Lebensdaten
1864 – 1935
Geburtsort
Budapest
Sterbeort
Graz
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 117497495 | OGND | VIAF: 64785692
Namensvarianten
  • Ehrenzweig, Armin
  • Ehrenzweig, Armin Emil

Quellen(nachweise)

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Ehrenzweig, Armin, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117497495.html [24.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Adolf, Beamter;
    M Karoline Klang;
    B Albert (* 1875), Jurist, Versicherungsfachmann;
    Wien 1905 Julie (* 1886), T des Geschäftsführers Karl Faber aus Steinkirchen b. Budweis;
    1 S, Adolf, Oberlandesgerichtsrat u. TitularProf. in Wien.

  • Biographie

    Der ebenso früh- wie hochbegabte Student der Rechte an der Universität Wien lernte bei ausgezeichneten Lehrern alter Schule (F. Hofmann, L. Pfaff) rechtsgeschichtliche und dogmatische Arbeit, trat aber schon in dieser Zeit (als Mitarbeiter an dem Assecuranzjahrbuch seines Vaters) und, mit Ende der Studienzeit (1888), durch lange richterliche Laufbahn, in das für ihn charakteristische Naheverhältnis zur juristischen Praxis (seit 1913 ordentlicher Professor in Graz). Immerhin noch konstruktionsfreudig ist seine Habilitationsschrift (1895). Dann aber entwickelt sich seine Methode allmählich im Widerspruch zu der ganz anderen, konservativen des Krainzschen „System des österreichischen allgemeinen Privatrechts“, dessen Besorgung er von seinem Lehrer L. Pfaff übernahm, das er schließlich zu einem ganz neuen Werk umgestaltete. (System des österreichischen allgemeinen Privatrechtes, Bearbeitung des Lehrbuches von Krainz-Pfaff, 1899, ⁵1913-17: System des österreichischen allgemeinen Privatrechtes, 1920-25 [unter E.s Namen erschienen]). In dem Bogen, der von der Begriffsjurisprudenz zur Freirechtslehre führt, steht E. dem linken Flügel nahe; näher als die beiden anderen großen österreichischen Zivilrechtler seiner Zeit: J. Freiherr von Schey und M. Wellspacher. Seinen Scharfsinn in Spekulationen zur Geltung zu bringen, verschmähte er geflissentlich, schmal ist der Band seines Systems, der den Allgemeinen Teil enthält. Die Gerichtspraxis schätzte er hoch ein, in ihr sah er das Recht, wie es ist, und bezeichnete in diesem Sinne die Rechtswissenschaft als eine Erfahrungswissenschaft. Einer festen Rechtsprechung entgegenzutreten, hielt er sich nur ausnahmsweise für berechtigt: wenn sie nicht praktisch genug sei, wenn sie die Vernunft verleugne, die er gelegentlich als Quelle aller Rechtsquellen bezeichnete. Unerbittliche Konsequenz war nicht seine Sache, eher nahm er einen Widerspruch in Kauf; weit ab stand er von der Lehre, daß für einen Rechtsfall nur eine Lösung richtig sein könne. Sein System hat auf die Rechtsprechung der österreichischen Gerichte stets stärksten Einfluß geübt und ist auch noch heute (von seinem Sohn Adolf zwar ergänzt, aber kaum verkürzt herausgegeben) eine vielbenützte Stütze der österreichischen zivilistischen Praxis und Theorie.

  • Werke

    Weitere W u. a. Die sog. zweigliederigen Verträge, insbes. d. Verträge zugunsten Dritter nach gemeinem u. österr. Rechte, 1895.

  • Literatur

    F. Gschnitzer, in: Zbl. f. d. jur. Praxis, 1935, S. 769-71; O. Pisko, in: Jur. Bll., 1935, S. 197-99;
    Ad. Ehrenzweig (S), in: Internat. Versicherungsrecht, Festschr. f. Albert Ehrenzweig (B), 1955, S. 7 f.; ÖBL (W, L).

  • Autor/in

    Heinrich Demelius
  • Zitierweise

    Demelius, Heinrich, "Ehrenzweig, Armin" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 355-356 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117497495.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA