Lebensdaten
1867 – 1960
Geburtsort
Bremen
Sterbeort
Hamburg
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 129319201 | OGND | VIAF: 23215687
Namensvarianten
  • Kießelbach, Wilhelm
  • Kiesselbach, Wilhelm
  • Kiesselbach, Wilhelm Arnold
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Zitierweise

Kießelbach, Wilhelm, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd129319201.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Theodor (1829–1909), Dr. iur., Richter in B., 1879-94 Rat am Hanseat. Oberlandesgericht in H., S d. Georg (1794–1838), Dr. iur., Advokat u. Syndikus d. Elterleute in B., u. d. Elisabeth Caesar;
    M Henny (1840–1932), T d. Arnold Duckwitz ( 1881), hanseat. Staatsmann u. Reichsmin. (s. NDB IV);
    Ov Wilhelm (1824–72), Dr. phil., wirtsch.pol. Schriftsteller, Vorkämpfer d. dt. Einheitsgedankens B G. Arnold (1873–1965), 1913-19 Senatssyndikus, dann Rechlsanwalt in H.;
    Vt Theodor Spitta (1873–1969), Bgm. in B.;
    - Hamburg 1895 Elsbeth Susanna (1874–1950), T d. Senators Theodor Rapp in H.;
    4 S (2 ⚔).

  • Biographie

    K., der seine Kindheit in Bremen verlebte und in Bonn, Leipzig und Berlin studierte, ließ sich nach Aufenthalten in England und den USA 1895 als Anwalt in Hamburg nieder. In ausgedehnter Praxis wirkend, seit 1911 auch im Vorstand der Hanseatischen Anwaltskammer und in der Justizprüfungskommission tätig, gewann er hohes Ansehen im öffentlichen Leben der Hansestadt. 1918 konnte er mit der Wahl in den Senat rechnen, doch vereitelte der Ausgang des 1. Weltkrieges diese Auszeichnung. 3 Jahre später lehnte er den Ruf ab, als hamburgischer Gesandter nach Berlin zu gehen.

    1922 entsprach K. dem Ersuchen der Reichsregierung, Deutschland in der American-German Mixed Claims Commission in Washington zu vertreten. Diesem auf Grund eines Abkommens vom 10.8.1922 gebildeten, aus je einem Kommissar beider Staaten und einem von beiden Regierungen gewählten Unparteiischen bestehenden Gremium oblagen die Prüfung und die Feststellung der gesamten privatrechtlichen Schadensersatzansprüche, die aus dem Kriege herrührten. Denn anders als die europäischen Siegermächte, die die deutsche Wiedergutmachung einseitig bestimmten, hatten die USA den Weg der schiedsgerichtlichen Erledigung gewählt. Bei einem Prozeßkomplex von über 20 000 Fällen mit einem Wert von circa 200 Millionen Dollar mußte die Kommission über eine Fülle nicht nur rechtlicher, sondern auch politischer und wirtschaftlicher Streitfragen Entscheidungen treffen, die vielfach ohne Präjudiz waren. Souveräne juristische Kenntnisse und sein Gefühl für Gerechtigkeit und die Gabe, sich der Denkart des Mitkommissars und des ebenfalls amerikanischen Unparteiischen anzupassen, zeichneten K. in seinem schwierigen Amt aus und verschafften seinen Voten immer stärkeres Gewicht. Durch das – für das Reich im wesentlichen günstige – Ergebnis der Entscheidungen der Kommission wurde die Freigabe des beschlagnahmten deutschen Privatvermögens ermöglicht, das als Pfand für die Befriedigung der amerikanischen Schadensansprüche haftete. Daß es gegen anfänglich harten Widerstand 1928 gelang, diese Freigabe in Höhe von 80 Prozent des Vermögens zu erreichen, war wiederum vor allem K.s Verdienst. Wiewohl in richterlicher Funktion tätig, sah er in der Wahrnehmung der deutschen Interessen in Washington den Höhepunkt seines anwaltlichen Wirkens. Auf Grund der dort gewonnenen Erfahrungen entwickelte er die Idee einer Disziplin des von ihm so benannten „Privaten Internationalen Rechts“, die er im Vorwort zu seinem Werk „Probleme und Entscheidungen der deutsch-amerikanischen Schadenskommission“ (1927) begründete.

    Im Sommer 1929 ernannten die Senate von Hamburg, Bremen und Lübeck K. zum Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Die Nationalsozialisten, von denen er sich eindeutig distanziert hatte, enthoben ihn 1933 dieses Amtes und verhinderten auch seine Berufung zum Präsidenten des Reichsgerichts. Bereits im 9. Lebensjahrzehnt stehend, nahm er nach dem 2. Weltkrieg entscheidenden Anteil am Wiederaufbau der deutschen Rechtspflege. Nach der Kapitulation zunächst mit der Führung der hamburgischen Justiz betraut, wurde K. am 1.10.1946 als Justizpräsident Leiter des von der Militärregierung für die Britische Zone geschaffenen Zentral-Justizamtes, das die Aufgaben des früheren Reichsministers der Justiz erhielt. Diese schwierige Position zwischen der englischen Besatzungsmacht und dem deutschen Rechtswesen hatte er bis zur Aufhebung des Amtes am 31.3.1950 inne.

  • Literatur

    J. Magnus, in: Jur. Wschr. v. 28.7.1928;
    W. K. z. 80. Geb.tag, hrsg. v. s. Mitarbeitern im Zentral-Justizamt f. d. Bril. Zone, 1947 (P);
    Nachrr. f. d. Mitgl. d. Dt. Anwaltsver. e. V. 11, 1961, H. 2, S. 42;
    H. Janssen, in: Neue Jur. Wschr., H. 22, 1961, S. 1008;
    W, Lührs, in: Brem. Biogr. 1912–62, 1969, S. 266 ff. |

  • Nachlass

    Nachlaß: Staatsarchiv Hamburg. - Zur Fam.: G. A. Kiesselbach, Kiesselbach. Fam.chronik, 1919; Slg. Kiesselbach im Staatsarchiv Bremen.

  • Porträts

    Büste v. E. Scharff (Hamburg, Hanseat. Oberlandesgericht);
    Ölgem. v. Zeller (ebd.);
    Phot. (Bremen, Staatsarchiv).

  • Autor/in

    Wilhelm Lührs
  • Zitierweise

    Lührs, Wilhelm, "Kießelbach, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 599-600 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd129319201.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA