Dates of Life
unbekannt
Occupation
Dynasten ; schwäbisch-elsässisches Adelsgeschlecht ; deutsche Königs- und Kaiserdynastie
Religious Denomination
-
Authority Data
GND: 118616951 | OGND | VIAF: 52482322
Alternate Names
  • Hohenstaufen
  • Staufer
  • Hohenstaufen

Objekt/Werk(nachweise)

Relations

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Citation

Staufer, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118616951.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographical Presentation

    Über die Herkunft und Abstammung dieser schwäb.-elsäss. Adelsfamilie, die innerhalb von vier Generationen das Königtum errang, liegen bis heute keine gesicherten Quellenbelege vor. Die von Gf. Friedrich ( 1105/06, s. NDB V) vor 1079 (?) erbaute Burg Stauf bei Göppingen stieg bis 1200 weder zu dem namengebenden Herrschaftssitz der Familie auf, noch entwickelte sie eine identitätsstiftende Bedeutung, die sich auf mehrere Familienmitglieder oder das ganze ,Adelshaus` der S. erstreckt hätte. Erst Friedrich II. (1194–1250, s. NDB V) artikulierte vereinzelt ein dynastisches Bewußtsein, einem ksl. Geschlecht „de Stophin“ oder gar einer „domus Stoffensis“ anzugehören. Konrad III. (um 1090–1152, s. NDB XII), Friedrich I. Barbarossa (1122–90, s. NDB V) und ihre Vorfahren verstanden sich vorrangig als Nachkommen, Verwandte und Erben der salischen Könige, insbesondere Ks. Konrads II. (um 990–1039, s. NDB XII). Zeitgenössische Autoren sprachen sie und ihre Nachfahren dynastisch als „Waiblinger“ an, benannt nach dem Ort Waiblingen, der – nach Gottfried von Viterbo (Pantheon) – die berühmte Adligkeit des ersten Saliers begründete. Ital. Chronisten bezeichneten Barbarossa schon zu Lebzeiten als „Waiblinger“, woraus sich ein neuartiger Parteiname entwickelte. Im Florenz des 13. Jh. begegnet erstmals die Bezeichnung „Partei des Ghibellinen“ für die Anhänger des jungen („Waiblinger“-Erben) Friedrich II., die künftig zum Synonym für die ksl. Partei schlechthin wurde.

    Der rasante Aufstieg der S. in die Spitzengruppe der Adelsfamilien im Reich begann 1079. Drei Faktoren bestimmten ihn nachhaltig: ihre Verwandtschaft, ihr Verhältnis zu König und Reich und ihre auf Besitz- und Rechtstiteln in mehreren Regionen basierende Hausmacht. 1079 erhob Kg. Heinrich IV. – im Ringen mit der Fürstenopposition – Gf. Friedrich zum neuen schwäb. Herzog und band ihn durch die Heirat mit seiner Tochter Agnes an die salische Königsdynastie. Hzg. Friedrichs I. jahrzehntelanger, militärisch nur mäßig erfolgreicher Einsatz für die salischen Interessen zahlte sich mehrfach aus. In der von Heinrich IV. initiierten Neuordnung Schwabens sicherte Friedrich seiner Familie das – auf seine nördl. und östl. Teile mit dem neuen Vorort Ulm reduzierte – schwäb. Herzogtum; den konkurrierenden Zähringern verblieb nur der Herzogstitel und umfangreicher Besitz im Westen und Süden (Zürich,|Breisgau). Zum Dank für Friedrichs erfolgreiche Vermittlung im innersalischen Konflikt berief Heinrich V. 1105/06 dessen gleichnamigen Sohn, Friedrich II. ( 1147, s. NDB V), zum neuen Herzog und verankerte damit den schwäb. Dukat dauerhaft in der Familie der S..

    Friedrich, seit 1110 /11 einer der engsten weltlichen Vertrauten seines Onkels, Heinrichs V., und Reichsverweser 1116–18, führte mit Hilfe seines Bruders Konrad (seit 1116 Hzg. v. Ostfranken) seit 1115 /16 den Kampf gegen die sächs.-rhein. Fürstenopposition. Nachdem Heinrichs V. Politik gescheitert war, schloß Friedrich sich 1118 – aus Sorge um den Fortbestand des Reiches – der Fürstenopposition an und wirkte maßgeblich an den parteiübergreifenden Verhandlungen zur Lösung der Investiturfrage und Befriedung des Reiches mit.

    Seine Verwandtschaft mit der salischen Dynastie und stetige Königsnähe disqualifizierten Friedrich aber in den Augen vieler Fürsten für die Nachfolge im Königtum, die 1125 auf Hzg. Lothar von Sachsen entfiel. Hiergegen und auf die Forderung Lothars nach Rückgabe des salischen Reichsgutes reagierten die stauf. Brüder mit offener Rebellion, die in der Wahl Konrads zum Gegenkönig (Dez. 1127) und König Italiens (Juni 1128) gipfelte und erst nach jahrelangem Bürgerkrieg 1135/36 mit ihrer Unterwerfung und mit der Restitution eines Großteils der stauf. Güter endete.

    Die nach Lothars Tod gegen welf. Ansprüche erfolgreich durchgesetzte Wahl des ersten S., Konrads III., zum röm.-dt. König 1138 verlieh der Dynastie eine neuartige, gesteigerte Qualität. Doch bedeuteten die nach 1138 ausbrechenden Konflikte mit einzelnen Großen und der bis 1152 fehlende Ausgleich mit den Welfen eine schwere Hypothek für Konrads Königtum. Sein herrscherliches Konzept hob auf eine Stärkung der kgl. Autorität und Wahrung des „honor regni“ ab, den er auch durch seine letztlich gescheiterte Kreuzfahrt (1147–49) zu mehren suchte. In seiner Herrschaftspraxis stützte er sich auf ein Netz weitreichender Heirats- und Verwandtschaftsbeziehungen; wichtige Ämter vergab er vorrangig an Verwandte und Getreue. So glücklos Konrad vielfach agierte, seine beachtlichen politischen Neuansätze zur Ausbildung eines imperialen Königtums, zur Begründung einer stauf. Königsdynastie oder zum Ausbau der stauf. Hausmacht vollendete sein Nachfolger und Neffe Friedrich Barbarossa. Dessen Königswahl anstelle von Konrads minderjährigem Sohn Friedrich IV. v. Rothenburg (um 1144–67, s. NDB V) leitete 1152 einen Generations- und grundlegenden Politikwechsel im Reich ein. Nach rascher Lösung offener Konflikte ging Friedrich im engen Bündnis mit den Fürsten daran, sein imperial ausgerichtetes Herrschaftsprogramm im Reich und in Italien durchzuführen. Sein vorrangiges Ziel bildete die Schaffung und Legitimierung einer dem Papsttum gleichwertigen, absoluten Stellung des weltlichen Herrschers auf der Basis der Zwei-Schwerter-Lehre. Päpstlichen Vorstellungen, die das Kaisertum als Lehen des Papstes deuteten, setzten Friedrich und seine Kanzlei seit 1157 das Konzept eines eigenständig begründeten und von der röm. Kirche völlig unabhängigen Heiligen Reichs („sacrum imperium“) entgegen (St. Weinfurter). Friedrichs rigorose Einforderung und Durchsetzung der Herrschafts- und Gerichtsrechte des Reichs in Italien, die er mit seiner Funktion als Legitimationsquelle aller öffentlichen Gewalt sanktionierte (Roncaglia 1158), lösten einen heftigen politisch-militärischen Konflikt mit dem lombard. Städtebund aus. Diese Auseinandersetzung wuchs sich durch die Verbindung mit dem päpstl. Schisma seit 1159, das Friedrich als Schiedsrichter zu entscheiden beanspruchte, zu einer existenziellen Krise des Reichs und Zäsur für seine Herrschaft aus. Der Frieden von Venedig (1177) und der Konstanzer Vertrag (1183) besiegelten Friedrichs militärischpolitische Niederlage und zeitigten tiefgreifende Veränderungen für den ksl. „honor“ und die verfassungsmäßige Ordnung des Reichs.

    Kein Vorgang spiegelt den Prestige- und herrschaftlichen Kontrollverlust Friedrichs so nachhaltig wie der Sturz Heinrichs des Löwen 1180, der „aus dem Fürstenkönig der Anfangsjahre einen Getriebenen der Fürsten“ (K. Görich) machte. Diesem massiven Verfall ksl. Macht suchte der Königshof durch die Propagierung einer neuen, eschatologisch aufgeladenen Idee zu begegnen, die das vom Reich gelöste Kaisertum fest mit dem stauf. Adelshaus verband. Gottfried von Viterbo deutete (1187–90, Pantheon) die S. als letztes Glied eines seit der Sintflut existierenden Kaisergeschlechts („imperialis prosapia“), das seinen Ursprung in Gott selbst habe und diese höchste Würde bis zum Weltende bekleide.

    Ungeachtet aller Rückschläge gelang Friedrich eine entscheidende Vergrößerung der auf Besitz, Vogtei- und Grafschaftsrechten|basierenden stauf. Hausmacht. Ihr wichtigstes Substrat bildete das Herzogtum Schwaben, das immer der älteste S. innehatte. Von ersten Besitzzentren im Elsaß und in Schwaben ausgehend, hatten die frühen S. ihre Besitzzonen seit 1100 auf Rhein- und Ostfranken ausgedehnt und durch den Erwerb von Reichs-, Amts- und salischem Hausgut kontinuierlich verdichtet. Diese stauf. Territorialkomplexe erlangten durch Barbarossas planmäßige Erwerbspolitik eine neuartige Dimension in bezug auf Umfang und Grad herrschaftlicher Durchdringung. Er übertrug nicht nur die restituierte Pfalzgrafschaft bei Rhein (Konrad v. Staufen, um 1134–95, s. NDB XII) und die ererbte Pfalzgrafschaft Burgund (Otto I., Pfalzgf. v. Burgund, um 1166–1200, s. NDB 19) an Verwandte und sicherte das reiche welf. Erbe in Oberschwaben seiner Familie, er eröffnete seinem Haus durch die Heirat seines Sohnes Heinrich VI. (1165–97, s. NDB VIII) mit der Tochter König Rogers, Konstanze (1154–98, s. NDB XII), 1186 zudem eine Perspektive auf das normann. Königreich Sizilien.

    Der bereits 1189 eintretende Erbfall beherrschte das politische Handeln des neuen Königs, Heinrichs VI., von Grund auf. Sein vorrangiges Ziel einer dauerhaften Verbindung des Kgr. Sizilien mit dem Kaiserreich („unio regni ad imperium“) setzte er auch unter Berufung auf das alte Recht des Kaiserreichs („ius imperii ad regnum“) gegen den gewaltsamen Widerstand des sizil. Adels und heftigen Widerspruch des Papstes 1194 militärisch durch. Heinrichs Plan von 1195/96, die dt. Königswürde nach westl. Vorbild erblich zu machen (sog. Erbreichsplan) und „auf ewig“ in der stauf. Kaiserdynastie zu verankern, scheiterte trotz erheblicher Zugeständnisse am Einspruch der Fürsten. Diese stellten ihr Vorrecht der freien Wahl des Königs und ihre darin symbolisierte Teilhabe am Reich als Grundprinzip der Reichsverfassung bei der Wahl Friedrichs II., Heinrichs VI. Sohn, Ende 1196 eindrucksvoll unter Beweis. Heinrichs Anspruch auf monarchische Suprematie unter Mißachtung fürstlicher Partizipationsrechte stürzte Reich und Fürsten nach seinem frühen Tod 1197 in die Krise des sog. dt. Thronstreits.

    Anstelle seines minderjährigen, aber bereits gewählten Sohnes Friedrich II. erhoben die stauf. Anhänger Heinrichs Bruder, Hzg. Philipp von Schwaben (1177–1208, s. NDB 20), zum neuen König (März 1198) als vermeintlich sichersten Garanten für den Fortbestand des stauf. Kaiserhauses. Die von Ebf. Adolf von Köln angeführte antistauf. Opposition wählte den Welfen Otto IV., Gf. von Poitou, zu ihrem König (Juni 1198). In ihren Wahlanzeigen an den Papst ersuchte Philipp um die baldige Kaiserkrönung, Otto IV. dagegen um die Approbation seiner Wahl. Innozenz III. entschied sich schließlich 1200/01 öffentlich für Otto. Seine Ablehnung Philipps begründete er mit dessen Abstammung von einem „Geschlecht der Verfolger“ der Kirche. Die Ermordung Philipps verhinderte eine Einigung mit dem Papst, die im Juni 1208 in greifbare Nähe gerückt war. Als der nun auch von den stauf. Anhängern anerkannte Otto IV. nach seiner Kaiserkrönung (Okt. 1209) das dem Papst gegebene Versprechen aufkündigte und in Italien eine erfolgreiche Restitution ksl. Rechte mit dem Ziel der Eroberung Siziliens betrieb, exkommunizierte jener ihn und rief die dt. Fürsten zur Kaiserwahl Friedrichs II. auf. Dieser leistete der Wahl weniger Fürsten (Sept. 1211) und Einladung ins Reich rasch Folge (Sept. 1212) und gewann – nach der vom Papst geforderten formalen Trennung von dt. und sizil. Reich – durch großzügige Geschenke und Hulderweise schnell zahlreiche Anhänger. Doch erst diese Begegnungen mit dem alten stauf. Anhang ließen den in Sizilien aufgewachsenen Kaisersohn in stauf. Traditionen eintreten (K. Görich). Schon bald nach seiner feierlichen Krönung in Aachen (Juli 1215) stellte er die Ordnung des Friedens und der Gerechtigkeit im Reich wieder her. Friedrichs politisches Konzept gründete dabei auf einem sorgfältig ausgehandelten Ausgleich zwischen monarchischen und fürstlichen Interessen und Herrschaftsansprüchen. Die beständige Treue und die – durch die Königswahl seines Sohnes Heinrich (VII.) (1211–42, s. NDB VIII) im April 1220 – neuerlich bezeugte Gefolgschaft der Fürsten belohnte Friedrich im Gegenzug durch die Fürstenprivilegien von 1220 (Confoederatio cum principibus ecclesiasticis) und 1232 (Statutum in favorem principum). Sie verbrieften den geistlichen und weltlichen Fürsten bislang gewohnheitsrechtlich ausgeübte Rechte (freie Nutzung von Markt-, Münz- u. Geleitsrecht) und Befugnisse (unbeschränkte Verfügungsgewalt über ihr Eigen u. Lehen) und schützten sie vor unberechtigten kgl. Forderungen und Übergriffen seiner Amtleute; für das Reich bedeuteten sie jedoch keinen Verzicht oder gar die Preisgabe zentraler ksl. Vorrechte.

    Diese enge Aktions- und Interessengemeinschaft mit den Fürsten wahrte Friedrich selbst um den Preis eines völligen Zerwürfnisses mit seinem Sohn Heinrich (VII.). Als dieser wider alle väterlichen Maßgaben eine|eigenständige Politik (Stärkung der kgl. Zentralgewalt, Ausbau der stauf. Hausmacht u. Förderung der Städte) gegen die erklärten Interessen der Fürsten begann, enthob der Vater den öffentlich gedemütigten Sohn im Juli 1235 seiner kgl. Würde. Zur Wiederherstellung des Einvernehmens mit den Fürsten und zur Behebung eklatanter Mißstände verkündete Friedrich im Aug. 1235 den Mainzer Reichsfrieden. Unter Betonung der übergeordneten Verantwortung und Zuständigkeit des Kaisers für Frieden und Recht (W. Stürner) ächtete er die Fehde, steigerte die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung und errichtete ein neuartiges (Reichs-)Hofgericht nach sizil. Vorbild mit einem ständigen Hofrichter.

    In Oberitalien und Sizilien verfocht Friedrich andere politisch-herrschaftliche Ziele, die auf die völlige Hierarchisierung aller rechtlichen Bindungen auf den Herrscher hin und die energische Einforderung und bedingungslose Anerkennung der Ehre des Reiches („honor imperii“) abhoben. In Sizilien schuf er in Anknüpfung an die normann. Tradition mit gesetzgeberischen Mitteln (Konstitutionen von Melfi 1231) einen flächendeckenden und hierarchisch strukturierten Verwaltungs- und Justizapparat, der die ksl. Herrschaft der Gerechtigkeit im gesamten Königreich aufzurichten beanspruchte. Friedrichs Maßnahmen in Oberitalien riefen den wachsenden Widerstand der seit 1226 im zweiten Lombardenbund vereinten Städte hervor, der sich seit 1231/32 zu einem prinzipiellen Konflikt um die Anerkennung der ksl. Oberhoheit steigerte. Dieser verband sich seit 1239 /40 mit einem zweiten Konflikt, den Friedrich und der Papst über Rang- und Besitzfragen austrugen, und mündete in einem mit allen militärischen und propagandistischen Mitteln geführten, apokalyptisch aufgeladenen „Endzeitkampf“, der in Friedrichs Absetzung (Juli 1245) kulminierte.

    In diesem Kampf mit Papsttum und Lombardenliga zerbrach auch Friedrichs Aktionsbündnis mit den dt. Fürsten, die mit Heinrich Raspe (reg. 1246–47) und Wilhelm von Holland (reg. 1247–56) zwei (Gegen-)Könige erhoben. Alle vorrangig auf den Erhalt der stauf. Herrschaft in Sizilien gerichteten Versuche seiner Söhne, Konrads IV. (1228–54, s. NDB XII) und Manfreds (wohl 1232–66, s. NDB 16), sowie des stauf. Erben Konradin (1252–68, s. NDB XII) endeten 1266 und 1268 mit militärischen Niederlagen gegen den von den Päpsten unterstützten Karl von Anjou. Mit der Hinrichtung Konradins in Neapel im Okt. 1268 erlosch das stauf. Haus in männlicher Linie. Noch im späten 13. Jh. begann eine umfangreiche Rezeption der S., die sich u. a. in Vorstellungen von einer Wiederkehr Friedrichs II. als End- und Friedenskaiser manifestierte und bis heute v. a. die dt. und ital. Nachwelt in je eigenen Formen prägt.

    Die S. haben Reich und Gesellschaft ihrer Zeit entscheidend geformt. Ihr fundamentaler Beitrag zu einer neuartigen politischen Ordnung und Verfassung des Reiches bestand in der Hierarchisierung rechtlicher, schriftlich verbindlich fixierter Beziehungen zum Herrscher (Roncaglia 1158; sog. Heerschildordnung), der lehnsrechtlichen Umformung personaler und amtsrechtlicher Bindungen, sowie in ersten Schritten zu einer Vereinheitlichung von Recht und Gesetzgebung (Konstitutionen von Melfi 1231; Mainzer Reichsfriede 1235). Während ihre zu einer untrennbaren Aktions- und Interessengemeinschaft mit den Fürsten gesteigerten konsensualen Herrschaftsformen den Prozeß der Abschließung eines eigenen Reichsfürstenstandes und den Ausbau fürstlicher Herrschaft beschleunigten, legten sie mit ihren privilegialen und gesetzgeberischen Akten den Grundstein für eine künftige ständische Ordnung des Reiches, in dem die Fürsten ihre Interessen als einheitlicher Stand vertraten. Neben einer wachsenden Rationalisierung und Verschriftlichung des Denkens und Handelns hielt in stauf. Zeit auch ein neuer Typus höfischer Gesellschaft und ritterlich-höfischer Kultur Einzug, an dessen Spitze der Kaiser als erster der höfischen Ritter trat.

  • Literature

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    Gli inizi del diritto pubblico, L`età di Federico Barbarossa, legislazione e scienza del diritto/Die Anfänge d. öff. Rechts, Gesetzgebung im Za. Friedrich Barbarossas u. d. Gelehrte Recht, hg. v. G. Dilcher u. D. Quaglioni, 2007;
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    Stauf. Kaisertum im 12. Jh., Konzepte, Netzwerke, Polit. Praxis, hg. v. St. Burkhardt, Th. Metz, B. Schneidmüller u. St. Weinfurter, 2010;
    Philipp v. Schwaben, hg. v. A. Rzihacek u. R. Spreitzer, 2010;
    LThK2–3;
    LexMA (Stammtafel).

  • Author

    Hubertus Seibert
  • Citation

    Seibert, Hubertus, "Staufer" in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 90-94 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118616951.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA