Reck bei Kamen, das später Eigentum der Familie wurde, kann nicht nachgewiesen werden. Die Namensdeutung „Hecke, Gebüsch“ verweist auf keine spezifischen Ortsbezeichnungen. Wenngleich eine freie Abkunft als ursprüngliche Standesqualität der R. behauptet wurde, verweisen deren Dienstverhältnisse, v. a. als Burgmänner in Kamen, doch auf den Ministerialenstand. Seit dem 14. Jh. sind Angehörige, die um Kamen, in Heeren und Overberge begütert waren, auch in den geistlichen Institutionen der Nachbarschaft vertreten (Adolf, 1365-85 Propst zu Cappenberg), einige wurden in das Patriziat der Städte Kamen und Hamm aufgenommen. Erste Teilungen in der begüterten Familie führten im 14. Jh. zur Bildung verschiedener Linien.

    Die Heirat des in der Gfsch. Mark begüterten Goddert II zu Heeren 1414 mit Agnes v. Volmerstein, Erbtochter eines bedeutenden westfäl. edelfreien Geschlechts in der Gegend um das heutige Volmarstein (Wetter/Ruhr), erhöhte die Bedeutung des Geschlechtes erheblich. Zwar gelang den Edelherren v. Volmerstein der Aufstieg zur Territorialherrschaft nicht, sie bewahrten aber umfangreichen Lehnbesitz und Gerichte v. a. aus dem Erbe der Edelfreien v. Rinkerode um Heessen/Lippe und Drensteinfurt. Diese Besitzungen fielen nach dem Tode Johanns v. Volmerstein 1429 an die R. 1437 wurde Dietrich zu Heessen und Drensteinfurt als Inhaber der Volmersteinschen Lehnkammer von Ks. Sigismund mit diesen Gütern und Freistühlen, v. a. der Krummen Grafschaft von Volmarstein auf dem Drein belehnt. Die Familie betrachtete diese ksl. Belehnung als Grundlage ihres freiherrl. Standes. Erst um 1525 übernahm die Linie der R. zu Heeren auch das Volmersteinsche Wappen und vereinigte es mit dem R.schen Familienwappen, der drei roten Pfählen in silbernen Balken. Der Umfang des großen Besitzes der R.-Volmersteinschen Lehnkammer wurde 1615 bei der Teilung zwischen den Linien Heessen und Steinfurt deutlich.

    Die Nachkommen Godderts II und Neyses v. Volmerstein begründeten die erste Stammlinie des Gesamthauses zu Heessen und (Dren)Steinfurt. Von Godderts Brüdern stammten die weiteren Linien in Westfalen, Preußen und Kurland ab. Die Linien zu Heessen und Steinfurt gehörten zu den bedeutendsten Adligen der Gfsch. Mark und des Fürstbistums Münster und waren überaus häufig in der landesherrlichen Verwaltung, auf den Landtagen und – soweit sie kath. blieben – in den adligen Kapiteln der umliegenden Klöster, Stifter und Kapiteln, aber auch im Reichsdienst (Reichshofratspräsident Johann, 1647) vertreten. Im 18. Jh. begründete ein Angehöriger des Hauses Heessen im Kgr. Dänemark eine weitere Linie. Der Freiherrenstand der Linie in Steinfurt wurde 1717 bestätigt. Diese und die andere kath. Linie zu Heessen konnten trotz langwieriger Prozesse mit ihren adligen Nachbarn und der Teilung des Lehnbesitzes 1614 ihren Besitz noch vermehren, doch starben sie 1745 mit Johann Dietrich Adolf in Heessen bzw. 1762 mit dem Domherrn Franz Arnold in Steinfurt aus. Letzterer hatte nochmals die ganze volmersteinsche Erbschaft vereinigt.

    Das Erbe fiel aber nicht an die ev. Seitenlinie zu Stockhausen, sondern an Anna Elisabeth, die Erbin des Hauses Heessen. Deren Söhne bemächtigten sich des Nachlasses. Über die vom Reichshofrat bestrittene weibliche Erbfolge kam es zu langwierigen Prozessen zwischen den Familien v. Landsberg, v. Böselager und R. zu Stockhausen. Mit den ksl. Lehen, also einem Teil der ehemals volmersteinschen Lehnkammer, wurden die Freiherren R. zu Stockhausen 1774/75 belehnt, während Heessen an die v. Böselager, Steinfurt an die v. Landsberg fiel. Erst nach der Auflösung des Alten Reichs konnte während der franz. Herrschaft in Norddeutschland ein Vergleich erreicht werden, in dem die Linie R.-Stockhausen auf das alte Familienerbe gegen Entschädigungen verzichtete. Das Archiv der alten Lehnkammer verblieb der neuen Linie R.-Volmerstein (Depositum im StA Münster).

    Die Linie R.-Stockhausen, seit dem 17. Jh. eine Nebenlinie der R. zu Steinfurt, hatte sich im brandenburg-preuß. Fürstentum Minden niedergelassen, wo sie das Gut Stockhausen durch Heirat von den v. Westrup erworben hatten. Nach dem Dreißigjährigen Krieg besetzten sie wichtige Posten im Lande, vermehrten ihren Besitz in Lübbecke und Obernfelde und verschwägerten sich mit preuß. Adelsfamilien (Kriegsminister Friedrich Wilhelm v. Rochow). Eberhard R. zu Stockhausen (1744–1816) wurde unter Kg. Friedrich II. von Preußen 1784 preuß. Justizminister. Der Linie zu Stockhausen, später gen. zu Obernfelde im Kreis Minden-Lübbecke, entsprangen die Linien zu Mansfeld und die 1817 in den Grafenstand erhobene Linie R.- Volmerstein, die bei dieser Gelegenheit auch die Burgruine Volmarstein vom preuß. König geschenkt erhielt. Diesem Zweig, der das Archiv der Volmersteinschen Lehnkammer bewahrt, entsprang mit Adelbert R.-Volmerstein zu Overdyck (1791–1878, s. L) ein bedeutender sozial engagierter Protestant. Er gründete 1822 das Rettungshaus Düsselthal bei Düsseldorf und war auch in seinem späteren Wirkungsort Kraschnitz (Schlesien) karitativ tätig.

    Der 1677 in den Reichsfreiherrnstand erhobenen Linie R. v. der Horst, die z. T. im ehem. Vest Recklinghausen ansässig war, z. T. in preuß. Dienste stand, gehörte neben dem Konsistorialrat bzw. Generalsuperintendenten Friedrich Gustav ( 1855) im Fürstentum Schaumburg-Lippe dessen Enkel Dr. phil. h. c. Eberhard (1847–1911, s. BJ 16, Tl.) an, der im preuß. Staatsdienst 1895 zum Innenminister und 1899 zum Oberpräsidenten der Prov. Westfalen avancierte. Auch der Zweig der R.-Uentrup hatte 1677 eine ksl. Bestätigung des Reichsfreiherrenstandes erhalten, die 1688|und 1709 für die brandenburg-preuß. Lande anerkannt wurde.

    Unter den zahlreichen weiteren Zweigen und Ästen des Gesamthauses ist der kath. Zweig zu Kurl (heute Dortmund) zu erwähnen, da diesem Dietrich Adolf, Fürstbischof von Paderborn (1601–61, reg. 1650-61, s. Gatz II) entstammt. Er trug bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück vor 1648 dazu bei, daß das Fürstbistum Paderborn trotz schwed. und hess. Ansprüche seine Selbständigkeit bewahrte. Er reorganisierte das kleine geistliche Territorium nach dem Krieg und begründete 1653 als Nachlaßverwalter des Reichshofratspräsidenten Johann ( 1647) zu Kamen ein Fideikommiß für die R., dessen ksl. Bestätigung mit der Anerkennung des Freiherrentitels verbunden war. Die Reste dieses Besitzes gelangten Ende des 18. Jh. an die Linie der R. v. der Horst.

    Der zweiten Hauptlinie R. zu Reck entstammte nicht nur die genannte Linie zu Kur, sondern auch die Linie Neuenburg. Schon seit dem 15. Jh. zogen Angehörige zum Dt. Orden nach Preußen und ins Baltikum. Johann R. zu Heeren ( 1551, s. ADB 27) wurde 1541 zum Koadjutor des Deutschordensmeisters in Livland gewählt und wirkte seit 1549 als Ordensmeister. Jobst R. zu Heeren ( 1570, s. ADB 27) folgte seinem Onkel als Deutschordensritter nach Livland und wurde durch dessen Vermittlung 1543 zum Bischof von Dorpat gewählt. Beide bemühten sich um Bewahrung der Ordensländer vor der Bedrohung aus Rußland bzw. vor der Säkularisierung. Jobst resignierte allerdings während eines Deutschlandaufenthaltes 1552 und heiratete zwei Jahre später. Dank der familiären Verbindungen fand auch Thies R. zu Reck ( 1580, s. ADB 27) sein Auskommen in den sich auflösenden Ordenslanden. Er erwarb 1550 die Komturei Doblen und Neuenburg als Pfandbesitz. Als sich die ehem. Ordensländer Polen, Dänemark und Schweden unterwarfen, wurde Thies poln. Lehnsmann. Streitigkeiten mit Hzg. Gotthard v. Ketteler wurden nach 14jähriger Fehde unter Verzicht auf Doblen beigelegt. Thies' Nachkommen im Baltikum nannten sich nach dem Besitz Neuenburg in Kurland; 1620 wurde ihr Stand durch Verleihung des Ritterschaftsindigenats anerkannt. Fortan traten sie, aufgeteilt in mehrere Zweige, immer wieder in Positionen der Landesverwaltung und des Militärs auf. Sie bewahrten ihre Stellung auch nach dem Übergang des Baltikums an Rußland; 1862 wurde ihnen der russ. Barontitel zuerkannt.

    Mit dem Namen der R. in Kurland verbindet sich v. a. der Name der Literatin Elisabeth, geb. Reichsgfn. v. Medem (1754–1833, s. u.), Stiefschwester der letzten Herzogin von Kurland, die 1771 Magnus R.-Neuenburg (1739–95) geheiratet hatte.

    1875 wurde von den R. ein Familienverein gegründet, in dem sich die vier Linien zu Stockhausen, Uentrup, Darmstadt und Groß Zecher zusammenschlossen; 1955 traten auch die ehem. kurländ. Angehörigen dem Familienverband bei.

  • Literatur

    Constantin Gf. v. d. R.-Volmerstein u. Otto Baron v. d. R., Gesch. d. Herren v. d. R., 1878;
    P. Rachel, Elisa v. d. R., 1902;
    R. Krumbholtz, UB d. Familien v. Volmerstein u. v. d. R., 1917;
    K. Schöpf u. W. Vogel, Adelbert Gf. v. d. R. v. Volmerstein, Sein Lb. u. Lebenswerk, 1922;
    M. Vömel, Martin Adelbert Gf. v. d. R.-Volmarstein, in: Westfäl. Lb. VII, 1959, S. 105-20;
    Johann Friedrich v. R. u. K. E. Napiersky, Allg. Schriftst.- u. Gel.-Lex. d. Provinzen Livland, Esthland u. Kurland., III, 1831, S. 480 ff. (Nachdr. 1966);
    E. H. Kneschke, Neues allg. Dt. Adels-Lex., VII, 1867, S. 382-86 (Nachdr. 1930);
    Dt.balt. Biogr. Lex.;
    L. Fenske u. K. Militzer, Ritterbrüder im livländ. Zweig d. Dt. Ordens, 1993, S. 525-33;
    GHdA 122, Adelslex. XI, 2000, S. 228-31.

  • Autor/in

    Martin Sagebiel
  • Familienmitglieder

  • Zitierweise

    Sagebiel, Martin, "Recke, von der" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 233-235 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119440288.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA