Lebensdaten
1860 – 1934
Geburtsort
Reddighäuser Hammer bei Hatzfeld/Eder (Hessen)
Sterbeort
München
Beruf/Funktion
Strafrechtler ; Völkerrechtler ; Professor für Strafrecht
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 118692712 | OGND | VIAF: 10640306
Namensvarianten
  • Frank, Reinhard Karl Albrecht Otto Friedrich Georg Julius Ludwig Hermann von
  • Frank, Reinhard von
  • Frank, Reinhard Karl Albrecht Otto Friedrich Georg Julius Ludwig Hermann von
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Zitierweise

Frank, Reinhard von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118692712.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Wilh. (1829–89), KR, Hüttenbes. auf d. R., S d. Chrstn. (s. Gen. 1);
    M Minna (1838–63), T d. Landrichters Reinhard Koch in Vöhl, aus altem Beamtengeschl., u. d. Sophie Lyncker;
    Vt Otto s. (1), Jul. Karl F. (1865–1940), Dr.-Ing. E. h., Mitbegr. d. Gewerkschaft Wittelsbach in Hollfeld/Bayern zur Aufbereitung d. Alberzes, Wilh. Koch (1866–1957), Oberkriegsger.rat, Förderer d. hess. Sippenkde.;
    Rüsselsheim/M. 1890 Antonie (1866–1949, Cousine), T d. Pfarrers Ferd. Richter u. d. Luise Frank (T d. Karl F., 1790-1875, Dekan, Pol.);
    3 S, 1 T, u. a. Luise ( Werner Siebeck, 1891–1934, Verleger [J. C. B. Mohr]).

  • Biographie

    Schulunterricht genoß F. zuletzt auf dem Gymnasium in Marburg/Lahn. Dort begann er auch sein Studium als Philologe, wechselte jedoch schon nach einem Semester zur Rechtswissenschaft über, weil ihn „mangelnde Berücksichtigung der kultur- und literarhistorischen Zusammenhänge und jeglicher ästhetischen Gesichtspunkte“ enttäuschte. 1881/82 studierte F. in München, wo ihn namentlich der Kriminalist F. von Holtzendorff anzog, dessen mittelbarer Nachfolger er 1913 werden sollte. Im Herbst 1882 wandte sich F. nach Kiel, wo er auch 1883 die Referendarprüfung ablegte. Einen Teil seiner Referendarzeit verbrachte er in Marburg, wo er F. von Liszt nähertrat, bei dem er promovierte und sich 1887 habilitierte und für den er zeitlebens hohe Verehrung empfand. Für dessen 1881 gegründete „Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft“ berichtete er über strafrechtliche Literatur. Aus Dissertation und Habilitationsschrift geht die erste größere Veröffentlichung F.s hervor, „Die Wolff’sche Strafrechtsphilosophie“ (1887). Die nächste bedeutende Arbeit ist dem Problem des Vorsatzes im Strafrecht gewidmet. Sie führte in die heute noch nicht abgeschlossene Diskussion um das Wesen des Vorsatzes die Begriffe „Vorstellungstheorie“ und „Willenstheorie“ ein. Hier finden wir auch erstmalig eine der Formeln, die sich an den Namen F.s knüpfen, nämlich die „Franksche Formel“ für den dolus eventualis, der später ähnlich berühmte Formeln für den Anfang der Ausführung beim Versuch, für die Freiwilligkeit beim Rücktritt, für die Kausalität bei der Teilnahme, für die Rechtswidrigkeit der Drohung bei der Erpressung und für die versteckte Anonymität bei der Urkundenfälschung folgen sollten.

    1890 wurde F. mit 29 Jahren Ordinarius in Gießen, 1899 wurde er nach Halle als Nachfolger Liszts, 1902 nach Tübingen und 1913 – fast gleichzeitig mit dem ihm freundschaftlich verbundenen E. Beling – nach München berufen. Dort hat er fast 20 Jahre lang eine einflußreiche Forschungs- und Lehrtätigkeit ausgeübt. 1911-14 war F. auch Mitglied der Strafrechtskommission in Berlin, der wir den vorzüglichen Entwurf von 1913 verdanken. 1920, nach Ablehnung eines Rufes nach Leipzig als Nachfolger Wachs, wurde F. zum Rektor der Münchner Universität gewählt. – In den Mittelpunkt der außerdem Strafrecht dem Völkerrecht gewidmeten Tätigkeit F.s war seit der Professur in Gießen sein erstmals 1897 erschienener Kommentar zum Reichs-Strafgesetzbuch getreten, der bis zu seinem Tode 18 Auflagen erlebte und neben dem Lisztschen Lehrbuch des Strafrechts führende Bedeutung erlangte. In ihm, wie in den einzelnen Abhandlungen, die F. dem Strafrecht widmete und von denen der „Aufbau des Schuldbegriffs“ (1907) besondere Wirkung ausstrahlte, treten die Vorzüge seiner Geistigkeit klar in Erscheinung: Dogmatische Klarheit und Gründlichkeit, phantasievolle Schöpferkraft, die jedoch durch besonnenes Maßhalten gezügelt wird, uneigensinnige Aufgeschlossenheit für neue Ideen, aber auch auf Lebens- und Weltkenntnis fußende praktische Treffsicherheit. Von F.s Lehren, Formeln und Judizien führen viele Verbindungslinien in die Gegenwart.

  • Auszeichnungen

    Dr. rer. pol. h. c..

  • Werke

    Weitere W u. a. Vorstellung u. Wille in d. modernen Dolus-Lehre, in: Zs. f. d. gesamte Strafrechtswiss. 10, 1890;
    Naturrecht, geschichtl. Recht u. soz. Recht, 1891;
    Stud. z. Polizeistrafrecht, 1897;
    Der Kampf um e. Auslieferungsgesetz, 1905;
    Raub u. Erpressung, in: Vgl. Darst. d. dt. u. ausländ. Strafrechts, Bes. T., VI, 1907;
    Vollendung u. Versuch, ebd., Allg. T., V, 1908;
    Vergeltungsstrafe u. Schutzstrafe, 1908;
    Strafausschließungs- u. Strafmilderungsgründe, in: Reform d. Reichsstrafgesetzbuchs, 1910;
    Die belg. Neutralität, 1915;
    Das Seekriegsrecht, 1916;
    Die Staats- u. völkerrechtl. Stellung d. Saargebiets, in: Archiv f. öffentl. Recht 43, 1922;
    Das Strafrecht d. Codex iuris canonici, in: Archiv f. Strafrecht 65, 1918;
    Kann Wilhelm II. ausgeliefert werden?, 1919;
    Wesen u. Tragweite d. Auslieferungsgesetze,|1920;
    Über Neutralitätsgesetze, 1921;
    Über d. intellektuellen Verbrechensschaden, 1931;
    Autobiogr., in: Die Rechtswiss. d. Gegenwart in Selbstdarst. III, 1929, S. 1-40 (W, P).Mithrsg.: Pitaval d. Gegenwart.

  • Literatur

    Btrr. z. Strafrechtswiss., Festgabe f. R. v. F. z. 70. Geb.tag, 2 Bde., 1930 (P).Zu Vt Jul. Karl: Stahl u. Eisen 60, 1940, S. 260 (P);
    Rhdb. (P);
    Wenzel.

  • Autor/in

    Karl Engisch
  • Zitierweise

    Engisch, Karl, "Frank, Reinhard von" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 336-337 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118692712.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA