Ehrlinger, Erich
- Lebensdaten
- 1910–2004
- Geburtsort
- Giengen an der Brenz
- Sterbeort
- Karlsruhe
- Beruf/Funktion
- SS-Offizier ; Einsatzkommando- und Einsatzgruppenführer ; Polizeichef ; Jurist
- Konfession
- evangelisch, seit 19.6.1934 „gottgläubig“
- Normdaten
- GND: 128804408 | OGND | VIAF: 55208935
- Namensvarianten
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- Fröscher, Erich / Deckname
- Ehrlinger, Erich
- Fröscher, Erich / Deckname
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Ehrlinger, Erich
Deckname: Erich Fröscher (1945–1950)
1910 – 2004
Erich Ehrlinger war seit 1931 Mitglied der NSDAP, machte beim Sicherheitsdienst der SS Karriere und gehörte im Zweiten Weltkrieg den SS-Einsatzkommandos in Österreich, Tschechien, Polen sowie im Baltikum an. Von 1942 bis 1944 verantwortete er als Polizeichef in Kiew und Minsk den deutschen Besatzungsterror.
Lebensdaten
Erich Ehrlinger, BArch (InC) -
Autor/in
→Michael Wildt (Berlin) / Peter Stadlbauer (Wien)
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Zitierweise
Wildt, Michael / Stadlbauer, Peter, „Ehrlinger, Erich“ in: NDB-online, veröffentlicht am 01.04.2026, URL: https://www.deutsche-biographie.de/gnd128804408.html#dbocontent
Ehrlinger erhielt 1928 auf dem Realgymnasium in Heidenheim an der Brenz das Abitur und studierte anschließend u. a. bei Carl Friedrich Sartorius (1864–1945), Walther Schönfeld (1888–1958) und Heinrich Stoll (1891–1937) Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Kiel und Berlin. 1931 wurde Ehrlinger in Berlin Mitglied der NSDAP und SA und gehörte dem für seine Gewaltbereitschaft berüchtigten Charlottenburger Sturm 30 an. Seit Oktober 1931 zurück in Tübingen, hisste er im März 1933 gegen den Willen des Rektorats an der Universität die Hakenkreuzfahne und agitierte als studentischer Aktivist gegen politisch unliebsame Dozenten, u. a. gegen den katholischen Theologen Karl Adam (1876–1966).
Im Frühjahr 1933 absolvierte Ehrlinger das Erste juristische Staatsexamen und wurde Referendar am Amtsgericht Tübingen, entschloss sich aber 1934, die juristische Laufbahn zugunsten einer NS-Karriere aufzugeben. Im Juni 1935 wechselte er von der SA zur SS und war seit September desselben Jahres in dem von Reinhard Heydrich (1904–1942) geführten Hauptamt des Sicherheitsdiensts der SS (SD) in Berlin tätig. Hier profilierte er sich als Hauptabteilungsleiter und Stabsführer der Zentralabteilung bei der Erfassung und Verfolgung „weltanschaulicher Gegner“ (Juden, Freimaurer und „politische Kirchen“).
Ehrlinger beteiligte sich im März 1938 bei dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich mit einem SD-Kommando an Verhaftungen und Razzien in Wien sowie am dortigen Aufbau des SD. Ein Jahr später war er in derselben Funktion in Prag tätig und gehörte als SD-Führer zu den SS-Einsatzkommandos, die nach Beginn des Zweiten Weltkriegs in Polen Terror gegen Juden und gesellschaftliche Eliten ausübten. Nach der Institutionalisierung des SS-Apparats im besetzten Polen wurde Ehrlinger im März 1940 Leiter des SD beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in Warschau und nahm kurz darauf als Mitglied der Waffen-SS am Krieg gegen Frankreich teil. Seit August 1940 war er im Auftrag Heinrich Himmlers (1900–1945) in Oslo, um eine norwegische Waffen-SS aufzubauen, kehrte im Februar 1941 in das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zurück und führte seit Juni 1941 im Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion das Sonderkommando 1b, das der von Walther Stahlecker (1900–1942) geführten Einsatzgruppe A unterstellt war.
Ehrlinger nahm als Befehlshaber an Massenerschießungen teil; allein für Dünaburg (Daugavpils, Lettland) meldete sein Kommando Anfang Juli 1941 die Erschießung von 1150 jüdischen Menschen. Weitere Massenerschießungen fanden u. a. in Kaunas (Litauen) und Rositten (Rēzekne, Lettland) statt. Im Dezember 1941 wurde Ehrlinger von Himmler zum KdS für den Generalbezirk Kiew im Reichskommissariat Ukraine ernannt. Zusätzlich vertrat er seit Herbst 1942 seinen Vorgesetzten, den Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD für die Ukraine, Max Thomas (1891–1945), und übernahm seit Sommer 1943 dessen Geschäfte. In diesen Funktionen war Ehrlinger für die Erschießung und Ermordung durch Gas von Juden, sowjetischen Partisanen, Kommunisten und ukrainischen Nationalisten verantwortlich sowie an der Verschleppung von tausenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern beteiligt.
Im September 1943 ernannte der Chef des RSHA, Ernst Kaltenbrunner (1903–1946), Ehrlinger zu seinem Beauftragten beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber der Heeresgruppe Mitte sowie zum Leiter der Einsatzgruppe B und bestellte ihn im Oktober 1943 zum Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) Rußland Mitte/Weißruthenien in Minsk. Ehrlinger war u. a. für die Ermordung der noch verbliebenen Jüdinnen und Juden des Ghettos in Minsk verantwortlich, einschließlich jener Arbeitskräfte, die zur Exhumierung der in Massengräbern verscharrten Leichen herangezogen worden waren. Im Frühjahr 1944 kehrte Ehrlinger in das Berliner RSHA zurück, wurde Chef des für Personalangelegenheiten zuständigen Amts I und koordinierte u. a. die Einsatzgruppen in der Slowakei und in den Ardennen.
Bei Kriegsende geriet Ehrlinger in Schleswig-Holstein, wohin Teile des RSHA evakuiert worden waren, kurzzeitig mit gefälschter Identität in britische Kriegsgefangenschaft. Im Oktober 1945 zog er nach Roth bei Nürnberg und arbeitete bis 1950 unter falschem Namen auf einem Flugplatz der US-Army. 1950 übersiedelte er mit seinem richtigen Namen nach Konstanz, wo er in einem Spielcasino, seit 1952 bei der VW-Vertretung eine Anstellung fand. Von 1954 bis zu seiner Festnahme im Dezember 1958 vertrat er die VW-Generalvertretung in Karlsruhe.
Aufgrund der Ermittlungen der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, der „Sonderkommission Zentrale Stelle“ im Landeskriminalamt Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde Ehrlinger im Dezember 1961 vom Landgericht Karlsruhe wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord in 1045 Fällen und wegen eines versuchten Mords zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob im Mai 1963 wegen Rechtsmängel das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Karlsruhe. Da Ehrlinger in der Haft erkrankte, konnte keine neue Hauptverhandlung gegen ihn durchgeführt werden. Im Oktober 1965 kam er auf freien Fuß, im Dezember 1969 wurde das Verfahren endgültig eingestellt, nachdem Ehrlinger von Ärzten mit NS-Vergangenheit dauerhafte Haft- und Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt worden war. Weitere Strafverfahren in Hamburg und Stuttgart, in denen er wegen Verbrechen als BdS Minsk angeklagt bzw. beschuldigt war, wurden ebenfalls eingestellt. Ehrlinger lebte bis zu seinem Tod 2004 in Karlsruhe.
| 1928 | Mitglied der Studentenverbindung Roigel, Tübingen |
| 1939 | Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 (Ostmark-Medaille) |
| 1939 | Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (Sudentenland-Medaille) (1940 mit Spange) |
| 1943 | Eisernes Kreuz I. Klasse |
| 1944 | Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern |
Nachlass:
nicht bekannt.
Weitere Archivmaterialien:
Bundesarchiv, Berlin-Lichterfelde, R 9361-III/5 22639 (SSO-Akte, Onlineressource) u. R 58/9312 (RSHA-Personalakte, Onlineressource).
Landesarchiv Berlin, B Rep. 057-01:949. (Bestand Generalstaatsanwaltschaft bei dem Kammergericht – Arbeitsgruppe RSHA, Personenheft Erich Ehrlinger) (Onlineressource)
Gedruckte Quelle:
Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.12.1961, VI Ks 1/60, Abdr. in: Irene Sagel-Grande (Bearb.), Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. 18, 1999, Lfd. Nr. 526.
Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, durchges. u. aktual. Neuausg. 2003.
Michael Wildt, Erich Ehrlinger. Ein Vertreter „kämpfender Verwaltung“, in: Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul (Hg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien, 2004, S. 76–85.
Peter Stadlbauer, Vater und Sohn Ehrlinger. Politik, Weltanschauung und strafrechtliche Verfolgung zweier NS-Belasteter aus Ostwürttemberg, in: Wolfgang Proske (Hg.), Täter, Helfer, Trittbrettfahrer, Bd. 1, 2016, S. 87–123.
Peter Stadlbauer, Eichmanns Chef: Erich Ehrlinger. Nationalsozialistische Gewaltverbrechen und deutsche Nachkriegsjustiz, 2026.