Dates of Life
1847 – 1915
Place of birth
Graz
Place of death
Graz
Occupation
Kriminologe ; Strafrechtler
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 116868902 | OGND | VIAF: 44360349
Alternate Names
  • Gross, Hanns
  • Gross, Hans Gustav Adolf
  • Groß, Hans
  • more

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Citation

Gross, Hans, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116868902.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogy

    V Gustav (1806–76), kaiserl. Oberkriegskommissär, E d. Johann, Amtmann d. Benediktinerabtei Schwarzach, dann Hofrat am Reichskammergericht;
    M Franziska (1827–1902), T d. Karl Rr. v. Leutzendorff, Landstand in Steiermark, k. k. Steuer-Kontrollkommissär, u. d. Franziska v. Orttenhoffen;
    Adele, T d. M. Raymann in Freiwaldau u. d. Marie Liebl;
    S Otto (1877–1919), Dr. med., psychiatr. Schriftsteller (s. L).

  • Biographical Presentation

    G. war zunächst in der juristischen Praxis als Untersuchungsrichter, Staatsanwalt und Landesgerichtsrat, später als Senatsvorsitzender am Appellationsgericht Graz tätig. 1899 wurde er ohne Habilitation ordentlicher Professor für Straf- und Strafprozeßrecht an der Universität Czernowitz; 1903 ging er in gleicher Eigenschaft nach Prag und 1905 nach Graz. Seine durch Franz von Liszt betriebene Berufung auf einen neu zu errichtenden Lehrstuhl an der Universität Berlin kam nicht zustande, weil die erforderlichen Mittel nicht bewilligt wurden.

    G. gehört zu den tatkräftigsten Vorkämpfern der Kriminologie als einer selbständigen wissenschaftlichen Disziplin; er ist als ihr eigentlicher Begründer anzusehen. Er erkannte trotz hoher Wertschätzung des normativen Strafrechtsdenkens, das er nicht nur als praktischer Jurist und Rechtslehrer unausgesetzt geübt, sondern auch schriftstellerisch gefördert hat, bereits in jungen Jahren die große Bedeutung der sogenannten Realien des Strafverfahrens. Er war von der Notwendigkeit einer gründlichen theoretischen Belehrung des Juristen auf den Wissensgebieten überzeugt, die sich mit der tatsächlichen Aufklärung des Verbrechens, mit den Ursachen der Straftat und der Erforschung der Täterpersönlichkeit befassen. Er trat mit Nachdruck dafür ein, daß diesen Materien ein angemessener Platz im akademischen Unterricht eingeräumt würde. G. kämpfte ferner, auch hierin seiner Zeit weit vorauseilend, unermüdlich für die Gründung von kriminologischen Instituten, die in enger Verbindung mit der Strafrechtslehre stehen sollten, und schlug die Errichtung von Lehrstühlen für Kriminologie vor; er erhob damit Forderungen, die zum großen Teil erst in neuerer Zeit erfüllt oder der Erfüllung nahegebracht worden sind.

    In der noch heute strittigen Frage, welche Sachgebiete im einzelnen zur Kriminologie zu rechnen sind, vertrat G. entsprechend seiner ganzheitlichen Betrachtungsweise eine sehr umfassende Ansicht, die bis zur Gegenwart für die von ihm begründete Grazer kriminologische Schule maßgebend geblieben ist. Er wies der Kriminologie die Erforschung schlechthin aller mit dem Verbrechen zusammenhängenden realkundlichen Unterlagen zu, also vor allem das weitverzweigte Gebiet der Kriminalistik und die gesamte Lehre von der Verbrechensbekämpfung, mag diese nun vorbeugend erfolgen durch Vorkehrungen allgemeiner Art oder nachträglich durch Bestrafung des Rechtsbrechers beziehungsweise durch seine Umerziehung im Strafvollzug. G. zeigte, daß alle diese Fächer, die man vorher als ziemlich heterogen angesehen hatte und die demgemäß, jedes für sich, ihr Sonderdasein führten, vom Standpunkt des Strafjuristen aus innerlich zusammengehören. Wenn sie heute zu einer Einheit verbunden sind, so ist dies in erster Linie das Verdienst G., der um die autonome Stellung der kriminologischen Sachgebiete und ihre richtige Einordnung in das System der Wissenschaften unermüdlich gekämpft hat. Er erkannte schon früh, daß diese Disziplinen, die vorher lediglich als strafrechtliche Hilfswissenschaften betrachtet worden waren, nicht – wie Franz von Liszt es versucht hatte – als Teil der Strafrechtswissenschaft aufgefaßt und in diese eingegliedert werden können; er sah sie vielmehr als einen besonderen Wissenszweig an, der als eine Art Schwesterwissenschaft der normativen Strafrechtslehre ebenbürtig neben dieser steht, und hat damit die spätere Entwicklung vorweggenommen.

    G. hat mit der ihm eigenen besonderen Begabung für induktive Denkarbeit in allen Bereichen der jungen kriminologischen Wissenschaft intensiv geforscht. Weltruhm erlangte er jedoch vor allem durch seine Bemühungen um eine exakte und erfolgreiche Verbrechensaufklärung. Auf diesem Gebiet wurde er nicht nur in seinem Heimatland Österreich bahnbrechend, sondern gewann auch in den anderen europäischen Ländern und in Übersee beträchtlichen Einfluß. In den USA ist er noch heute als einer der Begründer der wissenschaftlichen Criminal investigation anerkannt. Sein kriminalistisches Hauptwerk „Handbuch für Untersuchungsrichter“ (1893, ⁸1942 ff., neu bearbeitet von E. Seelig unter dem Titel Handbuch der Kriminalistik, Porträt) wurde in fast alle Kultursprachen übersetzt. G. machte darin mit der Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Verbrechenserforschung in einer Weise Ernst, wie es im deutschen kriminalistischen Schrifttum vor ihm vielleicht nur Ludwig von Jagemann getan hatte. Für den von ihm nachhaltig betriebenen Ausbau des Sachindizienbeweises stellte die in stetiger Aufwärtsentwicklung befindliche Naturwissenschaft das nötige Material zur Verfügung. Für die Erforschung psychischer Vorgänge beim Vernommenen gab G. selbst in seiner „Kriminalpsychologie“ (1897, ²1905) eine für seine Zeit mustergültige Anleitung. Er lieferte dort auf|diesem für die Fachpsychologie etwas abseitigen, aber auch von der Jurisprudenz zu seiner Zeit stark vernachlässigten Gebiet nicht nur eine Fülle neuartiger, völlig selbständiger Einzelbeobachtungen, die für die spätere Forschung zum Teil richtungweisend geworden sind. G. schuf vielmehr zugleich eine Gesamtdarstellung, die zwar noch nicht allenthalben zur vollen systematischen Klarheit durchgedrungen ist, aber doch mit sicherem Empfinden für das Wesentliche das in sich vereinigte, was der Untersuchungsbeamte und der Richter an psychologischem Rüstzeug für ihre berufliche Tätigkeit brauchten. Mit einem Feingefühl für psychische Vorgänge, das an Anselm von Feuerbach und seine „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ (1828) erinnert, hat er ferner in einer Reihe grundlegender Einzelarbeiten (Gesammelte kriminalistische Aufsätze, 2 Bände, 1902–08) zur Frage der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen und zu zahlreichen anderen psychologischen Problemen Ausführungen gemacht, die nicht nur seiner Zeit gedient haben, sondern vielfach auch heute noch volle Gültigkeit beanspruchen können.

    G. leistete diese Pionierarbeit jahrzehntelang neben seiner Tätigkeit als Staatsanwalt und Richter. Erst seine Berufung auf den Grazer Lehrstuhl für Strafrecht und die 1912 erfolgte Errichtung des kriminalistischen (später kriminologischen) Instituts der Universität Graz gaben ihm die Möglichkeit, sich hauptberuflich der realwissenschaftlichen Forschung und der Ausbildung des juristischen Nachwuchses auf diesem Gebiet zu widmen. Das Institut, damals das einzige in seiner Art auf dem Kontinent, wurde die erste Heimstätte der jungen Kriminologie. Es diente mit der ihm angegliederten Abteilung für Kriminaltechnik als Modell für die Einrichtung ähnlicher Institute in aller Welt.

  • Works

    Weitere W u. a. Lehrb. f. d. Ausforschungsdienst d. k. k. Gendarmerie, 1894;
    Der Raritätenbetrug, 1901;
    Enz. d. Kriminalistik, 1901;
    Die Erforschung d. Sachverhalts strafbarer Handlungen, 1902, ⁵1919;
    Kriminalist. Tätigkeit u. Stellung d. Arztes, in: Hdb. d. ärztl. Sachverständigentätigkeit, hrsg. v. P. Dittrich, 1908;
    Das k. k. kriminalist. Univ.inst. in Graz, in: Die Geisteswiss., Jg. 1913, S. 149 ff. - Gründer u. Hrsg.: Archiv f. Kriminalanthropol. u. Kriminalistik (jetzt Archiv f. Kriminol.), 1899 ff.

  • Literature

    W. Gf. v. Gleispach, in: Österr. Zs. f. Strafrecht 6, 1915, S. 299;
    G. Strafalla u. H. Zafita, in: Archiv f. Kriminalanthropol. u. Kriminalistik 65, 1916, S. I-V;
    A. Lenz, in: Zs. f. d. ges. Strafrechtswiss. 37, 1916, S. 595-604;
    L. Haber, in: Archiv f. Strafrecht 65, 1918, S. 393-99;
    A. Lenz u. E. Seelig, in: Festschr. z. Feier d. 350j. Bestehens d. Karl-Franzens-Univ. zu Graz, 1936, S. 127-36;
    E. Seelig, in: Zs. d. Hist. Ver. f. Steiermark 36, 1943, S. 109 -20;
    ders., Die Grundlegung d. modernen Kriminalwiss. durch H. G., in: Schweizer. Zs. f. Strafrecht 63, 1948, S. 1-12;
    R. Graßberger, in: Revue Internat. de Criminol. et de Police Technique 7, Genf 1953, S. 194-99;
    H. G., in: Journal of Criminal Law, Criminol. and Police Science 47, Chicago 1956/57, S. 397-405 (P);
    ÖBL. - Zu S Otto:
    Die Aktion, Nachdr. 1961, Bd. 1, S. 52.

  • Portraits

    Bronzebüste v. W. Gösser (Graz, Univ.).

  • Author

    Erich Döhring
  • Citation

    Döring, Erich, "Gross, Hans" in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 139-141 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116868902.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA