Lebensdaten
1732 – 1795
Geburtsort
Böblingen
Sterbeort
Karlsruhe
Beruf/Funktion
Jurist ; Publizist
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 100142044 | OGND | VIAF: 66807026
Namensvarianten
  • Gerstlacher, Karl Friedrich
  • Gerstlacher, Carl Friedrich
  • Gerstlacher
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Gerstlacher, Karl Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100142044.html [25.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Gerstlacher: Karl Friedrich G., ein sehr geschätzter Publicist, ward geboren am 12. Mai 1732 zu Böblingen in Würtemberg (vgl. Meusel, Lex. d. vom J. 1750—1800 verst. Teutschen Schriftst. IV, S. 136), studirte in Tübingen Rechtswissenschaft, erlangte daselbst die juristische Doctorwürde und 1761 eine außerordentliche Professur der Rechte, wurde darauf in der Kanzlei in Stuttgart angestellt, schon kurze Zeit hernach 1767 aber von dem damaligen Markgrafen Karl Friedrich von Baden zum Assessor nach Karlsruhe berufen, zeichnete sich in diesem Amte durch Berufstreue und juristische Qualification so vortheilhaft aus, daß er 1789 zum Mitglied des Geheimrathscollegiums, 1791 zum Mitglied des neuconstituirten Revisionshofes mit dem Range eines wirklichen Geheimen Rathes ernannt wurde. In dieser Stellung starb er am 15. August 1795. Seine vielen Schriften, welche für ihre Zeit durchweg hervorragende Leistungen genannt werden konnten, findet man bei G. Chr. Meusel l. c.; am vollständigsten und zuverlässigsten bei Balthasar Haug, Das gelehrte Wirtemberg (Stuttgart 1790, 8°), S. 213—56, nachgewiesen. Von Gerstlacher's Arbeiten verdienen wegen der einst sehr hohen, zum Theil aber auch heute noch, so z. B. hinsichtlich der Arbeiten über würtembergisches Recht und der Sammlung baden-durlachischer Verordnungen, bestehenden Bedeutung, eine besonders ehrenvolle Erwähnung folgende Schriften: „Sammlung aller einzeln ergangenen herzoglich würtembergischen Gesetze und andern Normalien“, Thl. I—II, 1759—66. „Sammlung aller baden-durlach’schen, das Kirchen- und Schulwesen, das Leben und die Gesundheit der Menschen... betreffenden Anstalten und Verordnungen“, Bd. 1—3, 1773—74. „Corpus juris Germanici, d. i. der möglichst echte Text der deutschen Reichsgesetze“, Thl. I—IV, 1783, 2. Ausgabe 1785—89 (anonym). „Handbuch der deutschen Reichsgesetze nach dem möglichst echten Text in systematischer Ordnung“, Thl. I—XI, 1786—94. An einem Processe seines Vaters, welchen dieser wegen des an dem Nachlasse seiner Eltern ihm zustehenden Erbrechts gegen das oberbairische Kloster Beuerbach führte, an welches man sein Erbtheil ausgeliefert hatte, ein Proceß der seiner Zeit viel Aufsehen machte und unter dem Namen Casus Gerstlacherianus unter die casus celèbres des achtzehnten Jahrhunderts gezählt wurde, hat unser G. durch verschiedene Streitschriften lebhaften Antheil genommen.

  • Autor/in

    Herrmann , Müller.
  • Zitierweise

    Müller, Herrmann, "Gerstlacher, Karl Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 67 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100142044.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA