Lebensdaten
1671 – 1729
Geburtsort
Kirchensittenbach (Mittelfranken)
Sterbeort
Halle/Saale
Beruf/Funktion
Jurist ; Naturrechtler
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 116926635 | OGND | VIAF: 74616092
Namensvarianten
  • Gundling, Nicolaus Hieronymus
  • Gundling, Nicolaus
  • Gundling, Nicolaus Hieronymus
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Zitierweise

Gundling, Nicolaus, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116926635.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    B Jakob Paul (s. 1);
    Halle/S. 1707 Auguste Sophie (* 1690), T d. Ludw. Gebhard Kraut (1652–1725), preuß. Konsistorialrat u. Univ.-Sekr. in H.;
    3 S, 1 T;
    Ov d. Ehefrau Chrstn. Frdr. K. (1650–1714), preuß. Geh. Kammerrat (s. ADB 17), Joh. Andreas v. K. (1661–1723), preuß. Min. (s. ADB 17); Schwager Joh. Ludw. K. (1683–1738), GR u. Kammerdir. in H.

  • Biographie

    Väterliche Privatunterweisung und die anschließende Ausbildung im Aegidiengymnasium zu Nürnberg bereiteten G. der Familientradition entsprechend auf das Theologiestudium vor. Seit 1692 setzte er vorübergehend seine Studien in Jena und in Leipzig fort, um schließlich 1695 wieder in Altdorf pro licentia zu disputieren. Nach kurzer Tätigkeit als Predigeramtskandidat in Nürnberg führte ihn der Weg um 1699 als Hofmeister junger Adliger nach Halle/S. Dort bewog ihn Christian Thomasius, das Studium der Rechtswissenschaft aufzunehmen und anschließend die akademische Laufbahn einzuschlagen. Am 23.4.1703 disputierte er als erster in Halle sine praesidio über das Thema de transactione, testamenti tabulis non inspectis, wurde zum Lizentiaten und am 12.7. des gleichen Jahres zum Doctor iuris promoviert. Nach glänzenden Vorlesungen, in denen er sein vielseitiges Können und Wissen unter Beweis stellte, wurde G. 1705 außerordentlicher Professor der Philosophie. 1706 schlug er einen Ruf nach Altdorf aus, übernahm dafür 1 Jahr später in Halle die Professur der Beredsamkeit, die kurze Zeit danach mit dem Lehrstuhl für Naturrecht verbunden wurde. Gleichzeitig erhielt er in Anerkennung seiner theologischen Verdienste die Bestallung als Konsistorialrat. Seine Ernennung zum preußischen Geheimen Rat erfolgte wenig später. – G. gilt zusammen mit seinem persönlichen und wissenschaftlichen Gegner, J. P. von Ludewig, als der Hauptvertreter der Halleschen staatsrechtlich-historischen Schule. Sein Verdienst liegt darin, daß er mit der Ludewigschen, auf Pufendorf und Cocceji zurückgehenden, phantasievollen Betrachtungsweise der deutschen Verfassungsgeschichte aufräumte und sie auf die realen Grundlagen zurückführte. Auf philosophischem Gebiet lehnte er sich eng an Thomasius' naturrechtliche Gedanken an und trug damit wesentlich zu ihrer Verbreitung bei. Auch in seinen zahlreichen gemischten Abhandlungen zeigt er sich als dessen im Wesen ähnlichster Schüler. – Der Eindruck von Oberflächlichkeit, welcher durch postume Veröffentlichungen hervorgerufen wurde, hat das Erscheinungsbild G.s unverdientermaßen getrübt.

  • Werke

    Otia, Halle 1706;
    Abriß e. rechten Reichshistorie, ebd. 1708, ²1724;
    Iurisprudentia naturalis sive Ius naturae et gentium, ebd. 1715, ²1728;
    Gundlingiana, ebd. 1715-32; umfassendes W-Verz.
    b. Zedler XI, u. J. Ch. Dreyhaupt, Beschreibung d. Saal-Creyses II, ebd. 1755, S. 624 f.

  • Literatur

    ADB X;
    Ersch-Gruber;
    Stintzing-Landsberg III, 1, S. 122-25, Noten S. 72-74.

  • Porträts

    Dt. Zentralarchiv;
    Univ. archiv Halle;
    Büste v. J. F. Schönlaub (München, Ruhmeshalle);
    Kupf. v. Bernigeroth (Berlin. Kupf.kab., u. Leipzig,|Stadtbibl.);
    Kupf. v. C. Fritzsch, 1738, Abb. in: R. v. Procházka, Meine 32 Ahnen …, 1928.

  • Autor/in

    Rolf Lieberwirth
  • Zitierweise

    Lieberwirth, Rolf, "Gundling, Nicolaus" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 318-319 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116926635.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Gundling: Nicolaus Hieronymus G., geb. am 25. Febr. 1671 in dem nürnbergischen Dorfe Kirchsittenbach, ist der Sohn des gelehrten Predigers Wolfgang G., welcher 1689 zu Nürnberg starb und älterer Bruder des zu trauriger Berühmtheit gelangten Jacob Paul Baron v. G. Nachdem er in Altorf, Jena, Leipzig Theologie studirt und 1695 pro licentia zu Altorf disputirt hatte, lebte er einige Jahre als Candidat des Predigtamtes in Nürnberg. Das Jahr 1699 führte ihn als Hofmeister junger Adelichen nach Halle, wo Thomasius, der dort den Mittelpunkt des geistigen Lebens bildete, ihn bestimmte, sich der Jurisprudenz und der akademischen Laufbahn zuzuwenden. 1703 empfing er die juristische Doctorwürde und begann Vorlesungen über Jurisprudenz, Philosophie, Geschichte und Rhetorik, deren glänzender Erfolg ihm schnelle Beförderung zu akademischen Aemtern sicherte. 1705 ward er zum außerordentlichen, im folgenden Jahre zum ordentlichen Professor der Philosophie ernannt; 1707 übernahm er dazu die Professur der Beredsamkeit, trat dann als Professor des Natur- und Völkerrechts in die juristische Facultät ein, erhielt in Anerkennung seiner theologischen Gelehrsamkeit das Amt eines Consistorialraths und ward später zum königl. preußischen Geheimen Rath ernannt. So glänzend seine äußeren Erfolge, so unerfreulich waren seine häuslichen Verhältnisse. Seine Ehe mit der schönen und leichtfertigen Tochter des Consistorialraths L. G. Kraut, aus der 4 Kinder stammten, war die Quelle ärgerlicher, beschämender Erlebnisse und übelster Nachreden. Indeß ließ er sich lebenslang den guten Humor nicht stören; er fand seine Freuden im Sammeln und Genießen seiner Bücherschätze, am Schreibtische, auf dem Katheder und in munterer Gesellschaft. Als er im J. 1729 das Prorectorat bekleidete, befiel ihn eine Krankheit, der er am 9. December erlag. — Mit einer ihrem Umfange nach staunenswerthen Gelehrsamkeit verband G. die Kunst gewandter und ansprechender Darstellung, Witz, Erfindung und treffendes Urtheil — glänzende Gaben, die ihn als Gelehrten und Lehrer seinen berühmten Collegen Thomasius, den beiden Stryck, Ludewig, J. H. Böhmer und Chr. Wolf ebenbürtig an die Seite stellten. Nettelbladt (Hall. Beitr. 2, 404) nennt ihn „den unsterblichen JCtus, Historicus und Philosophus“ — und doch hat er|in keiner von diesen Qualitäten umfassende, bahnbrechende Leistungen aufzuweisen. Aber ähnlich wie Thomasius, dehnte er seine wissenschaftliche Thätigkeit über die verschiedensten Gebiete aus und wo er das Wort nahm, wirkte er anregend und fördernd. Unermüdlich war er in der Publication von Abhandlungen, die theils einzeln, theils in fortlaufenden Sammlungen erschienen: „Otia", 1706, 1707. „Observationes selectae“, 1707. „Gundlingiana“ von 1715 bis zu seinem Tode in 44 Stücken, denen 1732 das 45. aus seinem handschriftlichen Nachlaß hinzugefügt wurde. Bezeichnend aber sagt der Herausgeber, daß sich in diesem sonst Nichts vorgefunden habe: „denn sein munterer Geist schien ihm nicht zuzulassen, im Vorrath Etwas anzufertigen". „Noch nie", sagt ein anderer Zeitgenosse, „hat ein ernsthafter Witz und eine gründliche Gelehrsamkeit sich besser mit einem lustigen und aufgeweckten Kopf vertragen; ihm lacht die Freude, der Verstand und ein jovialisches Wesen aus den Augen", und seine zahlreiche Zuhörerschaft war der Meinung, oft dann am meisten zu lernen, wenn er die Vorbereitung zum Colleg versäumt hatte und nach Laune und Einfällen den reichen Schatz seines Wissens auskramte. Stand seine Vielwisserei und Vielgeschäftigkeit dem Gelingen größerer Erfolge im Wege, so waren sie desto ergiebiger für die Untersuchung historischer, namentlich auch litterärgeschichtlicher und staatsrechtlicher Einzelfragen, sowie für Kritiken, die er zum Theil in der von ihm (vom 13.—40. Stück) redigirten „Hallischen Neuen Bibliothek“ publicirte. Und wenn sein College Ludewig ihn einen „Bagatellisten“ nannte, so hat G. sich diesem Rivalen gegenüber das Verdienst erworben, die von ihm aufgebrachten willkürlichen Hypothesen in Staatsrecht und Geschichte erfolgreich zu bekämpfen. (Vgl. z. B. seine Abhandlung „De Henrico Aucupe“, 1711.) Ein Unternehmen größeren Stils begann G. 1723 mit seinen „Digesta“, einem Lehrbuch, das nach Ordnung der Pandecten das Naturrecht, das römische und das deutsche Recht neben einander darstellen sollte. Allein von diesem brauchbaren Compendium ist nur das erste Bändchen (bis Dig. 6, 1) erschienen. Auch sein letztes Werk „Politica“ blieb unvollendet. Dagegen erschienen seine Compendien der Logik, der Ethik, des Natur- und Völkerrechts in mehreren Auflagen. Ein Verzeichniß der bei seinen Lebzeiten publicirten Schriften ist im 45. Stück der „Gundlingiana“ enthalten. Nach seinem Tode aber sind nicht nur Sammlungen kleinerer zerstreuter Schriften, sondern auch zahlreiche und umfängliche „Discurse“ Gundling's nach Collegienheften herausgegeben — unter diesen das dickleibige „Collegium historico-literarium oder Discurs über die fürnehmsten Wissenschaften“ mit einem Nachtrage, Gundling's Leben, Register etc. enthaltend von C. F. H., 3 Bde. 4°, 1738, 1742. Ein Catalog von Gundling's ansehnlicher Bibliothek erschien 1741.

    • Literatur

      Vgl. v. Loen, Kleine Schriften 1. 218 f. Niceron's Nachrichten von Rambach 16, 117 f. Will-Nopitsch 1, 584 f., 5, 441 f. Pütter, Litt. d. t. Staatsrechts 1, 352 ff.

  • Autor/in

    Stintzing.
  • Zitierweise

    Stintzing, Roderich von, "Gundling, Nicolaus" in: Allgemeine Deutsche Biographie 10 (1879), S. 129-130 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116926635.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA