Dates of Life
1803 – 1873
Place of birth
Mehringen bei Hoya
Place of death
Berlin
Occupation
Rechtshistoriker
Religious Denomination
evangelisch
Authority Data
GND: 116671955 | OGND | VIAF: 27364650
Alternate Names
  • Rudorff, Adolph August Friedrich
  • Rudorff, Adolf Friedrich
  • Rudorff, Adolph August Friedrich
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Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Rudorff, Adolf Friedrich, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116671955.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Friedrich August (1768–1835), aus Zeven, S d. Friedrich Ludwig (1726–95), aus Springe, Advokat in Hannover, u. d. Melusine de Launay;
    M Christina Elisabeth (1778–1843), aus Bremen, T d. Christian Eduard Heldberg (1739–95), Arzt in M., u. d. Friederike Dorothea Elisabeth Wiering (1733–1815);
    – ⚭ Elisabeth (Betty) (1808–87), T d. Carl Pistor (1778–1847), Instrumentenbauer u. Feinmechaniker, Postrat in B. (s. NDB 21*), u. d. Charlotte Hensler (1776–1850);
    1 S Ernst (1840–1916, Gertrud, 1853–1937, T d. Bildhauers Ernst Rietschel, 1804–61, s. NDB 21), Komp., Pianist, seit 1869 Prof. an d. Musikhochschule in Berlin, Mitgl. d. Preuß. Ak. d. Künste, 1904 Mitgründer d. „Dt. Bund Heimatschutz“, betrieb mit seiner T Elisabeth u. a. die Ausweisung weiter Teile des Ith im Weserbergland als Naturschutzgebiet (heute Saubrink/Oberberg), Dr. h. c. (s. L); Stief-V d. Ehefrau Johann Friedrich Reichardt (1752–1814), Komp., Hofkapellmeister, Schriftst. (s. NDB 21);
    E Elisabeth (1879–1963), Heimat- u. Naturschützerin in Berlin, seit etwa 1943 vorwiegend auf d. Knabenburg b. Lauenstein, Ernst-Rudorff-Plakette d. Gauheimatwerkes Südhannover-Braunschweig 1943.

  • Biographical Presentation

    R. studierte seit 1820 Rechtswissenschaften in Göttingen bei Georg Julius Ribbentrop und Karl Friedrich Eichhorn sowie seit 1823 in Berlin bei Friedrich Carl v. Savigny (1779–1861). Mit dessen Förderung habilitierte er sich 1825 in Berlin und wurde hier 1829 ao., 1833 o. Professor (1857 Rektor). R. zeigte sich früh (Diss. de lege Cincia, 1825) von Savigny beeinflußt. Dessen Methodenprogramm im „Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ von 1814, das auf eine Reinigung des Rechtsstoffs durch ein wissenschaftliches Erkennen der systematischen und historischen Natur gerade des geltenden Rechts abzielte, bestimmte in der Folgezeit jedoch nur kurz R.s Forschungsschwerpunkte (Recht d. Vormundschaft, 1832–34). Die Neigung zu röm. Rechtsgeschichte und zeitgenössischer Philologie rückte stattdessen die Antike ins Zentrum seiner Forschungen. In den Schulstreitigkeiten der 1830er und 1840er Jahre wurde R. so zu einem Hauptvertreter des „antiquarischen“ Flügels der Schüler Savignys. Vor allem in der Quellengeschichte erwarb sich R. durch seine Sorgfalt und seinen Fleiß die Bewunderung seiner Zeitgenossen. Seine „römische Rechtsgeschichte“ (1857-59) blieb trotz ihrer, besonders von Rudolf v. Jhering kritisierten unübersichtlichen Systematik bis in die 1880er Jahre wegen ihrer Genauigkeit und Forschungstiefe hochgeachtet. Seine Bearbeitung der Schriften der röm. Agrimensoren beschäftigt bis heute die Forschung.

    Als Mitherausgeber und Autor der Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft (u. ihrer Nachfolger) sowie als kritisch begleitender Herausgeber der Werke Georg F. Puchtas (1798–1846) und Savignys, die ihm ihren fachwissenschaftlichen Nachlaß anvertraut hatten, übte er bis zu seinem Tod entscheidenden Einfluß auf die weitere Ausbildung der „historischen Rechtsschule“ aus. Seine begleitenden Kommentare zu Puchta und Savigny stellen bis heute eine unverzichtbare Materialsammlung für die Forschung dar. R. hatte, zumindest anfangs, großen Lehrerfolg (1832 Honorarmaximum d. Univ.).|

  • Awards

    Geh. JR (1852);
    Mitgl. d. Preuß. Ak. d. Wiss. (1860).

  • Works

    Weitere W Die gromat. Institutionen in d. Schrr. d. röm. Feldmesser, 2 Bde., 1852 (mit Mommsen, Blume u. Lachmann, Neudr. 1967;
    hierzu L. Capogrossi Colognesi u. L. Toneatto in: O. Behrends u. L. Capogrossi Colognesi, Die röm. Feldmeßkunst, 1992);
    F. C. v. Savigny, in: Zs. f. Rechtsgesch. 2, 1863, S. 2-68;
    De jurisdictione Edictum, 1869;
    Hg.:
    G. F. Puchta, Pandekten, ⁴1847– 111871;
    ders., Cursus d. Institutionen, I, ³1850, II, ²1846, III, 1850– ⁷1871 bzw. ⁶1871;
    ders., Vorlesungen üb. d. heutige röm. Recht, 1847, ⁶1873/74;
    ders., Kl. civilist. Schrr., 1851;
    F. C. v. Savigny. Das Recht d. Besitzes, ⁷1865;
    Mithg.:
    Zs. f. geschichtl. Rechtswiss., 1839-50;
    Zs. f. Rechtsgesch., 1861-73;
    |

  • Archival Ressources

    Nachlaß teilw. vernichtet, Reste privat.

  • Literature

    ADB 29;
    A. Brinz, in: Krit. Vj.schr. 15, 1873, S. 321-38 (W-Verz.);
    Ernst Rudorff, Aus d. Tagen d. Romantik, Bildnis e. dt. Fam., aus d. Nachlaß hg. v. Elisabeth Rudorff, 1938 (P);
    Stintzing-Landsberg;
    E. Heymann, in: DJZ 1910, Sp. 1136 f. (P);
    Allg. Hann. Biogr., Bd. 3;
    W. Hartkopf, Die Berliner Ak. d. Wiss., Ihre Mitgll. u. Preisträger 1700-1990, 1992;
    H.-P. Haferkamp, Georg Friedrich Puchta u. d. „Begriffsjurisprudenz“, 2004, T. 1, Kap. 1;
    zu Ernst:
    A. Knaut, Zurück zur Natur! Die Wurzeln d. Ökologiebewegung, 1993, bes. S. 27-39;
    DBJ II, Tl.;
    MGG: Niedersächs. Lb. III, 1957;
    New Grove.

  • Author

    Hans-Peter Haferkamp
  • Citation

    Haferkamp, Hans-Peter, "Rudorff, Adolf Friedrich" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 203-204 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116671955.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Rudolff: Adolf Friedrich R., namhafter Rechtsgelehrter, wurde geboren im Hannoverschen am 21. März 1803, bezog 1820 die Universität Göttingen, wurde durch die Vorträge seines noch später stets von ihm hochgeschätzten Lehrers Ribbentrop zugleich der Rechtswissenschaft und der historischen Schule innerhalb derselben gewonnen, hörte dort auch noch Eichhorn, begab sich dann aber 1823 zu weiterem Studium direct unter v. Savigny nach Berlin. Hier fand er bei letzterem sofort entgegenkommendste Aufnahme und schloß sich ihm auf das innigste an, ein Verhältniß, welches für das Leben und über das Leben des älteren Theiles hinaus fortbestehen sollte. Begünstigt wurde die Pflege desselben dadurch, daß Rudorff's ganze weitere Laufbahn sich in Berlin abgespielt hat; am 26. April 1825 daselbst habilitirt, wurde er ebenda am 3. August 1829 zum außerordentlichen und am 17. Sept. 1833 zum ordentlichen Professor ernannt und ist in dieser Stellung bis zu Ende geblieben. Seit 1860 war er Mitglied der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften; in seinen letzten Jahren nöthigte ihn Krankheit seine Lehrthätigkeit zu beschränken, so daß ihm schon bei Lebzeiten in der Person von Dernburg ein Nachfolger berufen werden mußte; gestorben ist er am 14. Februar 1873. — R. vertritt die unmittelbar an v. Savigny anschließende historische Schule nach der rechtsgeschichtlichen, wie Puchta nach der dogmatischen Seite hin; in Puchta und R. fließen die beiden mächtigen Strömungen, welchen gemeinsame Quelle gewesen zu sein das Wahrzeichen und Vorrecht des Meisters bildet, getrennt weiter. Dabei war freilich Puchta auf seinem Gebiete entschieden der auch in Grund- und Principienfragen origineller, unabhängiger denkende Theil; R. ist durchweg mehr der Nachfolger geblieben, welcher mit emsiger Einzelarbeit den Plan des vorangegangenen Meisters durcharbeitet. Innerhalb seiner Provinz, der Rechtsgeschichte, hat er sich wieder wesentlich bloß mit der rein römischen befaßt; wenn er schon hin und wieder auch auf diejenige des Mittelalters übergeht, so sind es doch hier wie in der eigentlichen Dogmatik stets nur gelegentliche Ausflüge, um welche es sich bei ihm handelt. Die Lücke, welche sich zwischen Rechtsgeschichte und Wissenschaft des gemeinen Rechts durch diese Vernachlässigung der mittelalterlichen Uebergänge gebildet hat und welche vielfach mehr, als man glaubt, mit der oft beklagten Kluft zwischen Theorie und Praxis unseres Rechts zusammenfällt, ist mit darauf zurückzuführen, daß sich für diese dritte Seite der von v. Savigny angebahnten Thätigkeit kein Specialist im Range Puchta's oder Rudorff's diesen zur Seite gestellt hat. Auf dem von ihm gepflegten Gebiet der gelehrten rein römischen Rechtsgeschichte nun hat R. höchst bedeutendes nach allen Seiten hin mit unendlicher Kenntniß der Einzelheiten, weitgehender Beherrschung des klassischen Studienapparates, stets regem Forschungseifer und gewaltiger Arbeitskraft geleistet. Achtung gebietend ist allein schon die Reihe seiner, sämmtlich ihren Gegenstand wesentlich fördernden Aufsätze, wie sie seit 1828 in fast jedem Bande der Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, an deren Redaction er seit 1839 mit betheiligt war —, sodann in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte, an deren Spitze er als Redakteur von vornherein stand, — endlich in den Publicationen der Akademie der Wissenschaften erschienen sind; von ihnen sei nur der classisch klare und klärende über die Litiscrescenz namentlich aufgeführt, da sie sonst eben alle genannt werden müßten. In diesen kurzen Arbeiten treten die Vorzüge Rudorff's am schärfsten hervor, weil ihr Glanz hier am wenigsten getrübt wird durch die seinen umfangreicheren Büchern leider unleugbar anhaftenden Mängel der absoluten Verkehrtheit der Systematik und Ordnungslosigkeit; ein viel verschrieenes Beispiel eigenartiger Verwirrung bildet so vor allem seine sonst durch die Fülle der Einzelheiten, ebenso wie durch die Beherrschung des Ganzen so vortreffliche und einzig dastehende, lange ohne jede auch nur entfernt ebenbürtige Nebenbuhlerin gebliebene „Römische Rechtsgeschichte“ 1857—1859. Diesem umfassenden Werke waren außer der Erstlingsschrift de lege Cincia (1825) noch die höchst verdienstvollen und für diese Lehre wesentlichen Untersuchungen über das Recht der Vormundschaft (1832—1834) vorangegangen; ihm folgt von großen, allein unternommenen Publicationen hauptsächlich noch 1869 ein Versuch der Restitution des Edictum perpetuum, welcher, abermals ein Monument der Erudition und Arbeitskraft, leider etwas mehr als behufs Erlangung sicherer Resultate dienlich freier Hypothesenbildung zuneigt. Zwischen diesen selbständigen Arbeiten hat R. sich in den Jahren 1848—1852 aufs emsigste an der von ihm, Lachmann, Blume und Mommsen besorgten Ausgabe der römischen Agrimensorenschriften betheiligt und für dieses Unternehmen die große Schlußabhandlung „Gromatische Institutionen“ (II, 229—464) geliefert; in derselben hat er für dieses infolge Eingreifens technischer und antiquarischer Fragen einzig schwierige Sondergebiet erst ein irgendwie sicheres Fundament für Juristen, Historiker und classische Philologen geschaffen. Rudorff's besondere Neigung zu philologischer Editionsthätigkeit in Verbindung mit der Unverdrossenheit des Schaffens, ließen ihn endlich ganz besonders geeignet erscheinen zur Herausgabe nachgelassener Werke; und da das große Zutrauen hinzukam, welches sein allseitig von den Zeitgenossen gerühmter edler Charakter, sowie seine gegen Freunde wahrhaft pietätvolle Gesinnung einflößten, so haben ihm sowohl v. Savigny wie Puchta ihren gesammten litterarischen Nachlaß anvertraut. Diesem Umstande verdanken wir die von ihm veranstaltete und mit Nachtragsnoten versehene 7. Ausgabe des Savigny’schen Besitzes, Wien 1865, sowie fast alle heute in unseren Händen befindlichen Arbeiten Puchta's, dessen kleine Schriften, Institutionen, Pandecten, Vorlesungen über heutiges Römisches Recht R. mit nie ermattendem Eifer, unter steter Weiterführung der Noten und sorgfältigster Vergleichung der Manuscripte des Autors, sowie der Hefte seiner Zuhörer, theilweise erst neu herausgegeben, alle aber in stets sich wiederholenden Auflagen besorgt hat. So hat uns schließlich der eine der Heiden Nachfolger des Meisters auch die Lebensarbeit des anderen, beide Ströme gewissermaßen wieder zusammenfassend, erhalten; war es R. doch bestimmt, Lehrer und Mitschüler lange zu überleben, als einsam gebliebener würdiger Vertreter der großen alten Zeit der Bildung neuer historisch-philologischer wie historisch-geistreicher Schulen zuzuschauen; daß er dabei schließlich nicht immer solchen modernen Standpunkt zu billigen oder gar sich ihm anzubequemen vermochte, ist leicht begreiflich; jedoch hat er durch die volle Anerkennung, welche er rückhaltslos z. B. Mommsen jederzeit gezollt hat, gezeigt, daß er den Fortschritt, wo er ihm gesichert entgegentrat, keineswegs verkannte und so durch sein Beispiel der Wissenschaft einen letzten wichtigen Dienst geleistet. — Rudorff's Lehrart wird, dem Charakter seiner Schriften entsprechend, als eine mehr in werthvolle Einzelheiten einführende, für den Vorgeschrittenen allseitig anregende, denn für den Anfänger anziehende, in den weiten Zügen übersichtliche geschildert. Eine außergewöhnliche musikalische Begabung, welche in seiner Familie fortblüht, hat seinem Leben zum erfreuenden Schmuck gereicht.

    • Literature

      Rivier, in der Revue de Législation ancienne et moderne, 1873, S. 199 fg. — Augsburger Allg. Zeitung, Jahrg. 1873, Nr. 52, Beilage, S. 785 (nach der Nat.-Zeitung). —
      Die k. Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin in ihrem Personalbestande seit ihrer Errichtung, Michaelis 1810 bis Michaelis 1885. — Die Zeitschrift für Rechtsgeschichte hat ihrem ersten Redacteur und getreuesten Mitarbeiter die Ehrenschuld eines ausführlicheren Nekrologes nicht abgetragen.

  • Author

    Ernst Landsberg.
  • Citation

    Landsberg, Ernst, "Rudorff, Adolf Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 29 (1889), S. 580-582 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116671955.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA