Dates of Life
1290 oder 1291 – 1312 oder 1313
Occupation
Herzog von Österreich ; Herzog von Schwaben
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 13626347X | OGND | VIAF: 80638473
Alternate Names
  • Johann, Herzog von Österreich
  • Johann Parricida
  • Johann, Herzog von Österreich
  • more

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

Outbound Links from this Person

Genealogical Section (NDB)
Life description (NDB)

The links to other persons were taken from the printed Index of NDB and ADB and additionally extracted by computational analysis and identification. The articles are linked in full-text version where possible. Otherwise the digital image is linked instead.

Places

Map Icons
Marker Geburtsort Place of birth
Marker Wirkungsort Place of activity
Marker Sterbeort Place of death
Marker Begräbnisort Place of interment

Localized places could be overlay each other depending on the zoo m level. In this case the shadow of the symbol is darker and the individual place symbols will fold up by clicking upon. A click on an individual place symbol opens a popup providing a link to search for other references to this place in the database.

Citation

Johann Parricida, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd13626347X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Hzg. Rudolf d. J. v. Ö. (1271-90), S d. Kg. Rudolf v. Habsburg ( 1291) u. d. Gfn. Gertrud (Anna) v. Hohenberg ( 1281, s. NDB VI);
    M Agnes (1269–96), T d. Kg. Ottokar II. v. Böhmen ( 1278) u. d. Kunigunde v. Halič;
    Ov Kg. Albrecht I. ( 1308, s. NDB I);
    Om Kg. Wenzel II. v. Böhmen ( 1305);
    Vt Kg. Wenzel III. v. Böhmen ( 1306), Hzg. Rudolf v. Ö., Kg. v. Böhmen ( 1307); ledig.

  • Biographical Presentation

    Es ist unsicher, ob der erst nach dem Tode des Vaters geborene J. noch in Böhmen oder erst auf den Wittumsgütern der Mutter Agnes in den habsburg. Stammlanden zur Welt kam. Dorthin hat sich Agnes einige Zeit nach dem Tode ihres Gatten zurückgezogen. Eine zu Brugg im Aargau, wo die Witwe mit ihrem Sohn offenbar weilte, im April 1294 (im Namen) von J. ausgestellte Urkunde verrät den Stolz auf die hohe Abstammung des Knaben von väterlicher und mütterlicher Seite. Als Agnes im Jahre darauf sich nach Böhmen zurückbegab, versprach Hzg. Albrecht I., ihr Wittumsgut mit Geld abzulösen und ihren Sohn J. zusammen mit der Burg Lenzburg im Aargau seinem Getreuen Hartmann Schenk v. Wildegg anzuvertrauen. Albrecht war schon von 1291 an als nächster Schwertmage der rechtmäßige Vormund J.s. In der Rheinfeldner Hausordnung von 1283 hatte Kg. Rudolf von Habsburg an seinen Sohn Albrecht und dessen Nachkommen die Alleinherrschaft in Österreich, Steier, Krain und der Windischen Mark übertragen; konnte der König binnen 4 Jahren seinen jüngeren Sohn Rudolf, den bisherigen Mitherrscher in den neuhabsburg. Gebieten, nicht mit einem Fürstentum ausstatten, so sollten Albrecht oder dessen Erben Rudolf d.J. mit einer noch festzusetzenden Summe entschädigen. Geschah weder das eine noch das andere, so sollten die Rechte Rudolfs d.J. an den genannten Gebieten wieder aufleben. Von zukünftigen Erben Rudolfs d. J. war in jener Hausordnung nicht die Rede. Gleichwohl kam die Ansicht, daß die Ansprüche Rudolfs d.J. auf seinen Sohn übergingen, darin zum Ausdruck, daß die in der Rheinfeldner Hausordnung bestimmte Kommission zur Festsetzung einer Entschädigungssumme für Rudolf d.J. im Januar 1299 von dem überlebenden Kommissionsmitglied Gf. Ludwig v. Oettingen zugunsten J.s neu bestellt wurde – 7 Wochen nachdem der nunmehrige Kg. Albrecht I. seine Söhne mit dem Hzgt. Österreich und seinen genannten Nachbargebieten belehnt hatte. Obwohl J. der nächste männliche Blutsverwandte des Přemyslidenhauses war, wurde er für die Nachfolge offenbar nicht in Betracht gezogen, als jenes Geschlecht mit der Ermordung seines Vetters Wenzel III. im August 1306 ausstarb – weder von Kg. Albrecht I., der seinem eigenen Sohn Rudolf zur böhm. Krone verhalf, noch von der Mehrheit der böhm. Großen, die Hzg. Heinrich von Kärnten unterstützten. J. nahm in jener Zeit, im Aug. 1306, an einem Reichshoftag in Nürnberg teil. Unzutreffend ist die Annahme, Albrecht I. habe bei seinen Unternehmungen gegen die Wettiner in Thüringen und Meißen im Sinne gehabt, in jenen Gebieten seinem Neffen die vorgesehene Abfindung zu verschaffen. Die für das Urteil über J.s Ansprüche wichtige Frage, ob er schon mit 14 oder erst mit 18 Jahren als volljährig gelten konnte, läßt sich verschieden beantworten. Auf jeden Fall war in seinem 18. Jahr – 1308 – sein Anrecht auf eine den älteren Abmachungen und auch seiner Herkunft entsprechende Ausstattung kaum länger zu umgehen. Die Chronisten – von denen Matthias von Neuenburg am zuverlässigsten berichtet – sind sich darin einig, daß in dem Versäumnis, diese Ansprüche beizeiten zu befriedigen, das Motiv für J.s Mord an seinem Oheim zu sehen ist.

    Als Albrecht I. im Frühjahr 1308 in Baden (Aargau) weilte, bat Bischof Johann I. von Straßburg den König, er möge J. einen Herrschaftssitz überlassen, wurde aber auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Die abermalige Enttäuschung hat die vielleicht schon länger gehegten Mordgedanken zum Entschluß werden lassen. Die Gelegenheit ergab sich am 1.5.1308. Als der König von Baden aus der von Rheinfelden kommenden Königin entgegenritt, konnte J. mit seinen Genossen und Mitverschworenen, Rudolf v. Wart, Rudolf v. Balm und Walter v. Eschenbach sowie Konrad v. Tegerfeld, beim Übersetzen über die Reuß bei Windisch seinen Oheim unauffällig von der übrigen Hofbegleitung trennen und über den Ahnungslosen herfallen. Die Täter zogen sich zunächst auf die Froburg bei Olten zurück, von wo sie durch eine List des Burgherrn, des Gf. Rudolf II. von Neuenburg-Nidau, weggelockt wurden, um sich dann von einander zu trennen. Dann verliert sich die Spur J.s auf mehrere Jahre. Der neue König, Heinrich VII., ächtete, nachdem das Einverständnis zwischen ihm und den Söhnen Kg. Albrechts hergestellt war, zu Speyer am 18.9.1309 J. und seine Genossen. Gleichzeitig verzichtete Heinrich VII. zugunsten der Söhne Kg. Albrechts auf die der Mordtat wegen dem Reiche zustehenden Erbgüter und Erbansprüche J.s. Als Kg. Heinrich VII. im März und April 1312 in Pisa weilte, suchte J. dort die Gnade des Königs – in dessen Gewalt er vielleicht schon vorher gefallen war – zu gewinnen. Heinrich VII. übergab ihn den Pisanern zur Verwahrung. Offenbar ist J. in Pisa in der Haft gestorben – der mangelhaft überlieferten Grabinschrift an der Kirche S. Nicola zufolge an einem 13. Dez., im Jahre 1312 oder 1313. Mit Sicherheit war er im Juni 1314 tot.

  • Literature

    ADB 14;
    MG Constitutiones IV;
    W. Oechsli, Die Anfänge der Schweizer Eidgenossenschaft, 1891. Regg. n. 477, S. 152-57;
    UB d. Stadt u. Landschaft Zürich VI u. VII, ed. v. J. Escher u. P. Schweizer, 1905 ff.;
    R. Thommen, Urkk. z. Schweizer Gesch. aus österr. Archiven I, 1899;
    Quellenwerk z. Entstehung d. Schweizer Eidgenossenschaft I, 1 u. 2, hrsg. v. T. Schiess u. B. Meyer, 1933, 1937;
    R. Davidsohn, Gesch. v. Florenz III, 1912;
    K. H. Schäfer, Dt. Ritter u. Edelknechte in Italien III, 1914;
    W. Merz, Gesch. d. Stadt Aarau im MA, 1925 (Tafel V;
    Reitersiegel J.s);
    Jbb. d. Dt. Gesch., Albrecht I.;
    B. Meyer, Stud. z. habsburg. Hausrecht I, in: Zs. f. Schweizer Gesch. 25, 1945, S. 153-76;
    A. Lhotsky, Gesch. Österreichs … (1281-1358), 1967, S. 155-64;
    E. C. Hellbling, Die Habsburger Hausnormen d. MA in reditl. Sicht, in: Festschr. H. Lentze, 1969, S. 295-313;
    W. Merz, Die Lenzburg, 1904.

  • Author

    Fritz Trautz
  • Citation

    Trautz, Fritz, "Johann Parricida" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 504-505 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd13626347X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographical Presentation

    Johannes (Parricida), Herzog in Schwaben, Sohn des habsburgischen Herzogs Rudolf II. und der böhmischen Königstochter Agnes, Schwester König Wenzels II., geb. 1290, seit 1308 verschollen (angeblich als Büßer in Pisa Ende 1313 gestorben). Der drittgeborne Sohn König Rudolf I. von Habsburg, Herzog Rudolf II., hatte in Gemäßheit des Wiener Novemberfriedens vom J. 1276 und des Iglauer Verlobungsactes vom Schlusse des J. 1278 in seinem 19. Lebensjahre die Tochter König Ottokars II. von Böhmen geehelicht (1289). Kurz vor oder nach seinem frühen Tode ( am 20. Mai 1290 zu Prag) genas Agnes eines Sohnes, der den Namen Johannes erhielt und seit 1291 urkundlichen Andeutungen zu Folge mit der verwittweten Mutter in den|oberen Landen der Habsburger, vorzugsweise in Bruck an der Aar, lebte, woselbst ihn uns eine Schenkungsurkunde vom 1. April 1294 als Herzog aufführt. Seit 1292 scheint Herzog Albrecht als Vatersbruder die Vormundschaft über J. an sich genommen zu haben, doch war ihm die Schwägerin noch mehr abgeneigt als ihr Bruder, der Böhmenkönig Wenzel II. Dieser ließ die Schwester 1296 durch seinen vertrauten Rathgeber, Abt Konrad von Königssaal, aus der habsburgischen Schweiz nach Böhmen geleiten. Es war dies noch vor der Aussöhnung Wenzels II. mit Albrecht und man sprach von der Absicht des Böhmenkönigs, die verwittwete Schwester mit dem verwittweten Arpadenkönige Ungarns, Andreas III., zu vermählen. Es kam nicht dazu, denn Agnes starb nach wenigen Tagen (17. Mai 1296). Sie war eine hochstrebende Frau, die, als das Reich nach Rudolf I. Tode eines neuen Königs bedurfte, ihrem Bruder seine Nichtbewerbung um die deutsche Krone mit den Worten verwies: „Wäre die ganze Welt außer einer Handbreit Landes mein Eigen, so würde ich diese ganze Welt daran setzen, um auch noch diesen Rest meinem Reiche und meiner Herrschaft zu unterwerfen.“ (Chron. aulae regiae I. 56.) Die Gesinnung der Mutter übertrug sich auf den Sohn, welcher bald genug von den Gegnern Albrecht I. und seines Hauses, so zunächst von seinem Ohme König Wenzel II., von Peter Aspelt, dem früheren Kanzler dieses Premysliden, später Basler Bischofe, dann Erzbischofe von Mainz, dessen Antagonismus seit 1305 immer unzweideutiger wird, ferner von dem Baiernherzoge Otto, von dem württembergischen Landgrafen Eberhard und zunächst wol von den Dienstmannen seines Vaters bald genug auf den kränkenden Gegensatz zwischen seiner Stellung und Zukunft und der seiner Vettern, der Sühne Albrecht I., ferner auf dessen Gebahren und Pläne als Vormund oder „Gerhaber“ (nach dem Sprüchworte: Gerhaber ist Gernhaber — der das gern haben möchte, was dem Mündel gehört) aufmerksam gemacht worden sein mag, wie vorsichtig wir auch die bezüglichen Nachrichten der österreichischen Reimchronik Ottokars behandeln müssen. Man erinnerte ihn daran, daß 1282 sein Vater so gut wie Albrecht I. zu gemeinsamer Hand mit Oesterreich, Steier und Krain belehnt worden sei, und obschon, 1283 Albrecht die Alleinverwaltung überkommen, ihr Vater Rudolf I. das Princip des gemeinschaftlichen Besitzes beider darauf festgehalten habe. Daß Albrecht I. die kyburgischen Güter, einst Morgengabe seiner Mutter Agnes, nach deren Tode zu seinen Händen nahm, legte sich der heranreifende Jüngling um so mehr als Beweis der Selbstsucht seines Vormundes zurecht, als seine Bitten um deren Auslieferung erfolglos blieben. 1306, nach dem Aussterben der Premysliden, war er, der nächste männliche Seitenverwandte des Hauses, von den böhmischen Ständen Angesichts der Königswahl unberücksichtigt geblieben, während es dem Ohme Albrecht I. gelang, seinen Erstgeborenen, Rudolf (III.), auf den böhmischen Thron zu bringen. Andererseits waren seine Hoffnungen, daß Albrecht I. für ihn etwa Meißen erwerben wolle, ohne Verwirklichung geblieben. Sein väterliches Erbe in Schwaben war nicht das Herzogthum von Schwaben, und auch dieses Erbe lag noch nicht in seiner freien Hand. Seit 1306 drängte der Jüngling, der sich als Mann reif genug zur Selbständigkeit fühlte, auf das Ende der Vormundschaft und empfand die Abweisungen und Vertröstungen Albrechts immer mehr als Kränkungen seines guten Rechtes, von dem aufstachelnden Spotte hertzog ânlant ("ohne Land") stets härter getroffen. Wir können nicht in Albrecht I. Seele lesen und das, was die gegnerischen Einflüsterungen als gewiß vorbrachten und auch jetzt von einseitiger Beurtheilung Albrechts I. als ausgemachte Thatsache gilt, — Johanns Erbe habe der königliche Vormund für sich und die Seinigen behalten wollen, für zweifellos ansehen; — immerhin war es auch unter der Voraussetzung gegentheiliger Anschauungen Albrechts I., wonach J. der Vormundschaft erst bei voller|physischer und geistiger Reife ledig und der eigene Herr seines Besitzes werden solle, ein verhängnißvoller Starrsinn des Habsburgers, dem 1308 bereits 18jährigen Neffen das Begehrte zu verweigern, ihn, wie es heißt, wieder auf den Zeitpunkt nach dem neu geplanten böhmischen Feldzuge zu vertrösten. Den 1. Mai 1308 reifte der Racheplan Johanns zur unseligen That, die er mit den schwäbischen Adeligen Balm, Eschenbach und Wart an dem ahnungslosen Ohme auf dessen Ritte von der Habsburg über die Reuß zur Begegnung mit der Gattin meuchlerisch vollzog und die ihm den traurigen Beinamen Parricida verschaffte. Ueber die Flucht und den Ausgang des Unseligen sind wir nicht sicher unterrichtet. Eine vielgeglaubte Ueberlieferung läßt ihn als Büßer in Pisa mit König Heinrich VII. von Luxemburg zusammentreffen (1313) und von demselben Gnade erflehen. Er verscholl.

    • Literature

      Lichnowski, Gesch. des habsb. Hauses, II. (1837); Kopp, Gesch. der eidgen. Bünde, III. 2. Abth. (1862); vgl. dessen Urk. zur Gesch. der eidgen. Bünde und Schweiz. Archiv I. 1843 (Zürich), 3. Abth. Böhmer, Regesten Albrecht I., vgl. Fontes Rer. germ. I. S. 486. Mücke, Albrecht I. (Gotha 1866). Desgl. Wegele, Friedrich der Freidige, Markgr. v. Meißen (Nördlingen 1870). Vgl. die Basler Beitr. z. schweiz. Gesch. IV. Heidemann, Zur Gesch. u. Politik Peters v. Aspelt in d. Forsch. z. deutsch. Gesch. IX. und dessen Monogr. Peter v. Aspelt, als Kirchenfürst u. Staatsmann (Berlin 1875. Apologet dieses Staatsmannes). Krones, Grdr. d. östr. Gesch. (1881), S, 353.

  • Author

    Krones.
  • Citation

    Krones, Franz von, "Johann Parricida" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 415-417 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd13626347X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA