Lebensdaten
gestorben 1276
Beruf/Funktion
Franziskaner ; Kanonist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 120665050 | OGND | VIAF: 35292498
Namensvarianten
  • Heinrich
  • Henricus de Barben
  • Henricus Magdeburgensis
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Quellen(nachweise)

Orte

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Zitierweise

Heinrich von Merseburg, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd120665050.html [23.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Aus den Handschriften seines Werkes lassen sich nur spärliche Angaben über H.s Leben und seine Tätigkeit entnehmen. Danach stammte er aus Merseburg, gehörte dem Franziskanerorden an und war als Lektor|am Ordensstudium in Magdeburg tätig. In den Handschriften ist er sicher als Verfasser einer Summa super V libros Decretalium nachgewiesen, die nicht erst um 1350 (Schulte), sondern schon um 1242 (Kurtscheid) oder gegen 1253 (Naz) entstand. Sie ist ein kurzes, praktisches Handbuch des kanonischen Rechts, blieb ungedruckt, aber in mehreren Handschriften erhalten. Wegen ihrer Brauchbarkeit wurde sie besonders im Osten Deutschlands weit verbreitet. Sie wurde um 1260 durch den Apparatus eines Unbekannten näher erklärt und um 1290 durch Casus (Rechtsfälle) ergänzt.

  • Literatur

    ADB XI;
    J. F. Schulte, Die Gesch. u. Lit. d. canon. Rechts II, 1877, S. 244 f., 535 f.;
    B. Kurtscheid, in: Franziskan. Stud. 4, 1917, S. 239-53;
    ders. u. F. A. Wilches, Hist. iuris canonici I, 1943, S. 255 f.;
    W.M. Plöchl, Gesch. d. Kirchenrechts II, 1955, S. 451;
    R. Naz, in: Dict. de droit canonique V, 1953, S. 1093;
    LThK.

  • Autor/in

    Karl Weinzierl
  • Zitierweise

    Weinzierl, Karl, "Heinrich von Merseburg" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 415-416 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120665050.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich von Merseburg. Wir besitzen eine „Lectura super quinque libris Decretalium“ mit dem Anfange: Sicut dicit lex C. de vet. jure enucl. omnium habere memoriam cet., welche um die Mitte des 14. Jahrhunderts gemacht ist, da eine Prager Handschrift 1353 vollendet ward. Dieses Lehrbuch des canonischen Rechts ist in zahlreichen Handschriften (ich habe a. a. O. 21 angeführt) enthalten und im östlichen Deutschland im 14. und 15. Jahrhundert bei den Vorträgen des Kirchenrechts an vielen Orten als Lehrbuch zu Grunde gelegt, und selbst Gegenstand weiterer wissenschaftlicher Behandlung durch Apparatus und Casus geworden. Auf Grund der ältesten Handschriften ist anzunehmen, daß sein Verfasser Franziscaner (Minorit) aus Merseburg war und im Kloster zu Magdeburg Lector des canonischen Rechts, weshalb er auch Magdeburgensis genannt wird. In einer Handschrift heißt er Henricus de Barben. Ueber sein Leben ist sonst nichts bekannt, wie das insbesondere daraus hervorgeht, daß einzelne Schreiber ihn mit Henricus de Gandavo (Gouda), Wadding gar mit dem bekannten franz. Canonisten Henricus Bohic verwechselt.

    • Literatur

      Vgl. meine Gesch. der Quellen und Litter. des can. Rechts II, 244.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Heinrich von Merseburg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 639 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd120665050.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA