Dates of Life
1441 oder 1442 – 1504
Occupation
Kurfürst und Erzbischof von Mainz ; Graf von Henneberg
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 118656724 | OGND | VIAF: 18015825
Alternate Names
  • Berthold von Henneberg
  • Berthold
  • Berthold von Henneberg
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Citation

Berthold, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118656724.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Georg I., Graf von Henneberg-Römhild (1395 bis 1465);
    M Joanetta ( 1481), T Graf Philipps I. von Nassau-Weilburg-Saarbrücken (1368–1429);
    B Philipp, 1475-87 Bischof von Bamberg.

  • Biographical Presentation

    Schon mit 9 bzw. 10 Jahren Domherr zu Straßburg und Köln, studierte B. ab 1455 in Erfurt, später in Italien. Seit 1484 zudem Domkapitular und 1474 Domdechant zu Mainz, war er dann als Vertreter Erzbischof Adolfs von Nassau am Kammergericht und als Diplomat in kaiserlichen Diensten tätig. Mit Adolfs Nachfolger, Diether von Isenburg (1475–82), überwarf B. sich derart, daß er aus Sicherheitsgründen meist an der römischen Kurie lebte. Nach Diethers Tod kehrte er nach Deutschland zurück und wurde, als kurz darauf auch der jugendliche Administrator Herzog Albrecht von Sachsen starb, am 20.5.1484 trotz pfälzischer Gegenbestrebungen einstimmig zum Erzbischof gewählt. - Als Landesherr führte B. ein strenges, patriarchalisch-bürokratisches Regiment. Dank seiner Lauterkeit und Gerechtigkeit erwarb er sich gleichwohl bald die Achtung, ja Liebe seiner Untertanen. Durch sparsame Verwaltung suchte er die drückende Schuldenlast des Erzstiftes zu mindern, durch Förderung von Handel und Wandel den allgemeinen Wohlstand zu heben. Ebenso bemühte sich B. um eine geordnete Rechtspflege und Stärkung der öffentlichen Sicherheit. Seine friedlich-vermittelnde Politik hatte jedoch ihre Grenzen am Gebot staatlicher Selbsterhaltung. Zahlreiche nachbarliche Händel, zumal mit Kurfürst Philipp von der Pfalz, waren die Folge. Vergebens suchte B. durch den Dieburger Vertrag (1486) zu einem modus vivendi zu gelangen, seit 1491 spitzten sich die territorialen Gegensätze derart zu, daß ein Krieg unvermeidlich schien (1494). Erst 1502 wurde diese Gefahr endgültig gebannt. Auch B.s Beziehungen zu den hessischen Landgrafen, deren Machtbereich durch die katzenelnbogische Erbschaft beträchtlich erweitert worden, sowie den rheinischen Städten, in denen noch immer die Erinnerung an die Vergewaltigung der Stadt Mainz durch Erzbischof Adolf (1462) lebendig war, ließen viel zu wünschen übrig. So blieb die Lage des Erzstiftes unter B.s Regierung nach wie vor schwierig.

    Seinen Pflichten als erster Kirchenfürst des Reiches kam B. mit Eifer und aus innerster Überzeugung nach. Selbst fromm und sittenrein, forderte er das Gleiche auch von der gesamten Geistlichkeit. Durch häufige Synoden seiner Suffragane, Reformierung der Klöster und straffe Disziplin suchte er der überhandnehmenden Verweltlichung des Klerus zu steuern. Aus seinem seelsorgerischen Verantwortungsgefühl heraus ist insbesondere auch das vielumstrittene Zensuredikt vom 4.1.1486 zu verstehen. Andererseits scheute B. nicht davor zurück, wider offenkundige Mängel und Übelstände der kirchlichen Praxis anzugehen. Wie er sich gegen die Mißbräuche im Ablaßwesen, der Ämterbesetzung und der päpstlichen Finanzgebarung wandte, so trat er entschieden für Abhilfe der Gravamina deutscher Nation und den Abschluß eines Reichskonkordats ein. Aus B.s Konzeption spricht unverkennbar der Geist der Konzilszeit und des Nikolaus von Cues, am deutlichsten wohl aus der engen Verbindung von Kirchen- und Reichsreform.

    Dem Kampf, den B. um letztere mit Maximilian I. geführt hat, verdankt er recht eigentlich seine historische Bedeutung. Zwar waren sich beide in ihrem Bestreben nach Überwindung des territorialen Partikularismus und der Errichtung einer starken Zentralgewalt einig. Während aber Maximilian diese von der Krone verkörpert wissen wollte und die Reichsreform lediglich unter dem Gesichtspunkt seiner dynastisch-imperialen Außenpolitik sah, handelte es sieh für B. weniger um ein Macht- als ein Verfassungsproblem. Ihm, der noch ganz in den überkommenen Anschauungen lebte, war es vornehmlich um eine wirksamere Handhabung von Friede und Recht unter Aufsicht und maßgeblicher Beteiligung der Reichsstände zu tun; auf Einung|ihrer Gesamtheit sollte fortan das Reich beruhen. Insofern war der berühmte Wormser Reichstag von 1495 ein voller Erfolg B.s, der schon 1494 die Führung der Reichskanzlei übernommen hatte. Die großen Reformgesetze vom 7.8., der Ewige Landfriede, die Reichskammergerichts- und Exekutionsordnung schienen in der Tat eine Neuordnung des deutschen Staatswesens im Sinne des von B. angestrebten Ausgleichs der innerpolitischen Kräfte in die Wege zu leiten. Banden sie doch den König in der Ausübung seiner Herrschaftsbefugnisse weitgehend an die Zustimmung der Reichsstände. Die Augsburger Regimentsordnung von 1500 gar unterstellte Maximilian samt seinen Erblanden einer förmlichen Kontrolle jener, kam also der Errichtung einer vormundschaftlichen Regierung gleich. - Deren Leitung hatte B. ursprünglich den Kurfürsten zugedacht, dann aber auch den anderen Fürsten einen erheblichen Anteil zugestehen müssen. Damit wird die Schwäche seiner politischen Stellung deutlich: Er hatte keine geschlossene Macht, nicht einmal alle Kurfürsten hinter sich. Zudem sabotierte Maximilian das begonnene Reformwerk immer offenkundiger, um statt dessen im Einklang mit den nationalen Tendenzen in Deutschland dem habsburgischen Kaisertum die Vorherrschaft in Europa zu verschaffen. Seine überlegene Diplomatie und der Eigennutz der Landesherren, die sich nicht an die neuen Ordnungen kehrten, taten ein Übriges: Der offene Bruch ward nur mehr eine Frage der Zeit. Anfang 1502 forderte der König dann B. das Reichssiegel ab, das Reichsregiment löste sich auf. Umsonst versuchte der Mainzer, sich im Gelnhäuser Kurverein (15.7.) wenigstens seiner Mitkurfürsten zu versichern; ihre Uneinigkeit und die Ächtung seines alten Pfälzer Rivalen anläßlich des Landshuter Erbfolgekrieges (1504) verhalfen Maximilian zu einem ebenso billigen wie vollständigen Sieg über die Reformer. B. selbst, der schon seit längerem kränkelte, sollte den Zusammenbruch seiner Lebensarbeit nicht mehr erleben. Man mag sein Schicksal tragisch nennen, denn es lag in seiner eigenen Natur beschlossen. So hoch er als Persönlichkeit zu bewerten ist, bedachte er doch nit gnugsamlich das ende und gelegenheit der welt. Seinem konservativen, streng rechtlichen Wesen fehlte der Sinn für reale Macht und die Erfordernisse der Außenpolitik. Ein durchaus mittelalterlicher Mensch, glaubte er fest an die absolute Souveränität des Rechtes und die Möglichkeit, durch eine umfassende Kirchen- und Reichsreform die in ihrer Gesamtheit fraglich gewordene Einheit des christlichen Abendlandes neu beleben zu können. Dieser romantische Idealismus brachte B. in diametralen Gegensatz zu den Strömungen seiner Zeit, einer Zeit, da Macht vor Recht ging und der politische Individualismus der Nationalstaaten ebenso wie der geistige der Renaissance und der religiöse der Reformation die Oberhand über die alten universalen Mächte gewann.

  • Literature

    ADB II;
    J. Weiß, B. v. H., EB v. Mainz, 1889;
    F. Härtung, B. v. H., Kf. v. Mainz, in: HZ 103, 1909, S. 527-51;
    E. Ziehen, Mittelrhein u. Reich im Za. d. Reichsreform 1356-1504, 2 Bde., 1934-37 (L);
    K. S. Bader, Kaiserl. u. stand. Reformgedanken d. endenden 15. Jh., in: HJb. 73, 1953, S. 74-94;
    Dictionnaire d’Histoire et de Géographie Ecclésiastiques VIII, 1935, Sp. 176 f. (L).

  • Portraits

    Grabplatte im Dom zu Mainz v. H. Backofen, Abb. in: V. Ahrens, Inschrr. d. Stadt Mainz, 1951 ff., Nr. 279.

  • Author

    Ernst Bock
  • Citation

    Bock, Ernst, "Berthold" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 156-157. [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118656724.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Bertold, Erzbischof und Kurfürst von Mainz 1484—1505, ein bedeutender Staatsmann, wurde 1442 (Monat und Tag sind unbekannt) geboren|als zwölftes Kind des Grafen Georg von Henneberg, Römhilder Linie, und dessen zweiter Frau Joanetta, einer geborenen Gräfin von Weilburg-Saarbrücken. Als nachgeborener Sohn frühe zum geistlichen Stande bestimmt, wurde er bereits im neunten Jahr Domherr in den Stiftern Mainz, Köln und Straßburg. Nach dem 1465 erfolgten Tode seines Vaters entsagte er zu Gunsten seiner Brüder, Friedrich und Otto, allen Erbansprüchen an die hennebergischen Besitzungen, 1474 wurde er zum Dechant des Erzstifts Mainz, zehn Jahre später zum Erzbischof erwählt und als solcher den 20. Mai 1485 von Papst Innocenz VIII. bestätigt und am Sonntag Lätare im Dom zu Mainz von dem Bischof Johann Dalberg von Worms geweiht. Die Stiftsangehörigen erschraken ob seiner Wahl, weil er als ein Mann von strengem, unbeugsamem Charakter bekannt war. Bald aber ward er wegen seines Wohlwollens und seiner Gerechtigkeit allgemein beliebt. So berichtet der Geschichtschreiber des Erzbisthums Mainz, Nicolaus Serrarius. Derselbe schildert ihn als einen sehr verständigen klugen Mann, von einnehmender Redegabe, hervorragender Thatkraft, zuverlässigem Gedächtniß, schlanker Gestalt und eleganten Formen. Als großer Staatsmann ist B. erst von Ranke entdeckt und ans Licht gestellt worden. Von seiner Bildungslaufbahn, von seiner Entwicklung in der Jugend und seinem Leben vor Antritt seines bischöflichen Amtes wissen wir fast Nichts. Niemand hat sein Leben beschrieben; erst am Ende des 16. Jahrhunderts hat obengenannter Serrarius nach älteren Schriften und mainzischen Urkunden die Thatsachen seiner kurfürstlichen Regierung zusammengestellt, und seine politische Thätigkeit tritt in den Berichten über die Reichstagsverhandlungen, bei denen er mitgewirkt hat, hervor. Aus der Geschichte seiner Regierung ersehen wir, daß er eine sehr rege Thätigkeit entwickelte, ein scharfes Auge auf die Ausübung der Rechtspflege hatte, in Händeln seiner Nachbarn häufig vermittelte, Bündnisse zur Aufrechthaltung des Landfriedens schloß und seine Suffragan-Bischöfe öfters zu Synoden berief, die Klöster reformirte und strenge einschritt, wenn die Disciplin in Verfall gerathen war. In kirchlichen Dingen war er sehr conservativ. Eine seiner ersten Amtshandlungen als Kurfürst war die Einsetzung von Censoren in Mainz und Frankfurt; er bestellte dazu einen Theologen, einen Juristen und einen Mediciner. Der Druck und die Uebersetzung von theologischen und kirchenrechtlichen Büchern in den genannten Städten gab ihm hiezu Veranlassung. Als er einst hörte, daß sich in der Mainzer Diöcese Abweichungen von der Kirchenlehre, namentlich in Betreff der Sacramente verbreiteten, beauftragte er sogleich einige Kleriker, die Sache zu untersuchen und die Schuldigen zu bestrafen. Kamen Geistliche mit dem weltlichen Regiment in Conflict, so war er schnell bereit, ihnen kräftigen Schutz zu gewähren. Als einst die Geistlichen der Stadt Bingen ihn um Hülfe gegen den Rath der Stadt anriefen, erschien er eines Morgens vor Tagesanbruch mit 40 Bewaffneten in dem bei der Stadt gelegenen Castell Klopp, ließ den Magistrat der Stadt zu sich rufen, setzte einige Mitglieder desselben gefangen, verbannte andere aus dem kurfürstlichen Territorium, setzte einen neuen Rath, neue Schöffen und Richter ein und reformirte die Stadtverfassung nach seinem Gutdünken. An den Reichsangelegenheiten nahm er bald nach seinem Regierungsantritt eifrigen Antheil. Auf dem Reichstag 1486 erschien er mit großem Gefolge von geistlichen und weltlichen Würdenträgern und betheiligte sich eifrig an den Berathungen über die Wahl des Kaisersohnes Maximilian zum römischen König. Er war es hauptsächlich, der seine Wahl durchsetzte. Von dem Frankfurter Reichstag, auf welchem er auch die Belehnung mit den Regalien empfing, zog er mit einem Gefolge von 350 Reitern nach Aachen zur Krönung des römischen Königs und vollzog dort die ihm bei dieser Feierlichkeit zustehenden Functionen. Auf dem Reichstag 1487 setzte er es durch, daß auch die Abgeordneten der Städte zu den Ausschüssen für|Berathungen über den Landfrieden und die Geldverwilligungen beigezogen wurden. Zu dem jungen strebsamen römischen König scheint B. in nähere Beziehungen gekommen zu sein; er suchte ihn für die Verfassungsreformen zu gewinnen, die damals besprochen wurden und für deren Ausführung sich bereits eine Partei unter den Reichsständen gebildet hatte. Als Maximilian in den Niederlanden residirte, kam B. öfters zu ihm auf Besuch nach Brüssel. Nach der Gefangennehmung des römischen Königs in Brügge gaben seine Räthe, Graf Adolf von Nassau und Johannes von Quadt, sogleich dem Erzbischof Nachricht; er pflog alsbald mit dem Pfalzgrafen Philipp Rath, was zu thun sei, und setzte Alles in Bewegung, um für seine Befreiung zu wirken. Er schickte Botschaften an Erzherzog Philipp, schrieb an die Stände von Brabant, Flandern und Mecheln, rief seine Vasallen auf und stellte zu dem Heer, das nach den Niederlanden zog, ein ansehnliches Contingent. Bei der Gründung des schwäbischen Bundes, der für die Organisirung der allgemeinen deutschen Landfriedensordnung als Grundlage und Vorbereitung dienen sollte, wirkte B. durch Rath und That mit. Er erklärte sich alsbald bereit, als Mitglied einzutreten, obgleich er nicht zu den schwäbischen Reichsständen gehörte. Kaiser Friedrich, der, wie es scheint, fürchtete, er könnte gar zu viel Einfluß gewinnen und sich der Leitung des Bundes bemächtigen, suchte seinen Beitritt zu hindern und schrieb am 14. Sept. 1488 an die Bundesräthe: die Aufnahme großer Häupter aus der Reihe nicht schwäbischer Fürsten wolle ihn unfruchtbar bedünken, und er fürchte, es könnte dies mehr Zerrüttung als Nutzen bringen. Bald darauf besann er sich eines anderen; er bedachte, es sei besser, der mächtige Kurfürst werde Mitglied des Bundes, als ein Gegner desselben, und gab die Erlaubniß zu seinem Beitritt. Dies genügte aber B. nicht; er erbat sich zur Rechtfertigung gegenüber von den anderen Bundesständen einen ausdrücklichen kaiserlichen Befehl, der ihm auch am 4. Dec. 1488 ertheilt wurde. Im folgenden Monat finden wir den Erzbischof auf einem zahlreich besuchten Bundestag in Gmünd, und am 15. Januar 1489 wurde seine Aufnahme verbrieft. In demselben Jahre spielte B. auf dem Reichstage zu Nürnberg eine einflußreiche Rolle. Die Reichsstände hatten die Forderung gestellt, daß ein über allen landesherrlichen Gewalten stehendes, von dem Reichstage bestelltes Reichsgericht eingesetzt werde. Kaiser Friedrich sträubte sich hartnäckig dagegen, weil er darin eine Schmälerung seiner gerichtlichen Souveränetät sah. B. gewann nun den jungen römischen König für das Project eines höchsten reichsständischen Gerichts und vermochte Maximilian die Zusage zu geben, daß er bei seinem Vater Alles thun wolle, um ihn dahin zu bringen, daß er das Gericht nach dem Vorschlag der Stände einsetze. Wenn er damit auch nicht durchdrang, so war er doch durch diese Zusage für seine Person gebunden, künftig, wenn er zur Regierung gekommen wäre, dieses Gericht ins Leben zu rufen. Kurz nachdem Maximilian die Reichsregierung übernommen hatte, trat B. auf die Bitte des neuen Reichsoberhauptes in die Reichskanzlei ein, folgte dem kaiserlichen Hofe und übernahm die Geschäfte des Reichserzkanzlers. Für die Verwaltung seines Erzbisthums bestellte er einen Stellvertreter, den Grafen Johann von Isenburg-Büdingen. Bertolds selbständige Wirksamkeit beginnt auf dem Reichstag, der im Frühjahr 1495 in Worms gehalten wurde. Maximilian, von Frankreich und den Türken mit Krieg bedroht, forderte auf diesem Reichstag ein schleuniges Aufgebot der gesammten Reichsmacht und ein stehendes Heer auf 10—12 Jahre, oder Geld, um ein solches anwerben und so lange unterhalten zu können. Die Reichsstände erklärten: sie seien zwar bereit, zur Ehre des Reiches und zur Vertreibung der Franzosen und der Türken das Ihrige zu thun, aber sie könnten keine Hülfe für auswärtige Angelegenheiten leisten, ehe die Gebrechen des Reichs gehoben, ein beständiges Gericht, Landfrieden und Ordnung|hergestellt sei. Es wurde sofort ein Ausschuß von vier Mitgliedern niedergesetzt, der ein Gutachten abfassen sollte, wie die Sache auszuführen wäre. Dieser Ausschuß, in welchem auch ein Bruder Bertolds, Graf Heinrich von Henneberg, saß, legte nun einen umfassenden Reformplan vor der wahrscheinlich schon vorher verabredet war. Die Hauptpunkte waren: die Errichtung eines ständigen höchsten Gerichtshofes für ganz Deutschland und eines aus siebzehn Mitgliedern bestehenden Reichsrathes, der von den Kurfürsten und den anderen geistlichen und weltlichen Fürsten besetzt werden und das ganze Gewicht der Reichsregierung in die Hand nehmen sollte. Jenes Reichsgericht war eine alte, schon öfters vorgebrachte Forderung, aber der Reichsrath war etwas ganz Neues, das die bisherige Reichsverfassung wesentlich geändert haben würde. Die Vollziehungsgewalt wäre damit vom Kaiser auf die Reichsfürsten, die monarchische Spitze wäre in eine vielköpfige aristokratische Körperschaft übergegangen. Die Urheber des Planes gingen von der Voraussetzung aus, daß die einzelnen Reichsstände bereits so viel von der königlichen Gewalt in Besitz hätten, daß eine kräftige Regierung, eine Unterordnung unter die Befehle des Kaisers nicht mehr möglich und daß das dermalige Reichsoberhaupt, durch die Interessen seiner vielen Erbländer gebunden, auch nicht mehr im Stande wäre, das Wohl des Reiches als einzige Norm seiner Politik im Auge zu behalten. Es wird in den zeitgenössischen Berichten nirgends ausdrücklich gesagt, daß dieser Plan von Kurfürst B. ausgegangen sei; aber nach seinem Auftreten auf dem Reichstag des folgenden Jahres und nach den Vorwürfen, welche Maximilian einige Jahre später gegen ihn erhebt, ist es sehr wahrscheinlich, daß B. der eigentliche Urheber des radicalen Reformprogrammes war. Maximilian ging, wie nicht anders zu erwarten war, auf diese Vorschläge nicht ein, er zögerte zunächst mit der Antwort und erwiederte endlich mit Verbesserungsvorschlägen, welche genau besehen die Grundgedanken des Entwurfs aufhoben. Nach längeren Verhandlungen kam es zu einem Compromiß, nach welchem Maximilian die Errichtung des höchsten Reichsgerichtshofes zusagte und zur Festsetzung einer Landfriedensordnung seine Zustimmung gab, andererseits verwilligten die Reichsstände eine allgemeine Reichssteuer, den sogenannten gemeinen Pfenning, der, wenn er überall erhoben und streng eingezogen wurde, eine ansehnliche Summe ertragen mußte. Diese Beschlüsse sollten auf dem Reichstag des folgenden Jahres ergänzt, bestätigt und über die Art ihrer Ausführung Anordnungen getroffen werden. Das Reichsgericht wurde im November 1495 zu Frankfurt eingesetzt, aber schon im folgenden Frühjahr gerieth seine Thätigkeit ins Stocken; der Präsident, den der König ernannt hatte, wurde zu anderen Geschäften abberufen, und die Räthe zogen ab, weil sie ihre Besoldungen nicht ausbezahlt erhielten. Der gemeine Pfenning wurde von dem römischen König nicht einmal in seinen Erblanden erhoben, und der Adel verweigerte in verschiedenen Gegenden des Reiches die Bezahlung, weil er auf dem Reichstag nicht vertreten gewesen und an der Verwilligung keinen Theil genommen habe. Der Reichstag, der diesmal nach Lindau berufen wurde, konnte, weil das Reichsoberhaupt anderwärts beschäftigt war und auch die Reichsstände mit ihrer Erscheinung zögerten, erst am 7. September eröffnet werden, und der Reformeifer, der im vorigen Jahr die Wormser Beschlüsse möglich gemacht hatte, war erloschen; es war nahe daran, daß man das angefangene Werk ganz fallen ließ. Jetzt aber vertrat Kurfürst B. die Verfassungsreform, zu welcher er den Anstoß und die Gedanken gegeben hatte, mit allen Kräften. Er eröffnete die Sitzungen und leitete die Verhandlungen mit unbestrittener Autorität und suchte den erlahmten Eifer mit den eindringlichsten Ermahnungen zu beleben. Er wies auf den zunehmenden Verfall des Reiches, auf die Abnahme seiner Macht und seines Ansehens hin und stellte daneben das Ansehen, das die schweizerische Eidgenossenschaft|durch ihr einmüthiges Zusammenhalten errungen habe, vor. Seine Reden hatten zunächst Erfolg; es wurde eine Reihe von Beschlüssen zur Aufrechthaltung und Ausführung der Wormser Ordnungen gefaßt, aber im Ganzen scheiterte das Programm der von B. angeführten Reformpartei an dem Widerstand Maximilians und der Gleichgültigkeit der reichsständischen Mehrheit. Die Freundschaft, welche zwischen B. und Maximilian bestanden hatte, verwandelte sich in eine gegenseitige Verstimmung, die schließlich in einem Briefwechsel zum Ausdruck kam. Am 29. Dec. 1502 richtete der Kurfürst ein Schreiben an den König, worin er ihn um eine Erklärung bat, warum er ihm sein Vertrauen entzogen habe; er sei sich bewußt, keine Ursache dazu gegeben zu haben. Der König erwiederte: allerdings trage er einige Unlust gegen ihn im Herzen, denn er sei Schuld, daß auf den Reichstagen nichts Fruchtbarliches gehandelt worden sei; er habe die Verhältnisse nicht genug bedacht, sich selbst zuviel angesehen und seinen Vortheil gesucht, des Königs Rath und guten Willen aber zurückgeschlagen. Der Kurfürst vertheidigte hierauf sein Verhalten in einem neuen Brief: er habe nach bestem Ermessen seiner Pflicht gemäß gehandelt, nur des Königs und des Reiches Wohl im Auge gehabt, und nicht Ungnade sondern Dank verdient. Der König erwiederte: auch er glaube, seine Pflicht erfüllt zu haben; an ihm liege es nicht, wenn des Reiches Wohlfahrt bisher täglich zu Schaden gekommen. Eine Verständigung wurde nicht erzielt, und auf die eigentlichen Streitfragen zwischen dem König und der Reformpartei nicht eingegangen. Die Kurfürsten beharrten in ihrer oppositionellen Stellung. Sie hielten ihre besonderen Versammlungstage ohne den König dazu einzuladen, ja es war sogar von seiner Absetzung die Rede. Doch gestalteten sich die Verhältnisse für Maximilian wieder günstiger. Kurfürst B. aber starb am 21. December 1504 an den Pocken. Spalatin sagt von ihm: „Ein weiser ehrlicher Kurfürst, der es mit dem Reich treulich und wohl gemeint hat und in großem Lob und Ruhm vieler vortrefflicher Leute gestanden hat.“ Leopold v. Ranke, Deutsche Geschichte in der Zeit der Reformation. Bd. I. 5. Aufl. 1873. — J. B. Weckerle, De Bertholdi Hennebergensis archiep. Moguntini — — studiis politicis. Monast. 1868. 8.

  • Author

    K. A. Klüpfel.
  • Citation

    Klüpfel, Karl, "Berthold" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 524-528 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118656724.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA