Dates of Life
1834 – 1910
Place of birth
Cottbus
Place of death
Berlin
Occupation
Reichsbankpräsident
Religious Denomination
evangelisch
Authority Data
GND: 119456656 | OGND | VIAF: 13118550
Alternate Names
  • Koch, Richard
  • Koch, R.
  • Koch, Richard Eduard
  • more

Relations

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Citation

Koch, Richard, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119456656.html [30.04.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Eduard, preuß. Leutnant a. D., Reg.kondukteur;
    M Therese Mund;
    1865 Anna, T d. Hans Ukert, Geh. Justizrat, Reichsgerichtsrat u. Senatspräs., u. d. Karoline Jebens; K.

  • Biographical Presentation

    K. studierte seit 1850 in Berlin die Rechte. 1853 wurde er Referendar und 1858 Gerichtsassessor. Seine ersten beruflichen Stationen waren Spremberg, Cottbus, Berlin, Frankfurt an der Oder, Ratibor und Halberstadt. 1862 wurde er zum Stadt- und Kreisrichter in Danzig ernannt und 1865 als Richter an das Stadtgericht Berlin versetzt. Nachdem er mehrere Veröffentlichungen auf den Gebieten des Zivilprozeß-, Verkehrs- und Konkursrechts vorgelegt hatte, wurde er 1868 zum Schriftführer der Zivilprozeßkommission des Norddeutschen Bundes berufen. Aus dieser Zeit ging 1877 ein gemeinsam mit J. Struckmann verfaßter Kommentar zur Zivilprozeßordnung hervor (⁹1910). 1870 trat K. als Hilfsarbeiter in das Direktorium der Preußischen Bank ein und wurde 1871 zu ihrem Justitiar ernannt. Gleichzeitig wurde er Mitglied und Justitiar des preußischen Hauptbankdirektoriums. Von herausragender Bedeutung war in den Jahren 1873-75 seine Mitwirkung bei der Umwandlung der Preußischen Bank in die Reichsbank. Mit der Begründung der Reichsbank am 1.1.1876 wurde K. Mitglied und Justitiar ihres Direktoriums. 1888 wurde ihm die neugeschaffene Stelle des Vizepräsidenten übertragen, und am 23.5.1890 wurde er als Nachfolger H. von Dechends Präsident des Reichsbankdirektoriums (Reichsbankpräsident). Dieses Amt hat er 18 Jahre lang, bis|zum 31.12.1907, innegehabt. 1891 wurde K. Kronsyndikus und als solcher auf Lebenszeit ins Preußische Herrenhaus berufen.

    Unter K.s Leitung wurde die Reichsbank erheblich ausgebaut. Die Zahl ihrer Filialen erhöhte sich von 242 (1890) auf 469 (1906). Die Gesamtumsätze stiegen im gleichen Zeitraum von 108,6 auf 279 Milliarden Mark. Das Wertpapierdepot wuchs von 2,3 auf 3,2 Milliarden Mark. Die Zahl der Beamten erhöhte sich von 1 507 auf 3 084. – Im Vordergrund von K.s Arbeit in der Reichsbank standen zunächst mannigfache Probleme im Zusammenhang mit der Währungsvereinheitlichung im neugegründeten Reich. Die Goldwährung hat K. gegen ihre zahlreichen Gegner stets entschieden verteidigt, wobei die zeitweilige bimetallistische Mehrheit im Reichstag seine Stellung erschwerte. Maßgeblich hat er beim Ausbau des Giroverkehrs mitgewirkt, der sich während seiner Amtszeit über die Zweigstellen der Reichsbank in ganz Deutschland durchsetzte. Auch den Scheck- und Clearingverkehr förderte er durch Vermehrung der Zahl der Abrechnungsstellen. Auf persönliche Anregung K.s wurde bei der Reichsbank eine Hypothekenausgleichungsstelle geschaffen, um die oft umfangreichen Bewegungen an Hypothekengeldern durch Verrechnung zu reduzieren. – Im Bereich des internationalen Kapitalverkehrs beschäftigte die Reichsbank gegen Ende von K.s Amtszeit vor allem die Problematik von Gold- und Devisentransaktionen im Zeichen eines wachsenden Außenhandelsdefizits des Deutschen Reiches und einer sich verschlechternden Zahlungsbilanz. Die Jahre 1906 und 1907 brachten einen „Ansturm des Auslandes“ (Riesser) auf den Goldschatz der Reichsbank, dem K. und sein Direktorium vor allem durch Diskontsatzerhöhungen zu begegnen versuchten. Diese Politik ist wegen ihrer restriktiven Auswirkungen auf den Kredit kritisiert worden, doch hat die Bank-Enquete-Kommission von 1908 sie insgesamt günstig beurteilt und so K., der inzwischen sein Amt an R. Havenstein übergeben hatte, nachträglich ein gutes Zeugnis ausgestellt. – K. hat auf die Finanz- und Wirtschaftsgesetzgebung des Kaiserreichs bedeutenden Einfluß ausgeübt. Vor allem gilt dies für die Bank- und Münzgesetzgebung. Das Scheckgesetz von 1908 war weitgehend sein Werk. Als Vorsitzender der vom Reichskanzler berufenen Börsen-Enquete-Kommission (1892/93) verfolgte er einen Kurs maßvoller Reformen.|

  • Awards

    WGR, Dr. iur. h. c. (Heidelberg 1886, München 1908), Dr. rer. pol. h. c. (Straßburg 1903), Ehrenbürger v. Cottbus.

  • Works

    Weitere W Zur Reform d. preuß. Konkursrechts, 1868;
    Über d. Zulässigkeit d. Beschlagnahme v. Arbeits- u. Dienstlöhnen, 1869;
    Über Giroverkehr u. d. Gebrauch v. Checks als Zahlungsmittel, Vortrag, 1878;
    Die preuß. Ausführungsgesetze zu d. Reichs-Justizgesetzen, 1879, ²1881 (mit J. Struckmann);
    Abrechnungsstellen in Dtld. u. deren Vorgänger, 1883;
    Die Gesetzgebung d. Dt. Reichs v. d. Gründung d. Norddt. Bundes bis auf d. Gegenwart, 5 Bde., 1883-86 (mit B. Gaupp u. a.);
    Die Reichsgesetzgebung üb. Münz- u. Notenbankwesen, Papiergeld, Prämienpapiere u. Reichsschulden, 1885, ⁴1900;
    Geld u. Wertpapiere, Besprechung d. f. d. Bankverkehr erheblichen Bestimmungen d. Entwurfs eines BGB f. d. Dt. Reich, 1889;
    Vorträge u. Aufsätze hauptsächl. aus d. Handels- u. Wechselrecht, 1892.

  • Literature

    J. Riesser, Zum 50j. Staatsdienst-Jubiläum d. Präs. d. Reichsbank-Direktoriums, in: Bank-Archiv 3, Nr. 2 v. 1.11.1903, S. 17-20;
    ders., R. K. u. d. Reichsbank, in: Die Grenzboten 70, 1911, Nr. 14, S. 11-23;
    K. Helfferich, in: Bank-Archiv 7, Nr. 9 v. 1.2.1908, S. 129-35;
    Die Reichsbank 1876-1910, 1912;
    M. Seeger, Die Pol. d. Reichsbank 1876-1914, 1968.

  • Author

    Manfred Pohl
  • Citation

    Pohl, Manfred, "Koch, Richard" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 273-274 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119456656.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA