Lebensdaten
erwähnt 1583, gestorben 1591 oder 1599
Sterbeort
Koblenz
Beruf/Funktion
Erzbischof von Trier
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 116867612 | OGND | VIAF: 88905986
Namensvarianten
  • Schönenberg, Johann von
  • Johann VII. von Schönenberg
  • Johann von Schönenberg
  • mehr

Verknüpfungen

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Johann, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116867612.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Johann VII., Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581—1599, gehörte dem Hause der von Schönenberg an. Er war ein äußerlich unscheinbarer, an Gicht und Steinbeschwerden leidender Mann von schwächlichem, in allem Aberglauben seiner Zeit befangenem Geiste. Dem entsprechend herrschten während seiner ganzen Regierung die unheilvollsten Zustände im Lande, zu denen sich noch das Elend fast ununterbrochener Hungersnöthe gesellte. Um seine Frömmigkeit im Sinne der katholischen Kirche zu bethätigen, ging der Kurfürst gleich nach Antritt seiner Regierung gegen die Anhänger des neuen Glaubens vor. Wer diesen nicht abschwor, wurde rücksichtslos aus dem Lande gejagt. Das Letztere widerfuhr in Trier dem Zunftmeister der Goldschmiede, Johann Biener, der Mutter des Reformators Olevian und anderen namhaften Einwohnern. Auch gegen die Juden verfuhr J. gewaltthätig, seine Vorgänger in dieser Beziehung, Johann VI. von der Leyen und Jacob III. von Eltz, noch überbietend. Zunächst befahl J., indem er sich freilich auf ein „emsiges Anhalten der Landstände“ zu berufen vermochte, allen Juden des Erzstiftes, bis zum 24. Juni 1583 und als dieser Termin nicht inne gehalten zu werden vermochte, bis zum 23. April 1584 auszuwandern. Auch über diesen Termin hinaus scheinen noch Juden im Erzstifte verblieben oder Neueinwanderungen von solchen stattgefunden|zu haben, denn unter dem 18. Octbr. 1589 klagte der Kurfürst von Neuem über das Treiben der Juden im Erzstifte und befahl ihnen ernstlich, binnen drei Monaten das Land zu verlassen, widrigenfalls sie ihm mit Leib und Gut verfallen sein sollten. Als mehrere Judenfamilien in verschiedenen Ortschaften des Erzstiftes dem Befehle trotzdem nicht nachgekommen waren, erklärte er sie unter dem 5. Octbr. 1592 für vogelfrei, gab ihr Hab und Gut der Plünderung Preis und ließ ihre ausstehenden Forderungen zum Besten der Kammer mit Beschlag belegen. Erst unter dem 18. Novbr. 1597 erlaubte J. wieder einem Juden, dessen Nachkommen und Leuten gegen Erlegung eines beträchtlichen Zolles 25 Jahre lang im Erzstifte Handel und Wandel treiben zu dürfen. Schlimmer als diese Verfolgungen der eigenen friedlichen Unterthanen aber war die schwachherzige Duldung, welche J. dem wahnsinnigen Treiben der Hexenverfolgungen, das ein Jahrhundert vorher die unheilvolle Bulle des Papstes Innocenz VIII. vom 5. December 1484 entfesselt und Jakob Sprenger durch seinen berüchtigten „Hexenhammer“ in ein System gebracht hatte, in seinem Lande gewährte. In Folge dieser unbegreiflichen menschlichen Verirrung wurden unter J. zahllose Opfer im Erzstifte Trier, unter ihnen nicht wenige Männer von höherer Lebensstellung, wie z. B. der kurfürstliche Rath und Stadtschultheiß Dr. jur. Dietrich Flade, der Folter und dem Scheiterhaufen überwiesen. Erst in den Jahren 1591 und 1592, als das Wüthen der Hexenrichter, die nur allzu häufig lediglich von Blutgier und Beutesucht angetrieben wurden, einen unerträglichen Grad erreicht hatte, raffte sich J. zum Erlaß einiger Verordnungen auf, nicht zwar um dem Gräuel der Hexenprocesse überhaupt ein Ende zu machen, aber doch um wenigstens die schlimmsten Auswüchse des Proceßverfahrens zu beseitigen, insbesondere auch die enorm hohen Gerichtstaxen herabzusetzen. Von der politischen Thätigkeit Johanns VII. ist wenig zu berichten. Er hat im J. 1582 dem Reichstage zu Augsburg beigewohnt, hauptsächlich um dort die Belehnung mit den Regalien entgegenzunehmen. In den sogenannten Truchseß’schen Wirren hat er die Stelle des Vermittlers zu spielen versucht, indem er den Kurfürsten Gebhard durch besondere Gesandte von den von ihm beabsichtigten Schritten, wie bekannt, ohne Erfolg abmahnen ließ. Die Kränklichkeit Johanns hatte sich namentlich vom J. 1594 ab so gesteigert, daß er sich entschließen mußte, einen Coadjutor zu nehmen. Er hatte dazu den Domherrn zu Trier, Kardinal Karl von Lothringen, ausersehen, aber das Domkapitel nöthigte ihn, den Scholaster Lothar von Metternich als Coadjutor und Nachfolger anzunehmen. J. starb am 1. Mai 1599 zu Coblenz und wurde in Trier begraben.

    • Literatur

      Gesta Trevirorum etc. — Leonardy, Geschichte etc.

  • Autor/in

    Endrulat.
  • Zitierweise

    Endrulat, Bernhard Ferdinand Julius, "Johann" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 427-428 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116867612.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA