Lebensdaten
um 1351 – 1413
Beruf/Funktion
Herzog von Pommern-Stettin ; Verweser der Mittelmark
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 123230810 | OGND | VIAF: 18125875
Namensvarianten
  • Swantibor III.
  • Swantibor I.
  • Swantibor III.
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Swantibor I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd123230810.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Greifen (s. NDB VII);
    V Barnim III., Hzg. v. P.-St. (um 1297/1300–68, s. NDB I), S d. Otto I., Hzg. v. P.-St. († 1344, s. ADB 24), u. d. Elisabeth v. Holstein;
    M Agnes († 1371), T d. Heinrich II., Hzg. v. Braunschweig-Grubenhagen (um 1290–1351, s. NDB VIII);
    3 B Otto († 1337), Kasimir III. (um 1348–72, Bogislaw VII. (um 1355–1404;
    – ⚭ Anna (um 1360-um 1413), T Albrechts d. Schönen ( 1361), Burggf. v. Nürnberg;
    3 S Otto II., Hzg. v. P.-St. (um 1380–1428, s. ADB 25), Albrecht, Kasimir V., Hzg. v. P.-St. (n. 1380–1435), 1 T Margaretha († 1467, Ulrich, Hzg. v. Mecklenburg-Stargard, 1417).

  • Biographie

    Frühneuzeitliche Genealogien führen als Stammvater des Greifengeschlechts einen gewissen Swantibor an, der 1107 verstorben sein soll. Sollte die Erzähltradition schon älteren Ursprungs sein, fehlte es nicht an Programmatik, wenn Hzg. Barnim III. seinem dritten Sohn den für sein Haus eher seltenen Vornamen S. gab. Nach Barnims Tod 1368 übernahmen seine Söhne Kasimir, S. und der wohl noch unmündige Bogislaw gemeinsam die Regierung über das durch Teilung 1295 bis zum Aussterben der Linie 1464 bestehende Teilherzogtum Pommern-Stettin; deren erster Erfolg war noch 1368 ein Landfriedensbündnis mit Albrecht II. von Mecklenburg. Nach dem frühen Tod Kasimirs führte S. die Regierungsgeschäfte in krisenhafter Zeit zunächst allein. Es gelang ihm, die zwischen Brandenburg und Pommern strittige Uckermark zu behaupten und 1374 eine Einigung aller pommer. Herzöge im Ringen um die Bewahrung der pommer. Position gegenüber der Mark herbeizuführen. Hierbei kam ihm der Dynastiewechsel in Brandenburg zugunsten der Luxemburger zugute. Zu Ks. Karl IV., seit 1363 mit Elisabeth von Pommern-Stolp, einer Großcousine S.s, vermählt, hatte schon der Vater enge Beziehungen gepflegt; S. führte diese Politik fort. Folgerichtig wurde Karl IV. in die Einigung der Pommernherzöge einbezogen. Wohl von Karl IV. vermittelt, erfolgte auch S.s Eheschließung mit Anna von Zollern, der Tochter des dem Lager der Luxemburger angehörenden, 1361 verstorbenen Burggf. Albrecht von Nürnberg, die am 17. 9. 1374 in Nürnberg gefeiert wurde. Die Ehe, die die einzige überregionale Verbindung innerhalb der Stettiner Teillinie darstellt, brachte S. einige Städte und Orte in Franken aus dem mütterlich-henneberg. Erbe seiner Gemahlin als Besitz ein, doch trennte sich S. 1391/93 – offenbar aus finanziellen Gründen – wieder davon. Geldnot führte auch dazu, daß sich S. mit Bruder und Vettern 1388 gegenüber dem Hochmeister des Deutschen Ordens zu zehnjährigem Kriegsdienst mit je 100 Rittern und Schützen sowie 400 Pferden verpflichtete. Weil er und sein Bruder sich aber bessere Chancen für S.s Sohn Otto auf den Rigaer Erzstuhl ausrechneten, gingen sie 1395 im Widerspruch dazu ein Bündnis mit Kg. Władysław Jagiełło ein, wechselten jedoch erneut zur Ordensseite, als sie sich in ihrer Hoffnung getäuscht sahen. 1403 versprachen sie dem Orden gegen Erlaß einer hohen Geldschuld eine zehnjährige Waffenruhe; 1409 schlossen sie mit dem Hochmeister gegen weitere Geldzahlungen ein Bündnis, worauf S., noch kurz zuvor Vermittler eines Waffenstillstands mit Władysław, seinen Sohn Kasimir mit 600 Rittern dem Ordensheer zur Unterstützung gegen Polen sandte. Bei Tannenberg wurde Kasimir 1410 gefangen genommen, bald aber wieder freigelassen.

    Eine einheitliche Politik aller Pommernherzöge, um die sich S. mehrfach bemühte und die 1399 erneut zu einem gegen Brandenburg gerichteten Landfriedens- und Hilfsbündnis geführt hatte, mißlang 1409/10 und in der Folgezeit. S.s Verhältnis zu den Luxemburgern blieb nicht unbelastet, da zwischen 1388 und 1399 Kämpfe mit Mgf. Jobst ausbrachen. Allerdings erwies sich S. als treuer Parteigänger Kg. Wenzels, dem er in seinem Streit mit dem böhm. Adel beigestanden haben soll und in dessen Auftrag er als Gesandter in zahlreichen Angelegenheiten tätig war. Zwischen 1391 und 1400 begegnet er als delegierter Hofrichter des Königs, weswegen er sich immer weniger in Pommern aufhielt und die Regierung dem jüngeren Bogislaw überließ. Als Lohn für seine Dienste erhielt S. bereits 1393 die Herrschaft Beeskow. Später versuchte er, sich im Barnim festzusetzen. 1409 übernahm er gar die Statthalterschaft in der Mittelmark, wodurch er mit dem märk. Adel in Streit geriet. Ein weiterer Konflikt entstand in der Folgezeit mit Burggf. Friedrich VI. von Nürnberg, der die Herausgabe der verpfändeten Teile der Uckermark verlangte. Am Kremmer Damm kam es deswegen am 24. 10. 1412 zu einer ergebnislosen Schlacht. Einige Monate später verstarb S., der offenbar schon länger an einer Krankheit litt. Wohl ihretwegen hatte er 1411 eine Pilgerfahrt nach Thann im Oberelsaß unternommen.

  • Quellen

    Landesarchiv Greifswald, Rep. 2 Ducalia; Codex Diplomaticus Prussicus IV, VI; RTA unter Kg. Wenzel, 3. Abt., hg. v. J. Weizsäcker, 1877; HStA Dresden, Bestand 10001 Ältere Urk., Sachbetr. Pommern; Mecklenburg. Urk.buch XVI; StA Amberg, Bestand Oberpfalz Urkk.; StA Würzburg, Bestand Würzburger Urkk.; E. Weise (Hg.), Die Staatsverträge d. Dt. Ordens in Preussen im 15. Jh., I, 1939; Z. Szultka (Hg.), Pomorze Zachodnie pod rządami książąt plemiennych i władców z dynastii Gryfitów, 2006.

  • Literatur

    ADB 54;
    W. Loos, Die Beziehungen zw. d. Dt. Ordensstaat u. Pommern, 1937;
    K. Neitmann, Die Staatsverträge d. Dt. Ordens in Preußen 1230–1449, 1986;
    J. Zdrenka, Itinerar d. Stettiner Hzg. S. I. (ca. 1351–1413), in: AfD 41, 1995, S. 165–92;
    ders., Książę szczeciński Świętobór I sędzią sądu nadwornego króla niemieckiego Wacława (1391–1400), in: Homines et societas, 1997, S. 255–60;
    Z. Nowak, Pommern zw. Polen u. d. Dt. Orden v. 14. z. 15. Jh., in: H. Wernicke u. R.-G. Werlich (Hg.), Pommern im Reich u. in Europa, 1996, S. 79–88;
    O. Auge, Handlungsspielräume fürstl. Pol. im MA., Der südl. Ostseeraum v. d. Mitte d. 12. Jh. bis in d. frühe Ref.zeit, 2009.

  • Autor/in

    Oliver Auge
  • Zitierweise

    Auge, Oliver, "Swantibor I." in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 723-724 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd123230810.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Swantibor III., Herzog von Pommern-Stettin, 1413. Herzog Barnim III. von Pommern-Stettin hinterließ bei seinem Tode (am 24. August 1368) drei Söhne, Kasimir IV., Swantibor III. und Bogislaw VII., die nach dem Brauche des pommerschen Herzogshauses gemeinsam die Regierung des Stettiner Landes übernahmen. Nach dem Tode des ältesten Bruders (August 1372) hatte S. die Leitung der Regierungsgeschäfte in der an Kämpfen mit Brandenburg und Mecklenburg überreichen Zeit in der Hand. Es gelang ihm, die viel umstrittene Uckermark zu behaupten und eine Einigung der zahlreichen pommerschen Theilfürsten (1373) zu Stande zu bringen, um die alten Rechte Pommerns der Mark gegenüber aufrecht zu erhalten. Als Kaiser Karl IV. Brandenburg durch den Fürstenwalder Vertrag vom 15. August 1373 für seinen Sohn Sigmund gewonnen hatte, schloß sich S. ihm an und trat, wie es scheint, in persönliche Freundschaft zu ihm. Dadurch wurde das pommersche Herzogshaus, zu dem der Kaiser enge verwandtschaftliche Beziehungen hatte, mehr als bisher für die Interessen des Reiches gewonnen. Durch mancherlei Landfriedensbündnisse suchte S. auch die zerrütteten inneren Zustände seines Landes zu bessern. Am 19. September 1374 vermählte er sich in Bayreuth mit Anna, der Tochter des 1361 verstorbenen Burggrafen Albrecht des Schönen von Nürnberg. Als Erbe der Mutter (Sophia von Henneberg) seiner Gemahlin erhielt S. einige Städte und Orte in Franken (Königsberg, Kissingen u. a. m.), die er jedoch 1391 und 1393 bereits wieder verkaufte. Die Geldnoth, in die das Herzogsgeschlecht durch die unaufhörlichen Fehden gerieth, zwang die Fürsten zum Aufgeben mancher Hoheitsrechte in den Städten und hinderte sie, gegen deren stetig wachsende Macht aufzutreten oder Dänemark im Kampfe mit dem Hansabunde zu unterstützen, so wenig freundlich auch namentlich S. ihm gesinnt war. Er trat mit seinem Bruder Bogislaw VII. 1388 in den Dienst des Deutschen Ordens, was ihn aber nicht abhielt, hier und da gegen dessen Kriegsgäste feindlich vorzugehen oder sogar mit König Wladislaw von Polen zu verhandeln. Als er dann 1409 von neuem sich dem Orden zum Beistand gegen Polen verpflichtet hatte, hielt er sein Versprechen und sandte seinen Sohn Kasimir VI. nach Preußen, der in der Schlacht bei Tannenberg (1410) von den Polen gefangen, aber bald wieder freigelassen wurde.

    Mit dem Markgrafen Jobst, dem Verwalter Brandenburgs, gerieth S. in mehrfache Kämpfe (1388, 1393, 1399), stand aber in engeren Beziehungen zum Könige Wenzel von Böhmen. Er unterstützte ihn, wie es scheint, in seinen Streitigkeiten mit dem böhmischen Adel, ja soll nach einer freilich unsicheren Nachricht bei der Befreiung Wenzel's mitgeholfen haben. Wiederholt hat er 1399 als einer der Gesandten des Königs mit den Kurfürsten verhandelt. Als Lohn für die Dienste erhielt er von Wenzel 1393 die Herrschaft Beeskow und machte später auch den Versuch, sich im Barnim festzusetzen. Im Herbste 1409 übernahm S. die Statthalterschaft der Mittelmark und gerieth dadurch in Streitigkeiten mit dem märkischen Adel, dessen Ungehörige ihn früher nicht selten unterstützt hatten. Dem Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg trat er feindlich gegenüber, da dieser die Herausgabe der verpfändeten Theile der Uckermark verlangte. Pommersche Scharen stießen am 24. October 1412 auf dem Kremmer Damm mit den Mannen des Burggrafen zusammen, vermochten aber nichts Nachhaltiges auszurichten. Während noch der Kampf weiter tobte und die mühsam hergestellte Einigkeit des pommerschen Fürstenhauses wieder gelöst wurde, starb S. am 21. Juni 1413 im Alter von etwa 62 Jahren. Er wurde im Kloster Kolbatz beigesetzt. S. hinterließ zwei Söhne, Otto II., für den er vergebens versucht hatte, das|Erzstift Riga zu erlangen, und Kasimir VI. S. scheint ein energischer, tüchtiger Mann gewesen zu sein, konnte aber infolge der unglücklichen Zustände seines Landes nichts Dauerndes erreichen.

    • Literatur

      Barthold, Geschichte von Pommern und Rügen, Bd. III, S. 452 ff.; IV, 1, S. 6 ff. — Th. Lindner, Geschichte des deutschen Reiches unter König Wenzel, Bd. II. —
      Monatsblätter der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde 1897, S. 152 ff.; 1898, S. 102 ff. —
      J. Heidemann, Die Mark unter Jobst von Mähren. — Monumenta Zollerana IV, V. —
      Riedel, Cod. dipl. Brand. — Mecklenburg. Urkundenbuch XVI ff. —
      Reichstagsacten III, S. 128 ff. — Urkunden im kgl. Staatsarchive zu Stettin.

  • Autor/in

    M. Wehrmann.
  • Zitierweise

    Wehrmann, Martin, "Swantibor I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 54 (1908), S. 640-641 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd123230810.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA