Lebensdaten
um 1250 – um 1320
Sterbeort
Erfurt (?)
Beruf/Funktion
Franziskaner ; Theologe ; Kanonist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11855798X | OGND | VIAF: 27863238
Namensvarianten
  • Johannes
  • Johannes de Saxonia
  • Johann Alamannus
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Johannes de Erfordia, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11855798X.html [23.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Nach Eintritt in den Orden der Franziskanerminoriten und Klosterstudium lehrte J. zunächst 1275 als Lektor in Erfurt, anschließend am Provinzialat der Franziskaner in Magdeburg. Um 1285 war er dort Lektor. Er schlichtete damals einen Streit zwischen seinen Mitbrüdern und den Kanonikern zu Stendal. 1295 studierte er Rechtswissenschaft in Bologna, wo er zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Dach Beendigung seiner peregrinatio academica nach Italien wurde J. erneut an das Studium der Franziskaner in Erfurt berufen. Hier hat er eine fruchtbare Lehrtätigkeit entfaltet. Aber schon 1307 hat er in Thomas v. Kyritz einen Nachfolger als Erfurter Lektor erhalten. Nunmehr wirkte er als Guardian des Erfurter Franziskanerklosters und Vikar der Sächs. Franziskanerprovinz. In dieser Eigenschaft hat er 1307 ein Kapitel in Erfurt abgehalten, auf dem man ihn vermutlich zum Kustos von Thüringen wählte. Am 7.4.1307 schloß er einen Vergleich zwischen dem Franziskanerkonvent und dem Rat von Mühlhausen. Jetzt hatte er Zeit und Muße zur wissenschaftlichen Arbeit. Vielleicht hat er damals auch während seiner kanonistischen Studien vorübergehend eine gewisse Zeit in einem ital. Kloster zugebracht. J. hat nach 1304 eine Beichtsumme, die „Summa confessorum“ (Summa de poenitentia, 1304-12) geschrieben, die bereits den 1298 erlassenen „Liber Sextus“ des Papstes Bonifaz VIII. berücksichtigte. Dieses Handbuch für Beichtväter bespricht die sieben Hauptsünden und den Dekalog, würdigt jedoch ebenfalls den Ablaß. Besonders ist J. von Bonaventura, Thomas von Aquin, dem Kanonisten Heinrich von Susa und seinem franziskanischen Mitbruder Wilhelm Duranti[s] beeinflußt. Wahrscheinlich schon 1285 und dann in erweiterter Form noch einmal nach 1304, aber vor 1317 hat er dann seine „Tabula iuris canonici et civilis“ (Tabula utriusque iuris) abgefaßt. Diese Rechtskonkordanz behandelte Legistik und Kanonistik und charakterisiert sich als|einer der literarischen Ansätze des deutschen gelehrten Rechtsschrifttums. Das theologische Hauptwerk J.s ist allerdings sein um 1300 entstandener Sentenzenkommentar, der lange aufgrund seiner Beeinflussung durch Bonaventura zu den „Abbreviationes Bonaventurae“ gezählt wurde. Handschriftlich sind noch der „Libellus in Britonem“ (Epitome vocabularii Britonis, 1309), eine Art biblisches Sachbuch, und die „Tabula originalium“, eine alphabetisch angelegte Sammlung von Väterstellen, überliefert. J. zählt zu den glänzendsten Gestalten der kirchlichen Wissenschaft des späten 13. Jahrhunderts.

  • Literatur

    ADB 14;
    J. F. v. Schulte, Die Gesch. d. Qu. u. Lit. d. Canon. Rechts II, 1877, S. 385 ff.;
    F. Doelle, J. v. E., ein Summist aus d. Franziskanerorden um d. Wende d. 13. Jh.s, in: Zs. f. KG 31, 1910;
    B. Kurtscheid, Die Tabula utriusque iuris d. J. v. E., in: Franziskan. Stud. 1, 1914;
    V. Heynck, Stud. zu J. v. E., ebd. 40, 1958;
    B. Kurtscheid, De studio juris canonici in Ordine fratrum Minorum saeculo XIII, in: Antonianum 2, 1927;
    F. M. Delorme, Questions de Jean d'Erfurt et de Roger Marston, in: Studi Francescani 31, 1934;
    F. Stegmüller, Rep. Commentariorum in Sententias Petri Lombardi, I, 1947, n. 444, S. 215 f.;
    P. Michaud-Quantin, Sommes de casuistique et manuels de confession au moyen âge (XII-XVI siècles), 1962, S. 54 f., 103, dazu F. Merzbacher, in: Theol. Lit. Ztg. 89, 1964, S. 277 f.;
    F. Wieacker, Privatrechtsgesch. d. Neuzeit, ²1967, S. 119 Anm. 64, S. 122, S. 171 Anm. 4.

  • Autor/in

    Friedrich Merzbacher
  • Zitierweise

    Merzbacher, Friedrich, "Johannes de Erfordia" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 548-549 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11855798X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Johannes de Erfordia, auch Alamannus, de Saxonia genannt. Mit diesen Namen werden von Trithemius an verschiedenen Stellen Schriftsteller citirt, über die dann bei späteren nicht minder verschiedene Angaben sich finden, was darauf beruht, daß Niemand vor mir die unter diesen Namen in Handschriften vorkommenden Werke wirklich untersucht hat. Es kann als sicher angenommen werden, daß ein deutscher Minorit, der wol zuletzt in Erfurt lebte, und in den Handschriften obige Namen führt, nach seinen Schriften am Ende des 13. und im Anfange des 14. Jahrhunderts lebte, zwei Werke hinterließ. Das erste ist eine „Tabula juris canonici et civilis“, zwischen 1310 und 1317 vielleicht in Italien gemacht, mit dem Anfange quoniam, sicut dicitur XII. qu. 2 (auch quoniam, sicut scriptum est cet.), alphabetisch, eine aus den älteren Schriftstellern bis auf Johannes Andreae und Johannes Monachus geschöpfte sehr umfassende bequeme Darstellung des Rechts mit der Absicht, den Theologen in der Praxis zur Hand zu gehen. Ein zweites Werk, „Summacasuum“, anfangend „rogatus a fratribus quod eis formulam de confessonibus audiendis traderem“, handelt in 8 Theilen über die verschiedenen Sünden und Gebote, in der die rechtliche Seite stark hervortritt; sie fällt vor die erstere.

    • Literatur

      Ueber alle Punkte meine Gesch. der Quellen u. Litter. II. 385 ff.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Johannes de Erfordia" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 454-455 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11855798X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA