Lebensdaten
vor 1302 – 1376
Sterbeort
Kassel
Beruf/Funktion
Landgraf von Hessen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 138743800 | OGND | VIAF: 90999392
Namensvarianten
  • Heinrich II. der Eiserne
  • Heinrich der Eiserne
  • Heinrich II. von Hessen
  • mehr

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen in der NDB Genealogie
Personen im NDB Artikel

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Heinrich II., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138743800.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Landgf. Otto v. H. ( 1328), S d. Landgf. Heinrich I. v. H. ( 1308, s. NDB VIII);
    M Adelheid ( 1338/39), T d. Gf. Otto III. v. Ravensberg ( 1306) u. d. Gfn. Hedwig zur Lippe ( 1271);
    B Otto (1301–61), EB v. Magdeburg (seit 1327), Ludwig ( 1345), Herr zu Grebenstein, Hermann ( 1368/70), Herr zu Nordeck u. Grebenstein;
    - vor 25.9.1320 Elisabeth (1306–67), T d. Mgf. Friedrich I. v. Meißen ( 1323, s. NDB V);
    1 S, 4 T, u. a. Otto d. Schütz (* spätestens 1322, 1366), Adelheid (1323/24-71, 1341 Kg. Kasimir III. v. Polen, 1370), Elisabeth ( 1390, 1339 Hzg. Ernst v. Braunschweig-Lüneburg, 1305–67);
    N Landgf. Hermann II. v. H. ( 1413, s. NDB VIII);
    E Hzg. Otto v. Braunschweig-Lüneburg ( 1394).

  • Biographie

    Die Regierungszeit H.s ist erfüllt von Kämpfen mit dem Erzstift Mainz um dessen Lehen und um die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen sowie mit zahlreichen anderen inneren und äußeren Feinden um Erweiterung und innere Festigung des jungen Territoriums, dessen Landesteile Niederhessen um Kassel und Oberhessen um Marburg und Gießen durch die Grafschaft Ziegenhain und zahlreiche mainzische Besitzungen getrennt waren. Seit 1320 Mitregent, unterstützte er seinen Vater im Kampfe gegen EB Matthias von Mainz, den er in der Schlacht bei Wetzlar 1328 besiegte. Noch im Todesjahr des Vaters starb auch EB Matthias. Mit dessen Nachfolger, dem Verweser des Erzstifts, EB Balduin von Trier, kam es zu einem friedlichen Nebeneinander. Gleichzeitig sicherte sich H. durch eine Erbeinung mit seinem Schwager Landgraf Friedrich I. von Thüringen (1329) ab; Kaiser Ludwig IV. untersagte sie allerdings in der Hoffnung, Thüringen nach dem Aussterben der Wettiner in eigene Hand zu nehmen. Gemeinsam mit beiden Fürsten eroberte H. 1336 die Burg Treffurt an der Werra; sie wurde fortan als Ganerbschaft von Hessen, Mainz und Thüringen gemeinsam verwaltet. Mit EB Heinrich III. von Virneburg, an den 1338 Balduin die Verwaltung des Erzstifts abgeben mußte, schloß H. noch im gleichen Jahre einen 3jährigen Frieden, doch kam es bald zu Streitigkeiten, und 1344 verbanden sich H., Landgraf Friedrich von Thüringen und die Pfalzgrafen Ruprecht der Ältere und Ruprecht der Jüngere auf 4 Jahre zum Kriege gegen Mainz. H. kam zustatten, daß EB Heinrich, der auf Seiten Kaiser Ludwigs IV. stand, von Papst Clemens VI. 1346 abgesetzt wurde und Graf Gerlach von Nassau den Mainzer Erzstuhl übernahm. Gerlach sagte ihm im Vertrage vom 1.5.1347 die Erfüllung seiner Forderungen zu, so vor allem die Belehnung mit mainzischem Besitz in Hessen und die Einschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit. Dem EB Heinrich fügte der Landgraf im Mai 1347 bei Gudensberg eine schwere Niederlage zu, die dessen Stellung auch gegenüber seinem Rivalen Gerlach schwer erschütterte. Nach Heinrichs von Virneburg Tode (1353) erfüllte EB Gerlach sein Versprechen, indem er H. mit den mainzischen Lehen in Hessen belehnte, auf den Reinhardswald nördlich Kassel verzichtete und verbot, daß landgräfliche Untertanen wegen weltlicher Sachen vor geistliche Gerichte gefordert würden. Damit hatte das Haus Brabant sich endgültig in Hessen durchgesetzt. Unter wohlwollender Duldung durch den Erzbischof konnte H. in der Folgezeit eine ganze Anzahl territorialer Neuerwerbungen machen.

    Nach Kaiser Ludwigs IV. Tode schloß H. sich Karl IV. an. Zwar mußte er vor diesem in seinen Ansprüchen auf das Erbe der älteren Linie des Hauses Brabant, die 1355 mit Herzog Johann III. von Lothringen, Brabant und Limburg ausgestorben war, zurückweichen, erlangte aber mit dem ihm 1355 verliehenen „ius de non evocando“, das im folgenden Jahre den Kurfürsten in der Goldenen Bulle verbrieft wurde, die volle Gerichtsbarkeit, ein für die innere Entwicklung Hessens wichtiges Recht.

    H. hatte am Beginn seiner Regierung die jüngeren Brüder Ludwig und Hermann mit Besitz und Einkünften abgefunden, während sein Bruder Otto als Erzbischof von Magdeburg auf sein Erbe verzichtete. H., von seinem einzigen Sohn Otto genannt der Schütz zunehmend militärisch und politisch unterstützt, wurde durch dessen plötzlichen Tod schwer getroffen. Darauf bestimmte er seinen Neffen Hermann zum Nachfolger und nahm ihn zum Mitregenten an. Gegen die Maßnahme H.s schloß sich der Enkel, Herzog Otto der Quade von Braunschweig, mit dem hessischen Ritterbund der Sterner zusammen, einer allgemeinen Aufstandsbewegung des hessischen Adels, der sich von dem erstarkenden Landesherrn zunehmend bedrängt fühlte und sich mit zahlreichen äußeren Gegnern H.s verbündete. In dieser äußerst bedrohlichen Lage schloß H. mit den Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen aus dem Hause Wettin eine Erbverbrüderung (1373), die wechselseitig den Anfall der Länder beim Fehlen männlicher Erben vorsah und gegenseitige Hilfe zusicherte. Kaiser Karl IV. bestätigte die Erbeinung; indem er Landgraf Hermann mit der ganzen Landgrafschaft belehnte, wurde diese endgültig den anderen Reichsfürstentümern gleichgestellt. Die Erbverbrüderung mit Meißen (später Sachsen) ist bis 1614 immer wieder erneuert worden. Der Sternerbund wurde 1373 bei Wetzlar geschlagen und zerfiel im folgenden Jahre. Mit Herzog Otto von Braunschweig schloß H. 1374 Frieden. In dem zwischen Graf Adolf von Nassau und Markgraf Ludwig von Meißen entbrannten Streit um den Erzstuhl Mainz trat H. auf die Seite des letzteren, einigte sich aber, da sich dieser nicht durchzusetzen vermochte, mit Adolf (April 1376). Um die Kriegskosten aufzubringen, hatten die Landgrafen hohe Steuern ausgeschrieben. Die niederhessischen Städte schlossen sich im Todesjahr H.s deswegen gegen sie zusammen. Im ganzen gesehen, war die Regierung H.s die Zeit des Ausbaus und der Festigung des hessischen Territoriums. Ausdruck seiner Politik war auch|die 1364 erfolgte Gründung des Martinsstiftes in Kassel. Hier bot sich künftig die Möglichkeit, zu einem eigenen, von Mainz unabhängigen kirchlichen Mittelpunkt für Hessen zu kommen. Bei seinem Tode hinterließ H. die Landgrafschaft seinem Neffen Hermann, der ihm nun ohne Schwierigkeiten nachfolgen konnte.

  • Literatur

    s. Heinrich III. v. Hessen.

  • Autor/in

    Walter Heinemeyer
  • Zitierweise

    Heinemeyer, Walter, "Heinrich II." in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 356-358 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138743800.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich II., genannt der Eiserne, Landgraf von Hessen, ältester Sohn des Landgrafen Otto I. und der Gräfin Adelheid von Ravensberg, wurde um 1298 geboren. Nach dem Tode seines Vaters (17. Jan. 1328), dem er in dessen letzten Lebensjahren, namentlich im Kriege mit Erzbischof Matthias von Mainz, kräftig zur Seite gestanden hatte, übernahm er allein die Regierung und fand seine beiden jüngeren Brüder Ludwig und Hermann nach längerem Streit jeden mit einem kleinen Gebietstheil und einer Jahresrente ab, während sein dritter Bruder, Otto, Erzbischof von Magdeburg, in seiner hohen Stellung auf die väterliche Erbschaft leicht verzichten konnte. Acht Monate nach Landgraf Otto starb auch dessen Gegner, der Mainzer Erzbischof Matthias, und H. benutzte diesen Umstand, um sich mit dem zum Stiftsverweser gewählten Erzbischof Balduin von Trier zur Beilegung der bisherigen Streitigkeiten zu vereinigen. Mit seinem Schwager Friedrich dem Ernsthaften, Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, verabredete er eine Erbeinung, nach welcher die Lande des zuerst aussterbenden beider Fürstenhäuser an das überlebende fallen sollten (1329). Allein Kaiser Ludwig der Baier versagte dem Vertrage seine Zustimmung. 1335 finden wir den Landgrafen in Fehde mit Braunschweig; er entsetzte die Burg Eberstein und belagerte die Stadt Eimbeck. Vereint mit Balduin, dem Verweser des Erzstiftes Mainz und dem Markgrafen von Meißen, bekämpfte er um dieselbe Zeit die räuberischen Herren von Treffurt und eroberte deren Stammburg, die fortan in gemeinschaftlichem Besitze der drei Verbündeten blieb. Dazu erwarb er später die Herrschaft Spangenberg durch Kauf. Nachdem Erzbischof Balduin von Trier die Verwaltung des Mainzer Bisthums dem vom Papste zum Erzbischof ernannten Heinrich von Virneburg hatte überlassen müssen, schloß H. mit letzterem ein Friedensbündniß auf vier Jahre (Februar 1338). Bald aber trübte sich das friedliche Verhältniß zwischen beiden Fürsten, und der Erzbischof nahm in den Streitigkeiten des Landgrafen mit seinen beiden jüngeren Brüdern sich dieser an. Im September 1344 verband sich H. im Kloster Arnsburg mit Ruprecht dem älteren und Ruprecht dem jüngeren, Pfalzgrafen bei Rhein, und mit Friedrich, Markgrafen von Meißen, zum Kriege gegen Mainz und sicherte sich auch die Hülfe der Grafen Johann und Gottfried von Ziegenhain. Ein Schiedsspruch, welchen im April 1346 der Abt von Fulda zwischen Hessen und Mainz erließ, lehrt die Streitpunkte näher kennen. Der Landgraf beschwerte sich namentlich über Besitzstörung im Reinhardswald und in der Zapfenburg (Sababurg), sowie über Ziehung weltlicher Prozesse vor die geistlichen Gerichte und über unrechtmäßige Besteuerung der hessischen Klöster. Der Erzbischof dagegen klagte über Befestigung des Städtchens Kirchhain, über Erbauung der Burg Hessenstein und über Beeinträchtigung seiner geistlichen Gerichte in Hessen. Kurz vorher war Erzbischof Heinrich als Anhänger Kaiser Ludwigs vom Papste|abgesetzt und der junge Graf Gerlach von Nassau auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz erhoben worden. Ihm versprach H. Hülfe zur Durchführung seiner Ansprüche und erhielt dafür beträchtliche Zugeständnisse (Mai 1347). Bald darauf drang der alte Erzbischof Heinrich, erbittert über die Wegnahme seiner Burg Haldessen durch den Landgrafen, von Fritzlar aus mit großer Macht in Hessen ein. Bei Gudensberg trat ihm der Landgraf entgegen und erfocht einen vollständigen Sieg. Zahlreiche Gefangene, darunter Adolf von Virneburg, ein Neffe des Erzbischofs, und Richard v. Dann, fielen in seine Hände und mußten ihm zur Wiedererlangung ihrer Freiheit hohes Lösegeld zahlen (Juli 1347). Nach dem Tode Kaiser Ludwigs, dem er noch im März 1347 Kriegshülfe wider seine Feinde zugesagt hatte, schloß H. sich König Karl IV. an und leistete demselben Beistand wider den Gegenkönig Günther von Schwarzburg. Daneben dauerte der Krieg mit Mainz, bisweilen durch Waffenstillstand unterbrochen, fort. Erst nach dem Ableben Erzbischof Heinrichs ( 21. Decbr. 1353), der in dem Stiftsverweser Kuno von Falkenstein einen ebenso muthigen, wie geschickten Vertheidiger seiner Sache gefunden hatte, wurden die Feindseligkeiten durch einen Vertrag mit dem Nachfolger Gerlach beendet. Im J. 1355 starb Johann III., Herzog von Brabant, dessen Erbtochter Johanna mit Herzog Wenzel von Luxemburg, dem Bruder Kaiser Karls IV., vermählt war, und die hessischen Landgrafen waren nun die einzigen männlichen Sprößlinge aus dem Hause Brabant. Aber ohne die Erbrechte Heinrichs zu berücksichtigen, sicherte sich Karl IV. durch Uebereinkunft mit seinem Bruder und dessen Gattin für den Fall der Kinderlosigkeit derselben den Anfall von Brabant und Limburg. H. mußte dies geschehen lassen und konnte in einigen vom Kaiser ihm damals ertheilten Privilegien und Gunstbezeugungen nur einen geringen Ersatz für das ihm Entzogene erblicken. Dagegen fand er andere Gelegenheiten zur Erweiterung seines Gebietes. Durch Kauf erwarb er weitere Theile des Reinhardswaldes (1354), sowie der Herrschaften Romrod (1358) und Schmalkalden (1361), und das Verbrechen eines Todtschlages in der Familie der Herren von Itter gab ihm Anlaß, gemeinsam mit Erzbischof Gerlach von Mainz, diese Herrschaft in Besitz zu nehmen (1357). Auch an kriegerischen Erfolgen fehlte es ihm nicht. Den Grafen Johann von Nassau-Dillenburg, welcher sich derer von Hatzfeld gegen Hessen angenommen hatte, überwand er bei Hohensolms (1360), während sein Sohn Otto den Abt von Fulda überzog und Hünfeld eroberte. Diesen Kriegsthaten Otto's folgte bald sein Tod ( 10. Decbr. 1366), der seinen alternden Vater in tiefes Leid versetzte. Da H. keinen zweiten Sohn besaß, so kam für die Nachfolge in der Regierung zunächst sein Neffe Hermann, der Sohn seines um 1344 verstorbenen Bruders Ludwig, in Betracht. Sein zweiter, bald darauf — zwischen 1368 und 1370 — verstorbener Bruder Hermann scheint keine Ansprüche erhoben zu haben. Hermann der jüngere, früher zum Geistlichen bestimmt und daher nicht ohne gelehrte Bildung, trat in den weltlichen Stand zurück und vermählte sich im März 1368 mit Johanna, Tochter des Grafen Johann von Nassau-Merenberg, dem Landgraf H. ein Jahr vorher die Burg Kirchberg an der Lahn gebrochen hatte. Seit 1370 erscheint er als Mitregent seines Oheims. Dieser erkannte bald seine Kraft und Gewandtheit und überließ ihm mehr und mehr die Zügel der Regierung. An einer solchen Wendung der Dinge in Hoffen nahm ein Enkel des alten Landgrafen, Herzog Otto von Braunschweig-Göttingen, der Sohn von Heinrichs an Herzog Ernst von Braunschweig vermählter Tochter Elisabeth, großen Anstoß, da er selbst sich auf Beerbung seines Großvaters Hoffnung gemacht hatte. Als er im August 1371 seine Schwester Adelheid mit Graf Gottfried dem jüngeren von Ziegenhain verlobte, versprach er demselben nach dem Tode Landgraf Heinrichs tausend Mark zum Brautschatz von dem Anfalle, der ihm von dem Lande zu Hessen gebühre. Diese Verlobung war das Vorspiel eines Krieges. Nasch bildete sich ein mächtiger Ritterbund, vom Stern genannt. Er zählte den Herzog Otto, den Grafen Gottfried und Friedrich, Herrn von Lißberg, zu seinen Häuptern und war direct gegen die Landgrafen gerichtet. Diese verkannten keineswegs die drohende Gefahr. Im Februar 1372 erließen sie ein Warnungsschreiben vor dem Bund an ihre Städte und Burgen, und im October dieses Jahres sandte H. seinen Neffen zur Belagerung der lißbergischen Burg Herzberg bei Alsfeld aus. Alsbald aber zogen die Sterner in hellen Haufen heran, entsetzten die Burg und verwüsteten, während Landgraf Hermann sich in die befreundete Stadt Hersfeld warf, weit und breit das Land bis in die Gegend von Fritzlar. Die Landgrafen, von den Feinden hart bedrängt, fanden Bundesgenossen an dem Grafen Ruprecht von Nassau und an den Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen, Landgrafen von Thüringen. Mit diesen errichteten sie am 9. Juni 1373 zu Eschwege eine Erbeinung, worin beide Fürstenhäuser einander Hülfe in allen Bedrängnissen und Beerbung nach Erlöschen des Mannesstammes zusagten. Die beiderseitigen Länder wurden für unveräußerlich erklärt und weibliche Erbansprüche, damit auch die des Herzogs Otto, ausgeschlossen. Um die kaiserliche Bestätigung dieses Vertrages, welcher den beiden Landgrafen Hülfe gegen die Sterner, den Markgrafen aber bei der Kinderlosigkeit jener Aussicht auf ein reiches Erbe gewährte, zu erlangen, begab sich Landgraf Hermann im Auftrag seines Oheims nach Prag und ließ sich hier von Kaiser Karl IV. feierlich mit der Landgrafschaft Hessen belehnen. Der Kaiser genehmigte darauf die Erbeinung und erließ Abmahnungsschreiben gegen die Sternergesellschaft. Während die Macht der Sterner sank, ohne durch den von Graf Johann von Nassau-Dillenburg zur Fortsetzung der Fehde gegründeten Bund von der alten Minne ersetzt zu werden, gewann der Krieg nach einer anderen Seite hin an Ausdehnung. Denn als sich zwischen Adolf von Nassau, Bischof von Speier, und Ludwig von Meißen, Bischof von Bamberg, ein Kampf um das erledigte Erzbisthum Mainz entspann, schlossen sich die Landgrafen der Erbeinung mit den Markgrafen von Meißen gemäß an Ludwig, Herzog Otto von Braunschweig aber an Adolf an (August 1374). Das Glück war den Waffen Otto's nicht günstig. Dies zeigt der Friede, welchen bereits im Februar 1375 sein Vetter Herzog Albrecht von Braunschweig zwischen ihm und den Landgrafen vermittelte. Danach sollte Otto gegen Ueberlassung des Schlosses Allerburg und gegen eine nach dem Tode Landgraf Heinrichs zu zahlende Abfindungssumme von 3000 Mark Silber mit seiner Mutter und seinen Schwestern allen Ansprüchen auf Hessen und den Nachlaß seines Großvaters entsagen. Doch erst im Juli leistete er den Verzicht. Von diesem gefährlichen Feinde befreit, konnten H. und sein Neffe ihre Macht gegen Bischof Adolf wenden, und Landgraf Hermann unterstützte die Markgrafen von Meißen bei Belagerung desselben in Erfurt (August 1375). Da jedoch die zur Bestreitung der Kriegskosten ausgeschriebenen hohen Steuern in den hessischen Städten eine dumpfe Gährung hervorriefen und die Sache Adolfs obzusiegen schien, so näherten sich ihm die Landgrafen, und es kam im April 1376 zum Abschluß eines Friedens. Bald darauf — am 3. oder 4. Juni 1376 — starb Landgraf H. hochbejahrt und kampfesmüde. H. lebte mit seiner Gattin Elisabeth, Tochter des Markgrafen Friedrich des Freidigen von Meißen, mit welcher er bereits im September 1320 vermählt erscheint, nicht glücklich. Er beschuldigte sie des Ehebruches, obwol er selbst die eheliche Treue nicht bewahrt hatte, worauf sie zu ihrer Mutter nach Gotha flüchtete. Sie gebar ihm vier Kinder, von welchen Otto, der sich im September 1338 mit Elisabeth von Eleve vermählte, und Elisabeth, die Mutter Herzog Otto's von Braunschweig-Göttingen, bereits erwähnt worden|sind. Eine zweite Tochter, Adelheid, wurde 1341 an König Kasimir von Polen verheirathet, verließ denselben aber später und kehrte nach Hessen zurück. Margarethe, die dritte Tochter, war 1353 Nonne im Kloster Heida.

    • Literatur

      Mehrfach zu berichtigende Darstellung der Geschichte Heinrichs bei Rommel, Geschichte von Hessen, II. S. 123—200. Ueber den Sternerkrieg Landau, Die Rittergesellschaften in Hessen, in der Zeitschr. für hessische Geschichte und Landeskunde, Supplem., I. S. 24—70. Ueber den Todestag Heinrichs Landau in der genannten Zeitschr., II. S. 218—222.

  • Autor/in

    Arthur, Wyß.
  • Zitierweise

    Wyß, Arthur, "Heinrich II." in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 519-522 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138743800.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA