Lipp, Joseph von
Lipp, Joseph von
- Lebensdaten
- 1795 – 1869
- Geburtsort
- Holzhausen bei Gaildorf
- Sterbeort
- Rottenburg/Neckar
- Beruf/Funktion
- Bischof von Rottenburg ; Bischof
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 117201774 | OGND | VIAF: 17993517
- Namensvarianten
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- Lipp, Josef von
- Lipp, Josef (bis 1847)
- Lipp, Joseph von
- Lipp, Josef von
- Lipp, Josef (bis 1847)
- lipp, josef
- Lipp, J.
- Lipp, Joseph
- mehr
Literatur(nachweise)
- Katalog des Bibliotheksverbundes Bayern (BVB)
- Deutsche Digitale Bibliothek
- Thesaurus des Consortium of European Research Libraries (CERL)
- Normdateneintrag des Südwestdeutschen Bibliotheksverbundes (SWB)
- * Landeskunde Entdecken Online - Baden-Württemberg (LEO-BW) [2015-]
- Österreichischer Bibliothekenverbund (OBV)
- Gemeinsamer Verbundkatalog (GBV)
- * Literaturnachweis in der Neuen Deutschen Biographie (NDB)
- * Werknachweis in der Neuen Deutschen Biographie (NDB)
- Index Theologicus (IxTheo)
- * Jahresberichte für deutsche Geschichte - Online
Objekt/Werk(nachweise)
Porträt(nachweise)
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Genealogie
V Wilhelm, Schmied;
M Maria Widmann. -
Biographie
L. stammte aus armen Verhältnissen; er verlor früh die Eltern. Seit WS 1815/16 studierte er Theologie in Ellwangen, seit 1817 in Tübingen. 1819 wurde er zum Priester geweiht, anschließend war er Seelsorger und Repetent am Wilhelmsstift Tübingen. 1822 bestand er die philologische Staatsprüfung und war dann im Schuldienst tätig, zuletzt (seit 1833) als Rektor des Gymnasiums in Ehingen/Donau. In dieser Zeit beteiligte er sich am Ehinger „Antizölibatsverein“ (1830/31). 1845 war er Stadtpfarrer und Dekan in Ehingen. Nach dem Tod Joh. v. Kellers (1845) wurde Domkapitular Stöbele zum neuen Bischof von Rottenburg gewählt, erlangte aber nicht die Zustimmung Roms. Die württ. Regierung setzte schließlich die Wahl L.s am 14.6.1847 durch und erreichte ein halbes Jahr später die Billigung der Kurie.
Ihn erwartete eine Neuordnung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat im Kgr. Württemberg. Dieses Vorhaben wurde durch die Ereignisse von 1848 erleichtert; doch hatte sich L. schon vor Annahme der Wahl wichtige Zugeständnisse machen lassen. Die Verhandlungen mit der Regierung führten zu einer Konvention (1854), die von Rom aber verworfen wurde. Daraufhin verhandelte die württ. Regierung mit der Kurie. Dem Konkordat (1857) stimmte der Landtag – nach heftigen Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit – nicht zu. Nun regelte der Staat einseitig in einem Gesetz die Rechte der kath. Kirche (30.1.1862). Da Bischof und Regierung aber vom Willen zur Verständigung beseelt waren, gestalteten sich die weiteren Beziehungen durchaus erträglich. Eine andere Aufgabe, die auf L. wartete, war das Ordnen jener kirchlichen Bereiche, die 1848 „frei“ geworden waren (Vereine, Sonderseelsorge, Publizistik, weibliche Orden usw.). Versuche, auch die Wiederzulassung männlicher Orden (vor allem der Benediktiner) in Württemberg zu erreichen, schlugen fehl. In den 60er Jahren wurde L. immer schärfer vom radikalen Flügel der „Ultramontanen“ kritisiert, auch in Rom denunziert. Man warf ihm vor allem Nachgiebigkeit gegenüber dem Tübinger Dogmatiker J. E. Kuhn und eine als liberal empfundene Erziehung der Priesteramtskandidaten im Wilhelmsstift (Tübingen) vor. Der Versuch, L. durch die Einsetzung eines Koadjutors mit dem Recht der Nachfolge zu entmachten, führte zu den „Rottenburger Wirren“. Diese fanden durch den Tod des Bischofs ihr Ende. Das Bild L.s in der späteren Geschichtsschreibung wird bis heute von der zeitgenössischen Polemik bestimmt, die ihn als schwächlich und unentschieden charakterisierte. Er war aber eine würdige, mutige, selbstlose und hilfsbereite Persönlichkeit.
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Werke
u. a. Etwas üb. d. Methode d. Unterrichts in klass. Sprachen, in: Ehinger Gymnasialprogr., 1827;
Über d. Bedeutung u. d. Gebrauch d. Imperativs d. griech. Sprache, ebd., 1839;
Antrittspredigt gehalten … in Ehingen am 4. Sonntag n. Ostern 1845, 1845. -
Literatur
ADB 18;
A. Oehler, Gedächtnisrede auf J. v. L., 1869;
St. Neher, Personalkat. d. seit 1813 ordinierten u. in d. Seelsorge verwendeten Geistlichen d. Bisthums Rottenburg, ³1894;
Die Diözese Rottenburg u. ihre Bischöfe, 1828–1928, hrsg. v. F. Stärk, 1928 (P);
A. Hagen, Staat u. kath. Kirche in Württemberg in d. J. 1848–62, Kirchenrechtl. Abhh., Bd. 105-108, 1928 (W);
Die Gräber v. Sülchen, in: Rottenburger Mschr. f. prakt. Theol. 17, 1933/34, S. 207-14;
St. Lösch, Prof. Dr. Adam Gengier, 1799–1866, Die Beziehungen d. Bamberger Theologen zu J. J. J. Döllinger u. J. A. Möhler, 1963;
R. Reinhardt, Die Bemühungen um Wiederzulassung d. Benediktiner in Württemberg während d. 19. Jh., in: Germania Benedictina V: Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, 1975, S. 734-44;
O. Weiß, Die Redemptoristen in Bayern (1790–1909), Diss. München 1977;
W. Groß, Das Wilhelmsstift Tübingen,|1817-69, Theologenausbildung im Spannungsfeld v. Staat u. Kirche, 1978;
Die Bischöfe d. dt.sprachigen Länder v. 1785/1803-1945, Ein biogr. Lex., hrsg. v. E. Gatz, 1983 (P). -
Porträts
Ölgem. (Rottenburg, Bischofshaus).
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Autor/in
Rudolf Reinhardt -
Zitierweise
Reinhardt, Rudolf, "Lipp, Joseph von" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 648-649 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117201774.html#ndbcontent
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Biographie
Lipp: Joseph v. L., Bischof von Rottenburg. Geb. am 24. März 1795 zu Holzhausen im württembergischen Oberamt Gaildorf, erhielt L. seine theologische Bildung zu Ellwangen und Tübingen, wurde 1819 in Rottenburg zum Priester geweiht, 1821 Repetent am Convict zu Tübingen, trat 1824 zum philologischen Lehramt über, zuerst als Oberpräceptor und Kaplan in Gmünd,|seit 1825 als Professor am Gymnasium zu Ehingen, wo er zugleich Vorsteher des niederen Convicts und 1832 provisorisch, 1883 definitiv Rector des Gymnasiums wurde. Hier schrieb er die Programmabhandlung: „Ueber die Bedeutung und den Gebrauch des Imperativs der griechischen Sprache“ (1839). Im Jahre 1845 vertauschte er das Lehramt mit der Stelle des Stadtpfarrers und Decans in Ehingen und erhielt den Titel eines Kirchenraths. Seine Wahl zum Bischof von Rottenburg erfolgte am 14. Juni 1847, nachdem eine erste vom Domcapitel vorgenommene Wahl die Bestätigung des römischen Stuhls nicht gefunden hatte, dagegen das Domcapitel ermächtigt worden war, eine zweite Wahl vorzunehmen. Da der 1845 verstorbene Bischof v. Keller seinem Nachfolger als Erbe einen Conflict zwischen der Staatsregierung und der bischöflichen, bezw. päpstlichen Curie wegen staatlicher Eingriffe in kirchliche Rechte hinterlassen, und da überdies zwischen der katholischen Actionspartei und dem Domcapitel tiefgreifende Differenzen bestanden, so mußte die Wahl Lipp's als eine Art von Compromiß angesehen werden, vermöge dessen man sich auf einen Mann einigte, der, bisher nach keiner Seite hin offensiv ausgetreten, beiden Parteien Vertrauen einflößte und ein Regiment des Friedens und der Versöhnlichkeit hoffen ließ. Seine Präconisation erfolgte zu Rom am 17. Dec. 1847, seine Consecration am 12. und seine feierliche Inthronisation in der Domkirche zu Rottenburg am 19. März 1848. Der Gang seiner bischöflichen Regierung war nun vornehmlich durch die Zeitereignisse bestimmt, vor allem schon durch die Bewegung des J. 1848, welche ihre Rückwirkung auf die Stellung der tatholischen Kirche in Deutschland nicht verfehlen konnte und welche zu der Zusammenkunft von 19 deutschen Bischöfen, unter ihnen auch L., zu Würzburg (October 1848) führte. Bald darauf (1851) begann die gemeinsame Action der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz, wohin Rottenburg gehört, in welcher dieselben, den Erzbischof v. Vicari in Freiburg an der Spitze, eine Anzahl von bisher vorenthaltenen kirchlichen Rechten (über Erziehung des Clerus, canonische Verleihung der Kirchenstellen, Verwaltung des Kirchenvermögens, Beziehungen der Kirche zur Volksschule) gegenüber den Regierungen der betreffenden Staaten energisch reclamirten, und die schließlich nach manchen Wechselfällen, welche die Weisheit und Kraft der Bischöfe auf manche Proben stellten, zu dem Abschluß der bekannten Conventionen zwischen den Staatsregierungen und dem römischen Stuhl führten, speciell in Württemberg zu der Convention von 1857. Wurde auch diese Convention infolge der Opposition des Landtags vom Jahre 1861 seitens der Regierung wieder aufgehoben und durch das Gesetz vom 39. Januar 1862 ersetzt, wogegen der Bischof seinerseits Protest zu erheben sich gedrungen sah, so schien es doch sowol dem Bischof selbst als den ruhig denkenden Katholiken des Landes, daß man für den Augenblick das Mögliche erreicht habe und sich einer Regierung gegenüber, welche es an Beweisen des Wohlwollens und der Billigkeit gegen die katholische Kirche nicht hatte fehlen lassen, mit dem gesetzlich geschaffenen Zustande zurecht finden könne, zumal da auch seitens des apostolischen Stuhls der stillschweigenden Acceptation des Geschehenen kein Hinderniß mehr entgegengestellt wurde. Man hatte dem maßvollen, aber festen und von äußeren Einflüsterungen unbeirrten Auftreten des wegen seiner apostolischen Einfachheit Verehrten Bischofs einen großen Theil an dem verhältnißmäßig günstigen Stand der kirchlichen Dinge in Württemberg zugeschrieben. Dennoch fehlte es nicht an einer Partei im Lande, welche, durch ihre auswärtigen Verbindungen gekräftigt und ermuthigt, neue Anstrengungen machte, um den Bischof auf die Bahn der Opposition, beziehungsweise der Reform der kirchlichen Institutionen des Landes zu treiben, wozu der Anlaß hauptsächlich von den Unterrichtsanstalten für den Clerus der Diöcese und ganz besonders vom theologischen Convict in Tübingen hergenommen wurde. Da Bischof L.|sich nicht drängen ließ, gingen Klagen über ihn nach Rom (1868) und es wurde dort die Frage angeregt, ob nicht dem greisen Bischof, der in Anbetracht seiner physischen Schwäche seinem Amte nicht mehr gewachsen sei, ein Coadjutor zu bestellen sei. Der Bischof wußte sich gegenüber einer Denunciation, die er als illoyal verwerfen mußte, in seinem Rechte und versetzte die beiden Vorstände des Priesterseminars, in denen er die thätigsten Agitatoren gegen sich erkannte, auf Pfarrstellen, welche sie aber nicht annahmen; er fand aber mit diesem Act der Selbsthülfe und mit der von ihm versuchten Rechtfertigung seines Verhaltens die Billigung des römischen Stuhls nicht, welch letzterer vielmehr erneuerten Desiderien bezüglich der Verwaltung der Diöcese Ausdruck gab und besonders die Entlassung des damaligen Convictsdirectors zu Tübingen, Dr. Ruckgaber, forderte. Der Conflict kam zu Ende, als 1869 Dr. Ruckgaber sein Amt in die Hände des Bischofs niederlegte, der Bischof selbst aber, im hohen Alter von Kränkung und Kummer niedergeworfen, erkrankte, und am 3. Mai 1869 starb.
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Literatur
H. Brück, Die oberrheinische Kirchenprovinz von ihrer Gründung bis zur Gegenwart, Mainz 1868. — Aemil Ruckgaber. Die Diöcese Rottenburg und ihre Ankläger. Tübingen 1869. — Heinr. Schmid, Geschichte der katholischen Kirche Deutschlands von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart, München 1874.
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Autor/in
Linsenmann. -
Zitierweise
Linsenmann, Franz Xaver, "Lipp, Joseph von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 18 (1883), S. 732-734 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117201774.html#adbcontent