Dates of Life
1780 – 1857
Place of birth
Louisenhof bei Pleß (Schlesien)
Place of death
Berlin
Occupation
preußischer Justizminister
Religious Denomination
evangelisch?
Authority Data
GND: 117162981 | OGND | VIAF: 8158370
Alternate Names
  • Mühler, Heinrich Gottlob von
  • Mühler, Heinrich Gottlob (bis 1851)
  • Mühler, Heinrich
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Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Places

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Citation

Mühler, Heinrich von, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117162981.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Heinrich Mühler (1747–1810), Kammerrat d. anhalt-pless. Rentei in L., S d. Heinrich (um 1677–1751), gfl. hochberg. Hofspitalverwalter in P., u. d. Magdalene Elisabeth Pusch;
    M Johanne Eich (1758–92) aus Wernigerode;
    1) Brieg 1807 Luise Boenisch ( 1808), 2) Brieg 1810 Ulrike Hoffmann (1793–1873) aus Brieg;
    1 T aus 1) Luise (1808–55, Friedrich v. Merckel, 1802–75, auf Ober-Thomaswaldau, preuß. Reg.rat), 3 S, 3 T aus 2) Heinrich (s. 2), Karl (1820–88), preuß. Geh. Justizrat, Senatspräs. b. Kammerger., Ferdinand (1820–70), preuß. Geh. Kabinettsrat, Chef d. Zivilkabinetts, Henriette (1811–89, Wilhelm v. Merckel, 1803–61, preuß. Kammerger.rat, s. NDB 17*), Sophie (1816–77, Gustav v. Goßler, 1810–85, Dr. iur., Kanzler d. Kgr. Preußen, Oberlandesger.präs. in Königsberg, Preußen, s. Altpr. Biogr. I), Auguste (1833–1906), Stiftsdame in Kapsdorf (Schlesien);
    E Gustav v. Goßler (1838–1902), preuß. Staatsmin., Oberpräs. d. Prov. Westpreußen (s. Altpr. Biogr. I; NDB VI).

  • Biographical Presentation

    M. besuchte zunächst die Stadtschule zu Pleß, seit 1796 das Friedrichs-Gymnasium in Breslau. 1798-1801 studierte er Rechtswissenschaften an der Univ. Halle (1801 Auskultator, 1802 Referendar). Nach dem Assessorexamen (1804) erfolgte 1810 die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat in Brieg und 1815 die Versetzung an das Kammergericht in Berlin. 1818 wurde er Direktor des Berliner Vormundschaftsgerichts, 1819 zusätzlich Geh. Revisionsrat am Rhein. Revisions- und Kassationshof. 1822-24 Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG) Halberstadt, übernahm er vom Herbst 1824 bis 1831 die Leitung des OLG Breslau. Von Februar 1832 bis September 1844 war M. Justizverwaltungsminister, zunächst unter Ausschiuß der Rheinprovinz.|Im Herbst 1838 wurde ihm auch die Verwaltung dieser Provinz unter Mithilfe des Kölner Generalprokurators Karl Ferdinand Ruppenthal (1777–1851) übertragen. 1845-54 war M. Präsident des Geh. Obertribunals in Berlin, mit dem 1852/53 der Rhein. Revisions- und Kassationshof vereinigt wurde. Bis März 1848 hatte M. Sitz und Stimme im preuß. Staatsministerium, 1849 übernahm er das Präsidium des Disziplinarhofs für die nicht richterlichen Beamten. 1851 wurde er auf Lebenszeit ins Herrenhaus berufen.

    M. hat als Justizverwaltungsminister in Zusammenarbeit mit Karl v. Kamptz (Minister der Gesetzrevision) insbesondere die preuß. Ziviljustiz nach einer 30jährigen Stagnation behutsam modernisiert. Vier Prozeßrechtsnovellen in den Jahren 1833/34 dienten u. a. der Beschleunigung des Verfahrens. Zu nennen sind weiter das Gesetz von 1838 über die Verkürzung der Verjährungsfristen sowie Gesetze von 1839 über die Reform der Nichtigkeitsbeschwerde und die Begründung des Justizministerialblatts. Schon früh war er als Mitglied des Rhein. Revisions- und Kassationshofs und der Rhein. Justiz-Organisations-Kommission (1818/19) sowie der Rhein. Revisionskommission in Berlin (1827) mit der Problematik befaßt, inwieweit das rhein.-franz. Zivil- und Strafrecht beibehalten werden sollte oder nicht. Als Mitglied der strafrechtlichen Staatsratskommission (1839–42) nahm er Einfluß auf die Strafrechtsreform. 1839 befürwortete er die Einführung des rhein. Strafverfahrens in Gesamtpreußen. Savignys umfassenden Reformplänen insbesondere auf dem Gebiet des Zivilprozesses stand er reserviert gegenüber (Gutachten vom April 1844), wenn er sie auch nicht so massiv behinderte wie sein Nachfolger Karl v. Uhden. Die von ihm durchgeführte Reorganisation des Obertribunals nach der Revolution von 1848 konnte den Ansehensverlust, den die preuß. Justiz insgesamt 1848/50 erlitten hatte, nicht mehr rückgängig machen. Wegen seiner Amtsführung angegriffen, stellte er die in der Vormärzzeit erreichten Fortschritte heraus. Zeitlebens ein gemäßigter Neuerer, der allerdings sein Reformmodell wegen der Widerstände im Staatsministerium nur in Ansätzen verwirklichen konnte, stand M. den justizpolitischen Forderungen der Revolution im ganzen ablehnend gegenüber.|

  • Awards

    Schwarzer Adler- orden (1851).

  • Literature

    ADB 22;
    F. H. Sonnenschmidt, Gesch. d. Kgl. Obertribunals zu Berlin, 1879, S. 220 ff., 268 ff., 303 ff., 447;
    W. Schubert, Qu. z. preuß. Gesetzgebung d. 19. Jh., Gesetzesrevision (1825–1848), II. Abt., bes. Bd. 11, 1991;
    Kosch, Biogr. Staatshdb.

  • Author

    Werner Schubert
  • Citation

    Schubert, Werner, "Mühler, Heinrich von" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 286-287 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117162981.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Mühler: Heinrich Gottlob von M., preußischer Justizminister, geb. den 23. Juni 1780 in Louisenhof bei Pleß, den 15. Januar 1857 in Berlin. Der Vater, Heinrich Gotthilf M., war Kammerrath der fürstlich Pleß’schen Rentei in Louisenhof. Seine wissenschaftliche Bildung erhielt M. im Friedrichs-Gymnasium zu Breslau. Nachdem er seit 1798 in Halle die Rechte studirt, wurde er 1801 Auscultator bei der Oberamtsregierung in Brieg, 1802 Referendar, 1804 Assessor bei dieser Behörde und 1810 Oberlandesgerichtsrath. Sein großer Fleiß, verbunden mit einer seltenen Geschäftsthätigkeit, veranlaßten 1815 seine Versetzung an das Kammergericht in Berlin, 1818 erfolgte die Ernennung zum Director des dortigen Vormundschaftsgerichts. Seit 1817 bekleidete er mit dem Titel eines Geheimen Oberrevisionsraths das Amt eines Mitglieds des Cassationshofes. Gleichzeitig wirkte er mit an den Arbeiten der Gesetzcommission. 1822 wurde er zum Vicepräsidenten des Oberlandesgerichts in Halberstadt ernannt, 1824 in gleicher Eigenschaft nach Breslau verseht, wo er mehrfach Gelegenheit fand, dem Kronprinzen, nachherigen Könige Friedrich Wilhelm IV. näher zu treten, 1827 ward er auf 7 Monate zu den Vorarbeiten für die Revision des Allgemeinen Landrechts in die Gesetz-Revisions-Commission berufen. Nachdem der Justizminister Graf Danckelmann 1830 gestorben, erfolgte am 9. Februar 1832 der königliche Erlaß, durch welchen das Justizministerium zwischen dem bisherigen provisorischen Minister Geheimen Rath von Kamptz und M. getheilt werden sollte. Zu Justizministern ernannt, sollten Beide gemeinschaftlich die Besetzung der höheren Beamtenstellen, die Einrichtung der Jmmediat-Prüfungs-Commission, die Bearbeitung der Conduitenlisten und die vom Justizministerium ausgehenden Gesetzvorschläge behalten; Herrn von Kamptz wurde die Fortführung der Gesetzesrevision und die oberste Leitung der Justizangelegenheiten in den westlichen Provinzen, M. dagegen die in den übrigen Provinzen zugetheilt. Die Wiedervereinigung der Justizverwaltung erfolgte durch Cabinetsbefehl vom 17. Decbr. 1838 und es wurde die oberste Leitung aller in das Ressort dieser Behörde fallenden Verhältnisse, also auch die der rheinischen Justiz, M. überwiesen, während für v. Kamptz nur die Leitung der Gesetzrevision verblieb. In dieser Stellung hat sich M. große Verdienste erworben, namentlich durch Förderung der wissenschaftlichen Bearbeitung des preußischen Rechts und durch die herbeigeführte Beschleunigung des Proceßverfahrens. Durch das Gesetz vom 1. Juni|1833 über den Mandats-, summarischen und Bagatellproceß wurde dem mündlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren in Preußen und Deutschland die Bahn gebrochen. 1837 war M. auch Mitglied der Staatsrathscommission behufs Berathung des revidirten Entwurfs des Strafgesetzbuchs. Durch Cabinetsbefehl des Königs Friedrich Wilhelm IV. vom 18. August 1844 wurde er für die Zeit vom 1. Oct. an vom Amte eines Justizministers entbunden und an Stelle des pensionirten Sack zum Chefpräsidenten des Geheimen Obertribunals ernannt, jedoch mit Beibehaltung von Sitz und Stimme im Staatsministerium. Zugleich war in der Ordre verfügt, daß M. die Leitung des Geheimen Obertribunals im Wesentlichen unter des Königs unmittelbarem Befehle zu führen habe. Dieses Vorrecht gab er jedoch, anläßlich einer Verfügung des Justizministers Bornemann vom 16. April 1848, auf und zeigte dies dem Gerichtshofe, unter Hinweis auf die Anstellung eines Verantwortlichen Justizministers, am 15. Februar 1849 an. Im Jahre 1848 wegen seiner früheren Verwaltung als Justizminister öffentlich angegriffen, suchte er diese in einer ausführlichen Auseinandersetzung vom 21. April 1848 zu rechtfertigen und das durch sie erreichte Gute hervorzuheben (Generalacten des kömgl. Obertribunals, 249. II). Unter M. trat durch Verordnung vom 2. Januar 1849 die Aenderung ein, daß aus der Bezeichnung des obersten Gerichtshofs als „Geheimes Obertribunal“ der Ausdruck „Geheimes“ wegfiel. Auf Grund eines Justizministerialrescripts verfügte M. am 24. Nov. 1849 die Errichtung eines 5. Senats für die Criminalsachen. In demselben Jahre wurde er auch zum Präsidenten des Disciplinarhofs für nicht richterliche Beamte, 1851 unter Bestellung zum Kronsyndicus, auf Lebenszeit in das Herrenhaus berufen. Am 8. Juni 1851 feierte er sein 50jähriges Amtsjubiläum, wobei ihm durch huldvolles Schreiben des Königs, unter ausdrücklicher Verleihung des Erbadels, der Schwarze Adlerorden verliehen wurde. Zum Andenken an diesen Tag erhielt ein vom Professor Vegas gemaltes Porträt Mühler's seinen Platz im großen Sitzungssaal des Obertribunals. Unter M. wurde ferner infolge des Gesetzes v. 17. März 1852 der rheinische Revisionsund Cassationshof in Berlin am 1. Januar 1853 mit dem Obertribunale vereinigt, worauf M. am 24. Sept. 1853 die entsprechende Bildung der Senate anordnete. Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension wurde ihm für den Schluß des Jahres 1854 ertheilt. Infolge dessen schied er am 20. Decbr. 1854 in feierlicher Sitzung des ganzen Collegs aus dem Obertribunal. Die hierbei gehaltenen Ansprachen, sowie Mühler's Erwiderung s. in Bd. 29 der Entscheidungen des Obertribunals, S. 475—484. Er lebte fortan sehr zurückgezogen in Berlin.

    • Literature

      F. H. Sonnenschmidt, Geschichte des königl. Obertribunals zu Berlin, (Berlin 1879); Entscheidungen des Obertribunals, Bd. 21, S. 477; „Die Zeit“, Berliner Morgenzeitung, Nr. 16. v. 20. Jan. 1857, Beil.

  • Author

    Wippermann.
  • Citation

    Wippermann, Karl, "Mühler, Heinrich von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 468-469 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117162981.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA