Lebensdaten
1882 – 1960
Geburtsort
Wernigerode
Sterbeort
München
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118779478 | OGND | VIAF: 57410677
Namensvarianten
  • Lent, Friedrich

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Zitierweise

Lent, Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118779478.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hugo (1827–1915), Geh. Reg.rat, Baurat, S d. Wilhelm Joh. Heinrich (1792–1868), Dr. iur., Appellationsgerichtspräs. In Hamm (aus alter Juristenfam.), u. d. Bertha Adelheid Natorp;
    M Pauline (1840–1928), T d. Appellationsgerichtsrats Heinrich Pape (1803–62) in Hamm u. d. Julie Plock;
    Ur-Gvv Bernhard Christoph Ludwig Natorp (1774–1847), D. theol., Oberkonsistorialrat u. Vizegen.sup. in Münster;
    Ov Eduard (1831–1911), Dr. med., Geh. Sanitätsrat, Alfred (1836–1916), Geh. Baurat, Geschäftsinh. d. Discontoges. in Berlin;
    - Köln 1910 Felicitas (1890–1969), T d. Kaufm. Franz Grein u. d. Amalie Brockhues;
    1 S (jung †), 1 T.

  • Biographie

    L. studierte 1900-03 Rechtswissenschaft in Straßburg, München, Leipzig und schließlich in Berlin. Dort wurde er 1905 als Schüler Konrad Hellwigs promoviert und legte die beiden juristischen Staatsprüfungen ab (1903, 1908). 1909 habilitierte er sich in Straßburg bei A. S. Schultze. 1912 wurde L. Extraordinarius in Jena, 1918 Ordinarius für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht in Erlangen. Hier lehrte er noch über seine Emeritierung (1947) hinaus bis 1950.

    Während die frühen Untersuchungen L.s sich vorwiegend dem bürgerlichen Recht zuwandten, war der eine Hauptteil des reifen wissenschaftlichen Werkes praktischen und dogmatischen Grundfragen des Zivilverfahrensrechts im weitesten Sinne gewidmet. Im Vordergrund stand dabei das Ringen um die Verteilung der Verantwortlichkeit unter Gerichte und Parteien für den Gegenstand, den Ablauf und das Ergebnis des Zivilprozesses.

    L. setzte sich nachhaltig für die liberalrechtsstaatliche Konzeption der Zivilprozeßordnung ein, die als Folge der Privatautonomie den Parteien nicht nur im materiellen Recht, sondern auch im Zivilprozeß die Grundentscheidungen überläßt, allerdings modifiziert, soweit es die Besonderheit der prozessualen Situation erfordert. Er betonte deshalb stärker als der schrankenlose Freiheitsoptimismus des Liberalismus in der Prägung des 19. Jh. die soziale Verantwortlichkeit der Parteien für einen zügigen Verfahrensablauf und vertrat diesen Kompromiß auch konsequent gegen andersläufige Tendenzen in der Zeit zwischen 1933 und 1945. Die Verbindung zwischen materiellem Zivilrecht und Prozeßrecht sowie zwischen materiellrechtlichen und prozeßrechtlichen Instituten hat L. auch gezogen bei den großen dogmatischen Streitfragen über den Streit- und Entscheidungsgegenstand im Zivilprozeß und über die Stellung des Konkursverwalters und anderer Vermögensverwalter. Wenngleich gerade in diesen Punkten das Diskussionsinteresse allmählich erlahmt, weil die Einsicht an Boden gewinnt, daß sich die Sachfragen ohne Rücksicht auf dogmatische Konstruktionen lösen lassen, so hat doch das grundsätzliche Plädoyer L.s für die Verknüpfung von materiellem Recht und Prozeßrecht seine Bedeutung behalten. – Außerordentlich fruchtbar hat L. auch auf einem zweiten Feld wissenschaftlicher Tätigkeit gewirkt: als Lehrbuchautor. Sein „Grundriß der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (1922) hat dieses Rechtsgebiet erstmals systematisch aufbereitet und zugleich das Modell für mehrere Lehrbücher zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht abgegeben, mit denen er nach dem 2. Weltkrieg als einer der allerersten erfolgreich hervorgetreten ist. Für die Praxis wichtig war vor allem die von ihm vorgelegte Neubearbeitung des materiellen Konkursrechts im Jaegerschen Kommentar.

    Der Fähigkeit, komplizierte Systematik auf ihre Grundgedanken zurückzuführen und die geistesgeschichtliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung der Rechtsinstitute sichtbar zu machen, verdankte L. auch als Universitätslehrer einen hervorragenden Erfolg. Sein wissenschafliches Wirken in Wort und Schrift war geprägt von einem exakten begrifflichen Denken, das jedoch konstruktivischen Schlüssen abhold war und sich immer der Kontrolle interessenorientierter Überlegungen und praktischer Durchführung unterzogen hat. – Im politischen Leben hat L. als Abgeordneter des Bayer. Landtags (1924–32, Nationalliberal, seit 1929 DNVP) und des Reichstags (1932–33, DNVP) gewirkt. Aufgrund regimekritischer Äußerungen gegen das Dritte Reich waren zeitweilig Bestrebungen im Gange, ihm seinen Erlanger Lehrstuhl zu entziehen. Nach dem Zusammenbruch hat er sich für einen föderativen Neuaufbau Deutschlands eingesetzt.

  • Auszeichnungen

    Bayerischer Verdienstorden (1959).

  • Werke

    Weitere W u. a. Die Anweisung als Vollmacht u. im Konkurs, 1907;
    Der Begriff d. auftragslosen Geschäftsführung, 1909;
    Die Gesetzeskonkurrenz im bürgerl. Recht u. Zivilprozeßrecht, 2 Bde., 1912/16;
    Zivilprozeßrecht, 1947, ⁹1959;
    Zwangsvollstreckungs- u. Konkursrecht, 1948, ⁸1960;
    Sachenrecht, 1949, ⁸1960;
    Freiwillige Gerichtsbarkeit, 1951, ³1958;
    Jaeger-Lent, Konkursordnung, 1. Bd., ⁸1958. -
    Mithrsg.: Zs. Konkurs-, Treuhandu. Schiedsgerichtswesens 1955-60;
    Zs. f. Zivilprozeß 1953–60.

  • Literatur

    L. Rosenberg, K. H. Schwab (Hrsg.), Festschr. f. F. L. z. 75. Geb.tag, 1957 (W-Verz., P);
    R. Pohle, in: Juristenztg., 1960, S. 645;
    L. Rosenberg, in: Zs. f. Zivilprozeß, 1960, S. 321 ff.;
    K. H. Schwab, in: Neue Jur. Wschr. 1960, S. 1050;
    F. Weber, in: Konkurs-, Treuhand- u. Schiedsgerichtswesen, 1960, S. 119.

  • Autor/in

    Bruno Rimmelspacher
  • Zitierweise

    Rimmelspacher, Bruno, "Lent, Friedrich" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 218-219 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118779478.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA