Dates of Life
1805 – 1867
Occupation
Jurist ; Kriminalist ; Professor
Religious Denomination
evangelisch?
Authority Data
GND: 115363149 | OGND | VIAF: 59813374
Alternate Names
  • Krug, August Otto
  • Krug
  • Krug, Aug. Otto
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

Inbound Links to this Person

Index (NDB/ADB)

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Krug, August Otto, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd115363149.html [01.05.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    Krug: August Otto K., hervorragender Kriminalist, wurde als Sohn des Professors Wilhelm Traugott K. (s. diesen Art.) am 18. März 1805 in Frankfurt a. d. O. geboren. Nach beendigtem Rechtsstudium prakticirte K. kurze Zeit in Leipzig als Advokat, wurde dann in den Schöppenstuhl daselbst berufen, dem er bis zur Auslösung desselben (1835) angehörte, dann Appellationsrath in Zwickau. In diesem Amte hatte er sich auch mit dem Strafrechte zu beschäftigen, während er bis dahin mehr civilrechtliche Studien unternommen hatte. Sehr bald sich auszeichnend, wurde K. 1845 als Rath in das Justizministerium berufen und mit vielen legislatorischen Arbeiten betraut. Als im J. 1848 eine Commission zur Abfassung eines Strafgesetzentwurfs bestellt wurde, trat K. in dieselbe, neben Dr. v. Langenn und Dr. Sieborat, ein, während später der Appellationsrath (jetzige Generalstaatsanwalt) Dr. Schwarze hinzutrat. Der Entwurf dieser Commission (vom J. 1850) wurde jedoch fallen gelassen; später wurden der Staatsminister Dr. v. Zschinsky, K. und Schwarze mit Prüfung eines neuen Entwurfes beauftragt, welcher unter dem 11. August 1855 als „Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen“ publicirt wurde. K. commentirte dieses Gesetz in seinem „Commentar zu dem Strafgesetzbuche für das, königreich Sachsen vom 11. August 1855 und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen“. Leipz. 1855, 2. Aufl. 1861—64. Es ist dies eine vortreffliche Arbeit, welche im letzten Theile eine Reihe selbständiger, sehr werthvoller Abhandlungen, z. B. über den Irrthum im Strafrechte enthält. Eine Taschenausgabe des Gesetzes gab er ebenfalls 1855 heraus. Schon vorher hatte er sich durch eine große Zahl tüchtiger Schriften großen Ruf erworben. Es gehören hierhin (außer seiner Doctordissertation „De cond. furtiva, selecta capita“, 1830) namentlich: „Lehre von der Compensation", 1833 — „Die bürgerliche Strafe als Bußzwang", 1836 — „Studien zur Vorbereitung einer gründlichen Auslegung und richtigen Anwendung des Kriminalgesetzbuches von 1838“, 1838 — „Ueber die Concurrenz der Verbrechen und insbesondere über den Begriff des fortgesetzten Verbrechens“, 1842 (wiederholt behandelt in „Zur Verständigung über die Concurrenztheorie des Strafgesetzbuches für Sachsen", 1857 — „Zur Lehre von dem fortgesetzten Verbrechen", 1857) — „Wie läßt sich die Mündlichkeit des Criminalprocesses mit Urkundlichkeit, Entscheidungsgründen und zweiter Instanz über die Thatfrage vereinigen?" 1847 — „Die Grundsätze der Gesetzauslegung“, 1848 — „Das Internationalrecht der Deutschen“, 1851 — „Ueber dolus und culpa, insbesondere über den Begriff der unbestimmten Absicht", 1854 — „Die Lehre vom Versuche der Verbrechen“, 1854 — „Die sächsischen Staatserträge zur Beförderung des Rechtsverkehrs mit dem Auslande“, 1856. Ein besonderes Verdienst erwarb er sich noch mit der Schrift: „Ideen zu einer gemeinsamen Strasgesetzgebung für Deutschland“, 1857, in welcher er, auf Verbrechen sich beschränkend, ein einheitliches deutsches Strafrecht als durchführbar darstellte. Leider verursachte die außerordentlich angestrengte Arbeitsamkeit eine Gehirnkrankheit, an welcher K. nach vierjährigen schweren Leiden am 17. April 1867 verschied. — Mit seinem Tode erlitt der Staat und die Wissenschaft einen gleich schweren Verlust. Er war ein sehr fein gebildeter Jurist, vornehmlich in rechtsphilosophischer Hinsicht und dabei ein milder, menschlich fühlender, wohlwollender Mann, ein lauterer, erprobter Charakter.

    • Literature

      Gütige Mittheilungen des Sohnes, Rechtsanwalt Konrad K. (Dresden) und des Mitarbeiters auf dem Gebiete der Gesetzgebung, Generalstaatsanwalt|Dr. F. O. v. Schwarze. — v. Wächter, Das kgl. sächsische u. thüringische Strafrecht. 1857, p. IX. S. 36, 38, 40, 52, 54 u. ö. —
      Heinze in Holtzen-dorff's Handb. des Strafrechts. I. 265; daselbst auch S. 107. —
      Berner. Strafgesetzgebung in Deutschland. 1867, S. 105, 306. 308. 310, 318. —
      Gerichtssaal, 1856. II. S. 54; 1857, S. 124; 1858. S. 79. —
      Goltdammer's Archiv IV. 151; VI. 142; VII. 569. —
      Mohl, I. 443. —
      Geßler. Ueber den Begriff und die Arten des Dolus, 1860. S. 112 u. ö. — v. Schwarze, Commentar z. Strafproceßordnung des Königr. Sachsen, 1855, I. S. 8 ff.

  • Author

    Teichmann.
  • Citation

    Teichmann, "Krug, August Otto" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 213-214 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd115363149.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA