Lebensdaten
1903 – 1981
Geburtsort
Düsseldorf
Sterbeort
Bonn
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 118607332 | OGND | VIAF: 108803116
Namensvarianten
  • Scheuner, Ulrich
  • Scheuner
  • Scheuner, U.

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Zitierweise

Scheuner, Ulrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118607332.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus preuß. Beamtenfam.;
    V Karl, Oburreg.rat, Reg.vizepräs. in Münster;
    M N. N.; ledig.

  • Biographie

    S. wuchs in Münster auf und absolvierte das dortige Gymnasium bis zum Abitur 1921. Er studierte dort und in München Rechtswissenschaft bis zur Promotion 1925 in Münster. 1928 legte er in Berlin das Assessorexamen ab, wurde Schüler von Rudolf Smend und Heinrich Triepel, habilitierte sich 1928 für öffentliches Recht an der Univ. Berlin und war anschließend Referent am Ks.-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. 1933-40 o. Professor in Jena, lehrte er nach einem Semester in Göttingen 1941-44 an der Reichsuniv. Straßburg; seit 1944 leistete er Kriegsdienst. Nach 1945 blieb er im Zuge der Entnazifizierung zunächst ohne akademisches Lehramt. 1950 an die Univ. Bonn berufen und dort 1972 emeritiert, wirkte er auch als oft konsultierter Berater der Bundesregierung.

    S. identifizierte sich zunächst mit dem NS-Staat – auch in seinen Publikationen –, wahrte aber gegenüber der totalitären Ideologie eine gewisse Zurückhaltung: Nach seiner Auffassung sollte die „Nationale Revolution“ den „dt. Rechtsstaatsgedanken von seiner liberalen Verhüllung befreien“ (Die nat. Rev., S. 342). Seit 1950 stieg S. zum führenden Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik auf, der auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts einschließlich des Völkerrechts, des Kirchenrechts und der Verfassungsgeschichte sowie der Geschichte der Staatstheorie publizierte und in seinem Bereich als letzter Universalist galt. S.s umfangreiches Werk besteht ausschließlich aus weitausgreifenden Spezialstudien und Essays. Die Bedeutung seiner Arbeiten liegt nicht in der Prägung von Leitbegriffen oder der Konstruktion umfassender Theorien, sondern in der souveränen Verbindung geistesgeschichtlichen und juristischen Denkens, die in einem „assoziativen“ Denkstil (Schlaich) entwickelt wird. Von Smends Integrationslehre beeinflußt, sah S. in einer aristotelisch geprägten politischen Anthropologie das Fundament der Staatstheorie, stand aber auch in der Tradition der thomistischen Staatslehre. Den Staat begriff S. in der Nachkriegszeit prozeßhaft als permanente Aufgabe der Konsensbildung, die in der von ihm bejahten repräsentativen Demokratie auf pluralistischer Grundlage erfolgen müsse. Seine Staats- und Verfassungslehre bezieht Gegenpositionen zu Carl Schmitt, aber auch zur Reduktion des Staates auf die Verfassungs – oder Rechtsordnung im Sinne Hans Kelsens und grenzt sich ferner ab von der hegelianischen Tradition der dt. Staatslehre. S. hielt daran fest, daß das Geschick des modernen freiheitlichen Staates mit dem seiner Parlamente verknüpft sei.

    In seinen zahlreichen kirchen- und staatskirchenrechtlichen Schriften blieb S. zurückhaltend gegenüber rechtstheologischen Tendenzen und einer Spiritualisierung der kirchlichen Rechtsordnung. Er sah das Staatskirchenrecht als eine Ordnung des Ausgleichs zwischen Staat und Kirche und bejahte deshalb das Instrument der Konkordate, obwohl er das Prinzip der Souveränität des Staats nicht aufgeben wollte. Im Völkerrecht stand er in der Tradition des Naturrechts. Er vertrat das Prinzip einer internationalen Solidarität mit dem Ziel einer höheren Gemeinschaft der Staaten in internationalen Organisationen. Insgesamt übten S.s Arbeiten trotz ihres oft essayistischen Charakters großen Einfluß auf die Rechtskultur der Bundesrepublik aus.|

  • Auszeichnungen

    Mitgl. d. Rhein.-Westfäl. Ak. d. Wiss. (1955) u. d. Bayer. Ak. d. Wiss. (korr. 1981);
    päpstl. Gregorius-Orden (1972).

  • Werke

    Die nat. Rev., in: AöR NF 24, 1934, S. 166-220, 260-344 Der Gleichheitsgedanke in d. völk. Vfg.ordnung, in: ZStW 99, 1939, S. 245-278;
    Staatstheorie u. Vfg.recht d. Faschismus, ebd. 101, 1941, S. 252-86;
    Der Staatsgedanke Preußens, 1965;
    Das Mehrheitsprinzip in d. Demokratie, 1973;
    Das System d. Beziehungen v. Staat u. Kirchen im Grundgesetz, in: E. Friesenhahn u. U. Scheuner (Hg.), Hdb. d. Staatskirchenrechts d. BRD, I, 1974, S. 5-86;
    Staatstheorie u. Staatsrecht, Ges. Schrr., hg. v. J. Listl u. W. Rüfner, 1978 (W-Verz.);
    Schrr. z. Staatskirchenrecht, hg. v. J. Listl, 1973 (W-Verz.);
    Schrr. z. Völkerrecht, 1973;
    Der Btr. d. dt. Romantik z. pol. Theorie, 1980;
    Nichtmonarch. Staatsformen in d. jur. u. pol. Lehre Dtld.s im 16. u. 17. Jh., in: R. Schnur (Hg.), Die Rolle der Juristen bei d. Entstehung d. modernen Staates, 1986, S. 737-73.

  • Literatur

    Ch. Tomuschat, U. S.s Völkerrechtl. Werk, in: U. S., Schrr. z. Völkerrecht, 1973, S. XI-XXXI;
    H. Ehmke. in: ders. u. a. (Hg.), FS f. U. S. z. 70. Geb.tag, 1973, S. 11-18;
    P. Häberle, Teilbibliogr. U. S. – Rezensionen, in: Zs. f. ev. Kirchenrecht 26, 1981, S. 130-39;
    ders., Staatsrechtslehre als universale Jurisprudenz, ebd., S. 105-29;
    K. Schlaich, Von d. Notwendigkeit d. Staates, Das wiss. Werk U. S.s. in: Der Staat 21, 1982, S. 1-24;
    J. Listl, Staat u. Kirche b. U. S., in: ders. u. H. Schambeck (Hg.), Demokratie in Anfechtung u. Bewährung, FS f. J. Broermann, 1982, S. 827-99 (S. 900-06 Gesamtbibliogr. 1978-81);
    K. Stern, in: Jb. d. Rhein.-Westfäl. Ak.d. Wiss. 1981, 1982, S. 56-62;
    H. Dreier, Die dt. Staatsrechtslehre in d. Zeit d. NS, in: Veröff. d. Vereinigung d. dt. Staatsrechtslehrer 60, 2001, S. 10-72.

  • Autor/in

    Peter Landau
  • Zitierweise

    Landau, Peter, "Scheuner, Ulrich" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 713-714 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118607332.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA