Lebensdaten
1792 – 1860
Geburtsort
Tübingen
Sterbeort
Stuttgart
Beruf/Funktion
württembergischer Minister
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 11728257X | OGND | VIAF: 16679348
Namensvarianten
  • Schlayer, Johann (bis 1834)
  • Schlayer, Johannes von
  • Schlayer, Johann (bis 1834)
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Schlayer, Johannes von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11728257X.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann Michael S. (1761-1827), Bäckermeister, Univ.kastenknecht in T., S d. Johann Michael, Bäcker in T., u. d. Marie Johanne Betz (* 1729);
    M Johanna Elisabeth (1764–1837), T d. Johannes Wezel, Metzger in T.;
    B Johann Friedrich S. (1787-1859), Bäckerobermeister, Gde.rat in T., Johann Jakob S. (1805-56), Gründer d. Lederfabrik Johann Jakob Schlayer in Reutlingen;
    Stuttgart 1825 Auguste (1808–80), T d. Wilhelm Friedrich Ostertag (1768–1845), Pfarrer in Wolfenhausen, zuletzt in Aich (Württ.), u. d. Elisabeth Marie Lebret (Le Bret) (1774–1839);
    Gvm d. Ehefrau Johann Friedrich Lebret (Le Bret) (1732–1807), Prof. d. ev. Theol., Kanzler d. Hohen Karlsschule in St., seit 1785 d. Univ. in T., Hist., Oberbibl., Konsistorialrat (s. ADB 18);
    2 S Gustav Adolf (1828–81), Dr. iur., Hugo (1838–83, württ. Adel 1878), k. k. Oberstlt. i. G., Lehrer an d. Kriegsschule, Prof. an d. k. k. oriental. Ak., 2 T u. a. Thusnelde (1835–1906, Albert Fleischhauer, 1831–84, Verlagsbuchhändler in Reutlingen u. St.;
    N Carl S. (1838-82), Lederfabr. in Reutlingen;
    N d. Ehefrau Ludwig Reyscher (1802–80), Prof. d. Rechte an d. Univ. in T., Hg. d. „Slg. d. Württ. Gesetze“, Vf. v. „Das ges. Württ. Privatrecht“ (s. NDB 21), Theodor Eisenlohr (1805–69), Rektor d. Seminars in Nürtingen (s. NDB IV);
    E Hugo Fleischhauer (1863–1930), Oberlandesger.rat in St.;
    Gr-N Carl Robert S. (1875-1937), Prof. d. Med. an d. Univ. in Berlin, Chefarzt d. Augustahospitals ebd., Mithg. d. Zs. f. Urol. (s. Wi. 1935).

  • Biographie

    Nach der Lateinschule begann S. 1806 eine Schreiberlehre und im selben Jahr in Tübingen ein philosophisch-kameralistisches Studium, wechselte aber 1810 zum Jurastudium, das er 1814 abschloß. Gefördert vom Universitätskurator Karl August Frhr. v. Wangenheim (1773–1850) und eng befreundet mit Friedrich List (1789–1846), wurde S., seit 1816 im Dienst der Stuttgarter Innen Verwaltung, 1817 zum Kanzleidirektor des Innen- und Kultministeriums ernannt. 1825-31 gehörte er der II. Kammer des Landtags an, wo er 1828 entscheidend an der Durchsetzung des „Gesetzes über die öffentlichen Verhältnisse der israelit. Glaubensgenossen“ vom 25.4.1828 beteiligt war. 1832 im Rang eines Staatsrats provisorischer Leiter der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, wurde er 1834 zum Geh. Rat und 1839 zum Staatsminister ernannt. S. erlangte de facto die Position eines in der württ. Verfassung nicht vorgesehenen „Premierministers“. Seine Abgeordneten- und Amtszeit ist gekennzeichnet von einer strikten Verteidigung des „persönlichen Regiments“ Kg. Wilhelms I. gegenüber dem Landtag. Gegenüber der kath. Kirche betonte er den Vorrang der staatlichen Schulaufsicht und erwarb sich weitreichende Verdienste um den Ausbau der Realschulen. Im Vorfeld der Revolution von 1848 suchte der machtbewußte Minister u. a. mit einer Liberalisierung des Wahlrechts den revolutionären Impetus zu schwächen, fand aber beim König und beim Geh. Rat keinen Rückhalt. Am 6.3.1848 verlor er seine Macht an das „Märzministerium“ |Friedrich Römers. Am 28.10.1849 wiederum zum Innenminister ernannt („Oktoberministerium“), suchte S. die Aktivitäten der drei Landesversammlungen zu unterlaufen, indem er im Dez. 1849 einen eigenen Entwurf zur Zusammensetzung der Ständeversammlung vorlegte, die im wesentlichen die Grundgedanken der Verfassungsreform von 1906 vorwegnahm. Am 2.7.1850 trat S. zurück. Eine Fortsetzung seiner politischen Laufbahn als Abgeordneter gelang zunächst nicht; erst 1856 folgte er Karl August Fetzer (1809–85) in der II. Kammer nach, wo er die feudale Reaktion des Ministeriums von Linden bekämpfte.

  • Auszeichnungen

    Komturkreuz d. württ. Kronordens (1834);
    1837 Rr.kreuz d. Friedrichsordens (1837);
    Dr. iur. h. c. (Tübingen 1841).

  • Literatur

    ADB 31;
    G. Bacherer, in: Salon dt. Zeitgenossen I, 1838, S. 1-92;
    Schwäb. Kronik Nr. 34 u. 35 v. 10. u. 11.2.1861;
    A. E. Adam, Ein Jh. Württ. Vfg., 1919;
    B. Mann, Die Württemberger u. d. dt. NV, 1975;
    F. Mögle-Hofacker, Zur Entwicklung d. Parlamentarismus in Württ., 1987;
    H. Brandt, Parlamentarismus in Württ., 1987;
    Biogr. Hdb. Württ. LT (P);
    T. Blattner, Der Ausbau d. württ. Realschulwesens unter d. Innen- u. Kultusmin. J. v. S. (1835-1848), Diss. Tübingen 2003;
    zur Fam.:
    Geneal. Tb. d. Adeligen Häuser 8, 1883, S. 476 f.;
    Dt.GB 34, 1921, S. 305 u. 356-58.

  • Autor/in

    Frank Raberg
  • Zitierweise

    Raberg, Frank, "Schlayer, Johannes von" in: Neue Deutsche Biographie 23 (2007), S. 30-31 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11728257X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Schlayer: Johannes (v.) S. ist als Sohn des Bäckerobermeisters und Universitätskastenverwalters am 11. März 1792 in Tübingen geboren. Seine ungewöhnlichen Gaben veranlaßten den Vater, ihn im 14. Jahre das Schreibereifach erlernen und bald darauf als Studenten der Philosophie und der Cameralwissenschaft einschreiben zu lassen. 1810 ging er zum Studium der Rechtswissenschaft über. Von besonderer Bedeutung für ihn war, daß er nach|Abschluß seiner Studien in persönlichem Verkehr mit seinem früheren Lehrer Malblanc durch häufiges Zwiegespräch seine Anschauungen klar gestaltete und große Schlagfertigkeit im Reden gewann. 1816 bekam er eine Anstellung als Verwalter und Cassierer von Universitätsinstituten; in demselben Jahre wurde er durch den Freiherrn v. Wangenheim, der ihn schätzen gelernt hatte, als Secretär in das Cultusministerium berufen. Schon 1817 wurde er Kanzleidirector in den vereinigten Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens, 1822 Regierungs-, 1824 Oberregierungsrath; den Antrag, eine Professur für Staatswissenschaft in Tübingen zu übernehmen, lehnte er ab. 1826 wählte ihn seine Vaterstadt zum Landtagsabgeordneten und er fand Gelegenheit, durch Bearbeitung der Motive zum Israelitengesetz, durch den Commissionsbericht zum Bürgerrechtsgesetz seine außerordentliche Arbeitskraft und seinen praktischen Scharfsinn zu bethätigen. Daß er auch sich nicht scheute, herrschenden Anschauungen entgegen zu treten, bewies sein 1830 gestellter Antrag, der evangelischen Kirche statt der verlangten Ausscheidung des Kirchenvermögens eine ihr vortheilhaftere Grundrente zu gewähren. Nachdem S. 1831 ein den Bedürfnissen der Universität entgegenkommendes revidirtes Statut durchgeführt hatte, wurde ihm 1832 zunächst vorläufig das Ministerium des Innern und des Cultus mit dem Titel eines Staatsraths übertragen; 1834 wurde er zum Geheimrath ernannt, 1839 endgültig zum Minister. Seine Thätigkeit wird namentlich durch das revidirte Bürgerrechtsgesetz von 1833, die Gewerbeordnung und das Volksschulgesetz von 1836, die freilich erst später zum Vollzug gelangten Ablösungsgesetze aus demselben Jahre, das Polizeistrafgesetz von 1839 gekennzeichnet. Er war es aber auch, welcher durchsetzte, daß die einst wegen Hochverraths zur Festung verurtheilten, jedoch begnadigten Abgeordneten Wagner, Kübel, Rödinger, Tafel 1833 aus der Kammer ausgeschlossen wurden; er war es, der die letztere wegen der Weigerung, den Pfizerischen Antrag gegen die Bundesbeschlüsse vom 28. Juni 1832 (s. A. D. B. XXV, 673) mit verdientem Unwillen zu verwerfen, auflöste. Die strenge Aufsicht, die er über seine Beamten führte, aber auch seine rücksichtslose Gerechtigkeit, sein Bestreben, tüchtige Kräfte ohne Ansehung des Parteistandpunktes für sein Ministerium zu gewinnen, bewirkte, daß er vielfach unbeliebt, aber allgemein geachtet war. Eine seiner bedeutendsten Leistungen in der Kammer war 1842 sein Kampf gegen den Antrag des Landesbischofs, der unter der Form einer Beförderung des kirchlichen Friedens die äußersten Ansprüche der Kirche gegenüber der Staatsgewalt erhob; einen, wenn auch Niemand ganz befriedigenden Ausweg ergriff er in der Sache des Aesthetikers Bischer, der 1844 wegen seiner Tübinger Antrittsrede heftig angefeindet worden war: S. rieth ihm, im Dienste der Wahrheit und im eigenen Interesse seine Rede drucken zu lassen, und suchte, durch vorläufige Untersagung der Lehrthätigkeit Vischer's die Gemüther zu beruhigen. Als die Bewegung des Jahres 1848 herankam, zog sich S., der streng constitutionelle, aber büreaukratische Minister zurück, übernahm jedoch im October 1849 nach Rücktritt des Märzministeriums noch einmal die Leitung, um eine Verständigung zwischen Regierung und Landesversammlung über die Verfassungsdurchsicht herbeizuführen. Das Scheitern derselben führte am 22. December zur Auflösung der Versammlung, und als S. die neuberufene nicht ohne weiteres wieder heimschicken wollte, erhielt er am 2. Juli 1850 seine Entlassung. An seine Stelle trat das Ministerium Linden. 1855 wurde er wieder in den Landtag gewählt und trat jetzt den reactionären Bestrebungen der Regierung entgegen; namentlich in der Frage des Concordats wahrte er entschieden die Rechte der Volksvertretung. Seit 1857 leidend, starb er am 3. Januar 1860, ein ausgezeichneter Jurist, ein geschäftskundiger, beredter, aber heftiger Mann, dessen Einfluß auf die innere Entwicklung Württembergs ein großer gewesen ist.

    • Literatur

      Schwäbische Chronik von 1860, Nr. 34 u. 35. — Unsere Zeit, 1860, S. 144. —
      Reyscher, Erinnerungen. —
      Bacherer, Salon deutscher Zeitgenossen, 1838. — v. Treitschke, Deutsche Geschichte IV, 288 ff.

  • Autor/in

    Eugen Schneider.
  • Zitierweise

    Schneider, Eugen, "Schlayer, Johannes von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 31 (1890), S. 348-350 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11728257X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA