Lebensdaten
1813 – 1895
Geburtsort
Märkisch-Friedland (Westpreußen)
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
preußischer Justizminister
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 116791683 | OGND | VIAF: 17982746
Namensvarianten
  • Friedber, Heinrich (bis 1888)
  • Friedberg, Heinrich von (seit 1888)
  • friedberg, heinrich von
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Zitierweise

Friedberg, Heinrich von (seit 1888), Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116791683.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Israel Abraham, dann August (1780–1822), Bankier u. Kaufm. in M., dann Gutsbes. in Spechtsdorf b. M.;
    M Emma Dann (1782–1860), aus jüd. Fam.;
    Berlin 1842 Amalie (1819–1901), T d. Bankiers Carl Aug. Dann u. d. Carol. Amalie Schlötke;
    1 S, 1 T, Paul (1843–1910), preuß. WGR (s. BJ XV, Tl. 1910, L), Katharina (⚭ Chrstn. Mosler, 1895, preuß. Geh. Ob.Reg.- u. Bergrat im Handelsmin.);
    N Emil s. (1), Otto Wilh. (1846–1923), Landger.präs. in Hannover, Gg. Adolf (1849–1906), preuß. Gen.-Major;
    E Heinr. (* 1881), Vortrag. Leg.Rat u. Dirigent im Ausw. Amt (s. Rhdb., P).

  • Biographie

    F. studierte in Berlin unter F. K. von Savigny, wurde 1841 Assessor am dortigen Kammergericht, 1845 Gehilfe des Staatsanwalts am neugegründeten Oberzensurgericht; von da ab war er bis auf eine kurze Unterbrechung ständiger Hilfsarbeiter in dem von F. W. L. Bornemann geleiteten preußischen Justizverwaltungsministerium, 1848 zweiter Staatsanwalt am Kammergericht, 1850 Oberstaatsanwalt am Appellationsgericht Greifswald, 1854 Geheimer Justiz- und Vortragender Rat im Justizministerium, seit 1870 Präsident der Justizprüfungskommission, 1872 Wirklicher Geheimer Oberjustizrat und Mitglied des Herrenhauses, 1873 Unterstaatssekretär, 1875 Kronsyndikus, 1876 Staatssekretär im Reichsjustizamt, 1879-89 als Nachfolger Adolf Leonhardts preußischer Justizminister. – In den unruhigen Jahren 1845–48, also gerade in der für die Justizreform in Preußen so bedeutsamen Zeit, übertrug man F. als dem jüngsten Juristen im Justizministerium nacheinander die Ausarbeitung wichtiger und höchst aktueller Gesetzeswerke. Er fertigte damals im Auftrage des Justizministers Bornemann eine Denkschrift über die Staatsanwaltschaft und gab dieser neuen Rechtsinstitution dabei jene Gestalt, die sehr bald gesetzlich festgelegt und nach 1870 in ihren Grundzügen für ganz Deutschland verbindlich gemacht worden ist. Er stattete den Staatsanwalt als eine Art Gesetzeswächter mit sehr viel umfassenderen Funktionen aus, als dieser sie bis dahin in Preußen und den meisten anderen deutschen Staaten gehabt hatte. Von F. stammen auch die Vorarbeiten zu dem grundlegenden Gesetz vom 17.7.1846 über das Strafverfahren in den vom Kammergericht und dem Berliner Kriminalgericht abzuurteilenden Sachen, durch das zum erstenmal auf breiterer Basis für das rechtsrheinische Preußen die mündliche und öffentliche Verhandlung unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft angeordnet und der Übergang von der gesetzlichen Beweistheorie zur freien Beweiswürdigung herbeigeführt wurde. F. hat dieses Gesetzeswerk, das zum Wendepunkt für die Strafprozeßreform im 19. Jahrhundert geworden ist, auf Grund früherer Vorstudien in wenigen Tagen entworfen. Er arbeitete ferner das eine politisch sehr umstrittene Materie behandelnde preußische Gesetz vom 8.4.1847 über das Verfahren bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden aus, das fortschrittlichen Gedankengängen weitgehend Raum gab; er entwarf unter anderem auch das Gesetz vom 30.4.1847, durch welches moderne Anwaltskammern mit einer umfassenden Selbstverwaltung als Standesorganisation geschaffen|wurden. – F. bearbeitete dabei auf Veranlassung Bornemanns Materien, die eigentlich zur Zuständigkeit Savignys als des Gesetzgebungsministers gehörten; er zeigte sich dabei den besonderen Anforderungen jener Zeit, die auch vom Gesetzgeber entschlossenes Handeln in unmittelbarem Anschluß an die Zeitsituation verlangte, in hervorragender Weise gewachsen und kam dadurch zu Erfolgen, wie sie seinem ehemaligen Lehrer bei seiner gesetzgeberischen Wirksamkeit versagt geblieben sind. F. hatte dabei die Genugtuung, daß Savigny wichtigen Teilen seiner Vorarbeiten, insbesondere dem Entwurf über die Staatsanwaltschaft, im großen und ganzen seine Anerkennung nicht versagte. – Späterhin trat F. vor allem in den 70er Jahren bei Beratung der Reichsjustizgesetze hervor. Im Bundesrat leitete er den Justizausschuß. Am Zustandekommen des Reichsstrafgesetzbuches, der Reichsstrafprozeßordnung, des Reichsmilitärstrafgesetzbuchs und so weiter war er maßgeblich beteiligt; ihm oblag zum großen Teil auch die parlamentarische Vertretung der Entwürfe. Als Minister hat er von 1879 ab in den Jahren unmittelbar nach Einführung der Reichsjustizgesetze die Rechtshandhabung der preußischen Gerichte mit wachsamem Auge verfolgt und war infolge seiner umfassenden Sachkunde auch in Spezialfragen imstande, den sehr bald hervortretenden Reformwünschen angemessen zu begegnen.

  • Werke

    Zum Gedächtnis an F. W. L. Bornemann. 1864;
    Entwurf e. dt. Strafprozeßordnung, 1873 (mit Motiven u. 6 Anlagen dazu);
    Der Konflikt zw. Frdr. Wilh. I. u. Karl VI. üb. d. Allodifikation d. Lehen in d. Marken, in: HZ 64, 1890, S. 216-33;
    Frdr. d. Gr. u. d. Prozeß Goerne, ebd. 65, 1890, S. 1-43;
    weitere rechtsgesch. Arbb. in: FBPG.

  • Literatur

    A. Stoelzel, Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung u. Rechtsvfg. II, 1888, S. 571 ff., 577, 581, 588 usw.;
    Jewish Enc. IV;
    Gr. Jüd. Nat. Biogr. II, 1927, S. 324 f.

  • Autor/in

    Erich Döhring
  • Zitierweise

    Döhring, Erich, "Friedberg, Heinrich von" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 444-445 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116791683.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA