Lebensdaten
1632 – 1709
Sterbeort
Rendsburg
Beruf/Funktion
schleswig-holsteinischer Generalsuperintendent
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 115463623 | OGND | VIAF: 17952744
Namensvarianten
  • Schwartz, Josua
  • Schwartzius, Josua
  • Schwarz, Josua
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Objekt/Werk(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Schwartz, Josua, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd115463623.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Schwartz: Josua S., hochgestellter Geistlicher und Streittheolog. Er war geboren am 7. März 1632 zu Waldau in Pommern, wo sein Vater Prediger war. Auf der Schule in Stolpe vorbereitet, studirte er Theologie und Philosophie|auf der Universität in Wittenberg und war hier besonders Schüler von Quenstedt. Nach vollendeten Studien machte er eine längere Reise ins Ausland und besuchte Holland, England, Frankreich, zuletzt hielt er sich noch längere Zeit in Straßburg aus. Heimgekehrt hielt er eine Predigt, in der er stark gegen die Lehrsätze der Reformirten polemisirte und ward dadurch genöthigt, nach Danzig zu flüchten. Man verlangte ihn von da ausgeliefert, was indeß verweigert ward. Er ging dann aber nach Stockholm. Die Königin Wittwe, Hedwig Eleonore ernannte ihn dann, mit Bewilligung der Stände, 1668 zum Professor der Theologie und deutschen Prediger an der neu errichteten Universität Lund. Er gerieth auch hier bald in Streit mit anderen Universitätslehrern, namentlich mit dem bekannten Samuel Pufendorf. Dessen Anschauungen über Nation und Völkerrecht fand S. mit der rechten christlichen Lehre in Widerstreit: „Index novitatum Pufendorfii in libro suo de jure naturae et gentium, contra orthodoxa fundamenta Londini edidit“, und Discussio calumniarum SP. 1687. Dieser Streit ward durch Richterspruch entschieden. Aber bald darauf ward ihm der Aufenthalt hier doch unmöglich, indem er in einer Predigt seine Zuneigung für den König von Dänemark Christian V. und sein Königliches Haus gar zu offenbar an den Tag gelegt hatte. Er mußte um 1676 in der Kleidung einer Magd fliehend das Land verlassen und richtete seinen Weg nach Kopenhagen. Vorher war er 1672 von der theol. Facultät in Lund zum Dr. theol. promovirt worden. 1680 ward er in Kopenhagen vom König zum Hofprediger ernannt. Er unterließ es auch hier nicht, recht heftig fortwährend gegen die Reformirten zu polemisiren und machte sich dadurch bei Hofe mißliebig. Man ergriff daher die Gelegenheit ihn in Kopenhagen los zu werden. Als der Generalsuperintendent v. Stöken 1684 starb, ward er zum Generalsuperintendent für Schleswig ernannt, während M. Erdmann und nach ihm D. Stemann die holsteinische Generalsuperintendentur verwalteten. Nach des letzteren Tode 1689 ward er zugleich zum Generalsuperintendent von Holstein ernannt und ihm der Titel Kirchenrath verliehen. Nebenbei wurde ihm die Propstei Rendsburg 1690 und Flensburg 1694 noch übertragen. Während der König den herzoglich gottorfischen Antheil von 1684—89 mit Sequester belegt hatte, verwaltete er auch die Generalsuperintendentur in diesem Bezirk. Er benutzte dies auch in diesem Landestheil, wie durch seinen Vorgänger, D. Klotz, im königlichen Antheil der Herzogthümer früher geschehen, die Verpflichtung der Prediger auf die Concordienformel einzuführen. 1694 wurde er angewiesen seine Wohnung in der Stadt Rendsburg zu nehmen, hier ist er am 6. Januar 1709 gestorben. Zu dieser Zeit fand der lebhafte Kampf zwischen den Orthodoxen und Pietisten statt, an dem auch S. sich lebhaft betheiligt hat. Er war eifriger Gegner der Pietisten, die er für gefährlich hielt. Er wußte es zu veranlassen, daß am 14. August 1691 eine Königl. Verordnung die Synoden wieder ins Leben rief, die nun jährlich unter seinem Vorsitz gehalten wurden. Ein Synodalschluß lautete: Daß man auf die Reinigkeit der Lehre zu sehen habe, damit nicht chiliastische Meinungen und Irrthümer sich verbreiteten. Von denen, welche sich der Gottesgelahrtheit widmeten, sollten verdächtige Akademien vermieden werden. Die Prediger sollten nicht die geringste Veränderung in den Kirchengebräuchen unternehmen, noch eigenmächtig anordnen. Am 13. Juli 1692 ward den reformirten Predigern in Glückstadt befohlen, daß sie sich nicht unterstehen sollten, jemand von der lutherischen Gemeinde abzuziehen und zu ihrem Glaubensbekenntniß zu bereden. Den lutherischen Einwohnern wurde verboten, ihre Kinder in die Schulen fremder Religionsverwandten zu schicken. Durch Verordnung vom 16. Juni 1693 ward geboten, die öffentliche Confirmation der Katechumenen, wo sie noch nicht in Gebrauch gewesen, sofort einzuführen. —|Wider den herzogt. Generalsuperintendenten Sandhagen, den S. für einen Chiliasten hielt, schrieb er eine gründliche Widerlegung und setzte diesen Streit auch nach dessen Tod mit seinem Nachfolger Muhlius und den andern Vertheidigern desselben fort. Auch führte er mit holsteinischen Pastoren einen litterarischen Streit. Pastor J. E. Linkogel in Giekau hatte Prof. Franz Burmann's in Utrecht Tractat vom Sabbath ins Deutsche übersetzt, mit Vorrede und Randglossen herausgegeben und diesem Reformirten darin beigestimmt, daß die Sabbathsfeier als ein bloßes levitisches Werk anzusehen, zu welchem neutestamentliche Christen nicht mehr verbunden wären. S. schrieb dagegen seinen „Wahren Bericht vom Sabbath“. Der Pastor Linkogel ward seines Amtes entsetzt und erst, nachdem er am 14. Dec. 1701 sich zum Widerruf bequemt, wieder im Amte zugelassen. Pastor S. Benzen in Schenefeld suchte den D. Schwarz zu vertheidigen in seiner Schrift: Chiliastenfreund und Sabbathsfeind. Auf fürstl. Befehl ward diese Schrift am 5. Mai auf dem Markte in Kiel durch Henkershand verbrannt. Die Gegenschrift des M. Krato (J. M. Krafft) widerlegte S. selbst in seinen „Chiliastische Vorspiele“. Ein anderer Streit entstand dadurch, daß Pastor N. Sibbern in Glückstadt eine Schrift über die Seligkeit der Gläubigen in diesem Leben herausgegeben hatte (1705). Der Verfasser hatte die Behauptung aufgestellt, daß unter der Seligkeit in diesem und jenem Leben kein wesentlicher Unterschied sei. Dieser Meinung widersetzte sich sein College Pastor L. Wildhagen und S. gab sein theologisches Bedenken über N. Sibbern's Lehre von der wirklichen Seligkeit der Gläubigen in diesem Leben 1706 heraus. Muhlius kam nun auch wieder mit zwei Gegenschriften: Nothgedrungene Anrede an Herrn Dr. J. Schwartz, daß die Lehre von der wirklichen Seligkeit der Gläubigen in diesem Leben nicht neu, im Worte Gottes begründet und von Luther selbst angenommen sei, und: Unverfälschter Sinn unsers lieben Vaters, D. Martin Luther in dem bestrittenen Lehrsatze von der wirklichen Seligkeit der Gläubigen allhier in diesem Leben untersuchet und aus all seinen Schriften füglich zusammengetragen, 1708. Dagegen Schwartz erst mit einem Schreiben an Wildhagen und mit erweiterter Widerlegung 1709 antwortete. Außer diesen polemischen Schriften hat S. noch eine ganze Reihe gelehrter Arbeiten der Welt übergeben, ein Zeugniß großer Thätigkeit. Wir nennen davon folgende: „De ecclesia Lutherana“ 1652, „Epistolarum de Syncretismo hodierno damnabili et noxio“. Decas I und II 1664; neu edirt von Bruker Flensburg 1706, Hamburg 1710. „De sacra scriptura" 1668. „De autoritate symb. Formulae Concordiae". — „Contra Socinianos.“ — „Sciagraphia Concionis ex Joan. XII. 35. 36. feriis poenitentialibus, regio jussu, habendae“, 1685 etc.

    Moller, Cimbria litt. II, 719. — Jöcher, Gelehrtenlex. s. v. — Scholz, Holstein. Kirchengesch. 263. — Pontoppidan, Annales eccl. IV. 628. — Helwig, den Danske Kirkes. — Historie efter Ref. I, 473 ff. — Jensen-Michelsen, schlesw. holst. Kirchengesch. IV, 38.

  • Autor/in

    Carstens.
  • Zitierweise

    Carstens, Carsten Erich, "Schwartz, Josua" in: Allgemeine Deutsche Biographie 33 (1891), S. 208-210 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd115463623.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA