Dates of Life
erwähnt um 1384 , gestorben 1404
Place of death
in der Süderhamme (Dithmarschen)
Occupation
Graf von Holstein ; erster schauenburgischer Herzog von Schleswig
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 137532105 | OGND | VIAF: 81710680
Alternate Names
  • Gerhard VI.
  • Gerhard VI., Holstein, Graf
  • Gerhard VIII., Holstein, Graf
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Relations

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Citation

Gerhard VI., Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137532105.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Hzg. Heinrich II. v. H. ( 1384, s. ADB XI), S d. Gf. Gerhard III. v. H. ( 1340, s. NDB VI);
    M Ingeburg ( n. 1395), T d. Hzg. Albrecht II. v. Mecklenburg ( 1379, s. ADB I);
    B Gf. Albrecht v. H. ( 1403), Heinrich ( 1421), seit 1402 Bischof v. Osnabrück, verzichtet 1404 u. regiert in H.;
    1395 Elisabeth, T d. Hzg. Magnus II. v. Braunschweig ( 1373);
    K u. a. Gf. Heinrich IV. v. H. (* 1397, 1427), folgt 1404, Gf. Adolf VIII. v. H. (1401–59), folgt 1415 (s. NDB I), Heilwig ( um 1436, 2) 1423 Gf. Dietrich d. Glücklichen v. Oldenburg, 1440, s. NDB III*);
    E Hzg. Christian I. v. Schleswig-H. ( 1481, s. NDB III).

  • Biographical Presentation

    Nicht lange nach dem Tode seines Vaters wurde G. mit seinen Brüdern Albrecht und Heinrich am 15.8.1386 in Nyborg auf Fünen von Königin Margarethe und ihrem Sohn, König Olaf von Norwegen und Dänemark, mit dem Herzogtum Schleswig belehnt. Damit war, nach 60 Jahren Kampf um das Herzogtum, die Vereinigung Schleswigs mit Holstein, soweit dieses den Nachkommen Gerhards III. gehörte, dänischerseits anerkannt. G.s Verhältnis zu Dänemark ist ungetrübt geblieben, obwohl Erich (von Pommern), der 1396 König von Dänemark wurde, später behauptete, daß die damals von ihm verlangte Erneuerung der Belehnung nicht vollgültig vollzogen wurde. Im Gegensatz zu Holstein, wo nach deutschem Fürstenrecht jeder Grafensohn gleichberechtigter Erbe war und das Land darum der Teilung unterlag, sollte das Herzogtum nur einen regierenden Herzog haben. Als das nach dem Tode des letzten Plöner Grafen (1390) bis auf den Besitz der Pinneberger Linie wiederum vereinte Holstein unter G. und seinen Brüdern geteilt wurde (1397), sicherte der bei Bornhöved versammelte holsteinische Adel G. den ungestörten Besitz des Herzogtums und garantierte zugleich den Zusammenhalt der 3geteilten Grafschaft Holstein. 1 Jahr nachdem Graf Albrecht 1403 in einer Fehde mit den Dithmarschern ums Leben gekommen war, fand G. mit der holsteinischen Ritterschaft in der gleichen Fehde den Tod. Seinen Söhnen, damals noch Kindern, stand ein erbittertes Ringen um ihr Erbe mit der dänischen Krone bevor.

  • Literature

    ADB VIII;
    G. Waitz, Schleswig-Holsteins Gesch. I, 1851, S. 274 ff.;
    E. Daenell, Die Hansestädte u. d. Krieg um Schleswig 1386-1435, in: Zs. f. Schleswig-Holstein. Gesch. 32, 1904.

  • Author

    Wilhelm Koppe
  • Citation

    Koppe, Wilhelm, "Gerhard VI." in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 267 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137532105.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Gerhard VI., war der älteste Sohn Heinrichs des Eisernen, Grafen von Holstein, also ein Enkel von Geert dem Großen. Kurz nach dem Tode seines Vaters fiel ihm auf Grund der Erfolge seines Großvaters durch die Gunst der nordischen Verhältnisse und das Zugeständniß seines Oheims Claus das Herzogthum Schleswig zu. Margarethe nämlich, Waldemar Atterdag's Tochter, ihrem Sohn Olaf ganz Skandinavien zu sichern oder zu gewinnen bemüht, entschloß sich den langen Streit um Schleswig zu endigen und es als ein dänisches Lehen erblich an das Schauenburger Grafenhaus von Holstein und zwar immer nur an Einen des Geschlechts zu übertragen: am 15. August 1386 ward G. zu Nyborg feierlich belehnt und leistete Olaf als dänischem Könige die Huldigung. Gottorp oder Sonderburg waren seine Residenzen. Auch der Bischof von Schleswig verpflichtete sich ihm zu Treue und Hülfe. Als 1397 Graf Claus mit Hinterlassung nur einer Tochter Elisabeth starb, kam es zwischen G. und seinen zwei Brüdern Albrecht und Heinrich zu Streitigkeiten. Elisabeth übertrug ihre Ansprüche an G., den sie zum Vormund nahm. Erst durch Zuthun der Mannen beider Lande kam auf dem Viert von Bornhöved, wo nun die Versammlungen der holsteinischen Stände gehalten wurden, am 28. August ein Vergleich zu Stande, an dem hier aber offenbar auch die schleswigsche Mannschaft Theil hatte, denn der Vertrag bildet zugleich ein Grundgesetz für die vereinigten Herzogthümer. G. erhielt Plön mit dem nordöstlichen Wagrien und Fehmarn, Hanerau mit Hademarschen und Schenefeld, Haseldorf und einen Theil der Wilster und Cremper Marsch. Die Rechte an Hamburg und Eutin sowie die „Mannschaft“ beider Lande blieben ungetheilt. Das Herzogthum Schleswig ward G. auf 9 Jahre gelassen, dann sollte unter Mitwirkung der Mannen darüber entschieden werden. In diese gedeihliche Entwicklung Schleswig-Holsteins fiel ein verhängnißvoller Schlag. Die Dithmarscher, keine bequeme Nachbarn, forderten wegen eines Raubzuges, den Herzog Erich von Lauenburg ohne abzusagen unternommen und mit ungehindertem Turchzug durch das Land des Grafen Albrecht, seines Schwiegersohnes, Bruders von G. ausgeführt hatte, Genugthuung. Albrecht, der unschuldig zu sein mit einem Eide vor seinem Bruder versicherte, sowie G. fühlten sich beleidigt und griffen trotz einlenkender Vorstellungen der Dithmarscher zur Gewalt. Sie drangen 1403 bis Meldorf vor und errichteten im Lande selbst an dem Paß der Dellbrücke die Marienburg. Gegen den Norden vollführten sie einen Raubzug. Zurückkehrend von diesem stürzte Albrecht in der Norderhamme mit seinem Pferde und starb am 28. September. G. bestand jetzt vollends den Erbietungen der Dithmarscher gegenüber auf gänzliche Unterwerfung. Mit glänzender Streitmacht fiel er 1404 ins Land und richtete gegen den Norden einen neuen Raubzug. Auf dem Rückwege, den er durch die Süderhamme nahm (jetzt die „Schanze“ genannt), entstand bei der Vorhut ein Lärm. G. in der Meinung, es gäbe einen Streit der Seinen zu schlichten, sprengte ohne Helm herbei: da zerschmetterten ihm die Dithmarscher das Haupt, daß er todt zur Erde sank; neben ihm sank die Blüthe der holsteinischen Ritterschaft, 300 an der Zahl, den Thieren des Feldes und den Vögeln preisgegeben, bis verwandte|Frauen als Nonnen verkleidet sie fortholten. G. um großes Lösegeld ausgeliefert ward in der Itzehoer Familiengruft beigesetzt. Drei Knaben, von denen der jüngste erst nach seinem Tode geboren ward, hinterließ er, wie sein Land, zu schweren Geschicken. Das geschah am Oswaldus-Abend (4. Aug. 1404); mit Grund feierten die Dithmarscher den Festtag Ostern gleich. Durch Neocorus ist uns ein Bruchstück eines gleichzeitigen Liedes auf diese Begebenheit erhalten. (v. Liliencron, Historisch Volkslieder I, Nr. 45.)

    • Literature

      Vgl. Waitz, Schlesw.-Holst. Gesch. I, S. 274 ff. Urkundensammlung etc. Bd. II.

  • Author

    Jansen.
  • Citation

    Jansen, K., "Gerhard VI." in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 740-741 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137532105.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA