Lebensdaten
um 1445 – 1511
Geburtsort
Pfalzel bei Trier
Sterbeort
Mülheim bei Koblenz
Beruf/Funktion
Augustiner ; Theologe
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118739085 | OGND | VIAF: 162710544
Namensvarianten
  • Johann
  • Johann von Pfalz
  • Johann von Paltz
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Johann von Palz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118739085.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Heinrich, Festungsbaumeister u. Kanonengießer d. Stadt Trier u. d. EB v. Trier stammte aus Heilbronn, wohnte im Haus „Zum Greifenstein“ in Trier.

  • Biographie

    J. wurde 1462 in Erfurt immatrikuliert und erlangte dort 1464 das Baccalaureat und 1467 die Magisterwürde. 1475 immatrikulierte er sich in Heidelberg. Anschließend ging er nach Erfurt zurück, trat in das Augustinerkloster ein und wurde 1483 zum Doktor der Theologie promoviert. Über eine spätere Tätigkeit J.s an der Trierer theologischen Fakultät und als Ratgeber des Trierer Erzbischofs, dessen Gunst er sich erfreute, liegen keine zuverlässigen Nachrichten vor. Am Studium der Erfurter Augustiner bekleidete er das Amt des Magister regens und war als solcher 1505/06 Lehrer Luthers. 1490 und 1502 war J. im Auftrage des päpstl. Legaten Raimundus Peraudi als Ablaßprediger in Thüringen, Sachsen und der Mark Brandenburg tätig. Als Peraudi in Erfurt weilte, besorgte J. dem Erfurter Augustinerkonvent erhebliche Ablässe, die u. a. 2 Jahre darauf dem Bau der Klosterbibliothek zugute kamen. Seit 1507 war J., der sich als Visitator um die Reform der deutschen Provinz der Augustinereremiten verdient gemacht hat, Prior des Konvents von Mülheim (heute Ehrenbreitstein), wo er schon vorher wiederholt geweilt hatte. Er war ein wegen seiner volkstümlichen Beredsamkeit und Gelehrsamkeit geschätzter Prediger. Aus seinen Ablaßpredigten entstand die dem Kf. Friedrich d. Weisen gewidmete „Himmlische Fundgrube“. Von dem Werk, in dem erstmals der Bergbau in Predigtform ausgedeutet wurde, sind 12 Drucke bekannt. Anläßlich des Jubeljahres 1500 erweiterte J. die lat. Ausgabe dieses Werkes. Im Mittelpunkt seiner Prediger- und Lehrtätigkeit stehen neben Fragen, die die Ablaßlehre betreffen, die Verteidigung der unbefleckten Empfängnis Marias sowie das Bußsakrament, dem er bereits die Funktion der contritio imperfecta zubilligt. Außerdem setzt er sich für stetigen Empfang des Altarsakraments und für ständige Bibellektüre ein.

  • Werke

    Himml. Fundgrube, 1490, seit 1502 wiederholte lat. Bearbb. in wesentl. erweiterter Form u. d. T. Coelifodina …, mit Suppl. seit 1504;
    Contra triplicem errorem, o. J.;
    De Septem foribus seu festis gloriosae Virginis, 1491;
    De cautelis servandis in absolutione sacramentali, 1486/90 (anonym).

  • Literatur

    ADB 14 u. 25 (unter Paltz);
    J. Wagner, in: Zs. f. Heimatkde. v. Coblenz 1, 1920, S. 5 f., 27 f.;
    R. Laufner, Zur Abstammung v. Luthers Lehrer J. v. P., in: Vj.bll. d. Trierer Ges. f. nützl. Forschung 1, 1955, S. 59-62;
    P. R. Weijenborg, Doctrina de immaculata conceptione apud J. de P., in: Virgo Immaculata, Acta Congr. Mariol.-Mariani Romae 14, 1957, S. 160-83;
    H. Wolf, Die Himml. Fundgrube u. d. Anfänge d. dt. Bergmannspredigt, in: Hess. Bll. f. Volkskde. 49/50,|1958, S. 347-54;
    M. Ferdigg, De vita et operibus et doctrina J. de P., Diss. Rom 1961 (ungedr.);
    Vf.-Lex. d. MA II.

  • Autor/in

    Herbert Wolf
  • Zitierweise

    Wolf, Herbert, "Johann von Palz" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 565-566 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118739085.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Johann von Pfalz, gelehrter Theologe und Ablaßprediger zu Ende des Mittelalters. Sein Zuname kommt auch deutsch als Palz, Valz und Palitz und lateinisch als Palatinus vor, sein eigentlicher Name aber, unter dem er jedoch nur wenig gekannt ist, war J. Gethink. Gebürtig aus der Pfalz, ob aus der alten Kurpfalz oder der sogen. oberen Pfalz, ist, wie der|Ort und das Jahr seiner Geburt, unbekannt. Nachdem er zu Erfurt und Leipzig Theologie studirt hatte, trat er in den Orden der regulirten Chorherren Augustinerordens, wurde Doctor der hl. Schrift und war als Kanzelredner berühmt. Als letzterer machte er sich besonders durch seine Ablaßpredigten bekannt, die er in verschiedenen Städten hielt und in denen er vorgeblich zum Kampfe gegen die Türken, in Wahrheit aber zum Nutzen und Vortheil der päpstlichen Kasse zu Rom allein aufforderte, ein sehr lucratives Geschäft, welches vorzugsweise den Augustinern durch die Päpste schon mehrere Jahrhunderte vor Luther übertragen worden war. Es ist deshalb auch ein großer historischer Irrthum, dessen Nachwirkungen erst in neuester Zeit durch gründliche Nachweise zerstört worden sind, daß, seit Flacius Illyricus den Augustinerprior Proles ( 1503 zu Culmbach in Franken), den unmittelbaren Vorgänger des Staupitz, weil er eine kräftige und gewaltige Reformation dringend befürwortet habe, unter die „testes veritatis“ aufnahm, es für erwiesen galt, daß sich in der Congregation der Augustiner, und zwar von alther, die Tradition ächt augustinischer Theologie erhalten habe, welcher Theologie auch Luther seine durch Staupitz unmittelbar auf ihn übertragenen reformatorischen Anregungen verdanke. Dies war ein traditioneller Irrthum. Denn den Augustinereremiten Italiens, diente der Name des großen Kirchenheiligen von Anfang an mehr als ein äußerliches Erkennungszeichen für die gleichen mönchischen Bestrebungen, welche dieselben ohne klösterliche und irgend welche Ordenseinigung verfolgten. Seit es dann den unermüdlichen Bemühungen Alexanders IV. gelungen war, sie 1256 zu einer Congregation unter einem Generalprior zu vereinigen, traten sie ganz den anderen beiden großen Bettelorden an die Seite, als der Curie unmittelbarst ergebene Trabanten und Vorkämpfer. Und gerade die Augustiner bewährten, im Unterschiede namentlich von den Franciscanern, bis zur Reformation diese Ergebenheit so unverbrüchlich, daß noch 1520 der damalige Ordensgeneral, Gabriel Venetus, als ein Hauptmotiv gegen die Reformationsbestrebungen geltend machen konnte: die Augustiner könnten allein unter den Bettelmönchen sich rühmen, niemals der Häresie verdächtig gewesen zu sein. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts aber wurden dafür auch die Augustiner gerade mit besonderen päpstlichen Gnaden bedacht. Ihren Ordenskirchen verlieh Innocenz VIII. im J. 1490 zum Lohne für ihre energische Thätigkeit im Dienste der Ablaßpredigt gleiche Indulgenzen, wie sie sonst nur der Besuch der Stationen in Rom einbrachte, und 7 Jahre später wurde die Ehrenstelle des Sacristans an der päpstlichen Palastcapelle, die seit unvordenklichen Zeiten von Augustinern versehen worden sei, von Alexander VI. ausdrücklich für ewige Zeiten diesem Orden in ausschließlicher Weise zugesichert. Von da an wurden in allen Augustinerklöstern und -Kirchen besondere Fürbittgebete für den Papst angeordnet. Und in dieser regsten Verbindung fand das 16. Jahrhundert die Augustiner mit der Curie, und doch ging, als 15 Jahre nach J. der Ablaßkrämer Tetzel Deutschland brandschatzte, aus ihrer Mitte gerade der Reformator hervor. Ein Zeit lang war J. auch Beichtvater des Erzbischofs von Trier, auch Rector der dortigen Universität und im J. 1504 Propst des Klosters zum Neuen Werk bei Halle. Bei dem Magdeburger Erzbischof Ernst (1476—1513), einem großen Freunde der Gelehrsamkeit, dem Sohne des Kurfürsten Ernst von Sachsen und Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen Bruder, stand er in hohem Ansehen. Als er gelegentlich einer Reise durch Sachsen auch nach Schneeberg kam und die dortigen Bergwerke sah, nahm er hieraus Veranlassung, sein Werk „Himmlische Fundgrube“ abzulassen, „Dat men hemmelsche arsten (Erze) dar in mach vynden edder grauen (graben), dat is de gnade godes“, welches Buch er später auch unter dem Titel „Coelifodina“ in einer erweiterten Ausgabe erscheinen ließ und (Gandolfus, S. 228)|„in Monasterio Vallis Mulnheim prope Confluentiam“ (Mühlheim bei Coblenz) 1500, „circa festum omnium sanctorum“ bearbeitet und beendigt hatte. Der Verfasser lebte noch 1511, aber sein Todesjahr ist unbekannt. Die erste deutsche Ausgabe erschien zu Leipzig durch Martin Landsberg (Mart. Herbipolensis), o. J. (1490) in Quart als „Das Büchelein wird genant die himelische Funtgrube“ und war zugleich der erste Druck dieses gelehrten Buchdruckers. Noch in demselben Jahre (wenigstens ist die Vorrede mit 1490 bezeichnet) wurde das Buch auch in niederdeutscher Sprache und mit Holzschnitten versehen zu Magdeburg durch Simon Mentzer gedruckt und weitere vier hochdeutsche Ausgaben erschienen in dem J. 1503 zu Straßburg bei M. Hupfuff, 1506 zu Augsburg bei Hans Froschauer und 1507 wieder zu Straßburg bei Hupfuff und daselbst 1517 bei Konrad Kerner. Die Dedication der ersten Ausgabe ist an den Kurfürsten Friedrich den Weisen gerichtet und in dem niederdeutschen Drucke unterzeichnet sich der Verfasser als „Broder Johann van Valcz, Doctor der hilgen scryfft, ordens der Eynsedeler broder Sancti Augustini, Commissarius der Rommschen gnaden to Torgaw ...“ Den Inhalt aber bilden Predigten, die J. vor dem Kurfürsten gehalten hat. Die erste vermehrte lateinische Ausgabe erschien 1502 zu Erfurt bei Wolfg. Schenck und ist nicht mehr dem Kurfürsten Friedrich, sondern dem Kurfürsten Hermann zu Köln zugeeignet und dieser Druck hatte ganz besonders zum Zwecke, das Ablaßgeschäft zu fördern. Am Ende dieser Ausgabe findet sich auch ein sehr merkwürdiger Brief des päpstlichen Legaten Raymund v. Gurk, unter welchem, als päpstlichem Ablaßcommissarius, J. sein Amt verwaltete, an das damals versammelte Reichsregiment vom J. 1501. Der erste von Gurk ausgestellte Ablaßbrief (Unschuld. Nachr. 1726, 357) ist datirt vom 18. April 1488 und als er, weil ihm die Waare ausgegangen, zu Anfang des J. 1501 nach Rom zurückkehrte und um die Mitte des Jahres mit einer starken Ladung auf der Reise war, gab er dem Deutschen Reiche, d. h. dem Reichsrathe, der kurze Zeit vorher, 1500, unter Maximilian I. errichtet, zu Nürnberg seinen Sitz hatte, Nachricht davon in diesem Briefe und in einem anderen diesem angehängten an die Schweizer sagt er: Attulimus inter cetera sanctum Jubileum longe majus praestantiusque quam fuerit Jubileum nobis Romae proximo anno celebratum“. Nach Johanns Predigten bestand aber die größere Vollkommenheit dieses Ablasses darin, daß derselbe nicht allein auf die Sünden, welche schon begangen waren, sondern auch auf jene, welche Jemand noch begehen konnte oder wollte. Kraft und Gültigkeit habe. Und ausdrücklich wurde dem Käufer eines solchen Briefes mit demselben die Versicherung gegeben, daß er nicht ins Fegefeuer komme, er möge sterben, wann und wo er wolle (Coelifodina, V. 5. (Q. IV); vgl. auch das merkwürdige, auf Pergament geschriebene, für die Zwickauer Kirchen bestimmte Ablaßregister bei Weller a. a. O., 424 ff. Gurk ist auch derselbe, der nach Fabricius, Bibl. lat. med. et, inf. aet,. VI. 110 ein Buch o. O. und J. drucken ließ, „De dignitate sacerdotali super omnes reges terrae“.

    Ganz von der Art der angeblichen Reformbestrebungen des Augustiners A. Proles, dessen vielgerühmte Kirchenverbesserung auf nichts anderes hinauskommt, als auf seinen rastlosen Eifer, unter den Augustinern wieder eine strengere Observanz herzustellen, war auch die seines Ordensgenossen J. Freilich verstand auch er, wie Proles, in bewegtester Rede das Leiden (Christi zu rühmen und zu schildern, aber auch abgesehen von seiner alles Maß übersteigenden Vergötterung der Jungfrau Maria — die Augustiner gehörten zu den eifrigsten Verfechten der unbefleckten Empfängniß — dient dieser Mann Friedrich dem Weisen all geschicktester Sammler und Vermittler der geschätztesten Reliquien und macht der eifrigsten Ablaßprediger seiner Zeit. Er ist der eigentliche Erfinder der Lehr von der höheren, eigentlich sündenvergebenden Kraft, die dem Jubiläumsablaf|inne wohne, für den zu wirken den Augustinern freilich von der Curie besonders befohlen war. Und ähnliches gilt von Henricus Psalterius, Simon Lindener und ganz besonders von dem berühmtesten Augustinerprofessor jener Zeit, Johann Dorsten von Erfurt (Bd. V. 364), der zwar (Sermones de tempore et de Sanctis) seine Stimme gegen die Wallfahrten zu dem heiligen Blut von Wilsnack erhob, aber daneben nicht nur mit den scholastischsten Spitzfindigkeiten die dem Respect mehr empfohlene Reliquie des hl. Blutes zu Gotha zu vertheidigen wußte, sondern auch das Recht des Ablasses mit einer ihm selbst gewordenen Traumerscheinung begründen konnte. — Als weitere Werke des J. führt Gandolfus noch an: „De septem foribus ... glor. Virg. Mariae“ und „Hortulus Aromaticus inclytae Virg.“, aber kein Bibliograph hat bis jetzt von ihnen Kenntniß, dagegen findet sich (Kapp, S. 431) auf der Leipziger Bibliothek ein noch ungedrucktes Manuscript (4 Bl. in 4.) betitelt: „De conceptione sine preservatione a peceato originali S. Dei genitr. v. Mariae"; am Ende stehen die Worte: „Hec collecta sunt in itinere versus capitulum Osnabrugense per Fratr. Joh. de Palcz ... Anno 1488“. Einen Irrthum der Geschichtschreiber des Prädicatorenordens Quetif und Echard, welche J. zu einem Dominicaner gemacht hatten, haben bereits die Acta Erudit. lat. 1722, 482 berichtigt.

    • Literatur

      Mader, Centuria script. Bog. H. (mehr Lobspruch als Biographie). Gandolfi Disput. hist. de ducentis celeb. August. scriptor., p. 228. Weller, Altes aus allen Theilen der Geschichte, I. 292. Kapp, Kleine Nachlese, IV. 432. Panzer. Ann., I. 184. Weller, Repert., 9418—24. Bruns, Beiträge, S. 173. Götze, Aeltere Gesch. der Buchdr. in Magdeburg, I. 65—68.

  • Autor/in

    J. Franck.
  • Zitierweise

    Franck, Jakob; Reusch, "Johann von Palz" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 469 unter Johann von Paltz [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118739085.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Paltz: Johann v. P., Augustiner, am 13. März 1511 zu Mühlheim. Sein Familienname war Zenser; v. Paltz nannte er sich nach seinem Geburtsorte Paltz oder Palenz im Trierischen (nach anderen war er ein Schwabe). Er trat zu Erfurt in den Orden der Augustiner-Eremiten, wurde dort 1483 Doctor der Theologie und lehrte dort auch mit Unterbrechungen im Kloster, vielleicht auch an der Universität. Er war ein Gehülfe des Generalvicars der (reformirten) sächsischen Congregation seines Ordens, Andreas Proles, bei der Durchführung und Ausbreitung der strengeren Observanz und wirkte in diesem Sinne 1475 (als Prior) in Neustadt, 1491 in Herzberg, 1499 in Mühlheim (Thal-Ehrenbreitstein), 1505 in Sternberg in Mecklenburg. 1490 wurde er von dem päpstlichen Legaten, Raymund Payraudus, Bischof von Gurk (später Cardinal) beauftragt, das von Alexander VI. ausgeschriebene Jubiläum (zur Bestreitung der Kosten des Türkenkrieges) zu verkündigen, und wirkte nun als Ablaßprediger in Sachsen und dem nördlichen Böhmen. 1502 predigte er ein zweites Jubiläum. Von 1507 an lebte er in dem Kloster zu Mühlheim. Unter Zugrundelegung seiner Jubiläumspredigten schrieb er „Die himmlische Fundgrube“, mit einer Widmung an den Kurfürsten Friedrich und den Herzog Johann von Sachsen, zuerst 1490 zu Erfurt gedruckt. Eine bedeutend erweiterte lateinische Ausgabe des Werkes veröffentlichte er mit einer Widmung an den Erzbischof von Köln, Hermann Landgrafen von Hessen, zu Erfurt 1502 unter dem Titel: „Coelifodina absconditos scripturas thesauros pandens“, dazu ein „Supplementum Coelifodinae“, Erfurt 1504 (in diesem theilt er auch zwei Predigten von Andreas Proles und kleine Abhandlungen des Augustiners Johann von Dorsten über die Reliquie vom Blute Christi zu Gotha und über den Ablaß mit; der vollständige Titel heißt: „Supplementum de exercitibus infernalibus ipsas sacratissimas indulgentias impugnantibus et de modo expugnandi eos per bumbardas de turri Davidica emittendas). Alle drei Werke sind bis zum Jahre 1517 wiederholt (Zu Erfurt, Leipzig, Augsburg und Straßburg) gedruckt|worden. Die beiden lateinischen sind interessant, weil sie eine ausführliche Darstellung der ganzen Lehre vom Ablaß enthalten, wie sie in den letzten Jahrzehnten vor Luthers Austreten von streng kirchlichen Theologen vorgetragen wurde (s. Auszüge bei Kapp, eine zusammenhängende Analyse bei Kolde und Bratke, s. u.). Gedruckt ist von P. außerdem „De septem foribus seu festis gloriosae Virginia“ 1491, vielleicht auch „Hortulus aromaticus gloriosae Virginis“, nicht gedruckt eine kleine Abhandlung „De conceptione sive praeservatione a peccato originali S. Dei genetricis Virginis Marias“.P. ist oft verwechselt worden mit einem gleichzeitigen Johann (Gethink von) Paltz (Pals, Balcz), der dem Orden der Augustiner-Chorherren (Canonici regulares S. Augustini) angehörte, Doctor decretorum, seit 1504 Propst des Klosters zum neuen Werke (in opere novo) bei Halle, auch Archidiakonus des Bezirks Halle und bei den Erzbischöfen von Magdeburg, Ernst von Sachsen ( 1613) und Albert von Brandenburg sehr angesehen war; er schloß sich 1524 Luther an (Mencken, Scriptores II, 1519).

    • Literatur

      J. Chr. Dreyhaupt, Pagus Neletici ... Beschreibung des Saalkreises, 1749, I, 704.— J. E. Kapp, Nachlese zur Ref.-Gesch. IV, 424.— (Weller) Altes aus allen Theilen der Geschichte, 1762, I, 290.— Ossinger, Bibliotheca Augustiniana, 1768, S. 652.— Th. Kolde, Die deutsche Augustiner-Congregation, 1879, S. 174 u. f. — E. Bratke, Luthers 95 Thesen und ihre dogmenhistor. Voraussetzungen, 1884, S. 53 ff., 111 ff. Die Ausgaben der Fundgrube und der Coelifodina bei Panzer, Weller u. Kolde, S. 181.

  • Autor/in

    Reusch.
  • Zitierweise

    CC-BY-NC-SA